bekomm ich das gestellt?
25.06.2009 10:14
huhu mädels.
und zwar wollt ich fragen ob jemand weiss ob ich ne waschmaschine von arge gestellt bekomm! also die wo ich hier hab gehört noch meinem ex, die is gestern auch ausgelaufen... jedenfalls war ne wasserlache aufn boden und ich weiss net wo die herkommt von der maschine oder so kanns nur sein ich hab nix verschüttet oder dergleichen und ich hab se bis jetz au net wieder angeschalten weil ich kein bock auf nen wasserschaden hab! ich bekomm hartz4 und jetz wollt ich fragen da die maschine eh meinem ex gehört und er se dann holen wird ob ich von arge ne waschmaschine gestellt bekomm. krieg ich von dene irgendwie nen vorschuss den se mir dann in raten wieder abziehen`? oder gar nix? weil wenn net wäre au net schlimm würde es mir mein freund auslegen, aberer meinte ich soll arge mal fragen weil des mit kind ja zu den täglichen dingen gehört die ich brauch
hmmm danke
und zwar wollt ich fragen ob jemand weiss ob ich ne waschmaschine von arge gestellt bekomm! also die wo ich hier hab gehört noch meinem ex, die is gestern auch ausgelaufen... jedenfalls war ne wasserlache aufn boden und ich weiss net wo die herkommt von der maschine oder so kanns nur sein ich hab nix verschüttet oder dergleichen und ich hab se bis jetz au net wieder angeschalten weil ich kein bock auf nen wasserschaden hab! ich bekomm hartz4 und jetz wollt ich fragen da die maschine eh meinem ex gehört und er se dann holen wird ob ich von arge ne waschmaschine gestellt bekomm. krieg ich von dene irgendwie nen vorschuss den se mir dann in raten wieder abziehen`? oder gar nix? weil wenn net wäre au net schlimm würde es mir mein freund auslegen, aberer meinte ich soll arge mal fragen weil des mit kind ja zu den täglichen dingen gehört die ich brauch
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hmmm danke
25.06.2009 10:26
Huhu ,
ich und mein Mann haben damals auch Harz 4 bezogen und brauchten dringend eine Waschmaschine . Antrag bei der Arge wurde gestellt aber abgelehnt . Begründung war wir sollten uns eine aus dem Sozialkaufhaus kaufen .
Haben gefragt nach einem Darleen für die Waschmaschine dies wurde ebenfalls abgelehnt .
Du kannst es versuchen vielleicht hast du ja mehr Glück .
Liebe Grüße
ich und mein Mann haben damals auch Harz 4 bezogen und brauchten dringend eine Waschmaschine . Antrag bei der Arge wurde gestellt aber abgelehnt . Begründung war wir sollten uns eine aus dem Sozialkaufhaus kaufen .
Haben gefragt nach einem Darleen für die Waschmaschine dies wurde ebenfalls abgelehnt .
Du kannst es versuchen vielleicht hast du ja mehr Glück .
Liebe Grüße
25.06.2009 10:30
ahh hats jetz doch gefunzt mit thread einstellen des hat solange geladen dann hab ich fenster geschlossen, ging aber doch
ah ok danke. hm ja ich werd vielleicht mal anrufen und fragen jetz, wollt aber hier mal fragen vorher, damit ich net umsonst anruf
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ah ok danke. hm ja ich werd vielleicht mal anrufen und fragen jetz, wollt aber hier mal fragen vorher, damit ich net umsonst anruf
25.06.2009 10:34
Ja am besten rufst vorher erstmal an und schaust was die dir am Telefon sagen .
Mehr als ja oder nein können sie nicht sagen .
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Mehr als ja oder nein können sie nicht sagen .
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25.06.2009 10:36
ja da haste recht, aber weisst ich frag ämter nicht gern nach sowas, am liebsten würd ich glei mein freund des auslegen lassen aber falls die des zahlen is es au schwachsinn
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25.06.2009 10:48
Mir wurd mal von der ARGE gesagt, dass solche Kosten in kleinen Teilen schon im Hartz4-Geld enthalten sind, also quasi Ratenmäßig. Deshalb wird eine Waschmaschine weder bezahlt noch bekommt man dafür ein Darlehen.
25.06.2009 10:50
Ja das ist das ja immer , immer diese blöde Fragerei beim Amt .
Aber anders wirst du es wohl net erfahren . Oder natürlich du lässt es gleich von deinem Freund auslegen .
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Aber anders wirst du es wohl net erfahren . Oder natürlich du lässt es gleich von deinem Freund auslegen .
