Mütter- und Schwangerenforum

Bin nach dem Elterngeld Arbeitslos, bekommen wir dann was?

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26.09.2008 17:50
Hallo ihr Lieben,

mit meinem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) ist leider auch mein Zeitvertrag ausgelaufen. Nach den 2 Jahren Elterngeld (haben es gesplittet) bekomm ich ja dann noch ein Jahr für mein 2. Kind den Mindestsatz. Danach bekommen wir nix mehr außer das Kindergeld und das Gehalt von meinem Mann. Miene Frage nun, könnte ich Arbeitslosengeld beantragen? Wenn ja, ab wann und welches?

Gruß Sina, Leon (11 Monate) und Noel (34. SSW)
Elisa
20106 Beiträge
26.09.2008 17:52
Hallo,
ich glaube, ihr dürft nicht über ein Nottoeinkommen von 1200€ oder 1300€ kommen. Ganz sicher bin ich mir aber nicht.
Es wird alles eingerechnet, also auch Kindergeld.
Wenn ihr darüber liegt, wirst du nichts zusätzlich bekommen.
Schuggel
11466 Beiträge
26.09.2008 17:53
ich glaub nach dem jahr kannst du dann alg 1 beantragen.
ich kuck aber noch mal nach
26.09.2008 17:53
Zitat von Elisa:
Hallo,
ich glaube, ihr dürft nicht über ein Nottoeinkommen von 1200€ oder 1300€ kommen. Ganz sicher bin ich mir aber nicht.
Es wird alles eingerechnet, also auch Kindergeld.
Wenn ihr darüber liegt, wirst du nichts zusätzlich bekommen.


ok dann wird das wohl nix mein mann verdient wohl zu gut...
Elisa
20106 Beiträge
26.09.2008 17:54
Also selbst 1200€ finde ich für eine Familie viiiel zu wenig, aber so ist das wohl.
Ich kann mich aber auch irren, probiere es auf jeden Fall, einen Antrag dann zu stellen, wenn es soweit ist.

Vielleicht ist es ja höher mit jedem Kind, was man hat. Ich weiß es nicht ganz so genau.
26.09.2008 17:56
Zitat von Elisa:
Also selbst 1200€ finde ich für eine Familie viiiel zu wenig, aber so ist das wohl.
Ich kann mich aber auch irren, probiere es auf jeden Fall, einen Antrag dann zu stellen, wenn es soweit ist.

Vielleicht ist es ja höher mit jedem Kind, was man hat. Ich weiß es nicht ganz so genau.


Wenn es soweit ist, werde ich auf alle Fälle mal beim Arbeitsamt nachfragen, was für Möglichkeiten wir haben oder nicht.
conny83
1933 Beiträge
26.09.2008 17:57
Hi
Also ich bin 1 monat vor dem mutterschutz arbeitslos geworden und da hat sie mir gesagt das ich nach dem 1 Jahr elterngeld alg1 beantragen kann da es jedem bis zu einen jahr zusteht und ich ja jetzt nur 1 monat geld bekommen habe.
Elisa
20106 Beiträge
26.09.2008 17:57
Ja, immer wieder versuchen.
Drücke euch die Daumen.
26.09.2008 17:58
ich glaube nicht, dass man für eine familie nur 1200 € zur verfügung hat, eine freundin von mir hat schon als alleinerziehende soviel bekommen . Aber ALG 1 bekommt man doch nur wenn man 1 Jahr arbeiten war oder ? Wenn dein Kleiner 11 Monate ist,warst du das bestimmt nicht oder ? Ansonsten bin ich in derselben Situation, zum ET meiner Kleinen läuft mein befristeter Vertrag aus und ich war da 2 Jahre
Schuggel
11466 Beiträge
26.09.2008 17:59
aber hat sie nicht anspruch auf alg1 also kein hartz4 sie war doch in einer festanstellung.
Elisa
20106 Beiträge
26.09.2008 17:59
@mummi09: habe ja auch gesagt, dass ich mir nicht ganz sicher bin, aber ich kenne das so, dass wenn man mehr als 1200€ netto im Monat zur Verfügung hat, man keine Hilfe vom Staat bekommt.
Kann mich aber auch irren.

