Mütter- und Schwangerenforum

Erbe angenommen wie geht es weiter

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krümelchen007
5058 Beiträge
30.01.2016 17:25
Hallo ihr lieben.

es geht um folgendes.
Eine freundin hat ein Brief bekommen wo es um ein Testament und Erbschaft geht.
Wir haben herausgefunden das das Erbe angenommen wird wenn man sich nach 6 Wochen nach Erhalt des Briefes nicht meldet.
So sie möchte das Erbe auch annehmen und die Frist ist in 2 Wochen vorbei.
Wie geht es dann weiter?
Bekommt sie dann bescheid das sie evtl. irgendwo hin muss?
Oder kommt das dann per Post was sie erbt?

Leider steht in diesem Schreiben nichts weiter

sorry total wirr geschrieben hoffe ihr versteht was ich meine.

30.01.2016 17:46
Normalerweise ist es so das man im Todesfall eines Verwandten das Testament zugeschickt bekommt wo detailliert drin steht was welcher Erbe erhält. So war es bei uns letztes Jahr als mein Schwiegervater verstorben war. Dreimal wurde das Testament vor seinem Tod geändert. Somit erhielten wir 3 Ausführungen mit geänderten Teilen vom Amtsgericht. Da meine Schwiegermutter noch lebt und sie jetzt erstmal die Alleinerbin ist, und mein Sohn erst nach ihrem Tod erbt war es nur eine Benachrichtigung. Deine Freundin sollte schon wissen was sie da erbt. Tritt man ein Erbe an, erbt man automatisch auch alle Schulden. Manchmal ist ein Erbe kein Gewinn, sondern ein Haufen Probleme! Deshalb sollte sie sich so schnell wie möglich schlau machen was es zu erben gibt und es dann gegebenfalls ablehnen.
KratzeKatze
6126 Beiträge
30.01.2016 17:47
Zitat von krümelchen007:

Hallo ihr lieben.

es geht um folgendes.
Eine freundin hat ein Brief bekommen wo es um ein Testament und Erbschaft geht.
Wir haben herausgefunden das das Erbe angenommen wird wenn man sich nach 6 Wochen nach Erhalt des Briefes nicht meldet.
So sie möchte das Erbe auch annehmen und die Frist ist in 2 Wochen vorbei.
Wie geht es dann weiter?
Bekommt sie dann bescheid das sie evtl. irgendwo hin muss?
Oder kommt das dann per Post was sie erbt?

Leider steht in diesem Schreiben nichts weiter

sorry total wirr geschrieben hoffe ihr versteht was ich meine.


ich würde erst mal den Absender des Briefs kontaktieren und genauer nachfragen, was die Freundin erbt.
nicht, das es am Ende noch Schulden sind!
soev
7350 Beiträge
30.01.2016 17:47
Hm, als mein Opa starb, kam ein Brief vom Amtsgericht mit einer Einladung dorthin an alle Erben. Wir waren dann dort, das Testament wurde vorgelesen und DANN hatten wir die 6 WOchen Zeit zu widersprechen. Kennt sie das genau Erbe denn schon?
30.01.2016 17:50

Schau mal hier, da stehen schon die wichtigsten Hinweise:

http://www.ruppel-niehaus.de/rechtsgebiete/erbrech t-geerbt-was-nun.html
krümelchen007
5058 Beiträge
30.01.2016 17:51
Also Schulden sind es definitiv nicht.

also es steht drin das person a der haupterbe sein soll

und person b,c,d jeweils nur den pflichtanteil bekommen sollen.

Sie gehört zu den personen mit.dem pflichtanteil

mehr steht da nicht drin.
30.01.2016 18:05
ok, trotzdem sollte sie sich erkundigen was sie erbt. Sie kauft ja auch keine Hose ohne sie vorher gesehen zu haben. Mir wäre es lieber zu wissen was ich zu erwarten habe. Denn gelegentlich ist ein Erbe ja auch mit Bedingungen versehen die man erfüllen muß.
krümelchen007
5058 Beiträge
30.01.2016 18:19
Zitat von yasmin1978:

ok, trotzdem sollte sie sich erkundigen was sie erbt. Sie kauft ja auch keine Hose ohne sie vorher gesehen zu haben. Mir wäre es lieber zu wissen was ich zu erwarten habe. Denn gelegentlich ist ein Erbe ja auch mit Bedingungen versehen die man erfüllen muß.


aber es wird dir doch niemand sagen was geerbt wird.
sonst würden ja nicht so viele menschen Schulden erben und sich in den allerwertesten beißen.

shelyra
69208 Beiträge
30.01.2016 18:21
Zitat von krümelchen007:

Zitat von yasmin1978:

ok, trotzdem sollte sie sich erkundigen was sie erbt. Sie kauft ja auch keine Hose ohne sie vorher gesehen zu haben. Mir wäre es lieber zu wissen was ich zu erwarten habe. Denn gelegentlich ist ein Erbe ja auch mit Bedingungen versehen die man erfüllen muß.


aber es wird dir doch niemand sagen was geerbt wird.
sonst würden ja nicht so viele menschen Schulden erben und sich in den allerwertesten beißen.

