Mütter- und Schwangerenforum

Eine Frage zur ALG 2-Berechnung

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kruemelkeks
11361 Beiträge
16.05.2012 14:06
Wenn du die Rechner schon durch hast, dann lass mal eine Überprüfung machen ( Überprüfungsantrag ) vom Bescheid.
Und wenn der nächste Bescheid genauso aussieht, direkt Widerspruch einlegen und auf Überprüfung bestehen.
Seramonchen
37774 Beiträge
16.05.2012 14:07
Zitat von nancy0209:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von MamavonA:

Zitat von Silver1985:

Zitat von kruemelkeks:

Gib deine Daten mal in einen H4 Rechner ein, der kann dir halbwegs genau sagen, was dir zustünde und was nicht.

Ggf. kannst du noch Wohngeld beantragen, wenn´s vorne und hinten nicht rein. Würde sich aber soweit ich weiss mit dem H4 verrechnen..


Habe verschiedene Hartz 4Rechner ausprobiert und die haben mir immer knapp über 700€ angezeigt und bekommen tu ich vom Amt 606€, daher wurd ich ja auch ein wenig stutzig, denn es wären ja dann über 100€ die fehlen.


Wenn dann bekommst du diese 100 die dir fehlen (wenn es denn so ist) vom Wohngeld.Aber ich weiß das dieses auch angerechnet wird.


Aber Wohngeld und ALG 2 zusammen geht doch gar nicht


doch das geht aber glaube ich nur bei alleinerziehende zumindest is das in sachen-anhalt so das alleineerziehende wohngeld fürs kind bekommen wird aber voll bei harz 4 angerechnet


Ja aber nur wenn der Kleine kein Hartz 4 bekommt glaub ich
Seramonchen
37774 Beiträge
16.05.2012 14:10
Also, was ich jetzt gefunden habe:

Liegen Unterhalt und Kindergeld über dem Bedarf für das Kind, erhält es kein H4. Alles was über dem Bedarf liegt, wird zusätzlich noch von dir abgezogen. Daher vielleicht weniger? Wenn du Wohngeld für dein Kind bekommst, wird das auch bei dir angerechnet.
nancy0209
1087 Beiträge
16.05.2012 14:12
Zitat von Seramonchen:

Zitat von nancy0209:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von MamavonA:

Zitat von Silver1985:

Zitat von kruemelkeks:

Gib deine Daten mal in einen H4 Rechner ein, der kann dir halbwegs genau sagen, was dir zustünde und was nicht.

Ggf. kannst du noch Wohngeld beantragen, wenn´s vorne und hinten nicht rein. Würde sich aber soweit ich weiss mit dem H4 verrechnen..


Habe verschiedene Hartz 4Rechner ausprobiert und die haben mir immer knapp über 700€ angezeigt und bekommen tu ich vom Amt 606€, daher wurd ich ja auch ein wenig stutzig, denn es wären ja dann über 100€ die fehlen.


Wenn dann bekommst du diese 100 die dir fehlen (wenn es denn so ist) vom Wohngeld.Aber ich weiß das dieses auch angerechnet wird.


Aber Wohngeld und ALG 2 zusammen geht doch gar nicht


doch das geht aber glaube ich nur bei alleinerziehende zumindest is das in sachen-anhalt so das alleineerziehende wohngeld fürs kind bekommen wird aber voll bei harz 4 angerechnet


Ja aber nur wenn der Kleine kein Hartz 4 bekommt glaub ich


also ich kann jetzt nur von meiner schwester reden die ist auch alleinerziehend und hat für ihren sohn wohngeld beantragt die kriegt ca 140 euro monatlich von dann 184 kindergeld und den unterhaltsvorschuss für 7 jährige weis nicht wieviel das ist!und vom jobcenter bekommt sie für das kind dann nichts mehr weil se halt das wohngeld für ihn bekommt!weis nun nicht ob se damit besser fährt als wenn se kein wohngeld beantragt.
Silver1985
3555 Beiträge
16.05.2012 14:16
Wie und wo mache ich denn so einen Überprüfungsantrag? Ja die Rechner ergeben alle min. 700€.

Wenn das Wohngeld angerechnet wird, würd es evtl. viell. auf´s gleiche hinaus laufen?!
Seramonchen
37774 Beiträge
16.05.2012 14:18
Zitat von Silver1985:

Wie und wo mache ich denn so einen Überprüfungsantrag? Ja die Rechner ergeben alle min. 700€.

Wenn das Wohngeld angerechnet wird, würd es evtl. viell. auf´s gleiche hinaus laufen ?!


