Elterngeld vom Elterngeld?
27.04.2009 12:32
Hallöchen!
Hab mal eine Frage- bis 30.6. bin ich in Elternzeit, gehe dann 7 Wochen arbeiten und dann erneut in Elternzeit. Wie berechnet sich dann mein neues Elterngeld? Auch die letzten 12 Monate oder mein Eikommen, welches ich vor der 1. SSW hatte?
Lieb eGrüße
Melli
Hab mal eine Frage- bis 30.6. bin ich in Elternzeit, gehe dann 7 Wochen arbeiten und dann erneut in Elternzeit. Wie berechnet sich dann mein neues Elterngeld? Auch die letzten 12 Monate oder mein Eikommen, welches ich vor der 1. SSW hatte?
Lieb eGrüße
Melli
27.04.2009 12:35
Ich denke... mal grob geschätzt, wenn du wieder 7 wochen arbeiten gehts, wird es der prozentsatz deines einkommens sein. so wie bei deiner ersten ss.. genau weis ich es aber nicht.
sorry aber ich schmeiß mal ne frage dazu..
wie lange dauert es eigentlich bis das elterngeld das erste mal gezahlt wird, vom abschicken des antrages bis zahlung in etwa??
sorry aber ich schmeiß mal ne frage dazu..
wie lange dauert es eigentlich bis das elterngeld das erste mal gezahlt wird, vom abschicken des antrages bis zahlung in etwa??
27.04.2009 12:38
Ich denke das die letzten 12 Monate berechnet werden Also diie 2 Monate dein Gehalt und die 10 monate vom Elterngeld Sicher bin ich mir da aber auch nicht
.
Ich habe den Antrag abgeschickt, da war Joanna 4 Tage alt. Mit Ablauf der Mutterschutzfrist, hatte ich das Elterngeld auf dem Konto. Ging also recht zügig... Die ersten 2 Monate bekommste ja das Gelld von der KK
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Ich habe den Antrag abgeschickt, da war Joanna 4 Tage alt. Mit Ablauf der Mutterschutzfrist, hatte ich das Elterngeld auf dem Konto. Ging also recht zügig... Die ersten 2 Monate bekommste ja das Gelld von der KK
27.04.2009 13:04
Hm, hab es fast befürchtet *ggg*
Ich glaube, die Länge der Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Amt ab- ich hatte nach 3 Wochen den Bescheid und das Geld.
LG
Ich glaube, die Länge der Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Amt ab- ich hatte nach 3 Wochen den Bescheid und das Geld.
LG
27.04.2009 13:22
Soweit ich weiß,wird die Elternzeit nicht berechnet.
Das Bedeutet,dass deine folgenden 7Wochen und die Zeit vor der Elternzeit in die Berechnung mit einfließen.
Das Bedeutet,dass deine folgenden 7Wochen und die Zeit vor der Elternzeit in die Berechnung mit einfließen.
27.04.2009 13:26
Zitat von Moonlight82:
Soweit ich weiß,wird die Elternzeit nicht berechnet.
Das Bedeutet,dass deine folgenden 7Wochen und die Zeit vor der Elternzeit in die Berechnung mit einfließen.
Hm, meinst du? Das wäre ja cool, dann hätte ich ja fast so viel wie jetzt. Verstehe dieses Beamtendeutsch für die Bestimmungen net....
27.04.2009 13:28
Zitat von Moonlight82:
Soweit ich weiß,wird die Elternzeit nicht berechnet.
Das Bedeutet,dass deine folgenden 7Wochen und die Zeit vor der Elternzeit in die Berechnung mit einfließen.
so hab ichs bisher auch verstanden!
27.04.2009 13:32
ja,so hat man mir das auch gesagt.Die elternzeit wird nicht mit berechnet sondern das Gehalt was du vor der Elternzeit verdient hast.
also müßtest du im grunde fast den selben Betrag bekommen wie vorher.
also müßtest du im grunde fast den selben Betrag bekommen wie vorher.
27.04.2009 13:36
Zitat von Elli_Pirelli:
ja,so hat man mir das auch gesagt.Die elternzeit wird nicht mit berechnet sondern das Gehalt was du vor der Elternzeit verdient hast.
also müßtest du im grunde fast den selben Betrag bekommen wie vorher.
Wow! Das wäre echt klasse! Habe mir echt schon Sorgen wegen der Finanzen gemacht! Ich wühle mich gerade durch die Seite Elterngeld.net , aber bin noch nicht fündig geworden.
27.04.2009 13:40
Ja,ich habe heute morgen auch in meinen Unterlagen gewühlt und mußte mit Erschrecken feststellen das meine Elterngeltzahlungen für meinen Sohn im September enden obwohl meine Elternzeit von Philip ja bis 26.01.2010 geht??!!
Mh,naja kommt ja im Oktober das andere Baby und wenn wir dann das gleiche Geld bekommen wie jetzt dann geht das schon irgendwie.
Wird sicherlich trotzdem ganz schön schwierig denke ich.
Mh,naja kommt ja im Oktober das andere Baby und wenn wir dann das gleiche Geld bekommen wie jetzt dann geht das schon irgendwie.
Wird sicherlich trotzdem ganz schön schwierig denke ich.
27.04.2009 13:42
Es werden in dem Fall die letzten 12 Monate genommen. Müsstest jetzt zwischen den zwei Kindern nicht mehr arbeiten gehen, dann würde das Elterngeld vom Gehalt vorm ersten Kind errechnet.
Wärst nur mal schneller gewesen
Wärst nur mal schneller gewesen
29.04.2009 22:45
Hm, ich noch mal.... ich kann leider dazu überhaupt nichts eindeutiges im Netz dazu finden. Ist hier denn keine Mama, die das ähnlich erlebt hat?
LG
melli
LG
melli
30.04.2009 00:49
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18.000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18.000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen.
02.05.2009 23:24
Zitat von Schuggel:
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18.000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18.000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen.
Cooooooool!!!!! Vielen Lieben Dank!!!!!
03.05.2009 12:33
Zitat von Moonlight82:
Soweit ich weiß,wird die Elternzeit nicht berechnet.
Das Bedeutet,dass deine folgenden 7Wochen und die Zeit vor der Elternzeit in die Berechnung mit einfließen.
Ich meine das du die letzten 12Monate genau vor der anstehenden Elternzeit gearbeitest haben musst,damit es in die Berechnung miteinfließt.Ansonsten gibt es die 300€ Mindestsatz!
Weiß es aber nicht genau,hab es so aus dem Antrag her verstanden!
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