Mütter- und Schwangerenforum

Brauche dringend Rat: HartzIV oder Wohngeld????

Gehe zu Seite:
Dito89
2704 Beiträge
11.11.2013 01:49
Hey ihr lieben

Morgen stelle ich mich in einer Netto-Filiale vor - allerdings kann ich morgen sogar gleich den Arbeitsvertrag unterschreiben wenn ich möchte - der Job ist mir also so gut wie sicher
Nun mein eigentliches Problem, ich verdiene dann monatlich 1124 euro Brutto (steuerklasse 3) - mein Mann und Kind sind zu Hause - haben leider bisher HartzIV bezogen....
Womit fahre ich nun besser - aufstockendes HartzIV oder Wohngeld??? Mit rund 900 euro aufmKonto und 184 kindergeld, wirds knapp....
Würde ehrlich gesagt schon gerne weg vom HartzIV - geht mir nur noch auf die Nerven, allerdings habe ich mal so eine online Berechnung für Wohngeld gemacht und da kam raus, das ich nur einen Anspruch von 38 euro hätte?!Sehe da nicht so wirklich durch und bin gerade etwas planlos

Kann mir jemand einen Tip geben?

Lg
11.11.2013 01:53
Da Wohngeld eine vorrangige Leistung ist, wirst du es beantragen müssen und trotzdem noch aufstockend H4 beantragen müssen. H4 greift doch immer nur dann, wenn alle vorrangige Leistungen entweder nicht zustehen, oder eben nicht ausreichen. Dann wird das Wohngeld noch vom H4 abgezogen, neben deinem Lohn und sonstigen Leistungen... über bleibt dann wahrscheinlich auch noch eine kleine Summe H4, die du auch bekommst.

Aber sei nicht traurig, das ist der erste Schritt weg vom H4. Und warum hast du Steuerklasse 3, wenn dein Mann doch auch zu Hause ist.. oder habe ich das jetzt verwechselt? Oder ist die 3 besonders günstig für dich?

LG Zaubi
Dito89
2704 Beiträge
11.11.2013 01:59
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Da Wohngeld eine vorrangige Leistung ist, wirst du es beantragen müssen und trotzdem noch aufstockend H4 beantragen müssen. H4 greift doch immer nur dann, wenn alle vorrangige Leistungen entweder nicht zustehen, oder eben nicht ausreichen. Dann wird das Wohngeld noch vom H4 abgezogen, neben deinem Lohn und sonstigen Leistungen... über bleibt dann wahrscheinlich auch noch eine kleine Summe H4, die du auch bekommst.

Aber sei nicht traurig, das ist der erste Schritt weg vom H4. Und warum hast du Steuerklasse 3, wenn dein Mann doch auch zu Hause ist.. oder habe ich das jetzt verwechselt? Oder ist die 3 besonders günstig für dich?

LG Zaubi
also soll ich am besten beides beantragen?dachte, man kann immer nur eins von beiden?!
ja, eigentlich würde ich ganz weg wollen von H4 aber ich bezweifle, das ich es so schaffe. Hatte auch gelesen, das man z.B. kein Kindergeldzuschuss bekommt, wenn man H4 bekommt.
Mh - die Steuerklasse wurde mir automatisch so zugewiesen - dachte auch immer, das diese am besten ist, wenn mein Mann vorläufig so oder so noch zu hause ist...
11.11.2013 02:02
Nicht ganz richtig, H4 ist keine vorrangige Leistung. Wenn der Anspruch auf H4 höher ist als der Wohngeldanspruch, würde Wohngeld abgelehnt werden.
In deinem Fall wäre das vermutlich so ...
11.11.2013 02:05
I
Zitat von Lissy:

Nicht ganz richtig, H4 ist keine vorrangige Leistung. Wenn der Anspruch auf H4 höher ist als der Wohngeldanspruch, würde Wohngeld abgelehnt werden.
In deinem Fall wäre das vermutlich so ...


