Mütter- und Schwangerenforum

Bürgergeld und Bildungskredit möglich?

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Anonym 1 (210921)
0 Beiträge
17.01.2024 09:47
Hallo,

Kurz zu meiner Situation:

Ich arbeite derzeit in Teilzeit als Quereinsteiger als Nicht Fachkraft und werde dementsprechend niedrig bezahlt. Der Job macht mir richtig Spaß und ich würde ihn auch gerne langfristig weitermachen.

Nun hätte ich die Möglichkeit mich über einen Fernlehrgang höher zu qualifizieren, sprich den Abschluss als entsprechende Fachkraft zu erlangen.
Einen Kurs in Präsenz gibt es in erreichbarer Nähe nicht. Dieser online Kurs ist meine einzige praktikable Möglichkeit den gewünschten Abschluss zu erlangen und zusätzlich noch Haushalt, Kinder und Arbeit zu wuppen.

Nun ist es so, dass ich aufstocken muss mit Bürgergeld. Und der Kurs kostet.
Er ist leider nicht mit Bildungsgutschein zu fördern, da es eben eine reine online Akademie ist und diese Art der Förderung nicht möglich ist.

Nun hatte ich überlegt, ob ich einen Bildungskredit nehmen könnte.
Ob die Banken den bewilligen steht auf einem anderen Blatt.

Meine Frage ist:

Darf ich grundsätzlich überhaupt so einen Kredit bekommen/beantragen, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Oder würde mir dieser dann als Einkommen angerechnet werden?

Zurückzahlen wäre definitiv schnell möglich, sobald ich den Abschluss habe, würde sich mein Einkommen verdoppeln und ich wäre auch aus dem Bürgergeld raus.

Vielleicht arbeitet hier ja jemand beim jobcenter und kennt sich aus oder hat eigene Erfahrungen.
Vielleicht sogar noch alternative Tipps zur Finanzierung?

Beim Arbeitgeber habe ich schon nachgefragt ob ich einen Zuschuss bekommen könnte. Da warte ich aber noch auf Rückmeldung bzw den Termin mit der zuständigen SB.

Vielen Dank schonmal euch

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

es um finanzielle Themen geht

nilou
14359 Beiträge
17.01.2024 09:55
Nein, ein Darlehen stellt kein Einkommen im Sinne des SGB II dar. Setzt Darlehensvertrag voraus. Wenn es wie hier auch noch zweckgebunden ist sehe ich da keine Probleme.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/a rbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosi gkeit/darlehen-oder-einkommen/details/anzeige/#:~: text=Ein%20Darlehen%20stellt%20kein%20Einkommen,di e%20Ernstlichkeit%20eines%20Darlehensvertrages%20g estellt .

Wegen der Beantragung bei der Bank: für den Bildungskredit meines Bruders habe ich damals gebürgt. Er hätte es sonst nicht bekommen, weil sein Einkommen nicht "sicher/hoch" genug war.
NochOhne32
17976 Beiträge
17.01.2024 10:17
Hast du mal mit deinem AG über eine Bezuschussung bzw Förderung seiner Seite gesprochen?
Ich kenne es von einigen Betrieben, dass sie Fort/Weiterbildungen bezahlen bzw finanzieren um den AG zu halten.
Anonym 1 (210921)
0 Beiträge
17.01.2024 10:38
Zitat von nilou:

Nein, ein Darlehen stellt kein Einkommen im Sinne des SGB II dar. Setzt Darlehensvertrag voraus. Wenn es wie hier auch noch zweckgebunden ist sehe ich da keine Probleme.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/a rbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosi gkeit/darlehen-oder-einkommen/details/anzeige/#:~: text=Ein%20Darlehen%20stellt%20kein%20Einkommen,di e%20Ernstlichkeit%20eines%20Darlehensvertrages%20g estellt .

Wegen der Beantragung bei der Bank: für den Bildungskredit meines Bruders habe ich damals gebürgt. Er hätte es sonst nicht bekommen, weil sein Einkommen nicht "sicher/hoch" genug war.