Das denke ich fast auch Na es gibt doch so wohngeldrechner. Gib da mal das für deinen Sohn ein und was da raus kommt, gibst du noch beim H4 rechner ein. Dann sollte es eigentlich rauskommen, was dir zusteht.
Silver1985
3555 Beiträge
16.05.2012 14:35
Zitat von Seramonchen:

Zitat von Silver1985:

Wie und wo mache ich denn so einen Überprüfungsantrag? Ja die Rechner ergeben alle min. 700€.

Wenn das Wohngeld angerechnet wird, würd es evtl. viell. auf´s gleiche hinaus laufen ?!


Das denke ich fast auch Na es gibt doch so wohngeldrechner. Gib da mal das für deinen Sohn ein und was da raus kommt, gibst du noch beim H4 rechner ein. Dann sollte es eigentlich rauskommen, was dir zusteht.


Werde das nachher mal versuchen. Erstmal los den Kleinen holen und den Spielplatz unsicher machen

Bis hierher schonmal vielen Dank für eure Antworten
LeonsMami
5392 Beiträge
16.05.2012 15:49
Zitat von MamavonA:

Zitat von LeonsMami:

ich würde an deiner stelle einmal im jobcenter vorbei gehen und um eine neue berechnung bitten. bzw. sollen sie dir antändig den bescheid erklären. ich denke dass du nur den regelsatz an miete bekommst. da über 400 eur echt viel für eine wohnung sind. ich glaube bei 2 personen darf die miete nur an die 300 inkl nebenkosten kosten. wie gesagt, geh dort vorbei oder bitte um einen termin. meist aber kann man dir am telefon schon etwas sagen.

lg


Da liegst du leider falsch
Ich habe damals eine Kurze Zeit auch vom Amt leben müssen.Meine Miete betrug 527,- inkl. Nebenkosten.Das ist schon rechtens was sie bekommt.Bei meiner Cousine ist's genauso.Sie versteht nicht weshalb sie 100,- weniger für die Miete bekommt.Versuche ihr dann jedesmal zu erklären das sämtliche einkommen dazu gerechent werden (Elterngeld-KiGeld-Unterhalt).
So wirds auch hier der fall sein!Nur das sie kein Elterngeld bekommt.


hast du denn zu der zeit schon in der wohnung gewohnt? Denn sie zahlen 6 monate weiterhin die miete. entweder man zieht dann aus oder man hat bis dahin wieder nen job. habe mich vor kurzem für eine freundin schlau machen müssen in der hinsicht, das ie sich von ihrem mann trennt und sie wissen wollte wegen ihrem haus zur miete.
LeonsMami
5392 Beiträge
16.05.2012 15:52
Zitat von MamavonA:

Zitat von Silver1985:

Zitat von kruemelkeks:

Gib deine Daten mal in einen H4 Rechner ein, der kann dir halbwegs genau sagen, was dir zustünde und was nicht.

Ggf. kannst du noch Wohngeld beantragen, wenn´s vorne und hinten nicht rein. Würde sich aber soweit ich weiss mit dem H4 verrechnen..


Habe verschiedene Hartz 4Rechner ausprobiert und die haben mir immer knapp über 700€ angezeigt und bekommen tu ich vom Amt 606€, daher wurd ich ja auch ein wenig stutzig, denn es wären ja dann über 100€ die fehlen.


Wenn dann bekommst du diese 100 die dir fehlen (wenn es denn so ist) vom Wohngeld.Aber ich weiß das dieses auch angerechnet wird.


wohngeld gibt es bei ALG1 und nicht ALG2.
LeonsMami
5392 Beiträge
16.05.2012 15:55
und selbst wenn sie für den kleinen wohngeld bekommen würde, würde es vom h4 wieder abgezogen werden.
LeonsMami
5392 Beiträge
16.05.2012 15:58
so dass habe ich jetzt aus einem anderen forum:

Die regelung der hartzi´s geht davon auch aus in welchem Bundesland man Wohnt denn es ist nicht überall gleich von der qm² anzahl für einen alleinstehenden Allg 2 empfänger.

