Mütter- und Schwangerenforum

Ein wenig sauer ! Unterhalt und Umgangsrecht

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27.10.2014 10:12
Hallo ,
Kurz als Vorgeschichte ich bekomm jetzt seit fast 6 Jahren unterhalt.
Der Erzeuger war jetzt fast 2 Jahre verschwunden.
Jetzt ist er wieder aufgetaucht und will Kontakt zu seinem Sohn.
Ok erstmal kein Problem

Jetzt sagte ich gleich das ja der UVG nächstes Jahr ausläuft , wie es bei ihm aussieht.

Seine Antwort er arbeitet nur auf 400€ Weil seine Freundin voll arbeitet und er auf die 2 Kinder von ihr auspasst.

Sie leben zusammen in Frankreich und die Kinder sind in der Schule und Vorschule.

Das Jugendamt sagt dazu " ihr Pech er will halt nicht zahlen " da können wir nichts machen

Des heißt also er kann des Kind sehen ich muss zustimmen und vom unterhalt kann er sich drücken ??

27.10.2014 10:20
Ich weis ja das es zwei verschiedene Dinger sind aber es macht mich sauer , weil er könnte mehr arbeiten und dann auch zahlen macht es aber mit Absicht nicht.
Ostseekind09
10391 Beiträge
27.10.2014 10:21
An sich schon, ja.

Es soll aber möglich sein den Vater auf die Aufnahme einer Arbeit zu verpflichten. Dazu müsstest du klagen

Hier sieht es nicht besser aus. Es regt mich genau auf
27.10.2014 10:21
Hallo

Worüber läuft die Beistandschaft ?
Ob er zahlen will oder nicht , soll nicht dein Problem sein, denn er muss zahlen.
Egal ob er will oder nicht.

Er hat ein Recht sein Kind zu sehen, aber sollte es einen Grund geben, in dem beim Umgang das Kindeswohl gefährdet ist, kannst du mit hilfe eines Anwaltes oder dem Jugendamt das Umgangsrecht verweigern.
27.10.2014 10:32
Er soll sich zwar im Prinzip um Arbeit bemühen um Unterhalt zu zahlen. Aber wenn er im Moment auf (seine?) Kinder aufpasst dann hast du wohl schlechte Karten. Sehen darf er sein Kind trotzdem.
27.10.2014 10:34
Zitat von Cookie88:

Er soll sich zwar im Prinzip um Arbeit bemühen um Unterhalt zu zahlen. Aber wenn er im Moment auf (seine?) Kinder aufpasst dann hast du wohl schlechte Karten. Sehen darf er sein Kind trotzdem.


Ne es sind nicht seine Kinder
27.10.2014 10:36
Zitat von Lenamaus09:

Hallo

Worüber läuft die Beistandschaft ?
Ob er zahlen will oder nicht , soll nicht dein Problem sein, denn er muss zahlen.
Egal ob er will oder nicht.

Er hat ein Recht sein Kind zu sehen, aber sollte es einen Grund geben, in dem beim Umgang das Kindeswohl gefährdet ist, kannst du mit hilfe eines Anwaltes oder dem Jugendamt das Umgangsrecht verweigern.



Es läuft über das Jugendamt von denen ich UVG bekomme .
Diese Dame meinte ja selbst " das er nicht zahlen will" und weil er in Frankreich wohnt können die da nichts machen.
Des ist mein Pech

Umgang läuft über den sozialen Dienst, weil er Alkoholiker ist aber die verstehen mich auch nicht und wollen das ich ihm Luca nach 3 treffen alleine mit nach Frankreich geb.
27.10.2014 10:40
Zitat von Babe89:

Zitat von Lenamaus09:

Hallo

Worüber läuft die Beistandschaft ?
Ob er zahlen will oder nicht , soll nicht dein Problem sein, denn er muss zahlen.
Egal ob er will oder nicht.

Er hat ein Recht sein Kind zu sehen, aber sollte es einen Grund geben, in dem beim Umgang das Kindeswohl gefährdet ist, kannst du mit hilfe eines Anwaltes oder dem Jugendamt das Umgangsrecht verweigern.



Es läuft über das Jugendamt von denen ich UVG bekomme .
Diese Dame meinte ja selbst " das er nicht zahlen will" und weil er in Frankreich wohnt können die da nichts machen.
Des ist mein Pech

Umgang läuft über den sozialen Dienst, weil er Alkoholiker ist aber die verstehen mich auch nicht und wollen das ich ihm Luca nach 3 treffen alleine mit nach Frankreich geb.



Ich würde dir raten, das du am besten zum Anwalt gehst.

Geh dagegen an, denn genau das ist absoluter quatsch. Ich habe dem leiblichen Vater aus dem Grund des Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch das Umgangsrecht entzogen bzw verwehrt.

