Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld beim 2. Kind

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steffi90
1000 Beiträge
19.09.2013 16:54
Huhu

Ich stell mir die ganze die Frage ,wie viel Elterngeld mir zu steht,wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde....im Internet finde ich irgendwie nix dazu und auf dem Elterngeldbescheid steht ja drauf das die letzten 12 Erwerbstätigen Monate gerechnet werden....
Heißt das jetzt ,wenn ich nun wieder schwanger werden würde ,bevor meine Elternzeit 12monate zurück liegt,das die Arbeitsmonate vor der Ez zählen oder wird die Elternzeit berechent?
Unsere Pummelhummel ist jetzt 7monate alt und wir wollten eigentlich keinen allzu großen Altersunterschied zwischen unseren Kindern haben (max. 2jahre)
Hat da vielleicht jemand ne Ahnung oder kann mir da weiterhelfen?
Ich würde halt gerne auf der finanziell sicheren Seite stehen

LG Steffi
19.09.2013 16:58
Thema gemerkt
Das würde mich auch interessieren,da wir auch bald wieder hibbeln!
Luzifa
1752 Beiträge
19.09.2013 17:01
Wenn dein 2 Kind VOR dem 1 Geburtsag deines ersten Kindes kommt, bekommst du das gleiche EG, kommt dein Kind nach dem 1 Geburstag, was ja nun der fall wäre, würdest du nur den Mindessatzt bekommen
19.09.2013 17:11
Nicht ganz richtig...
Kommt Nr. 2, wenn Nr. 1 ein jahr ist, bekommst du die gleiche summe
kommt nummer 2, wenn Nr. 1 1 Jahr und 3 Monate ist und du hast in den 3 Monaten nix verdient, werden 3 Monate a 0 Euro gerechnet und 9 Monate nach deinem gehalt vor der elternzeit
19.09.2013 17:16
Also mir haben Sie am Amt gesagt,das wieder die 12 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes von Kind NR 2 zählt!So war es bei einer Bekannten und Freundin.Aber anscheinden sagt/bekommt jeder was anderes
Yvo88
1543 Beiträge
19.09.2013 17:36
Also ich kann dir sagen wie es bei mir ist.

meine kleine wird morgen 20 monate und mein 2 kind kommt im November.
Ich bekomme den mindest satz von 300 plus 75 euro Geschwister bonus.

Das kannst du auch im Internet nachrechnen.
Aber Mutterschaftsgeld bekomme ich nicht.

lg
LeonsMami
5392 Beiträge
19.09.2013 17:51
Zitat von Yvo88:

Also ich kann dir sagen wie es bei mir ist.

meine kleine wird morgen 20 monate und mein 2 kind kommt im November.
Ich bekomme den mindest satz von 300 plus 75 euro Geschwister bonus.

Das kannst du auch im Internet nachrechnen.
Aber Mutterschaftsgeld bekomme ich nicht.

lg

so hatte ich es auch beim 2. kind. mein großer war 26 monate als mein kleiner geboren wurde.
Mondkind
14894 Beiträge
19.09.2013 18:41
Zitat von Viala:

Nicht ganz richtig...
Kommt Nr. 2, wenn Nr. 1 ein jahr ist, bekommst du die gleiche summe
kommt nummer 2, wenn Nr. 1 1 Jahr und 3 Monate ist und du hast in den 3 Monaten nix verdient, werden 3 Monate a 0 Euro gerechnet und 9 Monate nach deinem gehalt vor der elternzeit


so wars bei mir auch
steffi90
1000 Beiträge
19.09.2013 19:35
Zitat von Viala:

Nicht ganz richtig...
Kommt Nr. 2, wenn Nr. 1 ein jahr ist, bekommst du die gleiche summe
kommt nummer 2, wenn Nr. 1 1 Jahr und 3 Monate ist und du hast in den 3 Monaten nix verdient, werden 3 Monate a 0 Euro gerechnet und 9 Monate nach deinem gehalt vor der elternzeit

im Februar endet meine elternzeit und ich geh wieder arbeiten, wenn ich danach wieder schwanger werden würde, im März evtl, würde das elterngeld von Mitte Februar bis Geburt sowie die monate vor der elternzeit angerechnet werden?!?
oder versteh ich das jetzt falsch?
19.09.2013 19:50
Zitat von steffi90:

