Mütter- und Schwangerenforum

Betreuungsgeld beantragen?

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29.07.2013 11:25
Hallo,

Bei uns stellt sich gerade die frage des betreuungsgeldes. Wo kann ich es beantragen? Habe bisher keine Seite gefunden wo ich einen Antrag finde

Bin ich doof??
Jani85
27577 Beiträge
29.07.2013 11:29
Zitat von Eliki:

Hallo,

Bei uns stellt sich gerade die frage des betreuungsgeldes. Wo kann ich es beantragen? Habe bisher keine Seite gefunden wo ich einen Antrag finde

Bin ich doof??

für unsere gibts eh kein Betreuungsgeld. Nur für Kinder die nach januar oder Juli?? 2012 geboren wurden
29.07.2013 11:31
Ehrlich? Boa wie gemein
-Brünni88
23365 Beiträge
29.07.2013 11:33
das stand doch von vorn herein da dabei das es nur für ab 2012 geborene kinder ist.
29.07.2013 11:34
Soweit war ich aber nicht informiert
29.07.2013 11:38
Ist das jetzt schon durch
Ich bleibe ja eh 3 jahre zuhause. Heisst das ich kann das das dritte jahr beantragen wenn mein elterngeld wegfällt
-Brünni88
23365 Beiträge
29.07.2013 11:40
Zitat von Kitty1991:

Ist das jetzt schon durch
Ich bleibe ja eh 3 jahre zuhause. Heisst das ich kann das das dritte jahr beantragen wenn mein elterngeld wegfällt

du kannst das auch scon für das zweite jahr beantragen, da gibts aber dann nur 100 euro, soweit ich weiß. würde mich einfach mal informieren. bei uns macht man das glaube ich auf dem gemeindeamt.
29.07.2013 11:41
Ich hab gelesen das es für das erste 100€ sind und das zweite dann 150€
29.07.2013 11:45
Nur für Kinder die ab August 2012 geboren wurden. 33 Mio soll der spaß im Jahr kosten, Geld was besser in Kitas und anderen Tageseinrichtungen angelegt wäre...
nani26mz
5284 Beiträge
29.07.2013 12:04
Nur für Kinder die nach August 2012 geboren sind. In meinem Augen aber völlig fehlinvestiert.
29.07.2013 12:09
Zitat von -Brünni88:

Zitat von Kitty1991:

Ist das jetzt schon durch
Ich bleibe ja eh 3 jahre zuhause. Heisst das ich kann das das dritte jahr beantragen wenn mein elterngeld wegfällt

du kannst das auch scon für das zweite jahr beantragen, da gibts aber dann nur 100 euro, soweit ich weiß. würde mich einfach mal informieren. bei uns macht man das glaube ich auf dem gemeindeamt.


Ich habe mein elterngeld aber splitten lassen also so das ich es das zweite jahr auch bekomme.
Josy1990
880 Beiträge
29.07.2013 12:52
Betreuungsgeld gibt es wenn die Kinder ab August 2012 geboren sind.
Und man hat erst ein Anspruch drauf wenn man kein Elterngeld mehr bezieht. Ab August 2013 gibt es 100 Euro und ab August 2014 gibt es 150 Euro.
Josy1990
880 Beiträge
29.07.2013 12:53
Wie hoch ist das Betreuungsgeld?

Vom 1. August an gibt es für jedes Kleinkind unter drei Jahren 100 Euro, vom 1. August 2014 an 150 Euro.

Wie lange wird es gezahlt?

Es wird maximal 22 Monate lang bezahlt, aber erst, wenn kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, also spätestens mit dem 15. Lebensmonat des Kindes. Das Kind muss nach dem 31. Juli 2012 geboren worden sein.

Wer hat Anspruch?

Bezahlt wird das Betreuungsgeld an die Eltern, die auf jede Art von öffentlich mitfinanzierter Betreuung für ihr Kind verzichten. Es stellt einen Ausgleich für den Verzicht auf staatliche Leistung dar und soll die Wahlfreiheit, wie das Kind betreut wird, erleichtern. Typische Berechtigte für das Betreuungsgeld sind Eltern, deren Kind zu Hause, von Oma und Opa oder zusammen mit anderen Eltern betreut wird. Aber auch Mütter und Väter, die ihr Kind zu einer Tagesmutter geben, die nicht vom Staat finanziell unterstützt wird. Das sind einige, aber nicht alle. Wer das ist, weiß das Jugendamt. Auch bei Betreuung in manchen privaten Kinderkrippen und in der Firmenkrippe kann es Betreuungsgeld geben, solange sie keinerlei finanzielle Mittel vom Staat erhalten. Das weiß die jeweilige Einrichtung.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt eine Situation, in der Betreuungsgeld und Nutzung einer staatlichen Krippe erlaubt ist: im Härtefall. Müssen die Eltern also zum Beispiel ihre eigenen Eltern pflegen oder sind länger krank, dürfen sie ihr Kind für maximal 20 Stunden in der Woche im Monatsdurchschnitt in eine staatlich unterstützte Betreuung geben, ohne dass das Betreuungsgeld gestrichen wird. Ohne solchen Grund endet die Zahlung sofort, wenn eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch genommen wird. Dies müssen die Eltern sofort melden, sonst begehen sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 2000 Euro Strafe geahndet werden kann.

Wie wird das kontrolliert?

Wer Betreuungsgeld bekommt, bestätigt im Antragsformular, dass er keine öffentlich finanzierte Einrichtung für die Betreuung nutzt. Ob das allerdings stimmt, ist schwer zu kontrollieren, weil nirgends zentral erfasst wird, welche Eltern ihre Kinder in staatlich geförderten Krippen betreuen lassen. Das erleichtert den Betrug. Falsche Angaben gelten als Ordnungswidrigkeit.

Dürfen die Eltern arbeiten?

Kein Problem ist es, wenn die Eltern arbeiten, Betreuungsgeld gibt es trotzdem. Allerdings wird es zum Teil auf andere staatliche Leistungen angerechnet. Hartz IV und Sozialhilfe werden sofort um den Betrag des Betreuungsgeldes gekürzt. Bei Arbeitslosengeld I oder Bafög erst bei einem Betreuungsgeld von mehr als 300 Euro im Monat - also ab dem vierten Kind. Die Zahlungen sind für alle steuerfrei.

Wer zahlt das Betreuungsgeld?

Das ist in jedem Bundesland verschieden. In der Regel sind die Stellen zuständig, die das Elterngeld bezahlen.

Was hat Bildungssparen mit dem Betreuungsgeld zu tun?

Noch nicht klar geregelt ist eine weitere staatliche Förderung: Wer das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge, etwa über einen Riestervertrag, oder für die Ausbildung der Kinder anspart (Bildungssparen), soll einen Bonus von 15 Euro im Monat erhalten. Die Details dazu sind aber noch offen.
KleineHexe
15073 Beiträge
29.07.2013 13:27
Ich kann es nur für meinen kleinen beantragen und erst, wenn er 15 Monate alt ist...
Janine.x
2459 Beiträge
29.07.2013 13:42
Zitat von KleineHexe:

Ich kann es nur für meinen kleinen beantragen und erst, wenn er 15 Monate alt ist...


Ich kann es auch beantragen, aber wieso erst wenn die Kleinen 15 Monate alt sind?
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