Mütter- und Schwangerenforum

eltergeld, welcher zeitraum ist relevant?

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butterfly1987w
18602 Beiträge
04.10.2012 16:41
Zitat von Cathi1989:

Zitat von Steffi_1990:

Weiss jemand wie das mit dem Geld ist,wenn man die letzen 6 Monate ALG 1 bekommt ? Weil ich bin ab dem 21,12.2012 arbeitslos und ALG 1 Empfängerin... Dazu aufstockend ALG 2 ebend ...

Seh da nich durch


da wird glaub ich mit 0 euro gerechnet.
nene so einfach is das nich. das alg1 wird als einkommen gezählt und in dem fall dnan auch das harzt. und dann wird ja der durchschnitt der letzten 12 monate berechnet. nur wenn man da zu tief liegt bekommt man automatisch die 300 mindestsatz
chrissy84
1369 Beiträge
04.10.2012 16:42
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner/grundd aten.html

nimm einfach den.
da kannst du jeden monat einzeln eingeben und dir das ergebnis auch ausdrucken (zum vergleichen, wenn du mal deinen bescheid bekommst).
die schreiben da auch was zum thema berücksichtigungszeitraum etc.
eben geschehen, verwirrend. die wollen die letzten 12 moante vor mutterschutz , und da ich ab 2.11 im muschubin wollen die das einkommen ab 11.2011 und dann bis 10.2012

und da ich unter 1000€ bin im durchschnitt, bekomm ich mehr als 67% das steigt dann um 0,1% je 2 euro unter 1000.
da soll mal einer durchsehen!
vorallem muss ich auf 2 jahre splitten (drunter kein kitaplatz) und hab deswegen dann recht wenig. ich muss also kinderzuschlag beantragen (hab ich jetzt schon aber muss ja veränderung bekanntgeben) wohngeld beantragen und für meine große zuschuss zu den kitakosten. und jede stelle will wissen was ich von den anderen stellen bekomme. eh da das geld wirklich flüssig läuft is der kleine schone in halbes jahr oder so heißt ich muss direkt anfangen zu sparen um den anfang zu überbrücken.
wie mich das aufregt


das ist korrekt. da dir das muschu-geld auf das elterngeld angerechnet wird.
du bekommst quasi die ersten 8 wochen nach der geburt kein elterngeld, weil du da noch muschu-geld beziehst.
würdest du kein muschu-geld bekommen (z.bsp. als selbstständige), wären die letzten 12 monate vor der geburt für die berechnung maßgeblich. da würdest du das elterngeld aber auch direkt ab geburt beziehen.
Cathi1989
2796 Beiträge
04.10.2012 16:42
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von Cathi1989:

Zitat von Steffi_1990:

Weiss jemand wie das mit dem Geld ist,wenn man die letzen 6 Monate ALG 1 bekommt ? Weil ich bin ab dem 21,12.2012 arbeitslos und ALG 1 Empfängerin... Dazu aufstockend ALG 2 ebend ...

Seh da nich durch


da wird glaub ich mit 0 euro gerechnet.
nene so einfach is das nich. das alg1 wird als einkommen gezählt und in dem fall dnan auch das harzt. und dann wird ja der durchschnitt der letzten 12 monate berechnet. nur wenn man da zu tief liegt bekommt man automatisch die 300 mindestsatz


ok
butterfly1987w
18602 Beiträge
04.10.2012 16:43
Zitat von chrissy84:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner/grundd aten.html

nimm einfach den.
da kannst du jeden monat einzeln eingeben und dir das ergebnis auch ausdrucken (zum vergleichen, wenn du mal deinen bescheid bekommst).
die schreiben da auch was zum thema berücksichtigungszeitraum etc.
eben geschehen, verwirrend. die wollen die letzten 12 moante vor mutterschutz , und da ich ab 2.11 im muschubin wollen die das einkommen ab 11.2011 und dann bis 10.2012

