Mütter- und Schwangerenforum

??? Elterngeld für 2. Baby ???

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10.08.2009 13:54
ist vieleicht keine schlechte idee bei profamilia nachzufragen! aber irgendwie hab ich immer kein glück wenn ich telefoniere! entweder gibbet die nr nicht oder is besetzt oder weiß der geier was
Alinamaus
5096 Beiträge
10.08.2009 13:56
Zitat von Stef:

ist vieleicht keine schlechte idee bei profamilia nachzufragen! aber irgendwie hab ich immer kein glück wenn ich telefoniere! entweder gibbet die nr nicht oder is besetzt oder weiß der geier was

wie gesagt mach es online... die antworten meist am nächsten tag, einfach pro familia.de eingeben und links in der grünen spalte ganz unten steht online beratung... die kennen sich mit rechtlichen sachen ganz gut aus. viel glück...
Mia-Lotta
13710 Beiträge
10.08.2009 13:56
Zitat von Hoffimaus:

Zitat von Mia-Lotta:

Zitat von DanielaS85:

Geht aber nur wenn ich das Elterngeld für 1 Jahr beantragt.
Für 2 jahre geht das nicht.


wie meinst du das?

beim zweiten kind darf man die auszahlung dann nicht splitten?


denk mal beim ersten darf es dann nur für ein jahr beantrgt sein


das wär ja blödsinn.... oder? was für ein grund sollte dahinter stehen?

dann könnten wir ja kein zweites bekommen, da wir das elterngeld beim ersten jetzt auf 2 jahre gesplittet haben
10.08.2009 13:57
Wir wollen auch wieder hibbeln wenn unsere Maus ein Jahr alt ist. Ich behaupte mal es ist das Sinnvollste, denn man kann dann eher wieder fest in den Beruf einsteigen, wenn beide Kinder etwas größer sind. Sonst fängt man an, geht wieder in Elternzeit und so weiter. Geschwisterbonus wurde ja hier schon angesprochen, also lohnt es sich theoretisch auch finanziell.
10.08.2009 14:17
Zitat von Mama-von-Annina:

Wir wollen auch wieder hibbeln wenn unsere Maus ein Jahr alt ist. Ich behaupte mal es ist das Sinnvollste, denn man kann dann eher wieder fest in den Beruf einsteigen, wenn beide Kinder etwas größer sind. Sonst fängt man an, geht wieder in Elternzeit und so weiter. Geschwisterbonus wurde ja hier schon angesprochen, also lohnt es sich theoretisch auch finanziell.

so sehen wir das auch! aber wir hibbeln jetzt schon... beim letzten mal hat der erste schuss gesessen...
10.08.2009 14:46
also wenn die kinder genau 1 jahr auseinander liegen bekommst du das selbe elterngeld wie beim 1. kind + 10 % geschwisterbonus (mindestens jedoch 75 euro)

die zeit des 1. elternjahres gilt als nicht anrechenbar, das heißt, dass ganz normal das einkommen genommen wird vor dem 1. kind.

sind die kinder aber weiter auseinander, z.b. 15 monate und du hast zwischen dem 1. und 2. kind nicht gearbeitet oder hast das elterngeld gesplittet und somit noch elterngeld bekommen, werden 3 monate ohne einkommen gerechnet und 9 monate von deinem letzten einkommen.

hoffe, das ist einigermaßen verständlich beschrieben
Mia-Lotta
13710 Beiträge
10.08.2009 15:04
Zitat von Kresinina:

also wenn die kinder genau 1 jahr auseinander liegen bekommst du das selbe elterngeld wie beim 1. kind + 10 % geschwisterbonus (mindestens jedoch 75 euro)

die zeit des 1. elternjahres gilt als nicht anrechenbar, das heißt, dass ganz normal das einkommen genommen wird vor dem 1. kind.

sind die kinder aber weiter auseinander, z.b. 15 monate und du hast zwischen dem 1. und 2. kind nicht gearbeitet oder hast das elterngeld gesplittet und somit noch elterngeld bekommen, werden 3 monate ohne einkommen gerechnet und 9 monate von deinem letzten einkommen.

hoffe, das ist einigermaßen verständlich beschrieben


hey wow, na, wenn das nicht verständlich war!!! .... danke schön!!
12.08.2009 13:36
also, ich hab ja profamilia geschrieben... und hier die antwort für alle die es interessiert
Das Elterngeld des zweiten Kindes berechnet sich - wie beim
ersten Kind - nach dem Einkommen aus den 12 Monaten vor der
Geburt, und zwar der Geburt des ersten Kindes. Das Elterngeld
für das zweite Kind ist also genauso hoch wie für das erste
Kind, und erhöht sich zusätzlich noch um den
"Geschwisterbonus". Dieser beträgt 10 Prozent des
Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro.

