Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit für Nr 2

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MiJu
3258 Beiträge
31.08.2014 09:41
Guten morgen

Hab da mal ne Frage zum Elterngeld fürs zweite Kind?!

Und zwar, angenommen ich werde während meiner elternzeit ( geht bis Januar 2016) wieder schwanger, dann läuft die 1. elternzeit ganz normal aus. Ich arbeite kurze Zeit und gehe dann in den muschu!
Wie rechnet sich dann mein Elterngeld ? Hab ja dann nicht 12 Monate vor der Geburt gearbeitet

So und nun speziell zu meinem Fall, hab mir da nämlich was überlegt weil ich mit einer ss direkt und BV gehe.

Wäre es möglich, (angenommen ich werde nächsten Sommer wieder schwanger) und verkürze meine jetzige elternzeit (wären dann noch ca 6 Monate übrig) um wieder zu arbeiten (würde dann ja direkt ins BV gehen) aber bekomme wieder meinen vollen Lohn bis zum nächsten muschu...
Geht das?
Und daraus rechnet sich wieder mein EG? Und die anderen drei Monate, werden von dem Elterngeld von Nr.1 mit eingerechnet??
Und das halbe übrig gebliebene Jahr wird mir dann ausgezahlt ??

Hoffe ihr verstehtwas ich meine
Danke euch vlg
31.08.2014 10:22
.. und deinem AG sagst Du dann zur Mutterschutzverkürzung Du willst wieder arbeiten, er verlässt sich drauf und dann kommst Du sobald es soweit is schnellstmöglich mit dem neuen BV ums Eck?

Danke vielmals. Aufgrund solcher Überlegungen habens andere im gebärfähigen Alter, grad auch nach nem BV, unglaublich leicht mit dem Wiedereinstieg und der zugetrauten Verlässlichkeit. Prima! *ironieoff*
TiniBini
10038 Beiträge
31.08.2014 10:48
So hat sie es doch gar nicht geschrieben.
Wie ich es verstanden hab, will sie im Falle einer neuen Schwangerschaft due Elternzeit vom ersten abbrechen und ins BV gehen. Das ist doch soweit rechtens und wenns der Arbeitgeber mitmacht, st das doch ok.
Ich glaube das normale Gehalt ist nur für die Berechnung des Mutterschaftsgekdes wichtig. Beim Elterngeld kannst du angeben welcher Zeitraum berücksichtig werden soll. Also kannst du die Zeit von vir dem Elterngeld bezug angeben.
Ich weiss nur nicht ob das bei Angestellten so funktioniert, ich bin Selbstständig- da ist die Berechnung anders.
31.08.2014 10:56
Aber mal ehrlich - ein BV ist dazu da, um Leib und Leben von Mutter und/oder Kind zu schützen wenn eben die Gefahr von der Beschäftigung ausgeht. In dem Fall finde ich jedes BV völlig ok und gerechtfertigt.

Wenn ich aber doch erst wissentlich (!) diese Gefahrensituation während der Beschäftigung selbst wieder herstelle, indem ich die Elternzeit verlasse (von der KEINE Gefährfung ausgegangen werde), um Gelder zu erhalten, die ich dann dafür bekomme, der selbstgewählten Gefahr der Beschäftigung wieder zu entkommen - sorry, da passt für mich was nicht zusammen.
31.08.2014 10:59
.. und im übrigen fände ich es auch daneben, wenn der AG unter den Vorzeichen die Elternzeitverkürzung mitmacht, um ihr entgegenzukommen. Immerhin hat auch der einen verantwortlichen Umgang mit den Geldern aus dem BV-Topf an den Tag zu legen - der füllt sich nämlich auch nicht von selbst.
shelyra
69208 Beiträge
31.08.2014 11:07
elterngeld bei mehreren kids berechnet sich aus den letzten 12 monaten, genauso wie bei jedem anderen kind. aber die ersten 12 lebensmonate vom 1.kind werden ausgeblendet - dh wenn die kids weniger als 12 monate auseinander sind dann bekommt man das gleiche elterngeld wie bei kind 1. danach wird anteilig berechnet. also je weiter die kids auseinander sind umso weniger gibt es - wenn man dazwischen nur teilzeit oder gar nicht arbeiten geht...

beispiel: 18 monate abstand.
dann werden 6 monate nach dem 1.geb einberechnet (wenn man zuhause war dann geht das mit 0€) und 6 monate vor dem mutterschutz von kind 1.
fantalina
890 Beiträge
31.08.2014 11:12
aber es gibt nunmal Berufe, bei denen man schwanger nicht arbeiten darf. z.B. Kindergärtnerin (meine ich)
31.08.2014 11:14
Zitat von fantalina:

aber es gibt nunmal Berufe, bei denen man schwanger nicht arbeiten darf. z.B. Kindergärtnerin (meine ich)


