Elterngeldantrag
11.04.2008 11:44
Zitat von Schuggel:
nein er muss nix ausfühlen und die wollen auch nicht wissen wieviel geld ihr zusamen habt wenn er kein elternzeit nehmen will muss er gar nix ausfüllen mein mann musste auch nix ausfühlen da er nicht in elternzeit möchte.
der vom amt hat uns aber auch gesagt wenn man es sich doch noch anders überlegt und der mann doch in elternzeit will kann man das auch noch im nachhinein machen.
Zitat:
@russi keine ahnung warum das so ist mit dem landeserziehngsgeld
gruss schuggel
http://s10.bitefight.de/c.php?uid=60795
weiß das sonst jemand???das regt mich echt auf das kann doch wahr sein...
alle im westen haben schon mehr kohle... und bekommen viel mehr gehalt..und werden jetzt auch soo noch bevorzugt... von wegen das vereinigte deutschland... ich bekomm echt das
11.04.2008 11:48
na ja, das ganze auf den westen zu verallgemeinern ist ja auch nicht korrekt. es gibt noch viele westliche bundesländer, die das landeserziehungsgeld nicht bekommen.
oder was denkst du wieviele bundesländer zum westen gehören
oder was denkst du wieviele bundesländer zum westen gehören
11.04.2008 11:49
hab gerade mal gegoogelt..
"Landeserziehungsgeld
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen, Thüringen und bei den alten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, gewähren nach Ablauf des grundsätzlichen Erziehungsgeldes nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz weiterhin Erziehungsgeld.
Mit Beginn des 3. Lebensjahr des Kindes wird zwischen 6 und 12 Monaten sogenanntes Landeserziehungsgeld gezahlt. Die Voraussetzungen sind ähnlich denen des Bundeserziehungsgeldes."
is der text alt??denn erziehungsgeld gibt es doch nicht mehr oder???
"Landeserziehungsgeld
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen, Thüringen und bei den alten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, gewähren nach Ablauf des grundsätzlichen Erziehungsgeldes nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz weiterhin Erziehungsgeld.
Mit Beginn des 3. Lebensjahr des Kindes wird zwischen 6 und 12 Monaten sogenanntes Landeserziehungsgeld gezahlt. Die Voraussetzungen sind ähnlich denen des Bundeserziehungsgeldes."
is der text alt??denn erziehungsgeld gibt es doch nicht mehr oder???
11.04.2008 11:51
Zitat von Vatanile:
na ja, das ganze auf den westen zu verallgemeinern ist ja auch nicht korrekt. es gibt noch viele westliche bundesländer, die das landeserziehungsgeld nicht bekommen.
oder was denkst du wieviele bundesländer zum westen gehören
ich wollte es auch nicht verallgemeinern..troßdem bekommt der westen mehr kohle...
bestes b.z. die ärzte..wieso bekommen die im westen mehr gehalt als die im osten??? *häää?*
11.04.2008 11:54
Baden-Würtemberg
Bayern
Sachsen
Thüringen
das sind die länder, die aktuell landeserziehungsgeld geben.
sooo
2x westen
2x osten
oder????
Bayern
Sachsen
Thüringen
das sind die länder, die aktuell landeserziehungsgeld geben.
sooo
2x westen
2x osten
oder????
11.04.2008 11:56
Zitat von Nina_Nekro:
Zitat von Schuggel:
nein er muss nix ausfühlen und die wollen auch nicht wissen wieviel geld ihr zusamen habt wenn er kein elternzeit nehmen will muss er gar nix ausfüllen mein mann musste auch nix ausfühlen da er nicht in elternzeit möchte.
der vom amt hat uns aber auch gesagt wenn man es sich doch noch anders überlegt und der mann doch in elternzeit will kann man das auch noch im nachhinein machen.
@russi keine ahnung warum das so ist mit dem landeserziehngsgeld
gruss schuggel
http://s10.bitefight.de/c.php?uid=60795
Ah supi, dann fällt sein Antrag dann ja eh weg.
