Mütter- und Schwangerenforum

brauche jetzt jede Hilfe!!!! wegen AlgII

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30.09.2009 16:12
so mädls sorry das ich schon wieder nerve......okay ich fange mal an

mein schatz hat während seiner selbständigkeit 1800 brutto bekommen wir haben deswegen algII beantragt...dieser wurde aber abgelehnt...drauf hin haben wir noch innerhalb diesen Monats nach ablehnung(waren nur 3tage später) wiederspruch bei der wiederspruchstelle eingelegt...das war im Juli....bis heute habe ich keine post mehr darüber bekommen...war schon mal dort und die sagten das meine bearbeiterin die akte von usn nicht weitergeleitet hat somit konnte der wiederspruch nicht eingelegt werden...so nun hat mein schatz ja zum 1.10 seine selbständigkeit aufgegeben und ist am selben tag noch zum arbeitslosengeld II gegangen um das dort ändern zu lassen...die dame bei der er war war die gleiche wie im Juni als wir den antrag stellten...
so im juli habe ich den antrag gestellt da er jetzt aber ohne mich hingegangen ist hat er einen komplett neuen antrag bekommen aber er als antragsteller...

DANN der hammer sagte die zu ihm warum wir einen ablehnungsbescheid bekommen hatten....er sagte weil er zu viel verdient...dann sagte die frau zu ihm das ich ein Fortsetzungsantrag ausfüllen soll so schnell wie möglich....
WARUM EIN FORTZAHLUNGANTRAG?????

so nun hat mein schatz ab morgen einen neuen Job und wird am sonntag 300 km weit weg sein von hier.....
Meine Frage ist jetzt...

kann oder soll ich für mich und meine tochter algII beantragen weil er ja so weit weg ist???
die sagen wir leben in einer eheähnlichen gemeinschaft...was wir auch tun bis morgen...denn wenn er 300 km wegwohnt kann er schlecht das nicht gemeinsame kind erziehen...zudem sind wir noch kein jahr zusammen bzw leben noch lange kein jahr zusammen....
meint ihr ich habe eine chance deswegen algII zu bekommen für mich und meine tochter???oder könnt ihr mir helfen wie ich des am besten anstelle????

vielen lieben dank
30.09.2009 16:17
falls ich irgendwwas unverständlich geschrieben haben fragt wie ich das meine...bitte ich brauch wirklich hilfe
Marianne20061986
1996 Beiträge
30.09.2009 16:21
Hi ja hast du schon wenn er nicht bei dir oder so mehr gemeldet ist kannst du ALG 2 beantragen, war bei mir auch so war dann alleinerziehend und hab da noch irgendein zuschuss bekommen aber ich weiß´nicht wie es bei diur ist ob dein Freund noch da gemeldet ist, bekomm auch noch einen zuschuss vom Arbeitsamt weil mein Mann nicht so viel verdient!!! Musst auf jeden fall versuchen!!!
Ashena
3398 Beiträge
30.09.2009 16:25
Eheähnliche Gemeinschaft alleine deswegen, weil ihr ein gemeinsames Kind habt, da ists dann egal, wie lang man schon zusammenwohnt. Die frage mit ALG2 kann ich dir leider nicht beantworten, aber wenn ihr nicht mehr zusammenwohnt ist dein Freund dir gegenüber und des Kindes unterhaltspflichtig und bevor du ALG2 bekommst, wird erstmal bei ihm geschaut und geholt, was zu holen ist...
30.09.2009 16:26
Zitat von Marianne20061986:

Hi ja hast du schon wenn er nicht bei dir oder so mehr gemeldet ist kannst du ALG 2 beantragen, war bei mir auch so war dann alleinerziehend und hab da noch irgendein zuschuss bekommen aber ich weiß´nicht wie es bei diur ist ob dein Freund noch da gemeldet ist, bekomm auch noch einen zuschuss vom Arbeitsamt weil mein Mann nicht so viel verdient!!! Musst auf jeden fall versuchen!!!
naja er wird hier noch solange gemeldet sein bis wir eine wohnung dort gefunden haben....die können ja nicht von ihm erwarten zu pendeln...das sind 300 km....er hat auch den Mietvertrag unterschrieben und die vermieterin will nicht das ein neuer gemacht wird auf meinem namen...habe heute versucht anzurufen bei algII 3 stunden alle 5 sekunden diese hotline und nieeeee ist jemand rangegenagen ausser dieser scheiss ab das alle plätze belegt sind...wollte nömlich dort eine information haben
30.09.2009 16:27
Zitat von Ashena:

Eheähnliche Gemeinschaft alleine deswegen, weil ihr ein gemeinsames Kind habt, da ists dann egal, wie lang man schon zusammenwohnt. Die frage mit ALG2 kann ich dir leider nicht beantworten, aber wenn ihr nicht mehr zusammenwohnt ist dein Freund dir gegenüber und des Kindes unterhaltspflichtig und bevor du ALG2 bekommst, wird erstmal bei ihm geschaut und geholt, was zu holen ist...
das gemeinsame kind kommt in 6 monaten ich habe eine tochter von meinem EX er ist nicht der vater von ihr...wir haben auch kein gemeinsames konto und wenn er wegzeiht erzoieht er das kind auch nicht mehr....oder?
InaWug
12588 Beiträge
30.09.2009 16:28
von was lebst du denn dann wenn dein mann weg zieht?? irgendwas musst du ja bekommen oder sorgt er dann trotzdem weiter für euch?
30.09.2009 16:28
Normalerweise wird im ersten Jahr, das ein Paar zusammenlebt, ohne verheiratet zu sein, das Einkommen des Partners nicht auf den Regelsatz angerechnet. Nur die Miete wird eben halbiert und du bekommst da nur anteilig den Zuschuss.
Was deinen verschlampten Widerspruch angeht: im Zweifelsfall mache sowas immer per Fax! Das war der Tipp, den mir eine Anwältin gab. Allerdings widerspreche ich aus Prinzip fast jedem Bescheid, wenn mir da nicht in voller Höhe entsprochen wird und bisher kam zwar die Reaktion der Widerspruchstelle spät, aber sie kam.
Geh doch mal zu einem Verein für Arbeitslose...die beraten kostenlos was das ALG II angeht. Es gibt ja bei dir doch einiges zu berücksichtigen und die können dir da sicher am besten helfen, weil du denen auch deine ganzen Unterlagen vorlegen kannst.
30.09.2009 16:32
Zitat von InaWug:

von was lebst du denn dann wenn dein mann weg zieht?? irgendwas musst du ja bekommen oder sorgt er dann trotzdem weiter für euch?
wir wollten es ja eigentlich nie soweit kommen lassen das er uns mitversorgt...aber das amt sagte da wir zusammen wohnen muss er auch für mich sorgen und dei haben sein einkommen angerechnet...also tat er es auch alo uns versorgen....er wir jetzt genug verdienen für alle.....aber da er das kidn nicht mehr miterzieht in dem sinne wir auch kein gemeinsames konto haben usw...sagt er dann nööö dann sollen die algII zahlen und wenn das nicht geht okay aber sonst nicht....hat er ja auch recht....er muss mich ja nicht unterhalten bzw aushalten wir sind nicht verheiratet bekommen zwar im März ein Kind aber trotzdem
ANJUKA
23753 Beiträge
30.09.2009 16:32
es ist fraglich, ob er in diesem Ort der 300km weit weg ist einen Zweitwohnsitz genommen hat oder nicht.
Wenn er einen Zweitwohnsitz angenommen hat, ist sein Haubtwohnsitz immer noch bei dir, das heißt er muss dich und deine Tochter mit versorgen.
Aber....
Er kann bei der ARGE nen Antrag auf übernahme:
a) der Fahrtkosten
b) der Miete für die Zeitwohnung stellen, was in der Regel gewährt wird, da es in eurem Fall auch nicht anderst geht, denn 300km liegen nicht mehr im Tagespendelbereich, der bekanntlich 100km ist(hin und rück=200km).

Du kannst für dich deine Tochter und deinem Bauchzwerg ALG II beantragen, allerdings musst du dann monatlich die Lohnzettel deines Freundes einreichen, was bedeutet das jeden Monat aufs neue dein Bedarf errechnet wird, was einen ziehmlichen Zahlungsverzug hervorrufen wird.

Wenn du noch Fragen hast, kannst ruhig Fragen oder wendest dich an die Pro Familia die helfen in solchen Dingen auch!

LG
Anjuka
30.09.2009 16:33
Zitat von Knuspermandel:

Normalerweise wird im ersten Jahr, das ein Paar zusammenlebt, ohne verheiratet zu sein, das Einkommen des Partners nicht auf den Regelsatz angerechnet. Nur die Miete wird eben halbiert und du bekommst da nur anteilig den Zuschuss.
Was deinen verschlampten Widerspruch angeht: im Zweifelsfall mache sowas immer per Fax! Das war der Tipp, den mir eine Anwältin gab. Allerdings widerspreche ich aus Prinzip fast jedem Bescheid, wenn mir da nicht in voller Höhe entsprochen wird und bisher kam zwar die Reaktion der Widerspruchstelle spät, aber sie kam.
Geh doch mal zu einem Verein für Arbeitslose...die beraten kostenlos was das ALG II angeht. Es gibt ja bei dir doch einiges zu berücksichtigen und die können dir da sicher am besten helfen, weil du denen auch deine ganzen Unterlagen vorlegen kannst.
ja den wiederspruch haben die nicht verschlamp aber meine barbeiterin hat die akte an die wiederspruchstelle nicht weitergeleitet simit konnte der wiederspruch noch nicht bearbeitet werden

aber was meinte dann die frau zu meinem schatz von wegen ich solle einen fortzahlungsantrag ausfüllen so schnell wie möglich????ich habe vorher teilzeit gerabeitet und zusätzlich algII bekommen
InaWug
12588 Beiträge
30.09.2009 16:34
Zitat von xhexe88x:

Zitat von InaWug:

von was lebst du denn dann wenn dein mann weg zieht?? irgendwas musst du ja bekommen oder sorgt er dann trotzdem weiter für euch?
wir wollten es ja eigentlich nie soweit kommen lassen das er uns mitversorgt...aber das amt sagte da wir zusammen wohnen muss er auch für mich sorgen und dei haben sein einkommen angerechnet...also tat er es auch alo uns versorgen....er wir jetzt genug verdienen für alle.....aber da er das kidn nicht mehr miterzieht in dem sinne wir auch kein gemeinsames konto haben usw...sagt er dann nööö dann sollen die algII zahlen und wenn das nicht geht okay aber sonst nicht....hat er ja auch recht....er muss mich ja nicht unterhalten bzw aushalten wir sind nicht verheiratet bekommen zwar im März ein Kind aber trotzdem


abr solange er bei dir gemeldet ist wird das amt es wohl trotzdem als bedarfsgemeinschaft ansehn und somit wird sein einkommen mit angerechnet. was anderes wäre es wenn er nicht bei dir gemeldet ist
30.09.2009 16:35
Zitat von ANJUKA:

es ist fraglich, ob er in diesem Ort der 300km weit weg ist einen Zweitwohnsitz genommen hat oder nicht.
Wenn er einen Zweitwohnsitz angenommen hat, ist sein Haubtwohnsitz immer noch bei dir, das heißt er muss dich und deine Tochter mit versorgen.
Aber....
Er kann bei der ARGE nen Antrag auf übernahme:
a) der Fahrtkosten
b) der Miete für die Zeitwohnung stellen, was in der Regel gewährt wird, da es in eurem Fall auch nicht anderst geht, denn 300km liegen nicht mehr im Tagespendelbereich, der bekanntlich 100km ist(hin und rück=200km).

Du kannst für dich deine Tochter und deinem Bauchzwerg ALG II beantragen, allerdings musst du dann monatlich die Lohnzettel deines Freundes einreichen, was bedeutet das jeden Monat aufs neue dein Bedarf errechnet wird, was einen ziehmlichen Zahlungsverzug hervorrufen wird.

Wenn du noch Fragen hast, kannst ruhig Fragen oder wendest dich an die Pro Familia die helfen in solchen Dingen auch!

LG
Anjuka
okay danke also profamilia habe ich montag einen termin...
dann er bekommt dort die ersten 6 monate von seinem arbeitgeben eine wohnung gestellt für sich bis wir eine für uns gefunden haben...das heißt er ist trotzdem hier gemeldet und verdient somit erst recht genug
Ashena
3398 Beiträge
30.09.2009 16:35
Ach so, dass hatte ich überlesen, dass das Kind nicht von ihm ist... Naja gut, dann habt ihr den Unterhaltsanspruch nur um ein halbes Jahr verschoben, sobald euer gemeinsames Kind da ist, ist er trotzdem dir und dem Baby gegenüber unterhaltspflichtig...
Wie das in der jetzigen Situation aussieht, puuuh, ich würde an deiner Stelle aber zusehen, dass ich verdammt gut beraten werde. Natürlich hat dein Freund Recht, wenn Anspruch besteht dann sollten die auch zahlen...
30.09.2009 16:38
also nicht das ihr mich jetzt falsch versteht ich will das amt nicht verarschen...aber ich bin dadruch sooo stutzig geworden nach dem die Frau sagte ich solle für mich und meine tochter einen Fortzahlungsantrag ausfüllen!!!!was kann die damit gemeint haben??okay ich gehe morgen eh hin aber ich will mich nicht schon wieder von denen übern tisch ziehen lassen
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