Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld, Kündigung, was nun? (Vorsicht lang!)

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Anonym 143746
10 Beiträge
30.01.2013 21:28
Zitat von Jani85:

Wenn man keinen Arbeitsvertrag hat ist man auch NICHT MEHR kostenlos versichert!! Man muss sich dann freiwillig versichern! Hat ich grad weil mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist

Was heißt dann freiwillig versichern?
JuRa1014
6200 Beiträge
30.01.2013 21:29
Zitat von Anonym 143746:

Zitat von Becki:

Zitat von Anonym 143746:

Nee mit meinem Chef kam ich ja gut klar. ihm möchte ich sicherlich keinen reinwürgen oder so. Von Elternzeit musste ich beim Elterngeldantrag nichts schreiben. Habe halt nur das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. das heißt aber nichts. Elternzeit kann man ja sogar 3 Jahre nehmen.

Das ist wahr, das habe ich ja auch gemacht. Also ich bin 3 Jahre in Elternzeit. Aber dir würde z.b. wenn du innerhalb der 2 Jahre, wo du das gesplitterte Elterngeld beziehst, arbeiten gehst, der Verdienst angerechnet werden. Deshalb dachte ich, dass es schon wichtig für die Elterngeldkasse ist, wie lange man Elternzeit eingereicht hat.

Naja, wenn du deinem AG keinen reinwürgen möchtest, dann bleibt dir nur die Möglichkeit dich zu erkundigen, was du jetzt machen kannst. Dann musst du die Kündigung hinnehmen.

Gehe dann jetzt sofort mit der Kündigung zur Agentur für Arbeit. Die werden die entweder, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, Arbeitlosengeld für die jeweilige Zeit, die du arbeiten könntest, zahlen. Oder sie werden dich evtl. zum Jobcenter schicken, so dass du Hartz4 beantragst.
Dein Elterngeld wird, da du vorab ja gearbeitet hast, bis 300 Euro nicht angerechnet und du kannst auch 3 Jahre in Elternzeit bleiben.

Es sei denn, dein Partner verdient zu viel, dass ihr kein Hartz4 erhaltet.

Ansonsten ruf morgen auch gleich mal bei der KK an und schildere denen dein Problem und frage, ob du noch krankenversichert bist, oder nicht.

Was anderes wüsste ich jetzt auch nicht.


Das heißt alles an elterngeld was über 300€ ist wird mit angerechnet? Ich habe es ja gesplitten? Dann bin ich im Monat ja nur knapp drüber. Zählt dann das was ich im Monat wirklich bekommen oder das Doppelte, weil ich ja normalerweise das Doppelte bekommen würde?

Das weiß ich nicht. Ich hatte 7xx€ Elterngeld und mir wurden 300€ "genehmigt". Hatte es auch nur auf 1 Jahr gelegt.

Wie oben aber geschrieben wurde, eigentlich hättest du nach 8 Wochen dann wieder los gemusst, da weiß ich das dann auch nicht, wie das Jobcenter das dann handhaben würde.

Auch wenn ich mich mit meinem Chef gut verstehen würde, würde ich da wirklich so dreist sein, und vorgeben, dass du die Elternzeit eingereicht hast...
JuRa1014
6200 Beiträge
30.01.2013 21:30
Zitat von Anonym 143746:

Zitat von Jani85:

Wenn man keinen Arbeitsvertrag hat ist man auch NICHT MEHR kostenlos versichert!! Man muss sich dann freiwillig versichern! Hat ich grad weil mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist

Was heißt dann freiwillig versichern?

Ich denke: selber krankenversichern, selber zahlen...
FräuleinFee
4795 Beiträge
30.01.2013 21:30
Du bist so lange versichert, wie du in elternzeit bist. ich denke, dass das irgendwo angegeben sein MUSS für die krankenkasse. also meine wusste das und ich habe mich nach den 3 jahren selber versichert, als die 3 jahre um waren und ich danach einen aufhebungsvertrag unterschrieben habe...
und zum geld... wenn das erste jahr rum ist (von den2, wenn du gesplittet hast) , wird KEIN geld mehr angerechnet, egal was du verdienst. nur im 1. jahr!
Anonym 143746
10 Beiträge
30.01.2013 21:33
Zitat von Ladybird686:

Häää?
Du hast zwei Jahre Elternzeit/-geld beantragt, bist aber nicht in Elternzeit?!
Und wieso vergisst man sowas?!
Dann hättest du doch theoretisch nach.deinem Muschu wieder arbeiten müssen.
Ich versteh grad nur Bahnhof