Danke schön!
Die sind ja wohl mit Kopien der Gehaltabrechnungen zufrieden oder muss ich zur Elterngeld-Stelle und denen die Originale auch zeigen?
Ich weiss, ich stelle so blöde Fragen, aber dieses ganze Ämter-Gerenne und Formular-Kram ist totales Neuland
Sorry, hab das wohl total verwechselt oder eben erst das Hirn eingeschaltet...
11.04.2008 11:58
Zitat von Vatanile:
Baden-Würtemberg
Bayern
Sachsen
Thüringen
das sind die länder, die aktuell landeserziehungsgeld geben.
sooo
2x westen
2x osten
oder????
entspann dich.. es geht ums prinzip...ich will nur wissen wieso das nicht ganz deutschland bekommt????
außerdem bringt mir sachsen und thüringen nix...ich komm aus m/v...
11.04.2008 12:06
weil deutschland gemein ist lol
is wie mit dem rauchen das eine bland erlaubt es das ander nicht sind halt kein einiges deutschland sind ganz viel länder für sich wenn man es so nimmt
gruss schuggel
http://s10.bitefight.de/c.php?uid=60795
is wie mit dem rauchen das eine bland erlaubt es das ander nicht sind halt kein einiges deutschland sind ganz viel länder für sich wenn man es so nimmt
gruss schuggel
http://s10.bitefight.de/c.php?uid=60795
11.04.2008 12:18
Und nochmal ich:
Also bei dem Antrag auf Elterngeld steht ja immer Elternteil 1 + Elternteil 2.
Wenn ich nun das Elterngeld allein beanspruche (ich nehm ja die Elternzeit). muss nur ich meine Spalte (Elternteil 1) ausfüllen und Elternteil 2 - Sparte bleibt leer (also sämtliche Blöcke wie Persönliche Angaben, Wohnsitz, Kindschaftsverhältnis,Krankenversicherung ect.) oder muss er es dennoch ausfüllen?
Verdammt die Delmenhorster Elterngeld-Stelle hat gerade dicht gemacht..
Ich werde einen Termin vereinbaren um 100 % sicher zu gehen, dass der Antrag richtig ausgefüllt ist, denke ich. Bin mir so unsicher.
Ahh.. Schon gut. Habe gerade ein verständlicheres Merkblatt gefunden!
Es müssen keine Angaben von Elternteil 2 gemacht werden.
Aber was hat es mit den LM des Kindes (bezugszeitraum bestimmen) auf sich?
Also bei dem Antrag auf Elterngeld steht ja immer Elternteil 1 + Elternteil 2.
Wenn ich nun das Elterngeld allein beanspruche (ich nehm ja die Elternzeit). muss nur ich meine Spalte (Elternteil 1) ausfüllen und Elternteil 2 - Sparte bleibt leer (also sämtliche Blöcke wie Persönliche Angaben, Wohnsitz, Kindschaftsverhältnis,Krankenversicherung ect.) oder muss er es dennoch ausfüllen?
Verdammt die Delmenhorster Elterngeld-Stelle hat gerade dicht gemacht..
Ich werde einen Termin vereinbaren um 100 % sicher zu gehen, dass der Antrag richtig ausgefüllt ist, denke ich. Bin mir so unsicher.
Ahh.. Schon gut. Habe gerade ein verständlicheres Merkblatt gefunden!
Es müssen keine Angaben von Elternteil 2 gemacht werden.
Aber was hat es mit den LM des Kindes (bezugszeitraum bestimmen) auf sich?
11.04.2008 12:21
Zitat von Nina_Nekro:
Und nochmal ich:
Also bei dem Antrag auf Elterngeld steht ja immer Elternteil 1 + Elternteil 2.