Kinderzuschlag würde in Verbindung mit Wohngeld gezahlt werden, H4 würde dann abgelehnt werden. Könnte bei dir ne Option sein ...
Dito89
2704 Beiträge
11.11.2013 02:11
Zitat von Lissy:

I
Zitat von Lissy:

Nicht ganz richtig, H4 ist keine vorrangige Leistung. Wenn der Anspruch auf H4 höher ist als der Wohngeldanspruch, würde Wohngeld abgelehnt werden.
In deinem Fall wäre das vermutlich so ...


Kinderzuschlag würde in Verbindung mit Wohngeld gezahlt werden, H4 würde dann abgelehnt werden. Könnte bei dir ne Option sein ...
also laut rechner würde ich (wenn ich aufstockendes H4 kriege) 600 euro noch bekommen und beim Wohngeldrechner (ohne H4 ) 38 euro +140 Kindergeldzuschuss is doch alles mist
11.11.2013 02:14
Zitat von Lissy:

I
Zitat von Lissy:

Nicht ganz richtig, H4 ist keine vorrangige Leistung. Wenn der Anspruch auf H4 höher ist als der Wohngeldanspruch, würde Wohngeld abgelehnt werden.
In deinem Fall wäre das vermutlich so ...


Kinderzuschlag würde in Verbindung mit Wohngeld gezahlt werden, H4 würde dann abgelehnt werden. Könnte bei dir ne Option sein ...


Achso.. aber es ist doch so, dass Wohngeld vorrangig ist und das Amt immer erst alles andere beantragt haben möchte, bevor es selbst zahlt. Oder? Also muss sie erst Wohngeld, in Verbindung mit dem Kinderzuschlag beantragen und nur, wenn das zu wenig ist, dann noch H4?
Sorry, ich kenn das mit der Beantragerei nur von den familien, die ich betreue und die müssen immer alles beantragen und bekommen natürlich alles abgelehnt und dann erst H4 bewilligt. Diesen speziellen Fall, dass jemand arbeitet und trotzdem beantragen muss, hatte ich mit meinen Familien noch nicht, daher weiß ich es eben nicht genau. Und ich selbst musste zum Glück noch nie.

LG Zaubi
11.11.2013 02:16
Dito.. geh doch morgen einfach noch beim Jobcenter vorbei und erkundige dich genau. Sie werden es (hoffentlich) ganz genau wissen. Ich drück dir jedenfalls die Daumen und vll. kannst du bald mehr arbeiten gehen, bekommst dann mehr Geld und bist so komplett weg vom Amt.

LG Zaubi und Gute Nacht!
Dito89
2704 Beiträge
11.11.2013 02:18
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Lissy:

I
Zitat von Lissy:

Nicht ganz richtig, H4 ist keine vorrangige Leistung. Wenn der Anspruch auf H4 höher ist als der Wohngeldanspruch, würde Wohngeld abgelehnt werden.
In deinem Fall wäre das vermutlich so ...


Kinderzuschlag würde in Verbindung mit Wohngeld gezahlt werden, H4 würde dann abgelehnt werden. Könnte bei dir ne Option sein ...


Achso.. aber es ist doch so, dass Wohngeld vorrangig ist und das Amt immer erst alles andere beantragt haben möchte, bevor es selbst zahlt. Oder? Also muss sie erst Wohngeld, in Verbindung mit dem Kinderzuschlag beantragen und nur, wenn das zu wenig ist, dann noch H4?
Sorry, ich kenn das mit der Beantragerei nur von den familien, die ich betreue und die müssen immer alles beantragen und bekommen natürlich alles abgelehnt und dann erst H4 bewilligt. Diesen speziellen Fall, dass jemand arbeitet und trotzdem beantragen muss, hatte ich mit meinen Familien noch nicht, daher weiß ich es eben nicht genau. Und ich selbst musste zum Glück noch nie.