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25.06.2009 10:50
Zitat von Püppis_Mama:
Mir wurd mal von der ARGE gesagt, dass solche Kosten in kleinen Teilen schon im Hartz4-Geld enthalten sind, also quasi Ratenmäßig. Deshalb wird eine Waschmaschine weder bezahlt noch bekommt man dafür ein Darlehen.
Ja genau so in der Art stand es auch im Brief den wir bekommen hatten .
25.06.2009 10:52
okay dann brauch ich gar net anrufen, dann kauf ich mit meinem freund eine
dann kann ich wenigstens eine aussuchen die ich will und ne neue
aber trotzdem danke jetz weiss ich wieder mehr
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aber trotzdem danke jetz weiss ich wieder mehr
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25.06.2009 10:52
Sowas wirst du nicht gestellt bekommen,vielleicht bekommst du dafür ein Darlehen (Chance 50%).
In den Regelleistungen sind monatlich 27,41€für Haushaltartikel enthalten.
In den Regelleistungen sind monatlich 27,41€für Haushaltartikel enthalten.
25.06.2009 11:09
Hallo
Ich hab auch das Problem mit der W.maschine.Also meine Freundin hat ohne Probleme eine vom Amt bekommen.Weil ihr Freund bzw jetzt Ex ausgezogen ist und seine mitgenommen hat.
Mein Freund zieht zum 1.7 aus und nimmt seine Maschine auch mit und ich habe eine Beantragt,wurde abgelehnt habe Widersruch eingelegt und der wurde auch abgelehnt aber ich habe mich bei der Caritas schlau gemacht,es steht einem eine W.M zu und nicht auf Darlehns basis.Jetzt geht es zum Anwalt und dann mal schauen.....
Hinweis 6
Bei einem Umzug, egal ob es sich um die erste Wohnung handelt oder die x-te, hat man Anspruch auf (anteilige) Erstausstattung für die Einrichtung, welche man bis dahin nicht hatte: SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1. Ob diese Erstausstattung als Bargeld oder Sachleistung erfolgt, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters: SGB II § 23 Abs. 3 Satz 5. Der Anspruch ist Bedarfsbezogen und besteht auch bei Verlust durch Brand, Obdachlosigkeit oder bei Trennung vom Partner.
Die Gewährung als Darlehen ist rechtswidrig!
Beispiele:
In der alten Wohnung gab es eine Einbauküche, die aber incl. Geräte dem Vermieter gehört. Diese Küche kann man ja nicht mitnehmen, also fehlt sie in der neuen Wohnung. Auch hatte man damit bis jetzt keine eigene Küche, denn die bisherige gehörte ja dem Vermieter. Damit hat man Anspruch auf eine Küche incl. Geräte.
Man trennt sich vom Partner, der bisher gemeinsam genutzte Hausrat wird aufgeteilt. Auf das, was beide Ex-Partner dann nicht mehr haben, besteht Anspruch auf Erstausstattung.
Hierzu möchte ich unbedingt auf diese Broschüre hinweisen:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/K … 06284.html
Diese enthält viele allgemein anwendbare Fakten für Ansprüche nach dem SGB II, insbesondere auch hinsichtlich Erstausstattung. In dem dort enthaltenen Rundschreiben des Berliner Senats sind detailliert Anspruchsvoraussetzungen, Gegenstände und Summen dazu genannt, die bei Anträgen als Grundlage verwendet werden können, da diese Broschüre die Rechtsauffassung des Bundesfamilienministeriums und der BA wiedergibt.
Falls jemand diese Broschüre nicht öffnen kann, dann kann man sie hier (Selbstentpackendes Archiv) als png-Bilder herunterladen:
http://rapidshare.com/files/118558326/Broschuere.e xe
die kann jeder Browser anzeigen.
Ich hab auch das Problem mit der W.maschine.Also meine Freundin hat ohne Probleme eine vom Amt bekommen.Weil ihr Freund bzw jetzt Ex ausgezogen ist und seine mitgenommen hat.
Mein Freund zieht zum 1.7 aus und nimmt seine Maschine auch mit und ich habe eine Beantragt,wurde abgelehnt habe Widersruch eingelegt und der wurde auch abgelehnt aber ich habe mich bei der Caritas schlau gemacht,es steht einem eine W.M zu und nicht auf Darlehns basis.Jetzt geht es zum Anwalt und dann mal schauen.....
Hinweis 6
Bei einem Umzug, egal ob es sich um die erste Wohnung handelt oder die x-te, hat man Anspruch auf (anteilige) Erstausstattung für die Einrichtung, welche man bis dahin nicht hatte: SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1. Ob diese Erstausstattung als Bargeld oder Sachleistung erfolgt, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters: SGB II § 23 Abs. 3 Satz 5. Der Anspruch ist Bedarfsbezogen und besteht auch bei Verlust durch Brand, Obdachlosigkeit oder bei Trennung vom Partner.
