Mütter- und Schwangerenforum

Drittes Jahr Elternzeit?

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17.11.2013 20:33
Hallo
Ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht und unsere Tochter ist nun mittlerweile 20 Monate alt. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich jetzt das dritte Jahr einreichen oder mir einen 450-Euro-Job suchen soll... Bei meinem alten Arbeitgeber möchte ich definitiv nicht mehr arbeiten. Vollzeit würde gar nicht gehen, Teilzeit könnten sie mir nicht anbieten.
Wir hibbeln allerdings mittlerweile auch auf das zweite Kind, nur leider weiß man ja vorher nicht, ob und wann es klappt...
Kann mir jemand weiterhelfen?
AnitaMama
258 Beiträge
17.11.2013 20:54
schlies mich Dir mal an ? Ok?

Wie ist da das eigentlich? kan man einfach so das dritte Jahr einreichen? bekommt man da noch irgendwo her Elterngeld oder so?
mein Mann meint auch ich soll das dritte Jahr zuhause bleiben aber wie? hab auch 2 Jahre elternzeit beantragt.
Fragen über fragen??ß
17.11.2013 20:58
Wenn du zwei Jahre eingereicht hast, dann kannst du das dritte Jahr einfach ranhängen, das kann der Arbeitgeber Dir nicht verwehren. Musst du spätestens 7 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre beim AG mitteilen.

Elterngeld gibt es im dritten Jahr dann allerdings nicht mehr!
17.11.2013 20:58
Wir haben das Selbe Problem.
Mein Sohn ist zwar keine 6 Monate, aber will definitiv 2 Jahre daheim bleiben und in denen mich neben bei Selbstständig machen, also beginnen aus aufzubauen. Jedoch kann es sein, dass ich dann doch noch ein 3. Jahr will aber eigentlich wollen wir dann auch eventuell ein 2. Kind, damit der Altersunterschied nicht zu Groß ist.
Aber wie, ohne Arbeit.
Wir kommen derzeit gut mit Elterngeld und alles hin.
Nun stellt sich die Frage, ob Familie oder Kariere.
AnitaMama
258 Beiträge
17.11.2013 21:06
ja genau und dan ist das noch mit dem evtl 2.ten Kind
wen ich jetzt im 3.ten Jahr schwanger werde und dazwischen nicht gearbeitet habe bekomm ich ja kein Elterngeld oder? 300Euro oder wie wen man arbeitslos wa?
puh dan mit 2 Kinder nur 300Euro, naja würd scho gehen muss gehen!
bekomm jetzt auch nicht viel mehr aber nur mit einem kind und es geht !
ach könte man nur in die Zukunft schauen!
17.11.2013 21:10
Und was ist mit Kindergeld?
Du bekommst dann Elterngeld für ein Jahr von 300 Euro oder bei 2 Jahren von 150.
Dann noch Kindergeld und wenn man seinen Lebensunterhalt nicht zusammen bekommt, zahlt der Rest die Arge.
AnitaMama
258 Beiträge
17.11.2013 21:12
werden dan die 300 euro auch nochmal geteilt?? Puh
shelyra
69208 Beiträge
17.11.2013 21:16
Zitat von AnitaMama:

werden dan die 300 euro auch nochmal geteilt?? Puh

wenn man sich das geld auf 2 jahre auszahlen lässt, ja. bei 1 jahr auszahlung nein.

und je nach altersabstand der kinder gibt es noch einen geschwisterbonus von 75€ (oder 10% vom elterngeld falls man mehr als den mindestbetrag bekommt)
schatzns-maus
2965 Beiträge
17.11.2013 21:19
Ich hoffe es ist erlaubt ich häng mich auch mal dran.
Es ist ja so das bis 1 Jahr vor Geburt des Kindes angerechnet werden.
Muss das Jahr voll sein also müssen es 12 Monate gewesen sein. Oder z.B.: wenn ich jetzt nur 7 Monate gearbeitet habe, werden mir dann diese angerechnet?
Nadine886
1755 Beiträge
17.11.2013 23:04
Zitat von schatzns-maus:

Ich hoffe es ist erlaubt ich häng mich auch mal dran.
Es ist ja so das bis 1 Jahr vor Geburt des Kindes angerechnet werden.
Muss das Jahr voll sein also müssen es 12 Monate gewesen sein. Oder z.B.: wenn ich jetzt nur 7 Monate gearbeitet habe, werden mir dann diese angerechnet?


