Mütter- und Schwangerenforum

eingeklagter lohn und alg1

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khaleesi
3596 Beiträge
29.11.2014 14:22
Hallo

Ich habe im august einem freund 300 euro geliehen, das er seinen lihn nicht bekam. Nun hat er erfolgreich gegen seinen ex- arbeitgeber geklagt. Die fristlose kündung wurde in eine fristgerechte geändert zum 30.10.14 und der ausstehende lohn sollte gezahlt werden. Er musste sich viel geld leihen um über die runden zu kommrn und gedachte das jetzt zurück zu zahlen. Abet jetzt kommt das jobcenter bei dem er seit dem 28ten oktober arbeitlosngeld 1 beantragt hat und möchte das eingeklagte geld einbehalten. Warum so spät beantragt, ist ja egal. Ist aber in ordnung und tut ja nichts zur sache.

Meine frage, ist da so dass das geld einbehalten werden darf obwohl zu dem eigentlichen auszahlungszeitpunkt kein alg1 bezogen wurde? Also er bekommt geld für august-oktober zurück und hat seit dem 28ten oktober alg1 bekommen.
Müssten nicht nur die 3 tage im oktober ans jobcenter zuruck2 gezahlt werden?
Er hat ja sonst august-oktober weder lohn noch alg1 bekommen Und ich hätte mein geld jetzt auch gerne zurück
khaleesi
3596 Beiträge
29.11.2014 14:32
Sorry wegen den fehlern, hab schnell getippselt und nicht nochmal drüber geguckt.
...Teufelchen...
2672 Beiträge
29.11.2014 15:17
nicht die Monate wofür das geld war zählt sondern der auszahlmonat. also bekäme er für Dezember alg 1 und im Dezember wurde der ausstehende lohn gezahlt wird es angerechnet! also ja sie können ihm das anrechnen
khaleesi
3596 Beiträge
29.11.2014 15:30
Oha echt? Aber er musste doch trotzdem miete zahlen etc. Er hat bei einem kollegen 1.600 schulden, bei mir 300 und bei seinen eltern 500. Das zählt alles nicht?
...Teufelchen...
2672 Beiträge
29.11.2014 15:34
das interessiert das amt herzlich wenig wer ihm geld gegeben hat. er hat so und so viel lihn gezahlt bekommen und die errechnen anhand des alg1 wie lange er davon leben kann und dann auch muss
Mama2015
784 Beiträge
29.11.2014 15:40
Er wird ja während der Zeit auch alg 1 bezogen haben oder? Also vor dem Oktober. Und wenn er dann vor Gericht gewinnt wird der Lohn damit verrechnet. Bleibt etwas übrig bekommt er es wieder wenn nicht dann nicht.
khaleesi
3596 Beiträge
29.11.2014 15:42
Mag sein....aber das find ich ehrlich gesagt ziemlich mies. Tag für tag wird leuten fmgeld in den arsch geblasen und so jemand der wirklich unverschuldet in solch eine lage kommt, hat dann eben pech und muss 3 monate OHNE jeglichen lohn auskommen? Wird denn wenigstens so gerechnet als hätte er die zeit Anspruch auf harz4 gehabt oder sonstiges? Also ein existenzminimum für die monate, dass nicht alles angerechnet? Oder wird alles eingesackt? Er ist alleinverdiener gewesen, seine frau ist gerade am ende. 2 kinder haben sie.
khaleesi
3596 Beiträge
29.11.2014 15:44
Zitat von Mama2015:

Er wird ja während der Zeit auch alg 1 bezogen haben oder? Also vor dem Oktober. Und wenn er dann vor Gericht gewinnt wird der Lohn damit verrechnet. Bleibt etwas übrig bekommt er es wieder wenn nicht dann nicht.
ne hat er eben nicht, dass wäre für mich ja verständlich. Er hat erst ab 28ten anspruch auf alg1
Mama2015
784 Beiträge
29.11.2014 15:45
Zitat von khaleesi:

Mag sein....aber das find ich ehrlich gesagt ziemlich mies. Tag für tag wird leuten fmgeld in den arsch geblasen und so jemand der wirklich unverschuldet in solch eine lage kommt, hat dann eben pech und muss 3 monate OHNE jeglichen lohn auskommen? Wird denn wenigstens so gerechnet als hätte er die zeit Anspruch auf harz4 gehabt oder sonstiges? Also ein existenzminimum für die monate, dass nicht alles angerechnet? Oder wird alles eingesackt? Er ist alleinverdiener gewesen, seine frau ist gerade am ende. 2 kinder haben sie.