Danke dir. Das klingt schonmal gut.
Anonym 1 (210921)
0 Beiträge
17.01.2024 10:39
Zitat von NochOhne32:

Hast du mal mit deinem AG über eine Bezuschussung bzw Förderung seiner Seite gesprochen?
Ich kenne es von einigen Betrieben, dass sie Fort/Weiterbildungen bezahlen bzw finanzieren um den AG zu halten.


Ja habe ich, es wurde ein Termin vereinbart um das zu besprechen. Der steht noch aus. Ich denke nur auch zur Sicherheit schonmal über Alternativen nach, falls das nicht klappt
Mimiminime
1803 Beiträge
17.01.2024 11:23
Zitat von Anonym 1 (210921):

Hallo,

Kurz zu meiner Situation:

Ich arbeite derzeit in Teilzeit als Quereinsteiger als Nicht Fachkraft und werde dementsprechend niedrig bezahlt. Der Job macht mir richtig Spaß und ich würde ihn auch gerne langfristig weitermachen.

Nun hätte ich die Möglichkeit mich über einen Fernlehrgang höher zu qualifizieren, sprich den Abschluss als entsprechende Fachkraft zu erlangen.
Einen Kurs in Präsenz gibt es in erreichbarer Nähe nicht. Dieser online Kurs ist meine einzige praktikable Möglichkeit den gewünschten Abschluss zu erlangen und zusätzlich noch Haushalt, Kinder und Arbeit zu wuppen.

Nun ist es so, dass ich aufstocken muss mit Bürgergeld. Und der Kurs kostet.
Er ist leider nicht mit Bildungsgutschein zu fördern, da es eben eine reine online Akademie ist und diese Art der Förderung nicht möglich ist.

Nun hatte ich überlegt, ob ich einen Bildungskredit nehmen könnte.
Ob die Banken den bewilligen steht auf einem anderen Blatt.

Meine Frage ist:

Darf ich grundsätzlich überhaupt so einen Kredit bekommen/beantragen, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Oder würde mir dieser dann als Einkommen angerechnet werden?

Zurückzahlen wäre definitiv schnell möglich, sobald ich den Abschluss habe, würde sich mein Einkommen verdoppeln und ich wäre auch aus dem Bürgergeld raus.

Vielleicht arbeitet hier ja jemand beim jobcenter und kennt sich aus oder hat eigene Erfahrungen.
Vielleicht sogar noch alternative Tipps zur Finanzierung?

Beim Arbeitgeber habe ich schon nachgefragt ob ich einen Zuschuss bekommen könnte. Da warte ich aber noch auf Rückmeldung bzw den Termin mit der zuständigen SB.

Vielen Dank schonmal euch


Und warum rufst du nicht beim Jobcenter deinen persönlichen Ansprechpartner an oder schreibst über das digitale System eine Mail oder rufst im Service Center an?
Ich gebe in Foren zu sowas tatsächlich keine Auskunft weil ich dazu nicht befugt bin, und bevor es nachher heißt " die hat geschrieben" halte ich mich da raus.
Bitte melde dich bei deinem Ansprechpartner und in der Leistungsabteilung, die können dir eine wirklich verbindliche Auskunft geben.
Viel Erfolg und alles liebe
Anonym 1 (210921)
0 Beiträge
17.01.2024 11:44
Zitat von Mimiminime:

Zitat von Anonym 1 (210921):

Hallo,

Kurz zu meiner Situation:

Ich arbeite derzeit in Teilzeit als Quereinsteiger als Nicht Fachkraft und werde dementsprechend niedrig bezahlt. Der Job macht mir richtig Spaß und ich würde ihn auch gerne langfristig weitermachen.

Nun hätte ich die Möglichkeit mich über einen Fernlehrgang höher zu qualifizieren, sprich den Abschluss als entsprechende Fachkraft zu erlangen.
Einen Kurs in Präsenz gibt es in erreichbarer Nähe nicht. Dieser online Kurs ist meine einzige praktikable Möglichkeit den gewünschten Abschluss zu erlangen und zusätzlich noch Haushalt, Kinder und Arbeit zu wuppen.