Sie können die Höhe des Elterngeldes auch mit Hilfe des
"Elterngeldrechners" unter
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do
selber berechnen. Unter dieser Adresse finden Sie auch weitere
ausführliche Informationen zu Elterngeld und Elternzeit.
LeaMia0809
18644 Beiträge
12.08.2009 13:53
Zitat von DanielaS85:

hallo vielleicht kann ich euch weiter helfen.
Und zwar haben wir für unsere 2 auch 300€ bekommen plus 75€ Geschwisterbonus.
Das heist wenn das zweite kind noch keine 2 jahre alt ist.
Geht aber nur wenn ich das Elterngeld für 1 Jahr beantragt.
Für 2 jahre geht das nicht.
Ich hoffe ich konnte euch etwas weiter helfen.
bei fragen einfach pn schreiben.


Das geht schon
Wir halt alles nur geteilt
Das heißt ich habe für beide Kinder 150 euro Monatlich bekommen anstatt 300 euro, weil ich auf 2 jahre genommen habe.
Der Geschwisterbonus wird dann auch geteilt anstatt 75 euro bekommt man 37,50 euro Monatlich.

Ich habe nur den Minumumsatz bekommen, da ich in meiner Ausbildung leider nichts verdient habe
schnecke0403
1895 Beiträge
12.08.2009 13:58
man kann das aber auf zwei jahre splitten habe mich da schon schlau gemacht hatte bei meinem ersten auch ur ein jahr genommen
12.08.2009 14:00
Zitat von schnecke0403:

man kann das aber auf zwei jahre splitten habe mich da schon schlau gemacht hatte bei meinem ersten auch ur ein jahr genommen

häh? ich versteh das alles nicht! ich hab den extra drauf angesprochen dass ich überall was von mindestsatz usw lese undn die antwort seht ihr ja da oben selber! wer hat denn nu recht?
schnecke0403
1895 Beiträge
12.08.2009 14:04
Zitat von Stef:

Zitat von schnecke0403:

man kann das aber auf zwei jahre splitten habe mich da schon schlau gemacht hatte bei meinem ersten auch ur ein jahr genommen

häh? ich versteh das alles nicht! ich hab den extra drauf angesprochen dass ich überall was von mindestsatz usw lese undn die antwort seht ihr ja da oben selber! wer hat denn nu recht?

ja klar das stimmt auch aber du kannst das dann auf zwei jahre verteilen lassen also wenn du zb. 600 mtl. bekommen hast bekommst du dann halt zwei jahre 300 mtl. so haben dir mir das erklährt
Gloi
459 Beiträge
12.08.2009 14:23
Zitat von Stef:

Zitat von Mama-von-Annina:

Wir wollen auch wieder hibbeln wenn unsere Maus ein Jahr alt ist. Ich behaupte mal es ist das Sinnvollste, denn man kann dann eher wieder fest in den Beruf einsteigen, wenn beide Kinder etwas größer sind. Sonst fängt man an, geht wieder in Elternzeit und so weiter. Geschwisterbonus wurde ja hier schon angesprochen, also lohnt es sich theoretisch auch finanziell.

so sehen wir das auch! aber wir hibbeln jetzt schon... beim letzten mal hat der erste schuss gesessen...


Würde ich nicht sagen. Gerade eine lange Abwesenheit vom Berufsleben ist absolut schädlich für die nächste Jobsuche! Egal wie alt man ist! Als wir in der Firma ne Halbtagskraft gesucht haben, haben sich viele beworben die seit 5 oder 6 Jahren nicht mehr arbeiten waren wegen den Kindern. Zitat meines Chefs: "Bloß nicht, die sind doch überhaupt nicht mehr up to date!" Und da gings um ne Bürokraft!
Mia-Lotta
13710 Beiträge
13.08.2009 08:11
boooaah... ist das ein heckmeck!! *narf*

aber wenn das so ist wie pro familia sagt, dann ist das echt mal cool
13.08.2009 08:48
Zitat von Stef:

also, ich hab ja profamilia geschrieben... und hier die antwort für alle die es interessiert
Das Elterngeld des zweiten Kindes berechnet sich - wie beim
ersten Kind - nach dem Einkommen aus den 12 Monaten vor der
Geburt, und zwar der Geburt des ersten Kindes. Das Elterngeld
für das zweite Kind ist also genauso hoch wie für das erste
Kind, und erhöht sich zusätzlich noch um den
"Geschwisterbonus". Dieser beträgt 10 Prozent des
Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro.

Sie können die Höhe des Elterngeldes auch mit Hilfe des
"Elterngeldrechners" unter
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do
selber berechnen. Unter dieser Adresse finden Sie auch weitere
ausführliche Informationen zu Elterngeld und Elternzeit.


also die elterngeldstelle hat mir das aber anders erzählt!
das elterngeld ist nur gleich hoch, wenn die kinder genau 12 monate auseinanderliegen, weil dann das einkommen von vor der geburt des ersten zählt. alles was nach den 12 monaten liegt (egal ob man da nun zu hause war oder das elterngeld gesplittet hat) gilt als monate ohne einkommen und gehen mit 0 euro in die 12 monatsberechnung mit ein.
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