Da steht sogar das Jugendamt hinter mir
27.10.2014 10:47
Zitat von Lenamaus09:

Zitat von Babe89:

Zitat von Lenamaus09:

Hallo

Worüber läuft die Beistandschaft ?
Ob er zahlen will oder nicht , soll nicht dein Problem sein, denn er muss zahlen.
Egal ob er will oder nicht.

Er hat ein Recht sein Kind zu sehen, aber sollte es einen Grund geben, in dem beim Umgang das Kindeswohl gefährdet ist, kannst du mit hilfe eines Anwaltes oder dem Jugendamt das Umgangsrecht verweigern.



Es läuft über das Jugendamt von denen ich UVG bekomme .
Diese Dame meinte ja selbst " das er nicht zahlen will" und weil er in Frankreich wohnt können die da nichts machen.
Des ist mein Pech

Umgang läuft über den sozialen Dienst, weil er Alkoholiker ist aber die verstehen mich auch nicht und wollen das ich ihm Luca nach 3 treffen alleine mit nach Frankreich geb.



Ich würde dir raten, das du am besten zum Anwalt gehst.

Geh dagegen an, denn genau das ist absoluter quatsch. Ich habe dem leiblichen Vater aus dem Grund des Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch das Umgangsrecht entzogen bzw verwehrt.

Da steht sogar das Jugendamt hinter mir



Die vom sozialen Dienst hat ihn ja selbst gefragt ob er ein alkoholproblem hat und er hat gesagt : ja aber er macht ambulant eine Therapie in Frankreich aber ob das stimmt weis ich nicht und glaub ich nicht.

Jetzt war am Samstag das erste treffen nach 2 Jahren und des soll jetzt noch 3 mal so laufen also mit meinem Vater dabei und dann soll er ihn allein haben aber ein alkoholtest vorher machen.

Aber mein Vertrauen ist einfach nicht da ihn mein Sohn mit zugeben
27.10.2014 10:51
Zitat von Babe89:

Zitat von Lenamaus09:

Zitat von Babe89:

Zitat von Lenamaus09:

Hallo

Worüber läuft die Beistandschaft ?
Ob er zahlen will oder nicht , soll nicht dein Problem sein, denn er muss zahlen.
Egal ob er will oder nicht.

Er hat ein Recht sein Kind zu sehen, aber sollte es einen Grund geben, in dem beim Umgang das Kindeswohl gefährdet ist, kannst du mit hilfe eines Anwaltes oder dem Jugendamt das Umgangsrecht verweigern.



Es läuft über das Jugendamt von denen ich UVG bekomme .
Diese Dame meinte ja selbst " das er nicht zahlen will" und weil er in Frankreich wohnt können die da nichts machen.
Des ist mein Pech

Umgang läuft über den sozialen Dienst, weil er Alkoholiker ist aber die verstehen mich auch nicht und wollen das ich ihm Luca nach 3 treffen alleine mit nach Frankreich geb.



Ich würde dir raten, das du am besten zum Anwalt gehst.

Geh dagegen an, denn genau das ist absoluter quatsch. Ich habe dem leiblichen Vater aus dem Grund des Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch das Umgangsrecht entzogen bzw verwehrt.

Da steht sogar das Jugendamt hinter mir



Die vom sozialen Dienst hat ihn ja selbst gefragt ob er ein alkoholproblem hat und er hat gesagt : ja aber er macht ambulant eine Therapie in Frankreich aber ob das stimmt weis ich nicht und glaub ich nicht.

Jetzt war am Samstag das erste treffen nach 2 Jahren und des soll jetzt noch 3 mal so laufen also mit meinem Vater dabei und dann soll er ihn allein haben aber ein alkoholtest vorher machen.

Aber mein Vertrauen ist einfach nicht da ihn mein Sohn mit zugeben


Ich hätte noch nicht mal vertrauen zu dem Vater , schon alleine der Grund das er ihn ins Ausland mit nehmen darf ohne das da jemand ist der mir zu 100 % bestätigen kann das ich mein Kind wieder bekomme
27.10.2014 10:57
Zitat von Lenamaus09:

Zitat von Babe89:

Zitat von Lenamaus09:

Zitat von Babe89:

...


Ich würde dir raten, das du am besten zum Anwalt gehst.

Geh dagegen an, denn genau das ist absoluter quatsch. Ich habe dem leiblichen Vater aus dem Grund des Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch das Umgangsrecht entzogen bzw verwehrt.

Da steht sogar das Jugendamt hinter mir



Die vom sozialen Dienst hat ihn ja selbst gefragt ob er ein alkoholproblem hat und er hat gesagt : ja aber er macht ambulant eine Therapie in Frankreich aber ob das stimmt weis ich nicht und glaub ich nicht.

Jetzt war am Samstag das erste treffen nach 2 Jahren und des soll jetzt noch 3 mal so laufen also mit meinem Vater dabei und dann soll er ihn allein haben aber ein alkoholtest vorher machen.

