Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld und ALG II

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Dreamgate
35234 Beiträge
06.03.2015 07:06
Also ich warte immer noch auf die Bearbeitung

Was mich nun verwirrt:
Der beim Amt meinte das ist nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs so, das die 300 € nicht angerechnet werden.
Im Internet lese ich aber das das für jegliches Arbeiteinkommen gilt(also auch für 400€ Jobs)

Bis Mittwoch sollten die das bearbeitet haben(habe Montag angerufen, und die haben dann 2 Tage Zeit das zu bearbeiten), also sollte ich in den nächsten Tagen Post bekommen
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
06.03.2015 10:09
Zitat von Dreamgate:

Also ich warte immer noch auf die Bearbeitung

Was mich nun verwirrt:
Der beim Amt meinte das ist nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs so, das die 300 € nicht angerechnet werden.
Im Internet lese ich aber das das für jegliches Arbeiteinkommen gilt(also auch für 400€ Jobs)

Bis Mittwoch sollten die das bearbeitet haben(habe Montag angerufen, und die haben dann 2 Tage Zeit das zu bearbeiten), also sollte ich in den nächsten Tagen Post bekommen


Das ist Blödsinn und das sollte er auch wissen.
Im BEEG steht es eindeutig:

".... Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleiben das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Einnahmen in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt..... "


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__10.html

Erwerbstätigkeit:

"Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit

Zu den Erwerbstätigen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte , Soldaten) oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit .

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/STATmagaz in/Arbeitsmarkt/2009_03/ErwerbstaetigeVGR.html
Dreamgate
35234 Beiträge
06.03.2015 10:23
Dann bin ich mal gespannt...

Sollten die das wirklich anrechnen muss ich wohl in Widerspruch gehen.
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