Die fehlenden 5 Monate werden mit dem Mindestsatz berechnet.
Marja
6987 Beiträge
18.11.2013 00:33
Reiche doch das dritte Jahr ein UND gehe arbeiten. Bis 30 Std. darfst Du auch während der Elternzeit arbeiten. Du brauchst allerdings die Genehmigung deines jetzigen Arbeitgebers, wenn Du woanders arbeiten möchtest.
susannenaumann1
1050 Beiträge
18.11.2013 07:13
hallo meld mich auch mal dazu
es gibt drei arten Elterngeld btreuungsgeld und landeserziehungsgeld zumindestens in sachsen

man kann 1 jahr eltern zeit machen volles geld dann im zweiten und dritten jahr landeserziehungsgeld und ab den 15mon betreuungsgeld bekomm

oder man nimmt elterngeld und lässt es splitten auf 2 jahre und beantragt zusätlich ab dem 15 mon dieses betreuungsgeld und für das dritte jahr das landeserziehungsgeld

Das betreungsgeld ist unabhängig von dem anderen und wiird auch paralel ausgezahlt

hoffe konnte weiter helfen
Luni
31779 Beiträge
18.11.2013 08:16
Wenn du eh wieder hibbelst, würde ich an deiner Stelle die Elternzeit einreichen. Du darfst trotzdem einen 450 € Job suchen, denn man darf bis zu 30 Stunden die Woche in der Elternzeit arbeiten.

Der Vorteil dran ist, dass du deine Elternzeit auch mit dem 2. Kind wieder verlängern kannst und du zum Muschu die Elternzeit unterbrechen und nochmal den vollen Betrag den du damals schon zu MUschu bekommen hast erhalten kannst. Laut Elterngeldstelle kostet das den Arbeitgeber auch nicht 1 Cent, da er das über die KK wieder zurückbekommt.
Luni
31779 Beiträge
18.11.2013 08:19
Zitat von schatzns-maus:

Ich hoffe es ist erlaubt ich häng mich auch mal dran.
Es ist ja so das bis 1 Jahr vor Geburt des Kindes angerechnet werden.
Muss das Jahr voll sein also müssen es 12 Monate gewesen sein. Oder z.B.: wenn ich jetzt nur 7 Monate gearbeitet habe, werden mir dann diese angerechnet?

Wenn du die 7 Monate direkt nach der Elterngeldzeit genommen hast, werden dir die fehlenden 5 Monate vom Gehalt vor der Geburt deines letzten Kindes angerechnet.

Es geht laut Elterngeldstelle sogar soweit, dass jeder Monat in dem auch nur 1 Tag Elterngeld bezogen bzw. Mutterschaftsgeld erhalten wurde nicht mit eingerechnet wird. Heißt in meinem Fall, dass ich 6 Monate meines neuen und 6 Monate meines alten Nettogehalts angerechnet bekomme.
18.11.2013 09:10
Zitat von Luni:

Wenn du eh wieder hibbelst, würde ich an deiner Stelle die Elternzeit einreichen. Du darfst trotzdem einen 450 € Job suchen, denn man darf bis zu 30 Stunden die Woche in der Elternzeit arbeiten.

Der Vorteil dran ist, dass du deine Elternzeit auch mit dem 2. Kind wieder verlängern kannst und du zum Muschu die Elternzeit unterbrechen und nochmal den vollen Betrag den du damals schon zu MUschu bekommen hast erhalten kannst. Laut Elterngeldstelle kostet das den Arbeitgeber auch nicht 1 Cent, da er das über die KK wieder zurückbekommt.

Auch wenn ich einen 450-Euro-Job hätte?
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