Zitat von Viala:

Nicht ganz richtig...
Kommt Nr. 2, wenn Nr. 1 ein jahr ist, bekommst du die gleiche summe
kommt nummer 2, wenn Nr. 1 1 Jahr und 3 Monate ist und du hast in den 3 Monaten nix verdient, werden 3 Monate a 0 Euro gerechnet und 9 Monate nach deinem gehalt vor der elternzeit

im Februar endet meine elternzeit und ich geh wieder arbeiten, wenn ich danach wieder schwanger werden würde, im März evtl, würde das elterngeld von Mitte Februar bis Geburt sowie die monate vor der elternzeit angerechnet werden?!?
oder versteh ich das jetzt falsch?

es werden einfach immernoch die letzten 12 Monate zur Berechnung genommen... wobei jeder der ersten 12 Monate elternzeit so zählt wie das gehalt, aus dem es eben berechnet wurde...
eiiiiiiiiigentlich ganz einfach
steffi90
1000 Beiträge
19.09.2013 20:23
irgendwie steh ich grad total aufn Schlauch
also wird das Elterngeld von Kind 1 nicht mit eingerechnet werden? sondern das Gehalt vor und nach der Elternzeit?
shelyra
69208 Beiträge
19.09.2013 20:30
Zitat von steffi90:

irgendwie steh ich grad total aufn Schlauch
also wird das Elterngeld von Kind 1 nicht mit eingerechnet werden? sondern das Gehalt vor und nach der Elternzeit?


elterngeld wird nicht mit einberechnet...
aber auch nicht das gehalt vor und nach der elternzeit, da man theoretisch ja noch in elternzeit sein kann wenn krümel 2 kommt.

ist der abstand beider kids 12 monate oder weniger bekommt man das gleiche gehalt.
danach errechnet es sich anteilig... ist eigentlich ganz einfach

zb abstand 18 monate ohne dass man zwischen den kids arbeiten war: dann werden 6 monate nach dem ersten geburtstag zur berechnung herangezogen (mit 0€) und 6 monate vor dem mutterschutz von krümel 1.

ist der abstand 24 monate (wenn man daheim war ohne arbeit), dann bekäme man 12 monate nach 1.geburtstag von krümel 1 angerechnet mit 0€, also gibts den mindestsatz von 300€
Schaf
12473 Beiträge
19.09.2013 20:32
Meine Kinder sind 16 Monate auseinander, ich hatte also genau den Fall.

Ich habe die Elternzeit vom Großen auf 1 Jahr verkürzt, bin also nach 12 Monaten wieder gut 3 Monate Vollzeit arbeiten gewesen. Es wurden diese 3 Monate + 9 Monate vor der Geburt des Großen genommen.
Da noch ein Geschwisterbonus drauf kommt bekomme ich beim 2. Kind mehr Elterngeld als beim ersten.
steffi90
1000 Beiträge
19.09.2013 20:35
danke für eure Antwort
ich habs dann jetzt verstanden
also könnte Zwerg nr.2 kommen ohne finanzielle Einbuße
Schaf
12473 Beiträge
19.09.2013 20:36
Zitat von Yvo88:

Also ich kann dir sagen wie es bei mir ist.

meine kleine wird morgen 20 monate und mein 2 kind kommt im November.
Ich bekomme den mindest satz von 300 plus 75 euro Geschwister bonus.

Das kannst du auch im Internet nachrechnen.
Aber Mutterschaftsgeld bekomme ich nicht.

lg

Gab es da nicht eine Gesetzesänderung? Meine Freundin hat im März entbunden, ihr große Tochter war da knappe 18 Monate. Sie hat die Elternzeit verkürzt aur den Beginn-Tag des Mutterschutzes und hat dadurch ihr volles Gehalt im MuSchu des 2. Kindes bekommen (natürlich antilig von AG und KK)

Ich meine, da gab es zum 1.1.2013 eine Gesetzesänderung. Früher wurden die 12 Wochen vor Beginn MuSchu angeschaut, heute wird die Elternzeit ausgegrenzt und somit gelten die 12 Wochen vor der Elternzeit.
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