Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld für den Papa

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Rotti88
175 Beiträge
07.05.2014 18:39
Hallo..

wollte mal nachfragen wie genau das ist mit den 30 Stunden zum Elterngeld...

Der Plan ist der, dass ich zwei jahre zu hause bleibe und mein mann würde auch 2 monate nehmen... gleichzeitig mit mir dann..

man kann ja in der elternzeit bis zu 30 stunden arbeiten. wie ist das genau? bekommt man jetzt das geld von der elterngeldstelle (was einem halt zusteht) und alles was man noch dazuverdient (nicht mehr als 30std.) vom seinem arbeitgeber?

also ist das zusätzlich oder wird einem das dann abgezogen...
und kann man auch sagen in den zwei monaten geht er den ersten monat nicht arbeiten und den zweiten monat dann vielleicht zusätzlich noch mal 25std??

fragen über fragen..

lieben dank
Poca
43565 Beiträge
07.05.2014 19:47
Ja, dass geht, aber der Verdienst wird im 1. Jahr mit dem Elterngeld gegengerechnet. Das lohnt sich gar nicht.
Im 2. Jahr kannst du bis zu 30h arbeiten, da wird dann nix mehr abgezogen.
Rotti88
175 Beiträge
07.05.2014 20:01
also du meinst es wird abgezogen?
Poca
43565 Beiträge
07.05.2014 20:29
Ja, es wird vom Elterngeld abgezogen. Und da bleibt wirklich nicht viel! Bei meinem Mann wurde es erst falsch berechnet, weil das Schreiben vom AG falsches Datum hatte und die Elterngeldstelle nahm an, er arbeitet 5 Tage im 1. Monat. Und ohne Witz. Der Verdienst wurde quasi fast komplett abgezogen.
nicole_jv3
5403 Beiträge
08.05.2014 06:24
Ja, alles was du hinzuverdienst wird angerechnet. Also bekommt du die 30 Stunden angerechnet und nur für die 10 Stunden, die dein Mann nicht arbeiten geht, davon würdet ihr die 65% bekommen.

Aber mal eben zu der Geschichte im 2. Jahr: mir hat man gesagt, das Gehalt würde auch angerechnet wenn ich mir das Elterngeld aufteilen lasse und arbeiten gehe. Aus dem Grund hab ich mir alles im 1. Jahr auszahlen lassen. Stimmt das gar nicht?
Rotti88
175 Beiträge
08.05.2014 09:54
tsss.. was ist das schon wieder für eine logig...
da will man(n) fleißig sein und dann wird das wieder abgezogen ...

dann brauch er ja auch gar nicht gehen und kann sich auch mal entspannen...
zartbitter
46787 Beiträge
08.05.2014 09:56
Den Mann wird der verdienst genauso angerechnet, wie der Frau - eigentlich logisch
Man darf bis zu 30 Stunden arbeiten, bekommt dann aber nur den mindestsatz.
zartbitter
46787 Beiträge
08.05.2014 09:58
Zitat von nicole_jv3:

Ja, alles was du hinzuverdienst wird angerechnet. Also bekommt du die 30 Stunden angerechnet und nur für die 10 Stunden, die dein Mann nicht arbeiten geht, davon würdet ihr die 65% bekommen.

Aber mal eben zu der Geschichte im 2. Jahr: mir hat man gesagt, das Gehalt würde auch angerechnet wenn ich mir das Elterngeld aufteilen lasse und arbeiten gehe. Aus dem Grund hab ich mir alles im 1. Jahr auszahlen lassen. Stimmt das gar nicht?

Nein, im zweiten Jahr wird nichts mehr angerechnet - es ändert sich nicht der Anspruch, sondern nur die Auszahlungsweise.
08.05.2014 10:02
ja, es wird leider alles angerechnet. wenn es nicht angerechnet werden würde, dann würde ich jetzt nebenbei auch noch was auf 400€ basis machen. aber lohnt sich nicht
zartbitter
46787 Beiträge
08.05.2014 10:52
Zitat von Sunshine1012:

ja, es wird leider alles angerechnet. wenn es nicht angerechnet werden würde, dann würde ich jetzt nebenbei auch noch was auf 400€ basis machen. aber lohnt sich nicht

Gilt aber nur für die ersten 12 Monate, wenn man das Elterngeld auf 24 Monate auszahlen lässt

Evtl kann dein Mann sich auf 450€ anmelden und du arbeiten?
Tanzbär
13559 Beiträge
08.05.2014 11:19
Gilt diese Regelung auch für die Partnermonate, wenn diese im 13. und 14. Monat genommen werden? Weil man liest ja immer nur, dass das hinzuverdiente Geld die ersten 12 Monate angerechnet wird
zartbitter
46787 Beiträge
08.05.2014 11:20
Zitat von white_manta:

Gilt diese Regelung auch für die Partnermonate, wenn diese im 13. und 14. Monat genommen werden? Weil man liest ja immer nur, dass das hinzuverdiente Geld die ersten 12 Monate angerechnet wird

Ja, das gilt auch für die beiden Verlängerungsmonate - haben extra nachgefragt
08.05.2014 11:23
Zitat von zartbitter:

Zitat von white_manta:

Gilt diese Regelung auch für die Partnermonate, wenn diese im 13. und 14. Monat genommen werden? Weil man liest ja immer nur, dass das hinzuverdiente Geld die ersten 12 Monate angerechnet wird

Ja, das gilt auch für die beiden Verlängerungsmonate - haben extra nachgefragt

diese regelung ist immer an den normalen elterngeldbezug gekoppelt... wenn man splitten lässt, also für die 1. hälfte, für die 2. dann nicht mehr
Tanzbär
13559 Beiträge
08.05.2014 11:27
Zitat von zartbitter:

Zitat von white_manta:

Gilt diese Regelung auch für die Partnermonate, wenn diese im 13. und 14. Monat genommen werden? Weil man liest ja immer nur, dass das hinzuverdiente Geld die ersten 12 Monate angerechnet wird

Ja, das gilt auch für die beiden Verlängerungsmonate - haben extra nachgefragt

Hm ok, schade. Da lohnt sich die Elternzeit für meinen Mann ja überhaupt nicht
zartbitter
46787 Beiträge
08.05.2014 11:50
Zitat von white_manta:

Zitat von zartbitter:

Zitat von white_manta:

Gilt diese Regelung auch für die Partnermonate, wenn diese im 13. und 14. Monat genommen werden? Weil man liest ja immer nur, dass das hinzuverdiente Geld die ersten 12 Monate angerechnet wird

Ja, das gilt auch für die beiden Verlängerungsmonate - haben extra nachgefragt

Hm ok, schade. Da lohnt sich die Elternzeit für meinen Mann ja überhaupt nicht

Wir werden dennoch die zwei Monate für Schatz beantragen, aber wirklich lohnen tut es sich nicht, da hast du recht...
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