Ich komme aus Rostock klar die schöne Hansestadt werden jetzt einige denken von euch klar etwas hanse ist schon mit bei aber auch recht salzig hier. Also bei uns ist die regelung das eine Person bis zu 45,00 qm² zu stehen alles was darüber hinaus geht wird vom Amt abgelehnt dazu kommt dann auch noch die Netto Grundmiete od auch Klatmiete genannt die nicht höher ausfallen darf als 220,00 €
Betriebskosten 58,60 €
Heizkosten 36,00 €

in sofern sich der Qudratmeter um 1,5 - 1,6 bewegt ist diese Wohnung nicht mehr für 1 Person ausgelegt sondern gilt dann schon auf 2 Personen das ist sowas von dumm aber das liegt daran das in Rostock die Mieten extrem hoch sind u.die Stadtgemeinde es so entschieden hat.

armes dummes Deutschland
Silver1985
3555 Beiträge
16.05.2012 17:53
Zitat von LeonsMami:

so dass habe ich jetzt aus einem anderen forum:

Die regelung der hartzi´s geht davon auch aus in welchem Bundesland man Wohnt denn es ist nicht überall gleich von der qm² anzahl für einen alleinstehenden Allg 2 empfänger.

Ich komme aus Rostock klar die schöne Hansestadt werden jetzt einige denken von euch klar etwas hanse ist schon mit bei aber auch recht salzig hier. Also bei uns ist die regelung das eine Person bis zu 45,00 qm² zu stehen alles was darüber hinaus geht wird vom Amt abgelehnt dazu kommt dann auch noch die Netto Grundmiete od auch Klatmiete genannt die nicht höher ausfallen darf als 220,00 €
Betriebskosten 58,60 €
Heizkosten 36,00 €

in sofern sich der Qudratmeter um 1,5 - 1,6 bewegt ist diese Wohnung nicht mehr für 1 Person ausgelegt sondern gilt dann schon auf 2 Personen das ist sowas von dumm aber das liegt daran das in Rostock die Mieten extrem hoch sind u.die Stadtgemeinde es so entschieden hat.

armes dummes Deutschland


Dankeschön für den Beitrag, glaube es bezieht sich da auf eine Person oder?

Also ich weiß, dass man zu zweit hier in Rostock bis zu 60qm haben darf und Kaltmiete lag auf alle Fälle auch im Rahmen soweit ich weiß.
Silver1985
3555 Beiträge
16.05.2012 18:43
So habe mir jetzt mal die Zusicherung zum Umzug raus gesucht, ich tippe den Text mal ab:

Sie haben mir das Wohnungsangebot vom 14.12.2011 mit der Anschrift ... für einen 2-Personenhaushalt mit einer Wohnfläche von 55,58 qm und einer Bruttokaltmiete in Höhe von 368,38€ sowie Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser in Höhe von 66€ zur Prüfung der Angemessenheit vorgelegt. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus einer Nettokaltmiete von 299,37€ sowie Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten in Höhe von 69€ zusammen.

Das vorgelegte Wohnungsangebot entspricht der Angemessenheit lt. Richtlinie der Hansestadt Rostock.

Hmmm?!
Silver1985
3555 Beiträge
16.05.2012 19:12
schieb
MamavonA
2767 Beiträge
16.05.2012 22:30
Zitat von LeonsMami:

Zitat von MamavonA:

Zitat von LeonsMami:

ich würde an deiner stelle einmal im jobcenter vorbei gehen und um eine neue berechnung bitten. bzw. sollen sie dir antändig den bescheid erklären. ich denke dass du nur den regelsatz an miete bekommst. da über 400 eur echt viel für eine wohnung sind. ich glaube bei 2 personen darf die miete nur an die 300 inkl nebenkosten kosten. wie gesagt, geh dort vorbei oder bitte um einen termin. meist aber kann man dir am telefon schon etwas sagen.

lg


Da liegst du leider falsch
Ich habe damals eine Kurze Zeit auch vom Amt leben müssen.Meine Miete betrug 527,- inkl. Nebenkosten.Das ist schon rechtens was sie bekommt.Bei meiner Cousine ist's genauso.Sie versteht nicht weshalb sie 100,- weniger für die Miete bekommt.Versuche ihr dann jedesmal zu erklären das sämtliche einkommen dazu gerechent werden (Elterngeld-KiGeld-Unterhalt).
So wirds auch hier der fall sein!Nur das sie kein Elterngeld bekommt.


hast du denn zu der zeit schon in der wohnung gewohnt? Denn sie zahlen 6 monate weiterhin die miete. entweder man zieht dann aus oder man hat bis dahin wieder nen job. habe mich vor kurzem für eine freundin schlau machen müssen in der hinsicht, das ie sich von ihrem mann trennt und sie wissen wollte wegen ihrem haus zur miete.


Nein ich habe damals nicht in der Wohnung gewohnt.Bin erst nach der Zustimmung von der Arge dort eingezogen.Und Wohngeld habe ich auch bekommen!das waren ca 180,- und ja es wurde auf das Hartz 4 angerechnet.
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