Aber mein Vertrauen ist einfach nicht da ihn mein Sohn mit zugeben


Ich hätte noch nicht mal vertrauen zu dem Vater , schon alleine der Grund das er ihn ins Ausland mit nehmen darf ohne das da jemand ist der mir zu 100 % bestätigen kann das ich mein Kind wieder bekomme


Also mein Vater war ja jetzt am Samstag dabei und er war hier in Deutschland bei meinen Eltern , da vertrau ich schon meinem Vater

Aber das die vom sozialen Dienst einfach so meint ich soll/ muss ihn mit geben und sie haben schon andere Kinder aus anderen Ländern zurück geholt

Da könnt ich schreien
FraBu
3019 Beiträge
27.10.2014 10:59
Zitat von Babe89:

Zitat von Lenamaus09:

Zitat von Babe89:

Zitat von Lenamaus09:

Hallo

Worüber läuft die Beistandschaft ?
Ob er zahlen will oder nicht , soll nicht dein Problem sein, denn er muss zahlen.
Egal ob er will oder nicht.

Er hat ein Recht sein Kind zu sehen, aber sollte es einen Grund geben, in dem beim Umgang das Kindeswohl gefährdet ist, kannst du mit hilfe eines Anwaltes oder dem Jugendamt das Umgangsrecht verweigern.



Es läuft über das Jugendamt von denen ich UVG bekomme .
Diese Dame meinte ja selbst " das er nicht zahlen will" und weil er in Frankreich wohnt können die da nichts machen.
Des ist mein Pech

Umgang läuft über den sozialen Dienst, weil er Alkoholiker ist aber die verstehen mich auch nicht und wollen das ich ihm Luca nach 3 treffen alleine mit nach Frankreich geb.



Ich würde dir raten, das du am besten zum Anwalt gehst.

Geh dagegen an, denn genau das ist absoluter quatsch. Ich habe dem leiblichen Vater aus dem Grund des Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch das Umgangsrecht entzogen bzw verwehrt.

Da steht sogar das Jugendamt hinter mir



Die vom sozialen Dienst hat ihn ja selbst gefragt ob er ein alkoholproblem hat und er hat gesagt : ja aber er macht ambulant eine Therapie in Frankreich aber ob das stimmt weis ich nicht und glaub ich nicht.

Jetzt war am Samstag das erste treffen nach 2 Jahren und des soll jetzt noch 3 mal so laufen also mit meinem Vater dabei und dann soll er ihn allein haben aber ein alkoholtest vorher machen.

Aber mein Vertrauen ist einfach nicht da ihn mein Sohn mit zugeben


Also unabhängig von der Problematik Unterhalt und Alkoholtherapie, würde ich ihm den Kleinen niemals nach 3 lächerlichen Treffen mitgeben.

Das Kind kennt seinen Papa doch gar nicht, wenn er davor jahrelang nicht präsent war!? Und dann gleich direkt mit zum Papa nach Frankreich?
27.10.2014 11:01
Zitat von FraBu:

Zitat von Babe89:

Zitat von Lenamaus09:

Zitat von Babe89:

...


Ich würde dir raten, das du am besten zum Anwalt gehst.

Geh dagegen an, denn genau das ist absoluter quatsch. Ich habe dem leiblichen Vater aus dem Grund des Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch das Umgangsrecht entzogen bzw verwehrt.

Da steht sogar das Jugendamt hinter mir



Die vom sozialen Dienst hat ihn ja selbst gefragt ob er ein alkoholproblem hat und er hat gesagt : ja aber er macht ambulant eine Therapie in Frankreich aber ob das stimmt weis ich nicht und glaub ich nicht.

Jetzt war am Samstag das erste treffen nach 2 Jahren und des soll jetzt noch 3 mal so laufen also mit meinem Vater dabei und dann soll er ihn allein haben aber ein alkoholtest vorher machen.

Aber mein Vertrauen ist einfach nicht da ihn mein Sohn mit zugeben


Also unabhängig von der Problematik Unterhalt und Alkoholtherapie, würde ich ihm den Kleinen niemals nach 3 lächerlichen Treffen mitgeben.

Das Kind kennt seinen Papa doch gar nicht, wenn er davor jahrelang nicht präsent war!? Und dann gleich direkt mit zum Papa nach Frankreich?


Ja ich werde ihn den kleinen auch nicht mit geben .

Luca weis natürlich das es sein Vater ist erkennt ihn auch aber Erinnerung ist keine mehr da .

27.10.2014 11:03
Würde mal die Zauberpatin hier anschreiben, die arbeitet als Familienhelferin *wenn ich das so richtig im kopf habe* und frag sie mal was sie davon hält
lauraliebe
15 Beiträge
27.10.2014 11:58
Oje oje. Verstehe nicht, wieso dir gesagt wird, dass dein Kind nach drei Treffen (nach JAHREN) mit zum Vater darf und auch soll, vor allem nach Frankreich!? Fremdes Land, fremde Familie, du bist Kilometer weit weg...ob das so gut für den Kleinen ist. Ich weiß ja nicht. Warum denken die Ämter nicht so weit?
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