Mütter- und Schwangerenforum

Berechnung Geld für Beschäftigungsverbot?!

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Shnaddy
11027 Beiträge
30.09.2013 13:46
Hey ihr Lieben...

Ich hab da mal wieder eine Frage bezüglich meines BV`s...
Ich bin nun seit dem 04.09. im BV und habe heute das erste Mal das Geld für das BV bekommen quasi... Nun sind das aber gerade mal 1279€...

Ich habe gedacht, dass sich das Geld für das BV aus den letzten 12 Wochen vor Eintritt der SS berechnet, wenn man unterschiedlich Gehalt bekommt... Ich habe die 3 Monate vor der SS im Schnitt 1790€ Brutto verdient, ich habe Steuerklasse 3 und somit meist 1400€ Netto gehabt... Mit der Summe hatte ich jetzt auch eigentlich im BV gerechnet...
Nun meine Frage, wie kommen die auf diese "niedrige" Summe??
Ich muss dazu sagen, ich habe an sich nur ein 30h Vertrag, hab aber seit Vertragsbeginn 2011 immer 35-40 Stunden gearbeitet...

Muss der AG jetzt im BV nur meinen 30h Vertrag bezahlen?? Oder müssen die den Durchschnitt der letzten 12 Wochen vor SS berechnen??
StromerJever
729 Beiträge
30.09.2013 13:48
Ich hatte auch ein BV und hab mein ganz normales Gehalt bekommen.
Wahrscheinlich bekommst du jetzt die eigentlich vereinbarten 30 Stunden ausgezahlt.
30.09.2013 14:16
ich bin seit 1.7 im bv und bekomme mein gehalt was ich sonst auch bekommen habe
Shnaddy
11027 Beiträge
30.09.2013 14:24
Bei einem normalen Gehalt würde das ja auch ok sein... Mein Problem ist, dass ich Vertraglich ein Festgehalt von 1537€ Brutto habe... Aber seit Vertragsbeginn immer mehr gearbeitet habe und somit im Schnitt 1700-1900€ Brutto hatte...

Jetzt ist meine Frage, muss der AG bloß die 1537€ Brutto zahlen oder muss er den Durchschnitt der gearbeiteten Stunden zahlen??
Die-Steffi
2140 Beiträge
30.09.2013 14:26
Zitat von Shnaddy:

Bei einem normalen Gehalt würde das ja auch ok sein... Mein Problem ist, dass ich Vertraglich ein Festgehalt von 1537€ Brutto habe... Aber seit Vertragsbeginn immer mehr gearbeitet habe und somit im Schnitt 1700-1900€ Brutto hatte...

Jetzt ist meine Frage, muss der AG bloß die 1537€ Brutto zahlen oder muss er den Durchschnitt der gearbeiteten Stunden zahlen??


Soweit ich informiert bin ist es so das der AG nur das vertraglich geregelte Gehalt zahlen must... deine bisherigen Überstunden zählen normalerweise nicht mit dazu, auch nicht die durchschnittlichen der letzten Monate...
Shnaddy
11027 Beiträge
30.09.2013 14:34
Zitat:
§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten

(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.


Das steht im Mutterschutzgesetz... Und daraus lese ich doch, dass der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor der SS weiter gezahlt werden muss... Oder sehe ich das falsch???
fritzle
3591 Beiträge
30.09.2013 15:46
Hattest du denn eines der genannten Zulagen?

Wenn du normalerweise ein festes Gehalt hast, wirst du das auch bekommen, da du ja nun keine Überstunden mehr machst.
minzi13
53 Beiträge
30.09.2013 16:00
Zitat von Shnaddy:

Hey ihr Lieben...

Ich hab da mal wieder eine Frage bezüglich meines BV`s...
Ich bin nun seit dem 04.09. im BV und habe heute das erste Mal das Geld für das BV bekommen quasi... Nun sind das aber gerade mal 1279€...

Ich habe gedacht, dass sich das Geld für das BV aus den letzten 12 Wochen vor Eintritt der SS berechnet, wenn man unterschiedlich Gehalt bekommt... Ich habe die 3 Monate vor der SS im Schnitt 1790€ Brutto verdient, ich habe Steuerklasse 3 und somit meist 1400€ Netto gehabt... Mit der Summe hatte ich jetzt auch eigentlich im BV gerechnet...
Nun meine Frage, wie kommen die auf diese "niedrige" Summe??
Ich muss dazu sagen, ich habe an sich nur ein 30h Vertrag, hab aber seit Vertragsbeginn 2011 immer 35-40 Stunden gearbeitet...