man könnte die anderen erben (besonders den haupterben) fragen. vielleicht wissen die es

krümelchen007
5058 Beiträge
30.01.2016 18:28
Zitat von shelyra:

Zitat von krümelchen007:

Zitat von yasmin1978:

ok, trotzdem sollte sie sich erkundigen was sie erbt. Sie kauft ja auch keine Hose ohne sie vorher gesehen zu haben. Mir wäre es lieber zu wissen was ich zu erwarten habe. Denn gelegentlich ist ein Erbe ja auch mit Bedingungen versehen die man erfüllen muß.


aber es wird dir doch niemand sagen was geerbt wird.
sonst würden ja nicht so viele menschen Schulden erben und sich in den allerwertesten beißen.

man könnte die anderen erben (besonders den haupterben) fragen. vielleicht wissen die es


da besteht aber kein kontakt. Aber man weis ja das es keine Schulden sind, was gibt's denn noch schlimmes?
shelyra
69208 Beiträge
30.01.2016 18:30
Zitat von krümelchen007:

Zitat von shelyra:

Zitat von krümelchen007:

Zitat von yasmin1978:

ok, trotzdem sollte sie sich erkundigen was sie erbt. Sie kauft ja auch keine Hose ohne sie vorher gesehen zu haben. Mir wäre es lieber zu wissen was ich zu erwarten habe. Denn gelegentlich ist ein Erbe ja auch mit Bedingungen versehen die man erfüllen muß.


aber es wird dir doch niemand sagen was geerbt wird.
sonst würden ja nicht so viele menschen Schulden erben und sich in den allerwertesten beißen.

man könnte die anderen erben (besonders den haupterben) fragen. vielleicht wissen die es


da besteht aber kein kontakt. Aber man weis ja das es keine Schulden sind, was gibt's denn noch schlimmes?

zb hypotheken , kredite oder andere belastungen auf haus/grundstück
krümelchen007
5058 Beiträge
30.01.2016 18:35
Zitat von shelyra:

Zitat von krümelchen007:

Zitat von shelyra:

Zitat von krümelchen007:

...

man könnte die anderen erben (besonders den haupterben) fragen. vielleicht wissen die es


da besteht aber kein kontakt. Aber man weis ja das es keine Schulden sind, was gibt's denn noch schlimmes?

zb hypotheken , kredite oder andere belastungen auf haus/grundstück


aber im Netz steht, soweit ich das verstanden habe, dass von dem haupterben alles an Schulden und pi pa po abgezogen wird und davon was über ist sich der Pflichtanteil ergibt.
Demnach erbt man mit dem Pflichtanteil keine Verbindlichkeiten!

shelyra
69208 Beiträge
30.01.2016 18:46
Zitat von krümelchen007:

Zitat von shelyra:

Zitat von krümelchen007:

Zitat von shelyra:

...


da besteht aber kein kontakt. Aber man weis ja das es keine Schulden sind, was gibt's denn noch schlimmes?

zb hypotheken , kredite oder andere belastungen auf haus/grundstück


aber im Netz steht, soweit ich das verstanden habe, dass von dem haupterben alles an Schulden und pi pa po abgezogen wird und davon was über ist sich der Pflichtanteil ergibt.
Demnach erbt man mit dem Pflichtanteil keine Verbindlichkeiten!

ich kenn es so, dass die schulden an alle gehen.

der haupterbe wird zwar auch die meisten schulden haben, die anderen dagegen nur ihren jeweiligen prozentsatz. dh wenn man 1/2 des erbes hat, dann hat man auch 1/2 der schulden
soev
7350 Beiträge
30.01.2016 22:26
Zitat von krümelchen007:

Zitat von yasmin1978:

ok, trotzdem sollte sie sich erkundigen was sie erbt. Sie kauft ja auch keine Hose ohne sie vorher gesehen zu haben. Mir wäre es lieber zu wissen was ich zu erwarten habe. Denn gelegentlich ist ein Erbe ja auch mit Bedingungen versehen die man erfüllen muß.


aber es wird dir doch niemand sagen was geerbt wird.
sonst würden ja nicht so viele menschen Schulden erben und sich in den allerwertesten beißen.


Wieso sollte das niemand sagen? Wir haben das bei meinen Großvätern immer im Amtsgericht erfahren. Da gab es dann auch den Erbschein, um Konten zu kündigen etc.
Und man kann immer Schulen/Hypotheken etc erben. Wenn man den Pflichtteil bekommt, dann eben nur den entsprechenden Prozentsatz an Schulden/Hypotheksanteilen.
Ich würde das definitv nicht einfach aussitzen.
30.01.2016 22:32
Wenn deine Freundin sich so wenig auskennt und die Frist ja auch schon in 2 Wochen abläuft sollte sie, das würde ich auf jeden Fall tun einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen und ihm den Brief vorlegen und fragen was zu tun ist. Falls das Amtsgericht keine detaillierte Auskunft geben kann würde ich das Erbe nicht ohne weiteres annehmen. Das wird ihr ein Anwalt dann sicher auch alles erklären können.
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