Nun ist es so, dass ich aufstocken muss mit Bürgergeld. Und der Kurs kostet.
Er ist leider nicht mit Bildungsgutschein zu fördern, da es eben eine reine online Akademie ist und diese Art der Förderung nicht möglich ist.

Nun hatte ich überlegt, ob ich einen Bildungskredit nehmen könnte.
Ob die Banken den bewilligen steht auf einem anderen Blatt.

Meine Frage ist:

Darf ich grundsätzlich überhaupt so einen Kredit bekommen/beantragen, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Oder würde mir dieser dann als Einkommen angerechnet werden?

Zurückzahlen wäre definitiv schnell möglich, sobald ich den Abschluss habe, würde sich mein Einkommen verdoppeln und ich wäre auch aus dem Bürgergeld raus.

Vielleicht arbeitet hier ja jemand beim jobcenter und kennt sich aus oder hat eigene Erfahrungen.
Vielleicht sogar noch alternative Tipps zur Finanzierung?

Beim Arbeitgeber habe ich schon nachgefragt ob ich einen Zuschuss bekommen könnte. Da warte ich aber noch auf Rückmeldung bzw den Termin mit der zuständigen SB.

Vielen Dank schonmal euch


Und warum rufst du nicht beim Jobcenter deinen persönlichen Ansprechpartner an oder schreibst über das digitale System eine Mail oder rufst im Service Center an?
Ich gebe in Foren zu sowas tatsächlich keine Auskunft weil ich dazu nicht befugt bin, und bevor es nachher heißt " die hat geschrieben" halte ich mich da raus.
Bitte melde dich bei deinem Ansprechpartner und in der Leistungsabteilung, die können dir eine wirklich verbindliche Auskunft geben.
Viel Erfolg und alles liebe


Vielen Dank trotzdem für deine Antwort.

Von meinem Sachbearbeiter habe ich keine direkte Durchwahl/Emailadresse. Auch dort habe ich schon um einen Termin gebeten.

Ich wollte ja erstmal nur allgemein wissen, ob das grundsätzlich überhaupt möglich wäre, oder sich ein Bildungskredit und Bürgergeld sowieso kategorisch ausschließen.
17.01.2024 11:47
Du könntest auch gucken ob du ein Stipendium dafür bekommen kannst.

Guck mal, hier kann man sich zb dazu beraten lassen.

https://www.applicaid.org/stipendienberatung

Ich weiß nicht ob man beim Jobcenter diesbezüglich auch eine Beratung bekommen kann, vll fragst du da mal? Ansonsten vll ein Darlehen über das Jobcenter beantragen mit der Begründung, dass du danach dann ja aus dem Bezug wärst?
einfachmalso
3066 Beiträge
17.01.2024 13:06
Ja es geht definitiv...
Nein es zählt nicht als Einkommen!

Ich kann dir keine links dazu schicken...
Aber so hab ich meine Weiterbildungen damals alles bezahlen müssen... trotz Hartz4

Ob die Bank dir einen gibt ist die andere Frage
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
17.01.2024 14:24
Zitat von einfachmalso:

Ja es geht definitiv...
Nein es zählt nicht als Einkommen!

Ich kann dir keine links dazu schicken...
Aber so hab ich meine Weiterbildungen damals alles bezahlen müssen... trotz Hartz4

Ob die Bank dir einen gibt ist die andere Frage


Ich hätte dafür mal 2 hilfreiche Links...

https://www.buerger-geld.org/studium-ausbildung/#B uergergeld_bei_Teilzeitstudium

@TS: Die Teilzeitstudiumsituation ist ja ähnlich gelagert wie in deinem Fall, heißt schonmal, dass du weiterhin Bürgergeld beziehen könntest...

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-kein e-kuerzung-bei-privaten-darlehen-zulaessig/

Private Kredite dürfen also nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden...
Anonym 1 (210921)
0 Beiträge
17.01.2024 14:39
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von einfachmalso:

Ja es geht definitiv...
Nein es zählt nicht als Einkommen!