und da ich unter 1000€ bin im durchschnitt, bekomm ich mehr als 67% das steigt dann um 0,1% je 2 euro unter 1000.
da soll mal einer durchsehen!
vorallem muss ich auf 2 jahre splitten (drunter kein kitaplatz) und hab deswegen dann recht wenig. ich muss also kinderzuschlag beantragen (hab ich jetzt schon aber muss ja veränderung bekanntgeben) wohngeld beantragen und für meine große zuschuss zu den kitakosten. und jede stelle will wissen was ich von den anderen stellen bekomme. eh da das geld wirklich flüssig läuft is der kleine schone in halbes jahr oder so heißt ich muss direkt anfangen zu sparen um den anfang zu überbrücken.
wie mich das aufregt


das ist korrekt. da dir das muschu-geld auf das elterngeld angerechnet wird.
du bekommst quasi die ersten 8 wochen nach der geburt kein elterngeld, weil du da noch muschu-geld beziehst.
würdest du kein muschu-geld bekommen (z.bsp. als selbstständige), wären die letzten 12 monate vor der geburt für die berechnung maßgeblich. da würdest du das elterngeld aber auch direkt ab geburt beziehen.

aber die 6 wochen vpr der geburt werden in der berechnung gar nich berüchsichtigt, das wundert mich
iceangel29
8193 Beiträge
04.10.2012 16:43
wenn du unter 1000€ bist und das Elterngeld auf 2 Jahre splittest - bekommt man echt ein witz .
Hast du schonmal deinen Kinderzuschlag berechnet ? Das ist auch nicht so leicht das zu bekommen zumal wenn der Partner allein schon "durchschnittlich" verdient.
iceangel29
8193 Beiträge
04.10.2012 16:44
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner/grundd aten.html

nimm einfach den.
da kannst du jeden monat einzeln eingeben und dir das ergebnis auch ausdrucken (zum vergleichen, wenn du mal deinen bescheid bekommst).
die schreiben da auch was zum thema berücksichtigungszeitraum etc.
eben geschehen, verwirrend. die wollen die letzten 12 moante vor mutterschutz , und da ich ab 2.11 im muschubin wollen die das einkommen ab 11.2011 und dann bis 10.2012

und da ich unter 1000€ bin im durchschnitt, bekomm ich mehr als 67% das steigt dann um 0,1% je 2 euro unter 1000.
da soll mal einer durchsehen!
vorallem muss ich auf 2 jahre splitten (drunter kein kitaplatz) und hab deswegen dann recht wenig. ich muss also kinderzuschlag beantragen (hab ich jetzt schon aber muss ja veränderung bekanntgeben) wohngeld beantragen und für meine große zuschuss zu den kitakosten. und jede stelle will wissen was ich von den anderen stellen bekomme. eh da das geld wirklich flüssig läuft is der kleine schone in halbes jahr oder so heißt ich muss direkt anfangen zu sparen um den anfang zu überbrücken.
wie mich das aufregt


das ist korrekt. da dir das muschu-geld auf das elterngeld angerechnet wird.
du bekommst quasi die ersten 8 wochen nach der geburt kein elterngeld, weil du da noch muschu-geld beziehst.
würdest du kein muschu-geld bekommen (z.bsp. als selbstständige), wären die letzten 12 monate vor der geburt für die berechnung maßgeblich. da würdest du das elterngeld aber auch direkt ab geburt beziehen.