Wenn ich nun das Elterngeld allein beanspruche (ich nehm ja die Elternzeit). muss nur ich meine Spalte (Elternteil 1) ausfüllen und Elternteil 2 - Sparte bleibt leer (also sämtliche Blöcke wie Persönliche Angaben, Wohnsitz, Kindschaftsverhältnis,Krankenversicherung ect.) oder muss er es dennoch ausfüllen?
Verdammt die Delmenhorster Elterngeld-Stelle hat gerade dicht gemacht..
Ich werde einen Termin vereinbaren um 100 % sicher zu gehen, dass der Antrag richtig ausgefüllt ist, denke ich. Bin mir so unsicher.
Ahh.. Schon gut. Habe gerade ein verständlicheres Merkblatt gefunden!
Es müssen keine Angaben von Elternteil 2 gemacht werden.
Aber was hat es mit den LM des Kindes (bezugszeitraum bestimmen) auf sich?
bitte verstes gerad nicht
11.04.2008 12:26
Zitat von Schuggel:
Zitat von Nina_Nekro:
Und nochmal ich:
Also bei dem Antrag auf Elterngeld steht ja immer Elternteil 1 + Elternteil 2.
Wenn ich nun das Elterngeld allein beanspruche (ich nehm ja die Elternzeit). muss nur ich meine Spalte (Elternteil 1) ausfüllen und Elternteil 2 - Sparte bleibt leer (also sämtliche Blöcke wie Persönliche Angaben, Wohnsitz, Kindschaftsverhältnis,Krankenversicherung ect.) oder muss er es dennoch ausfüllen?
Verdammt die Delmenhorster Elterngeld-Stelle hat gerade dicht gemacht..
Ich werde einen Termin vereinbaren um 100 % sicher zu gehen, dass der Antrag richtig ausgefüllt ist, denke ich. Bin mir so unsicher.
Ahh.. Schon gut. Habe gerade ein verständlicheres Merkblatt gefunden!
Es müssen keine Angaben von Elternteil 2 gemacht werden.
Aber was hat es mit den LM des Kindes (bezugszeitraum bestimmen) auf sich?
bitte verstes gerad nicht
Da gibts einen Block "Festlegung des Bezugszeitraums"
Dort kreuzt man an, ob ein Elternteil alleine, beide Elternteile oder der andere Elternteil entscheidet später Elterngeld beansprucht.
Und direkt dadrunter steht Bezugszeiträume bestimmen: Eine kleine Tabelle wird angezeigt und a.)b.)c.)
Wo man die Lebensmonate des Kindes einträgt, aber da es halt nur 3 Lebensmonate sind, die man angeben kann, irritiert mich das total.
In dem Merkblatt wirds so erklärt: Lebensmonat:
Dieser Begriff, auch mit „LM“ abgekürzt, wird am nachfolgenden
Beispiel deutlich:
• Kind geboren am 08.01.2007
• 1. LM 08.01.2007 bis 07.02.2007
• 2. LM 08.02.2007 bis 07.03.2007
• 3. LM 08.03.2007 bis 07.04.2007
usw.
Hä?
11.04.2008 12:26
nein nur die erste spalte musst du ausfüllen,nur deine sachen rein schreiben,nicht die deines mannes/freundes
11.04.2008 12:27
schreib das datum des kindes rein,wann es geboren wurde und daneben schreibst du das datum nur ein jahr später rein
bsp: 11.03.2008 - 10.03.2009
so und nicht anders
bsp: 11.03.2008 - 10.03.2009
so und nicht anders
11.04.2008 12:29
Zitat von melua23:
schreib das datum des kindes rein,wann es geboren wurde und daneben schreibst du das datum nur ein jahr später rein
bsp: 11.03.2008 - 10.03.2009
so und nicht anders
ahhhhhhhhhhhhh! Man, was erklären die das so kompliziert
Danke schön für die Hilfe Jetzt bin ich tatsächlich durch mit dem Ausfüllen des Antrags
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