Ja ich weiß ^^
Elterngeld habe ich beantragt. Elternzeit muss man beim AG beantragen. Habe es einfach vergessen. Ich hatte in den ersten Wochen echt andere Sorgen. Ich konnte mich eh kaum bewegen. War froh dass ich mich um den Kleinen kümmern konnte, wir waren im Umzug, dann lagen nacheinander 2 Verwandte im Krankenhaus. Da hatte ich irgendwie ganz viel im Kopf, nur nicht das. Ja ich hätte dann theoretisch wieder arbeiten müssen. Hatte meinem Chef aber auch kurz bevor ich den letzten Tag hatte auch gesagt, dass ich erstmal zu Hause bleibe, also eigentlich Elternzeit nehme. also er wusste im Prinzip Bescheid. War halt nichts schriftlich. Und ich war bisher auch noch garnicht da. Deshalb die Kündigung.
FräuleinFee
4795 Beiträge
30.01.2013 21:33
gesetzlich versichert- über arbeitgeber
freiwillig - selbst zahlen
da ist das beste, in die familienversicherung von deinem freund/mann zu gehen, wenn das möglich ist.
ich denke, da solltest du einfach mit deinem chef sprechen, auch wenn es schwer fällt. und mir wäre es wichtig im guten ausenander zu gehen...
Anonym 143746
10 Beiträge
30.01.2013 21:35
Zitat von Loui83:

Du bist so lange versichert, wie du in elternzeit bist. ich denke, dass das irgendwo angegeben sein MUSS für die krankenkasse. also meine wusste das und ich habe mich nach den 3 jahren selber versichert, als die 3 jahre um waren und ich danach einen aufhebungsvertrag unterschrieben habe...
und zum geld... wenn das erste jahr rum ist (von den2, wenn du gesplittet hast) , wird KEIN geld mehr angerechnet, egal was du verdienst. nur im 1. jahr!

Also wird im Prinzip vom 1. Jahr das Geld angerechnet, da es auch normalerweise für den Zeitraum beantragt wird. Die 2. Hälfte des schon berechneten Geldes wird halt danach weiter bezahlt. Ok. Habs schonmal verstanden.
JuRa1014
6200 Beiträge
30.01.2013 21:38
Schau mal hier. Mündlich geht nicht, aber evtl. hättest du erst mal eine Abmahnung erhalten müssen?!
http://blankenburg-frank.de/arbeitsrecht/vorsicht- bei-der-beantragung-der-elternzeit/
shelyra
69209 Beiträge
30.01.2013 21:38
Zitat von Loui83:

Du bist so lange versichert, wie du in elternzeit bist. ich denke, dass das irgendwo angegeben sein MUSS für die krankenkasse. also meine wusste das und ich habe mich nach den 3 jahren selber versichert, als die 3 jahre um waren und ich danach einen aufhebungsvertrag unterschrieben habe...
und zum geld... wenn das erste jahr rum ist (von den2, wenn du gesplittet hast) , wird KEIN geld mehr angerechnet, egal was du verdienst. nur im 1. jahr!


das stimmt leider nicht... es gibt auch gründe warum man in elternzeit seine versicherung selber zahlen muss (zb studenten, hausfrauen usw) oder in die familienversicherung des mannes geht.

außerdem ist bei der ts die frage: ist sie in elternzeit oder nicht?
denn wenn sie nicht in elternzeit wäre, dann hätte sie nach 8 wochen arbeiten gehen müssen.
andererseits aht sie aber auch keine elternzeit beantragt.

elternzeit und elterngeld ist zwei verschiedene dinge. man kann auch elterngeld beziehen udn gleichzeitig arbeiten gehen
Anonym 143746
10 Beiträge
30.01.2013 21:40
Zitat von Loui83:

gesetzlich versichert- über arbeitgeber
freiwillig - selbst zahlen
da ist das beste, in die familienversicherung von deinem freund/mann zu gehen, wenn das möglich ist.
ich denke, da solltest du einfach mit deinem chef sprechen, auch wenn es schwer fällt. und mir wäre es wichtig im guten ausenander zu gehen...

