Elterngeld? Hat jemand Ahnung!?
06.01.2009 14:44
Hallu ihr Süßen..
also wollt euch mal was frage, ab da nämöich vor ner woche nen Brief bekomme,
das mein Elterngeld bald aufs Konto überwiesen wird. In dem Brief steht des drin:
Sie erhalten folgendes Elterngeld:
01.LM 03.12.2008 - 02.01.2009 300,00 Euro
02.LM 03.01.2009 - 02.02.2009 300,00 Euro
03.LM 03.02.2009 - 02.03.2009 300,00 Euro
...
12.LM 03.11.2009 - 02.12.2009 300,00 Euro
Das Elterngeld wird jeweils zum 03. eines Monats durch die Bundeskasse ausbezahlt. Eine Auszahlung des Elternsgeldes als Einmalbetrag ist nicht möglich. Die Auszahlung des Elterngeldes für rückliegende Monate haben wir veranlasst, soweit Sie diese noch nicht erhalten haben. Mit dem Geldeingang können Sie in den nächsten Tagen rechnen.
mit dem kursiv geschriebenen Satz hab ich irgendwie keine Ahnung wie ich den verstehen soll..
Hab am 05.01 (also gestern) des Geld auf Konto bekommen, aba nur 300.- & ich weiß jetz nich wies aussieht ob des des Geld vom Dezember is oda des vom Januar. Bekomm ich des Geld nich eigentlich ab dem Tag an dem meine Tochter geboren is, oda erst einen Monat später?
Wollte mal fragen, ob ihr da nich bescheid wisst,
oda wie des bei euch war?
Dankeschön im Vorraus
Liebe Grüße eure Jessiih
also wollt euch mal was frage, ab da nämöich vor ner woche nen Brief bekomme,
das mein Elterngeld bald aufs Konto überwiesen wird. In dem Brief steht des drin:
Sie erhalten folgendes Elterngeld:
01.LM 03.12.2008 - 02.01.2009 300,00 Euro
02.LM 03.01.2009 - 02.02.2009 300,00 Euro
03.LM 03.02.2009 - 02.03.2009 300,00 Euro
...
12.LM 03.11.2009 - 02.12.2009 300,00 Euro
Das Elterngeld wird jeweils zum 03. eines Monats durch die Bundeskasse ausbezahlt. Eine Auszahlung des Elternsgeldes als Einmalbetrag ist nicht möglich. Die Auszahlung des Elterngeldes für rückliegende Monate haben wir veranlasst, soweit Sie diese noch nicht erhalten haben. Mit dem Geldeingang können Sie in den nächsten Tagen rechnen.
mit dem kursiv geschriebenen Satz hab ich irgendwie keine Ahnung wie ich den verstehen soll..
Hab am 05.01 (also gestern) des Geld auf Konto bekommen, aba nur 300.- & ich weiß jetz nich wies aussieht ob des des Geld vom Dezember is oda des vom Januar. Bekomm ich des Geld nich eigentlich ab dem Tag an dem meine Tochter geboren is, oda erst einen Monat später?
Wollte mal fragen, ob ihr da nich bescheid wisst,
oda wie des bei euch war?
Dankeschön im Vorraus
Liebe Grüße eure Jessiih
06.01.2009 14:46
also ich weiß, das das geld immer für den abgelaufenen monat bezahlt wird! das erklärt es vllt oder? kann dir sonst leider auch nciht helfen!
06.01.2009 14:46
kann dir leider auch nicht helfen.. ich warte immer noch......
06.01.2009 14:49
Zitat von Denise_Robin:
also ich weiß, das das geld immer für den abgelaufenen monat bezahlt wird! das erklärt es vllt oder? kann dir sonst leider auch nciht helfen!
also heißt des..
sobald n Monat rum is bekommt man geld?
wie beim lohn, oda wie?
aba des Geld soll doch sein, damit ich vllt mir un meinem Kind essen un so kaufen kann..
aba des kann ich ja dann 1 monat nich.