Muss der AG jetzt im BV nur meinen 30h Vertrag bezahlen?? Oder müssen die den Durchschnitt der letzten 12 Wochen vor SS berechnen??


Hallo!

Für ein BV muss kein Betrag berechnet werden. Du bekommst dein normales Gehalt weiter bezahlt bis du in MS gehst. in deinem Fall eben der 30 h Vertrag. Ob du Überstunden gemacht hast oder nicht spielt da keine Rolle!

Liebe Grüße
Superernje
591 Beiträge
30.09.2013 16:44
Wollt ich auch gerade sagen , die Überstunden werden da nicht einbezogen ,so war es zumindest auch bei mir!
Glucki
2125 Beiträge
30.09.2013 17:20
Mädels, da habt ihr euch ganz schön verarschen lassen...
Natürlich steht dir das geld zu! Steht doch deutlich im mutterschutzgesetz, dass mehrarbeit, die durch ss nicht mehr geleistet werden kann, ausgeglichen wird!
.
Shnady, ich dachte es wäre alles geklärt blöd. Da musst du wohl nochmal anrufen!
Shnaddy
11027 Beiträge
30.09.2013 19:49
Zitat von Glucki:

Mädels, da habt ihr euch ganz schön verarschen lassen...
Natürlich steht dir das geld zu! Steht doch deutlich im mutterschutzgesetz, dass mehrarbeit, die durch ss nicht mehr geleistet werden kann, ausgeglichen wird!
.
Shnady, ich dachte es wäre alles geklärt blöd. Da musst du wohl nochmal anrufen!



Danke, ich habe echt schon daran gezweifelt ebend... Irgendwie ist das alles echt doof... Werd mich wohl nochmal drum kümmern müssen, so ein Mist... ich hoffe wirklich, dass ich die Überstunden bezahlt bekomme, sonst müsste ich echt wieder Arbeiten gehen, egal wie...
KratzeKatze
6126 Beiträge
30.09.2013 19:53
Zitat von Shnaddy:

Zitat von Glucki:

Mädels, da habt ihr euch ganz schön verarschen lassen...
Natürlich steht dir das geld zu! Steht doch deutlich im mutterschutzgesetz, dass mehrarbeit, die durch ss nicht mehr geleistet werden kann, ausgeglichen wird!
.
Shnady, ich dachte es wäre alles geklärt blöd. Da musst du wohl nochmal anrufen!



Danke, ich habe echt schon daran gezweifelt ebend... Irgendwie ist das alles echt doof... Werd mich wohl nochmal drum kümmern müssen, so ein Mist... ich hoffe wirklich, dass ich die Überstunden bezahlt bekomme, sonst müsste ich echt wieder Arbeiten gehen, egal wie...


wegen 120€ differenz?!
Shnaddy
11027 Beiträge
30.09.2013 20:09
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Shnaddy:

Zitat von Glucki:

Mädels, da habt ihr euch ganz schön verarschen lassen...
Natürlich steht dir das geld zu! Steht doch deutlich im mutterschutzgesetz, dass mehrarbeit, die durch ss nicht mehr geleistet werden kann, ausgeglichen wird!
.
Shnady, ich dachte es wäre alles geklärt blöd. Da musst du wohl nochmal anrufen!



Danke, ich habe echt schon daran gezweifelt ebend... Irgendwie ist das alles echt doof... Werd mich wohl nochmal drum kümmern müssen, so ein Mist... ich hoffe wirklich, dass ich die Überstunden bezahlt bekomme, sonst müsste ich echt wieder Arbeiten gehen, egal wie...


wegen 120€ differenz?!


Naja, 120€ sind 120€, also für mich ist das echt viel Geld... Und das wird ja nachher auch alles zur Berechnung fürs Elterngeld genommen, also wird es da auch weniger wie ich mir dachte bzw. errechnet habe...
Das wären denn gut 67€ weniger im Monat an Elterngeld...
Glucki
2125 Beiträge
01.10.2013 19:43
Und, gibt es schon was neues?
Shnaddy
11027 Beiträge
01.10.2013 21:44
Zitat von Glucki:

Und, gibt es schon was neues?


Nee, bisher noch nicht... Ich habe heute aber nochmal alle Gesetzestexte gelesen und da steht wirklich drin, dass zur Berechnung auch die Überstunden zählen... Also werd ich morgen ein Brief fertig machen für meinen Träger, dass die das auf Grundlage der Gesetze neu berechnen sollen... Mal gucken, was sich da tut...
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