Ja, ist mir klar, aber solange sie in Elternzeit ist und diese NICHT absichtlich verkürzt, um ein BV zu kriegen, ist sie auch nicht gefährdet.
nancy0209
1087 Beiträge
31.08.2014 11:49
Zitat von fantalina:

aber es gibt nunmal Berufe, bei denen man schwanger nicht arbeiten darf. z.B. Kindergärtnerin (meine ich)


erklär mir mal wieso man als kindergärtnerin nicht arbeiten darf wenn man schwanger ist? das höre ich heute zum ersten mal bei meiner tochter in der kita waren zwei erzieher schwanger und die sind beide bis zum mutterschutz in der einrichtung gewessen!
MiJu
3258 Beiträge
31.08.2014 12:20
Zitat von CaféCortado:

Aber mal ehrlich - ein BV ist dazu da, um Leib und Leben von Mutter und/oder Kind zu schützen wenn eben die Gefahr von der Beschäftigung ausgeht. In dem Fall finde ich jedes BV völlig ok und gerechtfertigt.

Wenn ich aber doch erst wissentlich (!) diese Gefahrensituation während der Beschäftigung selbst wieder herstelle, indem ich die Elternzeit verlasse (von der KEINE Gefährfung ausgegangen werde), um Gelder zu erhalten, die ich dann dafür bekomme, der selbstgewählten Gefahr der Beschäftigung wieder zu entkommen - sorry, da passt für mich was nicht zusammen.


Meine liebe liebe cafécortado meine Frage war NICHT was DU davon hältst sondern wie das alles abläuft und ich es machen kann.
Aber danke dass du mir mitgeteilt hast wie blöd du das findest!!!

Gott dafür liebe ich dieses Forum

An alle anderen DANKE

Vlg
MiJu
3258 Beiträge
31.08.2014 12:28
Zitat von nancy0209:

Zitat von fantalina:

aber es gibt nunmal Berufe, bei denen man schwanger nicht arbeiten darf. z.B. Kindergärtnerin (meine ich)


erklär mir mal wieso man als kindergärtnerin nicht arbeiten darf wenn man schwanger ist? das höre ich heute zum ersten mal bei meiner tochter in der kita waren zwei erzieher schwanger und die sind beide bis zum mutterschutz in der einrichtung gewessen!


Nicht jede ist betroffen!!

http://www.gew.de/Gesundheitsschutz_bei_schwangere n_Erzieherinnen.html
MiJu
3258 Beiträge
31.08.2014 12:59
Wie läuft das denn wenn ich wieder schwanger werde?
Da ich ja grundsätzliches BV bekomme endet mein EZ von nr1. Wenn ich schon mit nr.2 schwanger bin....

Dann darf ich ja nicht wieder arbeiten kommen auch wenn ich will!
Dann bin ich (angenommen es klappt direkt ) noch 3 Monate im BV bis ich dann in den offiziellen muschu von Nr 2 gehe...

Wie rechnet sich das EG?
31.08.2014 13:54
Zitat von MiJu:

Wie läuft das denn wenn ich wieder schwanger werde?
Da ich ja grundsätzliches BV bekomme endet mein EZ von nr1. Wenn ich schon mit nr.2 schwanger bin....

Dann darf ich ja nicht wieder arbeiten kommen auch wenn ich will!
Dann bin ich (angenommen es klappt direkt ) noch 3 Monate im BV bis ich dann in den offiziellen muschu von Nr 2 gehe...

Wie rechnet sich das EG?



Das EG wird nach den letzten 12 Monaten gerechnet,da hast du Elterngeld von Nr 1 bekommen,also wird es als 0 angerechnet und du bekommst nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus
MiJu
3258 Beiträge
31.08.2014 14:01
Zitat von Krümelmonster2011:

Zitat von MiJu:

Wie läuft das denn wenn ich wieder schwanger werde?
Da ich ja grundsätzliches BV bekomme endet mein EZ von nr1. Wenn ich schon mit nr.2 schwanger bin....

Dann darf ich ja nicht wieder arbeiten kommen auch wenn ich will!
Dann bin ich (angenommen es klappt direkt ) noch 3 Monate im BV bis ich dann in den offiziellen muschu von Nr 2 gehe...

Wie rechnet sich das EG?



Das EG wird nach den letzten 12 Monaten gerechnet,da hast du Elterngeld von Nr 1 bekommen,also wird es als 0 angerechnet und du bekommst nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus


Oh Wow das ist wenig
Wie hoch ist der geschwisterbonus? Und Betreuungsgeld dürfte ich auch bekommen weil Melissa dann evtl zuhause betreut wird?!?
31.08.2014 14:26
Ja,ist wenig,war bei mir nicht anders. Sollte man natürlich nur so machen,wenn es finanziell reicht. 75Euro Geschwisterbonus.
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