Das stimmt nicht was du sagst. Wenn er wirklich kein alg 1 erhalten hat dann hätte er Anspruch auf den Mindestsatzvon alg 2
Mama2015
784 Beiträge
29.11.2014 15:50
Also ich kann dir jetzt mal was von mir erzählen... Ich würde damals gekündigt fristlos.... mir wurde betrug vorgeworfen. Ich habe Klage eingereicht. Dadurch das ich ja gekündigt wurde wegen betrug hieß es eigenverschulden und ich würde gesperrt. Mir stand lediglich ein kleiner Satz zu. Glaub 490 Euro waren das damals wie gut das ich schon 500 Euro Miete gezahlt habe. Ich hatte nichts mehr sollte mir Essensausgabe vom Amt holen das ich was in Kühlschrank bekam. Dazu War ich zu stolz und dank meiner Schwester hatte ich was zum essen. Irgendwann gewann ich die Verhandlung und es War bewiesen das ich nichts mit dem betrug zu tun hatte. Nahm damals dir abfindung. Ich bekam alg 1. Musste aber das bezogene Geld also die 490 Euro zurückzahlen. Bzw. Das Amt hat das mit dem Arbeitgeber geregelt das hat ewig gedauert bis ich die Differenz zurück bekam.

Weil das Amt auf das Urteil wartet und widerspruchsfrei usw... die nehmen sich da einiges raus leider.
khaleesi
3596 Beiträge
29.11.2014 15:52
Das problem ist, er war eingestellt in deutschland und hat für seinen chef in polen gearbeitet. Er kam erst ende oktober wieder. Und seine frau hat die zeit wo er weg war und keinen lohn bekam auch nichts vom amt bekommen. Vlt. Hätte sie sich mehr durchsetzen müssen, das weiß ich nicht.
Fakt ist aber, sie haben keine leistungen in diesem zeitraum erhalten ausser kindergeldnund elterngeld. Mit dem geliehenen kamen sie wohl aus, aber das muss halt auch zurückgezahlt werden.
Mama2015
784 Beiträge
29.11.2014 15:54
Aber die behalten doch jetzt geld.ein oder?versteh ich dich falsch?
maxmaja
1643 Beiträge
29.11.2014 16:27
Es gilt das Zuflussprinzip. Heißt: Es ist egal, aus welcher Zeit oder warum das Geld gezahlt wird. Damit hat man dann zu dem Zeitpunkt, wo das Geld auf dem Konto gutgeschrieben wird, "Vermögen" welches nach dem deutschen Gesetz zuerst aufgebraucht werden muss, bevor einem Hilfe vom Jobcenter zusteht. Allerdings darf das Jobcenter das nur bei Alg II. ALG I ist eine VErsicherungsleistung. Eigentlich...ich weiß nicht ob er aufstockend ALG II bekommt.
khaleesi
3596 Beiträge
29.11.2014 16:29
Ja genau, ich fass es mal kurz.

August-oktober kein lohn (gelebt von kindergeld, elterngeld und miese gemacht)
Ab 28ten oktober anspruch auf alg1(passt ja ungefahr dann auch mit der kündigung. Bzw. Hätte ich jetzt gedacht es besteht ne überzahlung von nur 3tagen)
Jetzt im nachhinein gilt die kündigung erst zu ende oktober. Und somit bekommt er jetzt auch den fehlenden lohn von august, september und oktober.

Jetzt will das amt das geld oder sie bekommen nichts bis es leer ist(weiß ich jetzt grad nicht mehr) was dann heißt, sie hätten von august bis inklusive oktober vib2 nichts leben müssen.
khaleesi
3596 Beiträge
29.11.2014 16:32
Zitat von maxmaja:

Es gilt das Zuflussprinzip. Heißt: Es ist egal, aus welcher Zeit oder warum das Geld gezahlt wird. Damit hat man dann zu dem Zeitpunkt, wo das Geld auf dem Konto gutgeschrieben wird, "Vermögen" welches nach dem deutschen Gesetz zuerst aufgebraucht werden muss, bevor einem Hilfe vom Jobcenter zusteht. Allerdings darf das Jobcenter das nur bei Alg II. ALG I ist eine VErsicherungsleistung. Eigentlich...ich weiß nicht ob er aufstockend ALG II bekommt.
aber vermögen darf man doch bis zu einer gewissen grenze haben oder?
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