Ich kann dir keine links dazu schicken...
Aber so hab ich meine Weiterbildungen damals alles bezahlen müssen... trotz Hartz4

Ob die Bank dir einen gibt ist die andere Frage


Ich hätte dafür mal 2 hilfreiche Links...

https://www.buerger-geld.org/studium-ausbildung/#B uergergeld_bei_Teilzeitstudium

@TS: Die Teilzeitstudiumsituation ist ja ähnlich gelagert wie in deinem Fall, heißt schonmal, dass du weiterhin Bürgergeld beziehen könntest...

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-kein e-kuerzung-bei-privaten-darlehen-zulaessig/

Private Kredite dürfen also nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden...


Vielen lieben Dank
einfachmalso
3066 Beiträge
17.01.2024 17:10
Ach 1 kann ich noch dazu sagen, in meinem Beruf braucht man Weiterbildungen um irgewann mehr Geld zuverdienen als am Anfang, diese Kosten verschiedene tausende von Euro.

Ich wollte sie mir damals vom Amt als Darlehen gebe lassen bzw habe gefragt ob sie mich unterstützen ( mein Ziel war es ja auch raus aus dem Amt) ,was war die Antwort....
NÖ WARUM WIR SIND KEINE BANK, daher bleib mir nix anderes übrig als bei der Bank Kredit zu nehmen. Aber anrechnen durften sie ihn nicht weil er war Zweck gebunden..

Ich hab ja auch nur einen bekommen weil ich auch Einnahmen hatte... Nur mit Hartz 4 sieht es schlechter aus.
Viel Erfolg
einfachmalso
3066 Beiträge
17.01.2024 17:12
Zitat von Mimiminime:

Zitat von Anonym 1 (210921):

Hallo,

Kurz zu meiner Situation:

Ich arbeite derzeit in Teilzeit als Quereinsteiger als Nicht Fachkraft und werde dementsprechend niedrig bezahlt. Der Job macht mir richtig Spaß und ich würde ihn auch gerne langfristig weitermachen.

Nun hätte ich die Möglichkeit mich über einen Fernlehrgang höher zu qualifizieren, sprich den Abschluss als entsprechende Fachkraft zu erlangen.
Einen Kurs in Präsenz gibt es in erreichbarer Nähe nicht. Dieser online Kurs ist meine einzige praktikable Möglichkeit den gewünschten Abschluss zu erlangen und zusätzlich noch Haushalt, Kinder und Arbeit zu wuppen.

Nun ist es so, dass ich aufstocken muss mit Bürgergeld. Und der Kurs kostet.
Er ist leider nicht mit Bildungsgutschein zu fördern, da es eben eine reine online Akademie ist und diese Art der Förderung nicht möglich ist.

Nun hatte ich überlegt, ob ich einen Bildungskredit nehmen könnte.
Ob die Banken den bewilligen steht auf einem anderen Blatt.

Meine Frage ist:

Darf ich grundsätzlich überhaupt so einen Kredit bekommen/beantragen, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Oder würde mir dieser dann als Einkommen angerechnet werden?

Zurückzahlen wäre definitiv schnell möglich, sobald ich den Abschluss habe, würde sich mein Einkommen verdoppeln und ich wäre auch aus dem Bürgergeld raus.

Vielleicht arbeitet hier ja jemand beim jobcenter und kennt sich aus oder hat eigene Erfahrungen.
Vielleicht sogar noch alternative Tipps zur Finanzierung?

Beim Arbeitgeber habe ich schon nachgefragt ob ich einen Zuschuss bekommen könnte. Da warte ich aber noch auf Rückmeldung bzw den Termin mit der zuständigen SB.

Vielen Dank schonmal euch


Und warum rufst du nicht beim Jobcenter deinen persönlichen Ansprechpartner an oder schreibst über das digitale System eine Mail oder rufst im Service Center an?
Ich gebe in Foren zu sowas tatsächlich keine Auskunft weil ich dazu nicht befugt bin, und bevor es nachher heißt " die hat geschrieben" halte ich mich da raus.
Bitte melde dich bei deinem Ansprechpartner und in der Leistungsabteilung, die können dir eine wirklich verbindliche Auskunft geben.
Viel Erfolg und alles liebe


Hab ich damals gemacht.. Antwort wird sind keine Bank....

