Elterngeld und Erziehungsgeld?
02.03.2008 17:04
WAHHH Mädels ich brauch HILFE!!!
Hab mir gerade diese tollen Bögen ausgedruckt die man schon ausfüllen kann und dann abschickt.
Aus irgendeinem Grund hab ich aber noch im Hinterkopf das ich beim Elterngeld meine Lohnabrechnungen vom letzten Jahr mit schicken muss. Stimmt das jetzt oder hab ich mir da selber einen Floh ins Ohr gesetzt?
Bitte helft mir.. ich find auch nicht mehr die Stelle wo ich das nachgelesen hab!
Vielen lieben Dank
Hab mir gerade diese tollen Bögen ausgedruckt die man schon ausfüllen kann und dann abschickt.
Aus irgendeinem Grund hab ich aber noch im Hinterkopf das ich beim Elterngeld meine Lohnabrechnungen vom letzten Jahr mit schicken muss. Stimmt das jetzt oder hab ich mir da selber einen Floh ins Ohr gesetzt?
Bitte helft mir.. ich find auch nicht mehr die Stelle wo ich das nachgelesen hab!
Vielen lieben Dank
02.03.2008 18:45
Hab mir mal was aus einem Elterngeldantrag rauskopiert. Da steht unter "N":
Im zutreffenden Zwölfmonatszeitraum wurde Einkommen erzielt aus einer
q vollen Erwerbstätigkeit / Teilzeittätigkeit
q (mehreren) geringfügigen Beschäftigung/en
Bitte weisen Sie Ihr Einkommen in dem für Sie zutreffenden Zwölfmonatszeitraum durch monatliche Lohn-/ Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers
lückenlos nach
Im zutreffenden Zwölfmonatszeitraum wurde Einkommen erzielt aus einer
q vollen Erwerbstätigkeit / Teilzeittätigkeit
q (mehreren) geringfügigen Beschäftigung/en
Bitte weisen Sie Ihr Einkommen in dem für Sie zutreffenden Zwölfmonatszeitraum durch monatliche Lohn-/ Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers
lückenlos nach
02.03.2008 19:17
Ahhh dankeschön Jolie! Ich habs einfach nicht mehr gefunden! Also hab ich mich doch nicht geirrt.
02.03.2008 20:18
das landeserziehungsgeld das wird in folgenden Bundesländern gezahlt und is einkommensabhängig.
Baden-Würtemberg
Bayern
Sachsen
Thüringen
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erz iehungsgeld/elternzeit.htm#landeserziehungsgeld
Baden-Würtemberg
Bayern
Sachsen
Thüringen
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erz iehungsgeld/elternzeit.htm#landeserziehungsgeld
03.03.2008 06:53
Zitat von firelady:
Hallo,
war diese Woche bei uns auf der Gemeinde und habe mir den Antrag für Elterngeld abgeholt. Dabei hat mir der Sachbearbeiter gesagt, daß es in Bayern zusätzlich zu dem Elterngeld auch noch das Erziehungsgeld gibt. Ist das richtig? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? Hat schon jemand Erfahrung damit?
Hier ein Beitrag übers Landeserziehungsgeld:
Bayern ist neben Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen eines von vier Bundesländern, die ein Landeserziehungsgeld gewähren. Nun können Eltern wählen: Entweder beziehen sie bereits im zweiten Lebensjahr des Kindes Landeserziehungsgeld oder sie nutzen die verlängerte Auszahlung des Bundeselterngeldes über zwei Jahre und erhalten dann im dritten Lebensjahr des Kindes die Landesleistungen. Das Landeserziehungsgeld schließt sich also stets lückenlos an die Auszahlung des Bundeselterngeldes an.
Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig gewährt und beträgt für das erste Kind sechs Monate lang 150 Euro, für das zweite Kind für zwölf Monate 200 Euro sowie für das dritte und jedes weitere Kind ebenfalls für zwölf Monate 300 Euro. Als Einkommensgrenzen sind für Geburten ab dem 1. Januar 2007 16.500 Euro für Paare und 13.500 Euro für allein erziehende Eltern festgelegt. Für die Geburten ab dem 1. Januar 2009 wurden die bisherigen Einkommensgrenzen deutlich erhöht, und zwar auf 25.000 Euro für Paare und 22.000 Euro für allein erziehende Eltern. Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten von bisher rund 47 Prozent auf künftig etwa 63 Prozent erweitert. Nur bei voller Erwerbstätigkeit beider Elternteile ist - wie bisher - kein Bezug von Landeserziehungsgeld möglich.
Das Landeserziehungsgeld wird zudem an die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen U 6 bzw. U 7 geknüpft. Damit werden die Eigenverantwortung der Eltern bei der Gesundheitsprävention sowie der Schutz der Kinder gestärkt. Eltern, die diese Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder nicht nachweisen, haben keinen Anspruch auf die Landesleistung.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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