Kann man auch in die Familienversicherung des Freundes? Das wusste ich garnicht. Wäre dann natürlich sinnvoll.
Aber was hat das dann jetzt noch mit meinem Chef zu tun? Also ich weiß nicht was ich da mit ihm sprechen soll.
Es ist mir auch wichtig um guten auseinander zu gehen. das wollte ich aber eher mit dem Brief dann machen.
1. Kann ich ihm nicht alles so erzählen wieso weshalb warum. Bin für sowas echt zu Schissig.
2. Werde ich da meiner netten Kollegin über den Weg laufen, da habe ich nun wirklich keine Lust drauf. Habe die 3 Lästertanten vor 1 oder 2 Wochen zufällig bei Mc Doof gesehen. Die waren sich ruhig am unterhalten. als sie mich gesehen haben ging das Gegacker los.
Anonym 143746
10 Beiträge
30.01.2013 21:44
Zitat von Becki:

Schau mal hier. Mündlich geht nicht, aber evtl. hättest du erst mal eine Abmahnung erhalten müssen?!
http://blankenburg-frank.de/arbeitsrecht/vorsicht- bei-der-beantragung-der-elternzeit/

"so dass der Arbeitgeber, nach entsprechender Abmahnung, das Arbeitsverhältnis ggf. fristlos aufkündigen kann!"
Ich nehme die Kündigung auch so hin. Ist ja alles gut. Mit dem schriftlich wusste ich auch. Er hat mich ja auch nicht fristlos gekündigt. Von daher ist da alles gut.
JuRa1014
6200 Beiträge
30.01.2013 21:48
Zitat von Anonym 143746:

Zitat von Becki:

Schau mal hier. Mündlich geht nicht, aber evtl. hättest du erst mal eine Abmahnung erhalten müssen?!
http://blankenburg-frank.de/arbeitsrecht/vorsicht- bei-der-beantragung-der-elternzeit/

"so dass der Arbeitgeber, nach entsprechender Abmahnung, das Arbeitsverhältnis ggf. fristlos aufkündigen kann!"
Ich nehme die Kündigung auch so hin. Ist ja alles gut. Mit dem schriftlich wusste ich auch. Er hat mich ja auch nicht fristlos gekündigt. Von daher ist da alles gut.

Wenn du die Kündigung hinnimmst, dann wirst du sofort zur Agentur für Arbeit müssen, bevor dir auch dort noch das Geld gestrichen wird.

Ich glaube, famlienversichern kann man sich nur über den Mann lassen, nicht über den Freund.
Anonym 143746
10 Beiträge
30.01.2013 21:53
Zitat von Becki:

Zitat von Anonym 143746:

Zitat von Becki:

Schau mal hier. Mündlich geht nicht, aber evtl. hättest du erst mal eine Abmahnung erhalten müssen?!
http://blankenburg-frank.de/arbeitsrecht/vorsicht- bei-der-beantragung-der-elternzeit/

"so dass der Arbeitgeber, nach entsprechender Abmahnung, das Arbeitsverhältnis ggf. fristlos aufkündigen kann!"
Ich nehme die Kündigung auch so hin. Ist ja alles gut. Mit dem schriftlich wusste ich auch. Er hat mich ja auch nicht fristlos gekündigt. Von daher ist da alles gut.

Wenn du die Kündigung hinnimmst, dann wirst du sofort zur Agentur für Arbeit müssen, bevor dir auch dort noch das Geld gestrichen wird.

Ich glaube, famlienversichern kann man sich nur über den Mann lassen, nicht über den Freund.

Ich werde morgen auch direkt dort anrufen. Morgen werde ich es nämlich nicht schaffen dahin zu fahren. Die werden denke ich mal dann eh einen Termin mit mir machen, aber dann wissen die wenigstens schonmal Bescheid
FräuleinFee
4795 Beiträge
30.01.2013 22:36
Zitat von shelyra:

Zitat von Loui83:

Du bist so lange versichert, wie du in elternzeit bist. ich denke, dass das irgendwo angegeben sein MUSS für die krankenkasse. also meine wusste das und ich habe mich nach den 3 jahren selber versichert, als die 3 jahre um waren und ich danach einen aufhebungsvertrag unterschrieben habe...
und zum geld... wenn das erste jahr rum ist (von den2, wenn du gesplittet hast) , wird KEIN geld mehr angerechnet, egal was du verdienst. nur im 1. jahr!


das stimmt leider nicht... es gibt auch gründe warum man in elternzeit seine versicherung selber zahlen muss (zb studenten, hausfrauen usw) oder in die familienversicherung des mannes geht.

außerdem ist bei der ts die frage: ist sie in elternzeit oder nicht?
denn wenn sie nicht in elternzeit wäre, dann hätte sie nach 8 wochen arbeiten gehen müssen.
andererseits aht sie aber auch keine elternzeit beantragt.

elternzeit und elterngeld ist zwei verschiedene dinge. man kann auch elterngeld beziehen udn gleichzeitig arbeiten gehen

ja so meinte ich das ja. im fall angestellt und elternzeit. sie wird schon noch versichert sein. nur nach der kündigung eben nicht mehr.
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