Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit ab wann?

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sterniiii
26 Beiträge
03.07.2015 21:11
Hallo Mamis.

Frage steht ja oben.
Ab wann beginnt die Elternzeit?
Man ist ja nach der Geburt 8 Wochen in
Mutterschutz. Beginnt die EZ am Geburtstag
des Kindes oder am Tag nach Ablauf des
Mutterschutzes?

Und man muss es innerhalb von 7 Wochen
nach der Geburt einreichen, stimmt's?

Und ich möchte, wenn es soweit ist,
2 Jahre in in Elternzeit. Also möchte ich
das Elterngeld splitten lassen. Also statt
65/67%, nur die Hälfte für das eine
und die andere Hälfte für das andere Jahr.
Habe auf dem Formular keine passende
Ausfüllmöglichkeit gefunden. Ist jemand
hier, die mir gerne man helfen könnte/
würde?

Vielen Dank
LG
shelyra
69208 Beiträge
03.07.2015 21:27
elternzeit beginnt mit dem tag der geburt!
und sie endet spätestens 1 tag vor dem 3.geburtstag des kindes (wenn man 1 oder 2 jahre nimmt, dann 1 tag vor dem jeweiligen geburtstag)

normalerweise gibt es auf dem elterngeldantrag ein feld für den auszahlungszeitraum. entweder 12 oder 24 monate
aus welchem bundesland kommst du? die anträge unterscheiden sich ja alle ein bischen
bluesix
2807 Beiträge
03.07.2015 21:37
Ja, normalerweise war das punkt 2.6
Aber den gibt es in dem neuen formular nicht mehr.
Hat sich das mit dem elterngeld plus wechsel geändert?
Malanea
995 Beiträge
03.07.2015 21:39
Jein die eigentliche Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Der Antrag für die Elternzeit beim Arbeitgeber muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit raus. Als Mutter kann den darum bis eine Woche nach der Geburt stellen, da die Väter keinen Mutterschutz haben, müssen diese den Antrag bis 7 Wochen vor dem ET stellen wenn sie direkt im Anschluss Elternzeit haben wollen.

Das Elterngeld selber beginnt mit dem Geburtstermin, der Mutterschaftslohn wird dann miteinander verrechnet. Die 8 Wochen Mutterschutz werden hier also als Bezugsmonate für das Elterngeld gewertet.

Ist dein Kind denn schon geboren?
Seit dem 01.07. gibt es das ElterngeldPlus, hast du da den aktuellen Antrag?
Wenn du splitten willst kannst du die ersten zwei Monate Basiselterngeld beziehen (das geht wegen dem Mutterschutz nicht anders) und danach dann noch mal 20 Monate ElterngeldPlus (also das halbe Elterngeld) beziehen.
03.07.2015 21:40
Ich habe auch gesplittet und wie shelyra schon schrieb ist dort ein Feld wo du ankreuzen kannst wie lange das elterngeld gezahlt werden soll.
bluesix
2807 Beiträge
03.07.2015 21:44
Zitat von Thermilove:

Ich habe auch gesplittet und wie shelyra schon schrieb ist dort ein Feld wo du ankreuzen kannst wie lange das elterngeld gezahlt werden soll.


Hab gerade geschaut, das feld gibt es bei dem neuen antrag ab 1.7. Nicht mehr
sterniiii
26 Beiträge
03.07.2015 21:49
Ja, Am 26.06. auf die Welt gekommen.

Vielen Dank für die Antworten. Aber jetzt bin ich
wieder verwirrt. Habe wieder zwei Antworten :-/

Das ist das Feld auf dem Formular:

shelyra
69208 Beiträge
03.07.2015 21:53
bezugszeitraum sind eigentlich immer die ersten 12 bzw 14 lebensmonaten des kindes.
gibts nicht irgendwo ein feld für den auszahlungszeitraum?

wenn sowas nicht vorhandne sit würd ich am montag direkt bei der elterngeldstelle anrufen. die müssen iwssen wie man dies beantragen / ausfüllen kann.
Malanea
995 Beiträge
03.07.2015 21:58
Zitat von sterniiii:

Ja, Am 26.06. auf die Welt gekommen.