Naja mittlerweile bin ich da Gott sei Dank weg aus eigener Kraft.
17.01.2024 21:58
Zitat von einfachmalso:

Ach 1 kann ich noch dazu sagen, in meinem Beruf braucht man Weiterbildungen um irgewann mehr Geld zuverdienen als am Anfang, diese Kosten verschiedene tausende von Euro.

Ich wollte sie mir damals vom Amt als Darlehen gebe lassen bzw habe gefragt ob sie mich unterstützen ( mein Ziel war es ja auch raus aus dem Amt) ,was war die Antwort....
NÖ WARUM WIR SIND KEINE BANK, daher bleib mir nix anderes übrig als bei der Bank Kredit zu nehmen. Aber anrechnen durften sie ihn nicht weil er war Zweck gebunden..

Ich hab ja auch nur einen bekommen weil ich auch Einnahmen hatte... Nur mit Hartz 4 sieht es schlechter aus.
Viel Erfolg
da ist aber auch jedes Jobcenter anders, nur weils bei deinem so war muss das nicht bei der TS auch so sein.
17.01.2024 22:15
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von Anonym 1 (210921):

Hallo,

Kurz zu meiner Situation:

Ich arbeite derzeit in Teilzeit als Quereinsteiger als Nicht Fachkraft und werde dementsprechend niedrig bezahlt. Der Job macht mir richtig Spaß und ich würde ihn auch gerne langfristig weitermachen.

Nun hätte ich die Möglichkeit mich über einen Fernlehrgang höher zu qualifizieren, sprich den Abschluss als entsprechende Fachkraft zu erlangen.
Einen Kurs in Präsenz gibt es in erreichbarer Nähe nicht. Dieser online Kurs ist meine einzige praktikable Möglichkeit den gewünschten Abschluss zu erlangen und zusätzlich noch Haushalt, Kinder und Arbeit zu wuppen.

Nun ist es so, dass ich aufstocken muss mit Bürgergeld. Und der Kurs kostet.
Er ist leider nicht mit Bildungsgutschein zu fördern, da es eben eine reine online Akademie ist und diese Art der Förderung nicht möglich ist.

Nun hatte ich überlegt, ob ich einen Bildungskredit nehmen könnte.
Ob die Banken den bewilligen steht auf einem anderen Blatt.

Meine Frage ist:

Darf ich grundsätzlich überhaupt so einen Kredit bekommen/beantragen, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Oder würde mir dieser dann als Einkommen angerechnet werden?

Zurückzahlen wäre definitiv schnell möglich, sobald ich den Abschluss habe, würde sich mein Einkommen verdoppeln und ich wäre auch aus dem Bürgergeld raus.

Vielleicht arbeitet hier ja jemand beim jobcenter und kennt sich aus oder hat eigene Erfahrungen.
Vielleicht sogar noch alternative Tipps zur Finanzierung?

Beim Arbeitgeber habe ich schon nachgefragt ob ich einen Zuschuss bekommen könnte. Da warte ich aber noch auf Rückmeldung bzw den Termin mit der zuständigen SB.

Vielen Dank schonmal euch


Und warum rufst du nicht beim Jobcenter deinen persönlichen Ansprechpartner an oder schreibst über das digitale System eine Mail oder rufst im Service Center an?
Ich gebe in Foren zu sowas tatsächlich keine Auskunft weil ich dazu nicht befugt bin, und bevor es nachher heißt " die hat geschrieben" halte ich mich da raus.
Bitte melde dich bei deinem Ansprechpartner und in der Leistungsabteilung, die können dir eine wirklich verbindliche Auskunft geben.
Viel Erfolg und alles liebe


Hab ich damals gemacht.. Antwort wird sind keine Bank....

Naja mittlerweile bin ich da Gott sei Dank weg aus eigener Kraft.

Sie sind auch keine Bank!
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