06.01.2009 14:52
ich hab Levin am 13.05 bekommen und hab auch für Mai das Geld bekommen!!!
falls du keins für Dezember bekommst ruf an das steht dir zu
falls du keins für Dezember bekommst ruf an das steht dir zu
06.01.2009 14:53
Zitat von sandy17:
du bekommst alles nachbezahlt auch Dezember
Ja, sollt ich mich dann dort morgen mal melden?
vllt haben die des ja vergesse..
also mein freund meint, dene vom Amt muss ma immer hinterher sein, sonst sieht ma kein Cent
06.01.2009 14:55
Zitat von Jessiih_x3:
Zitat von Denise_Robin:
also ich weiß, das das geld immer für den abgelaufenen monat bezahlt wird! das erklärt es vllt oder? kann dir sonst leider auch nciht helfen!
also heißt des..
sobald n Monat rum is bekommt man geld?
wie beim lohn, oda wie?
aba des Geld soll doch sein, damit ich vllt mir un meinem Kind essen un so kaufen kann..
aba des kann ich ja dann 1 monat nich.
elterngeld ist kein unterhalt, verwechsel das nicht! unterhalt ist dazu da, um dir essen und so zu kaufen, um dein leben zu finanzieren eben. elterngeld ist ein "lohnersatz", und wie du schon sagtest, lohn bekommt man ja auch am ende vom monat erst, obwohl man schon den ganzen monat dafür gearbeitet hat
ich weiß nicht ob elterngeld rückwirkend oder im voraus bezahlt wird, aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es rückwirkend gezahlt wird, sprich du kriegst am 3. januar, das geld für den monat dezember gezahlt.
dafür hast du dann natürlich den ganzen dezember nix auf dem konto gehabt, kriegst nächstes jahr aber einen monat geld gezahlt, in dem dir ja eigentlich gar nix mehr zustehen würde. also du kriegst es 12x gezahlt.. dir geht da nix verloren!
06.01.2009 14:55
das bedeutet das du erziehungs geld ein ganzes jahr lang für das baby kriegst plus 150 kindergeld
06.01.2009 14:55
Du hast das Geld bekommen für diesen Monat:
01.LM 03.12.2008 - 02.01.2009 300,00 Eur
Also es gibt da eigentlich nichts nachzubezahlen, außer dein kleines ist noch November gekommen!?
01.LM 03.12.2008 - 02.01.2009 300,00 Eur
Also es gibt da eigentlich nichts nachzubezahlen, außer dein kleines ist noch November gekommen!?
06.01.2009 14:57
du hast das aber schnell bekommen, ich hab damals 900€ nachbezahlt bekommen also nach 3 Monate
06.01.2009 15:03
Ich hab mal ne frage hab den Antrag auch weggeschickt wenn ich vielleicht was falsch eingetragen habe oder so bekomm ich doch sicher bescheid oder???
06.01.2009 15:05
ja war selber voll erstaunt das des so schnell ging
nee meine kleine is am 3.12. gekommen
nee meine kleine is am 3.12. gekommen
06.01.2009 15:07
Zitat von maiwen:
Ich hab mal ne frage hab den Antrag auch weggeschickt wenn ich vielleicht was falsch eingetragen habe oder so bekomm ich doch sicher bescheid oder???
bekommst bescheid wenn was nicht stimmt
06.01.2009 15:09
Zitat von sandy17:
Zitat von maiwen:
Ich hab mal ne frage hab den Antrag auch weggeschickt wenn ich vielleicht was falsch eingetragen habe oder so bekomm ich doch sicher bescheid oder???
bekommst bescheid wenn was nicht stimmt
Weil ich glaube ich hab das hier falsch ausgefüllt
Ich beantrage Elterngeld für folgende Lebensmonate des Kindes:
a) vom LM bis LM und
b) vom LM bis LM und
c) vom LM bis LM
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