Die Gewährung als Darlehen ist rechtswidrig!
Beispiele:
In der alten Wohnung gab es eine Einbauküche, die aber incl. Geräte dem Vermieter gehört. Diese Küche kann man ja nicht mitnehmen, also fehlt sie in der neuen Wohnung. Auch hatte man damit bis jetzt keine eigene Küche, denn die bisherige gehörte ja dem Vermieter. Damit hat man Anspruch auf eine Küche incl. Geräte.
Man trennt sich vom Partner, der bisher gemeinsam genutzte Hausrat wird aufgeteilt. Auf das, was beide Ex-Partner dann nicht mehr haben, besteht Anspruch auf Erstausstattung.
Hierzu möchte ich unbedingt auf diese Broschüre hinweisen:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/K … 06284.html
Diese enthält viele allgemein anwendbare Fakten für Ansprüche nach dem SGB II, insbesondere auch hinsichtlich Erstausstattung. In dem dort enthaltenen Rundschreiben des Berliner Senats sind detailliert Anspruchsvoraussetzungen, Gegenstände und Summen dazu genannt, die bei Anträgen als Grundlage verwendet werden können, da diese Broschüre die Rechtsauffassung des Bundesfamilienministeriums und der BA wiedergibt.
Falls jemand diese Broschüre nicht öffnen kann, dann kann man sie hier (Selbstentpackendes Archiv) als png-Bilder herunterladen:
http://rapidshare.com/files/118558326/Broschuere.e xe
die kann jeder Browser anzeigen.
25.06.2009 11:12
aahhh ja weil die wo ich jetz hab gehört meinem ex. so wie alles andere auch dieküche mit geräten, ich bin mit 16 zu ihm gezogen mit nichts.... also nur meine klamotten hatte sonst gar nix, als leon kam sind wir hier rein gezogen,in die große wohnung es gehört alles meinem ex. also küche und waschmaschine und ein schrank! des will er ja au irgendwann mal wieder haben. also iich hab gar nix
schlafzimmer hab ich von ner fruendin bekommen genausi wie wohnzimmer schrank, aber mal sehn ich werd die waschmaschine jetz selber kaufen gibt ja scho günstige für 199 euro manchmal im angebot bei so nem laden da werd ich mir eine holen
aber ich werd vielleicht trotzdem mal anrufen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
aber ich werd vielleicht trotzdem mal anrufen
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25.06.2009 11:19
Zitat von jungemama18:
aahhh ja weil die wo ich jetz hab gehört meinem ex. so wie alles andere auch dieküche mit geräten, ich bin mit 16 zu ihm gezogen mit nichts.... also nur meine klamotten hatte sonst gar nix, als leon kam sind wir hier rein gezogen,in die große wohnung es gehört alles meinem ex. also küche und waschmaschine und ein schrank! des will er ja au irgendwann mal wieder haben. also iich hab gar nixschlafzimmer hab ich von ner fruendin bekommen genausi wie wohnzimmer schrank, aber mal sehn ich werd die waschmaschine jetz selber kaufen gibt ja scho günstige für 199 euro manchmal im angebot bei so nem laden da werd ich mir eine holen
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aber ich werd vielleicht trotzdem mal anrufen![]()
Am Telefon werden die dich abwimmeln.Ich würde direkt hingehen,Antrag stellen,den Antrag kann ich dir schnell schreiben wenn du willst,schick mir einfach ne PN mit deinem Namen,Adresse und die Adresse deiner ARGE.
Es kann sein das dieser Bescheid abgelehnt wird,dagegen legst du Einspruch und wenn der Einspruch auch abgelehnt wird,musst du zu nem Anwalt gehen (Sozialrecht).Und dann bekommst deine Waschmaschiene,den Zustehen würde sie dir,aber die ARGE drückt sich so gerne mal
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25.06.2009 11:21
Zitat von jungemama18:
aahhh ja weil die wo ich jetz hab gehört meinem ex. so wie alles andere auch dieküche mit geräten, ich bin mit 16 zu ihm gezogen mit nichts.... also nur meine klamotten hatte sonst gar nix, als leon kam sind wir hier rein gezogen,in die große wohnung es gehört alles meinem ex. also küche und waschmaschine und ein schrank! des will er ja au irgendwann mal wieder haben. also iich hab gar nixschlafzimmer hab ich von ner fruendin bekommen genausi wie wohnzimmer schrank, aber mal sehn ich werd die waschmaschine jetz selber kaufen gibt ja scho günstige für 199 euro manchmal im angebot bei so nem laden da werd ich mir eine holen
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