Vielen Dank für die Antworten. Aber jetzt bin ich
wieder verwirrt. Habe wieder zwei Antworten :-/

Das ist das Feld auf dem Formular:


Musst nicht verwirrt sein, das was ich geschrieben habe, gilt für die Elternzeit beim Arbeitgeber, das hat nur bedingt was mit dem Antrag zu tun.
Wo du jetzt aber das mit dem Splitten ankreuzen kannst, weiß ich auch nicht. Am besten mal direkt anrufen wenn das hier auch keiner weiß.
Malanea
995 Beiträge
03.07.2015 21:58
In welchem Bundesland lebst du denn?
sterniiii
26 Beiträge
03.07.2015 22:00
Zitat von shelyra:

bezugszeitraum sind eigentlich immer die ersten 12 bzw 14 lebensmonaten des kindes.
gibts nicht irgendwo ein feld für den auszahlungszeitraum?

wenn sowas nicht vorhandne sit würd ich am montag direkt bei der elterngeldstelle anrufen. die müssen iwssen wie man dies beantragen / ausfüllen kann.


Ist es leider nicht. Da werd ich wohl anrufen müssen.
Vlt wird mir ja auch jmd Vorort behilflich sein, wenn ich es
persönlich abgebe. Danke euch vielmals
sterniiii
26 Beiträge
03.07.2015 22:01
Zitat von Malanea:

In welchem Bundesland lebst du denn?


In Berlin
sterniiii
26 Beiträge
03.07.2015 22:02
Zitat von Malanea:

Zitat von sterniiii:

Ja, Am 26.06. auf die Welt gekommen.

Vielen Dank für die Antworten. Aber jetzt bin ich
wieder verwirrt. Habe wieder zwei Antworten :-/

Das ist das Feld auf dem Formular:


Musst nicht verwirrt sein, das was ich geschrieben habe, gilt für die Elternzeit beim Arbeitgeber, das hat nur bedingt was mit dem Antrag zu tun.
Wo du jetzt aber das mit dem Splitten ankreuzen kannst, weiß ich auch nicht. Am besten mal direkt anrufen wenn das hier auch keiner weiß.


Meine erste Frage war auch auf die Elternzeit beim Arbeitgeber
bezogen.
Ich dachte nämlich, dass ich jetzt 26.06.15-25.06.17 als
Elternzeit eintrage ?!
03.07.2015 22:03
Zitat von sterniiii:

Zitat von shelyra:

bezugszeitraum sind eigentlich immer die ersten 12 bzw 14 lebensmonaten des kindes.
gibts nicht irgendwo ein feld für den auszahlungszeitraum?

wenn sowas nicht vorhandne sit würd ich am montag direkt bei der elterngeldstelle anrufen. die müssen iwssen wie man dies beantragen / ausfüllen kann.


Ist es leider nicht. Da werd ich wohl anrufen müssen.
Vlt wird mir ja auch jmd Vorort behilflich sein, wenn ich es
persönlich abgebe. Danke euch vielmals

Ich hab auch vor Ort nach gefragt, wie das abläuft mit splitten , das zeigen die dir da alles
Malanea
995 Beiträge
03.07.2015 22:13
Zitat von sterniiii:

Zitat von Malanea:

Zitat von sterniiii:

Ja, Am 26.06. auf die Welt gekommen.

Vielen Dank für die Antworten. Aber jetzt bin ich
wieder verwirrt. Habe wieder zwei Antworten :-/

Das ist das Feld auf dem Formular:


Musst nicht verwirrt sein, das was ich geschrieben habe, gilt für die Elternzeit beim Arbeitgeber, das hat nur bedingt was mit dem Antrag zu tun.
Wo du jetzt aber das mit dem Splitten ankreuzen kannst, weiß ich auch nicht. Am besten mal direkt anrufen wenn das hier auch keiner weiß.


Meine erste Frage war auch auf die Elternzeit beim Arbeitgeber
bezogen.
Ich dachte nämlich, dass ich jetzt 26.06.15-25.06.17 als
Elternzeit eintrage ?!

Kannst du auch machen, dein AG weiß ja dann auch was Sache ist. Rein formal beginnt die Elternzeit aber erst nach dem Mutterschutz, aus welchem Grund man eben als Frau bis zu einer Woche nach der Geburt den Antrag stellen kann, was die Männer eben nicht können.
Aber wenn ich mir die Daten anschau, bist du da schon drüber. Also stell schnell den Antrag! Wenn du mit deinem AG nicht gerade im Streit liegst, wird er das bestimmt trotzdem durchgehen lassen.
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