26.09.2008 18:00
Zitat von conny83:
Hi
Also ich bin 1 monat vor dem mutterschutz arbeitslos geworden und da hat sie mir gesagt das ich nach dem 1 Jahr elterngeld alg1 beantragen kann da es jedem bis zu einen jahr zusteht und ich ja jetzt nur 1 monat geld bekommen habe.


aha ok, dann werde ich da morgen gleich mal anrufen, nicht dass ich schon bald Anspruch darauf hab und es verpass zu beantragen.
26.09.2008 18:02
Zitat von Elisa:
@mummi09: habe ja auch gesagt, dass ich mir nicht ganz sicher bin, aber ich kenne das so, dass wenn man mehr als 1200€ netto im Monat zur Verfügung hat, man keine Hilfe vom Staat bekommt.
Kann mich aber auch irren.



das haben wir ja locker, aber leider haben wir so viele Abzüge (Kredit), dass wir dann net mehr so viel haben. Aber in einem Jahr fällt der größte Teil zum Glück weg.
Loana
399 Beiträge
26.09.2008 18:04
Zitat von sinschebinsche:
Hallo ihr Lieben,

mit meinem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) ist leider auch mein Zeitvertrag ausgelaufen. Nach den 2 Jahren Elterngeld (haben es gesplittet) bekomm ich ja dann noch ein Jahr für mein 2. Kind den Mindestsatz. Danach bekommen wir nix mehr außer das Kindergeld und das Gehalt von meinem Mann. Miene Frage nun, könnte ich Arbeitslosengeld beantragen? Wenn ja, ab wann und welches?

Gruß Sina, Leon (11 Monate) und Noel (34. SSW)


huhu
also erstmal würdest du arbeitslosengeld 1 bekommen. weiß nciht ab welchen satz.

bei arbeitslosengeld 2 sieht ads dann so aus:
Also für 4 Personen stehen einem 90 m zu wobei ein Kind unter 3 Jahre noch kein eigenes Zimmer zusteht. Demzufolge stehen ihnen also nur 75 m zu.ansonsten darf die Miete nicht mehr als 310 kalt +nebenkosten (kommt auf die stadt an, ist überall unterschiedlich) heizkosten und nebenkosten werden meist komplett übernommen

sagen wir mal ihr habt eine miete warm von 530€
dann mußt du das so berrechnen: für ein paar bekommt man: 611€
pro kind 270€ : 540€
dann die miete : 530€
--------
dann kommt ihr auf 1681€

davon mußt du dann aber noch 2 mal kindergeld abrechnen also - 308
----------
1273 €
so wie ich das schon mitbekommen habe verdient dein mann mehr, also würde für euch wohngeld und kindergeldzuschlag zustehen. und das auch bevor euer baby da ist

lg loana

26.09.2008 18:07
Zitat von Loana:
Zitat von sinschebinsche:
Hallo ihr Lieben,

mit meinem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) ist leider auch mein Zeitvertrag ausgelaufen. Nach den 2 Jahren Elterngeld (haben es gesplittet) bekomm ich ja dann noch ein Jahr für mein 2. Kind den Mindestsatz. Danach bekommen wir nix mehr außer das Kindergeld und das Gehalt von meinem Mann. Miene Frage nun, könnte ich Arbeitslosengeld beantragen? Wenn ja, ab wann und welches?

Gruß Sina, Leon (11 Monate) und Noel (34. SSW)


huhu
also erstmal würdest du arbeitslosengeld 1 bekommen. weiß nciht ab welchen satz.

bei arbeitslosengeld 2 sieht ads dann so aus:
Also für 4 Personen stehen einem 90 m zu wobei ein Kind unter 3 Jahre noch kein eigenes Zimmer zusteht. Demzufolge stehen ihnen also nur 75 m zu.ansonsten darf die Miete nicht mehr als 310 kalt +nebenkosten (kommt auf die stadt an, ist überall unterschiedlich) heizkosten und nebenkosten werden meist komplett übernommen

sagen wir mal ihr habt eine miete warm von 530€
dann mußt du das so berrechnen: für ein paar bekommt man: 611€
pro kind 270€ : 540€
dann die miete : 530€
--------
dann kommt ihr auf 1681€

davon mußt du dann aber noch 2 mal kindergeld abrechnen also - 308
----------
1273 €
so wie ich das schon mitbekommen habe verdient dein mann mehr, also würde für euch wohngeld und kindergeldzuschlag zustehen. und das auch bevor euer baby da ist

lg loana



mmmhhhh das war mir jetzt zu hoch wir zahlen hier 780 € warmmiete und haben ne 3-Zimmer-Wohnung. Mein Mann verdient ca. 1800 Netto.
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