aber die 6 wochen vpr der geburt werden in der berechnung gar nich berüchsichtigt, das wundert mich


da haste ja auch kein Verdienst in dem Sinne
butterfly1987w
18602 Beiträge
04.10.2012 16:45
Zitat von iceangel29:

wenn du unter 1000€ bist und das Elterngeld auf 2 Jahre splittest - bekommt man echt ein witz .
Hast du schonmal deinen Kinderzuschlag berechnet ? Das ist auch nicht so leicht das zu bekommen zumal wenn der Partner allein schon "durchschnittlich" verdient.
ja wir bekommen kinderzuschlag, das heißt es is seid mai in der berechnung weil wir im mai geheiratet haben und die das ned gebacken bekommen. als es endlich berechnet war sind sie bei ner nachzahlung von ner dauerhaften lohnerhöhung ausgegangen (steht eindeutig nachzahlung auf dem lohnzettel aber naja) und da musste ich widerspruch einlegen. das kann dauern
chrissy84
1369 Beiträge
04.10.2012 16:46
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner/grundd aten.html

nimm einfach den.
da kannst du jeden monat einzeln eingeben und dir das ergebnis auch ausdrucken (zum vergleichen, wenn du mal deinen bescheid bekommst).
die schreiben da auch was zum thema berücksichtigungszeitraum etc.
eben geschehen, verwirrend. die wollen die letzten 12 moante vor mutterschutz , und da ich ab 2.11 im muschubin wollen die das einkommen ab 11.2011 und dann bis 10.2012

und da ich unter 1000€ bin im durchschnitt, bekomm ich mehr als 67% das steigt dann um 0,1% je 2 euro unter 1000.
da soll mal einer durchsehen!
vorallem muss ich auf 2 jahre splitten (drunter kein kitaplatz) und hab deswegen dann recht wenig. ich muss also kinderzuschlag beantragen (hab ich jetzt schon aber muss ja veränderung bekanntgeben) wohngeld beantragen und für meine große zuschuss zu den kitakosten. und jede stelle will wissen was ich von den anderen stellen bekomme. eh da das geld wirklich flüssig läuft is der kleine schone in halbes jahr oder so heißt ich muss direkt anfangen zu sparen um den anfang zu überbrücken.
wie mich das aufregt


das ist korrekt. da dir das muschu-geld auf das elterngeld angerechnet wird.
du bekommst quasi die ersten 8 wochen nach der geburt kein elterngeld, weil du da noch muschu-geld beziehst.
würdest du kein muschu-geld bekommen (z.bsp. als selbstständige), wären die letzten 12 monate vor der geburt für die berechnung maßgeblich. da würdest du das elterngeld aber auch direkt ab geburt beziehen.

aber die 6 wochen vpr der geburt werden in der berechnung gar nich berüchsichtigt, das wundert mich


jup, weil du da wie gesagt muschu-geld beziehst.
die 12 monate vor der geburt gelten nur als berechnungsgrundlage, wenn du nicht in den mutterschutz gehen und somit auch kein mutterschutzgeld beziehen würdest.
in deinem fall gelten die letzten 12 monate vor beginn der mutterschutzes.
grässlich dieses durcheinander.
butterfly1987w
18602 Beiträge
04.10.2012 16:47
Zitat von iceangel29:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

Zitat von butterfly1987w:

...


das ist korrekt. da dir das muschu-geld auf das elterngeld angerechnet wird.
du bekommst quasi die ersten 8 wochen nach der geburt kein elterngeld, weil du da noch muschu-geld beziehst.
würdest du kein muschu-geld bekommen (z.bsp. als selbstständige), wären die letzten 12 monate vor der geburt für die berechnung maßgeblich. da würdest du das elterngeld aber auch direkt ab geburt beziehen.

aber die 6 wochen vpr der geburt werden in der berechnung gar nich berüchsichtigt, das wundert mich


da haste ja auch kein Verdienst in dem Sinne
ja aber ich bin am 2.11 im muschu und die zählen den kompletten monat nich mit. bin verwirrt
butterfly1987w
18602 Beiträge
04.10.2012 16:48
Zitat von chrissy84:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

Zitat von butterfly1987w:

...


das ist korrekt. da dir das muschu-geld auf das elterngeld angerechnet wird.
du bekommst quasi die ersten 8 wochen nach der geburt kein elterngeld, weil du da noch muschu-geld beziehst.
würdest du kein muschu-geld bekommen (z.bsp. als selbstständige), wären die letzten 12 monate vor der geburt für die berechnung maßgeblich. da würdest du das elterngeld aber auch direkt ab geburt beziehen.

aber die 6 wochen vpr der geburt werden in der berechnung gar nich berüchsichtigt, das wundert mich


jup, weil du da wie gesagt muschu-geld beziehst.
die 12 monate vor der geburt gelten nur als berechnungsgrundlage, wenn du nicht in den mutterschutz gehen und somit auch kein mutterschutzgeld beziehen würdest.
in deinem fall gelten die letzten 12 monate vor beginn der mutterschutzes.
grässlich dieses durcheinander.
baaaahhh und die 8 wochen nach der geburt, wo ich muschugeld bekomm, werden vom elterngeld abgezogen. also bleiben mir dann noch 10 monate elterngeld oder wie?
ich dreh durch
iceangel29
8193 Beiträge
04.10.2012 16:49
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von iceangel29:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

...
aber die 6 wochen vpr der geburt werden in der berechnung gar nich berüchsichtigt, das wundert mich


da haste ja auch kein Verdienst in dem Sinne
ja aber ich bin am 2.11 im muschu und die zählen den kompletten monat nich mit. bin verwirrt


das ist ja auch egal ... wenn dein Gehalt gleich geblieben ist vor dem Mutterschutz und ab Mutterschutz bekommst du ja 13€ am Tag von der KK und den rest vom AG - das dann bis 8 wochen nach der entbindung und dann bekommst dein Elterngeld.
chrissy84
1369 Beiträge
04.10.2012 16:49
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von iceangel29:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

...
aber die 6 wochen vpr der geburt werden in der berechnung gar nich berüchsichtigt, das wundert mich


da haste ja auch kein Verdienst in dem Sinne
ja aber ich bin am 2.11 im muschu und die zählen den kompletten monat nich mit. bin verwirrt


deswegen wollen die ja auch dein gehalt ab 01.11.11 wissen und nicht ab 03.11.11
damit gleichen sich die zweite tage wieder aus, die sie dir "geklaut" haben.
iceangel29
8193 Beiträge
04.10.2012 16:50
Ja man bekommt bei einen Jahr Elternzeit nur 10 Monate bezahlt ... Herzlich Willkommen in Deutschland
butterfly1987w
18602 Beiträge
04.10.2012 16:50
Zitat von iceangel29:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von iceangel29:

Zitat von butterfly1987w:

...


da haste ja auch kein Verdienst in dem Sinne
ja aber ich bin am 2.11 im muschu und die zählen den kompletten monat nich mit. bin verwirrt


das ist ja auch egal ... wenn dein Gehalt gleich geblieben ist vor dem Mutterschutz und ab Mutterschutz bekommst du ja 13€ am Tag von der KK und den rest vom AG - das dann bis 8 wochen nach der entbindung und dann bekommst dein Elterngeld.
der is dazu verpflichtet, der ag mein ich. der muss das zahlen oder? und washeißt den rest? muss der aufstocken bis ich mein normales gehalt hab oder wieiviel?
chrissy84
1369 Beiträge
04.10.2012 16:50
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von chrissy84:

...
aber die 6 wochen vpr der geburt werden in der berechnung gar nich berüchsichtigt, das wundert mich


jup, weil du da wie gesagt muschu-geld beziehst.
die 12 monate vor der geburt gelten nur als berechnungsgrundlage, wenn du nicht in den mutterschutz gehen und somit auch kein mutterschutzgeld beziehen würdest.
in deinem fall gelten die letzten 12 monate vor beginn der mutterschutzes.
grässlich dieses durcheinander.
baaaahhh und die 8 wochen nach der geburt, wo ich muschugeld bekomm, werden vom elterngeld abgezogen. also bleiben mir dann noch 10 monate elterngeld oder wie?
ich dreh durch


du wirst immer besser
ja so ist es tatsächlich.
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