LG Zaubi
eigentlich echt traurig, das man trotz Arbeit noch Leistung beantragen muss, weils sonst zum Leben nicht reicht - zwar fängt mein Partner nächstes Jahr auch wieder an und dann sind wir definitiv nicht mehr von H4 abhängig aber bis dahin müssen wir ja auch leben können. allerdings habe ich im Gefühl, das ich nicht drum rum kommen werde, aufstockendes H4 zu beziehen
Dito89
2704 Beiträge
11.11.2013 02:20
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Dito.. geh doch morgen einfach noch beim Jobcenter vorbei und erkundige dich genau. Sie werden es (hoffentlich) ganz genau wissen. Ich drück dir jedenfalls die Daumen und vll. kannst du bald mehr arbeiten gehen, bekommst dann mehr Geld und bist so komplett weg vom Amt.

LG Zaubi und Gute Nacht!
ich danke dir ja das werde ich auch machen - sie werden mir ja grob ausrechnen und sagen können, was ich bekomme und wie das dann abläuft.

Gute Nacht
11.11.2013 02:22
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Lissy:

I
Zitat von Lissy:

Nicht ganz richtig, H4 ist keine vorrangige Leistung. Wenn der Anspruch auf H4 höher ist als der Wohngeldanspruch, würde Wohngeld abgelehnt werden.
In deinem Fall wäre das vermutlich so ...


Kinderzuschlag würde in Verbindung mit Wohngeld gezahlt werden, H4 würde dann abgelehnt werden. Könnte bei dir ne Option sein ...


Achso.. aber es ist doch so, dass Wohngeld vorrangig ist und das Amt immer erst alles andere beantragt haben möchte, bevor es selbst zahlt. Oder? Also muss sie erst Wohngeld, in Verbindung mit dem Kinderzuschlag beantragen und nur, wenn das zu wenig ist, dann noch H4?
Sorry, ich kenn das mit der Beantragerei nur von den familien, die ich betreue und die müssen immer alles beantragen und bekommen natürlich alles abgelehnt und dann erst H4 bewilligt. Diesen speziellen Fall, dass jemand arbeitet und trotzdem beantragen muss, hatte ich mit meinen Familien noch nicht, daher weiß ich es eben nicht genau. Und ich selbst musste zum Glück noch nie.

LG Zaubi


Bei einem Restanspruch auf H4 in dieser Höhe (600 Euro) ist klar das kein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht. In knappen Fällen wird zunächst über den H4 Antrag entschieden und aufgefordert Wohngeld und KIZ zu beantragen. Ggf. erfolgt dann eine Berechnung unter den Behörden. Wenn bei der Antragstellung/Bearbeitung des H4 Antrages festgestellt wird, dass auf jeden Fall ein Anspruch auf Wohngeld und KIZ besteht, wird der H4 Antrag abgelehnt und auf Wohngeld und KIZ verwiesen ...
JuRa1014
6197 Beiträge
11.11.2013 10:17
Ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?! denn wir können und dürfen hier das Wohngeld nur beantragen, wenn wir vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid haben.
11.11.2013 16:56
Zitat von Becki:

Ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?! denn wir können und dürfen hier das Wohngeld nur beantragen, wenn wir vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid haben.


Es gibt verschiedene Arten von Wohngeld, einmal Wohngeld nur für die Kinder (da wird zusammen mit dem KIZ beantragt) und einmal Wohngeld für die ganze Familie (auch Lastenzuschuss genannt). Gut möglich das die Wohngeldstelle auf einen Ablehnungsbescheid des Jobcenters besteht...
imo2009
16543 Beiträge
12.11.2013 22:59
h4 antrag......wenn er abgelehnt wird dann darf man wohngeld beantragen.jedenfalls hier.
wohngeld und h4 gibts nur zusammen wenn man unterhalt fürs kind bekommt und es seinen eigenen bedarf decken kann.
imo2009
16543 Beiträge
12.11.2013 23:00
Zitat von Lissy:

Zitat von Becki:

Ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?! denn wir können und dürfen hier das Wohngeld nur beantragen, wenn wir vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid haben.


Es gibt verschiedene Arten von Wohngeld, einmal Wohngeld nur für die Kinder (da wird zusammen mit dem KIZ beantragt) und einmal Wohngeld für die ganze Familie (auch Lastenzuschuss genannt). Gut möglich das die Wohngeldstelle auf einen Ablehnungsbescheid des Jobcenters besteht...
lastenzuschuss gibt es wenn man wohneigentum besitzt.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt