beschäftigungsverbot und elterngeld
27.08.2008 10:00
ja das stimmt glaub ich auch.ich will den noch garnet ausfüllen hatte nurmal geguckt.
27.08.2008 10:04
Den Antrag stellt man nach der Geburt. Ich habe aber Anträge wie Kindergeld und Elterngeld schon vorher ausgefüllt, somit musste ich nach der Geburt nur noch das geburtsdatum eintragen. Ging dann alles recht zügig Kann ich also nur so empfehlen
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