Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit und Partnermonate

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Fusselchen
202 Beiträge
13.01.2009 14:42
Hallo zusammen,

ich hätte da mal ne Frage zum Elterngeld...

Nach der Geburt unseres Zwergs werde ich (mindestens) für ein Jahr zu Hause bleiben und ihn betreuen.
Während dieser Zeit wird mein Mann weiterhin voll berufstätig sein.

Nun habe ich mir folgendes überlegt:
Da ich die ersten zwei Monate ja noch Mutterschutz habe, wäre es doch sinnvoll, wenn mein Mann seine Partnermonate auf genau diese Zeit legen würde. Dann bekomme ich doch noch meine 100 % Gehalt (also 13 €/Tag von der Krankenkasse, den Rest vom Arbeitgeber) und mein Mann bekäme in dieser Zeit das Erziehungsgeld i. H. von 67 %.
Im Anschluss an die zwei Monate geht mein Mann dann wieder ganz normal arbeiten und ich beantrage dann die restlichen 12 Monate Erziehungsgeld.

Geht das so? Oder wird die Erziehungszeit bzw. das Erziehungsgeld immer auf den Mutterschutz angerechnet?

Irgendwie verstehe ich das System noch nicht so ganz...
Ashena
3398 Beiträge
13.01.2009 14:45
Kannste so machen, dein Mann kann die Partnermonate von Anfang an nehmen, haben wir auch so gemacht. Es ist nur so, dass dein Mutterschutz auf die Elterngeldzeit angerechnet wird, das heisst, sobald du Elterngeld bekommst, bekommst du das nur für 10 Monate, also bis der Zwerg 1 Jahr alt ist.
marlou
6375 Beiträge
13.01.2009 14:46
das interessiert mich auch brennend,

genauso haben wir das nämlich auch vor, ich bin ja ein bissl weiter wie du und habe mir fest vorgenommen, dass ich diese woche mit jemanden sprechen werde, der sich damit auskennt....

marlou
6375 Beiträge
13.01.2009 14:47
Zitat von Ashena:
Kannste so machen, dein Mann kann die Partnermonate von Anfang an nehmen, haben wir auch so gemacht. Es ist nur so, dass dein Mutterschutz auf die Elterngeldzeit angerechnet wird, das heisst, sobald du Elterngeld bekommst, bekommst du das nur für 10 Monate, also bis der Zwerg 1 Jahr alt ist.


hä, aber ich denke, man bekommt 14 monate, wenn der partner auch mindestens 2 monate beansprucht?
13.01.2009 14:48
Zitat von enrikama:
Zitat von Ashena:
Kannste so machen, dein Mann kann die Partnermonate von Anfang an nehmen, haben wir auch so gemacht. Es ist nur so, dass dein Mutterschutz auf die Elterngeldzeit angerechnet wird, das heisst, sobald du Elterngeld bekommst, bekommst du das nur für 10 Monate, also bis der Zwerg 1 Jahr alt ist.


hä, aber ich denke, man bekommt 14 monate, wenn der partner auch mindestens 2 monate beansprucht?


Genau so ist es! Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate bekommen. Wenn der Partner zusätzlich beantragt, bekommt man 14 Monate!
Ashena
3398 Beiträge
13.01.2009 14:50
Ja bekommst du ja auch... 2 Monate von deinem Partner (den 1. und 2. Lebensmonat des Kindes wolltet ihr ja auch nehmen), deine Zeit wo du Mutterschfatsgeld von der Kk und deinem Ag bekommst zählen aber auch schon fürs Elterngeld... also habt ihr da schon 4 Monate verbraucht , du 2 und dein Partner 2... und dann kommen noch 10 Monate bis dein Kind 1 Jahr alt ist... macht 14 Monate
Fusselchen
202 Beiträge
13.01.2009 14:59
Aha, also wirkt sich das nicht verlängernd auf das Elterngeld aus, wenn mein Partner die 2 Monate nimmt, richtig?

Dann macht es finanziell gesehen ja keinen Sinn, das er zu Hause bleibt - oder versteh ich das jetzt falsch?
(Für mich, ihn und Zwergi wärs natürlich trotzdem toll, wenn wir die ersten 2 Monate komplett für uns hätten)
marlou
6375 Beiträge
13.01.2009 15:35
Zitat von Fusselchen:
Aha, also wirkt sich das nicht verlängernd auf das Elterngeld aus, wenn mein Partner die 2 Monate nimmt, richtig?

Dann macht es finanziell gesehen ja keinen Sinn, das er zu Hause bleibt - oder versteh ich das jetzt falsch?
(Für mich, ihn und Zwergi wärs natürlich trotzdem toll, wenn wir die ersten 2 Monate komplett für uns hätten)


ist das nicht traurig...

habe ich gerade gefunden

Mutterschaftsgeld und das Elterngeld dienen insoweit dem gleichen Zweck, als sie aus demselben Anlass, der Geburt des Kindes, dieselben Einkommenseinbußen ganz oder teilweise ausgleichen. Sie können daher nicht nebeneinander gewährt werden.

also kann man nicht mal sagen, dass er monat 13 und 14 nimmt, weil ich ja schon innerhalb der ersten 2 monate - monat 1,2,3,4 verbraten habe? aber ich bekomm ja im monat 1,2 nur mutterschaftsgeld... das ist ja wirklich wieder ein tolles system, klang ja echt verlockend...
Fusselchen
202 Beiträge
13.01.2009 16:27
Ja aber dann stimmt das doch nicht, was der Bund immer propagiert!

Dann ist es ja auf keinen Fall möglich wirklich 14 Monate lang Elterngeld zu beziehen!!!

Irgendwie versteh ich wohl im Moment nur noch Bahnhof!
14 Monate sind doch bis zum Zeitpunkt 2 Monate nach Geburt des Kindes. Wie (zum Teufel) muss man das denn anstellen, um reale 14 Monate Elterngeld zu beziehen????
Fusselchen
202 Beiträge
13.01.2009 16:27
Ja aber dann stimmt das doch nicht, was der Bund immer propagiert!

Dann ist es ja auf keinen Fall möglich wirklich 14 Monate lang Elterngeld zu beziehen!!!

Irgendwie versteh ich wohl im Moment nur noch Bahnhof!
14 Monate sind doch bis zum Zeitpunkt 2 Monate nach Geburt des Kindes. Wie (zum Teufel) muss man das denn anstellen, um reale 14 Monate Elterngeld zu beziehen????
marlou
6375 Beiträge
13.01.2009 16:43
ich weiß auch nicht, was ich davon halten soll... rein von der theorie her beanspruche ich ja nicht die ersten 2 monate elterngeld, weil wir ja in der zeit den antrag auf mein mann laufen lassen... ich würde ja erst nach 2 monaten elterngeld beantragen...

ich begreif es nicht... aber das ist wieder so typisch unser deutscher bürokraten-kram...
marlou
6375 Beiträge
13.01.2009 16:45
Zitat von Fusselchen:
Ja aber dann stimmt das doch nicht, was der Bund immer propagiert!

Dann ist es ja auf keinen Fall möglich wirklich 14 Monate lang Elterngeld zu beziehen!!!

Irgendwie versteh ich wohl im Moment nur noch Bahnhof!
14 Monate sind doch bis zum Zeitpunkt 2 Monate nach Geburt des Kindes. Wie (zum Teufel) muss man das denn anstellen, um reale 14 Monate Elterngeld zu beziehen????


du müsstest alleinerziehend sein oder 14 Monate Elterngeld gibt es darüber hinaus für Elternteile, deren Partner die Übernahme der Elternzeit objektiv unmöglich ist - z.B. bei schwerer Krankheit oder Schwerstbehinderung - oder wenn eine Gefährdung des Kindeswohls gegen diese Übernahme spricht .
Ashena
3398 Beiträge
13.01.2009 19:25
Oder du gehst einfach nicht arbeiten und beziehst daher nur die 300€ Grundbetrag... Wenn du kein Mutterschutzgeld bekommst, dann kriegste ab Geburt monatlich 300€... und wenn du dann noch alleinerziehend bist gibts das 14 Monate
Fusselchen
202 Beiträge
14.01.2009 09:50
Ne ne, da geh ich doch lieber ganz normal arbeiten...
Und meinen Mann, den mag ich auch behalten - da verzichte ich lieber auf die 2 Monate. Immerhin bekomme ich ja insgesamt 12 Monate noch Geld.

Wie macht ihr das eigentlich alle ab dem 2. Jahr?
Von einem Gehalt und dem Kindergeld leben?
Oder geht ihr irgendwo auf 400 €-Basis arbeiten (braucht aber doch die Einverständniserklärung eures bisherigen Arbeitgebers, oder?)
Oder wie macht ihr das dann?

Ich find das schon schwierig, wenn plötzlich ein Gehalt wegfällt.
Die Entscheidung für Kinder fällt vielleicht sogar leichter, wenn beide nicht arbeiten gehen - da hat man mit der Geburt des Kindes dann auch keine nennenswerten finanziellen Einbußen.

Klingt vielleicht jetzt etwas provokativ, aber im Moment empfinde ich das so...
Lolana
4198 Beiträge
14.01.2009 09:58
Huhu,

also ich sag jetzt nur wie wir es machen:

Uns stehen zusammen 14 Monate Elterngeld zu, da wir beide es ja machen wollen:

Geburt meines Sohnes am 19.12.2008

Mein Mann nimmt 6 Monate in Anspruch:

von Dezember 2008 bis Juni 2009 = 6 Monate ( 1 LM - 6 LM)

da ich im Dezember / Januar / Februar noch mein normales Gehalt (mit Mutterschutzgeld) bekomme nehme ich es

von März 2009 - Oktober 2009 = 8 Monate ( 4 LM - 11 LM)

Das sind zusammen 14 Monate die wir uns teilen.
Ich gehe also ab November 2009 in Elternteilzeit wieder arbeiten.

LG Lolana

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