Bearbeitungszeiten Jobcenter. Kennt sich wer aus?
10.10.2024 17:50
Zitat von Mimiminime:
Zitat von Anonym 1 (211510):
Zitat von mummy_to_be:
Kinder bekommen bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss.
Der einzige Grund warum die Zahlungen eingestellt werden ist wenn du auf die schriftliche jährliche Überprüfung nicht reagiert hast.
Oder ihr habt geheiratet, dann steht euch glaube ich soweit auch kein UVG mehr zu.
Ansonsten würde ich direkt beim Jobcenter anrufen oder hingehen.
Nein. Ich habe nicht geheiratet und ich habe die Abfrage auch fristgerecht ausgefüllt.
Da ich momentan NUR Bürgergeld bekomme und kein Einkommen habe sagt das Jugendamt das er nun ab 12 kein Vorschuss mehr bekommt. Habe das auch gegoogelt und scheint so zu sein.
Stimmt nicht, UVG bis zum 18. Geburtstag, ansonsten Widerspruch/ neuen Antrag
Nicht bei Leistungsbezug nach SGB II (edit: ohne eigenes Einkommen). Steht auch so direkt im Unterhaltsvorschussgesetz für jeden zum Nachlesen.
11.10.2024 06:39
a) im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt,
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- der von seinem Ehegatten / (eingetragenen) Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte / (eingetragener) Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
b) nicht oder nicht regemäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder (falls dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist) Waisenbezüge mindestens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
a) das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden werden kann oder
b) der antragstellende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- der von seinem Ehegatten / (eingetragenen) Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte / (eingetragener) Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
b) nicht oder nicht regemäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder (falls dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist) Waisenbezüge mindestens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
a) das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden werden kann oder
b) der antragstellende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.
11.10.2024 08:32
Zitat von K.B.:
a) im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt,
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- der von seinem Ehegatten / (eingetragenen) Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte / (eingetragener) Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
b) nicht oder nicht regemäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder (falls dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist) Waisenbezüge mindestens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
a) das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden werden kann oder
b) der antragstellende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.
Genau so habe ich das bei meiner Recherche auch gelesen und so sagte es auch die Dame von der Vorschusskasse.
Sie meinte das Jobcenter müsse dann den fehlenden Betrag für ihn übernehmen und ich soll den Bescheid dann nochmal an sie schicken.
Ich bin jetzt auf dem Weg zum Jobcenter um dort persönlich vorzusprechen
11.10.2024 11:36
Bei mir hat die Bearbeitung 1 woche gedauert und ich habe 687 Euro bekommen.
11.10.2024 20:37
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Mimiminime:
Zitat von Anonym 1 (211510):
Zitat von mummy_to_be:
Kinder bekommen bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss.
Der einzige Grund warum die Zahlungen eingestellt werden ist wenn du auf die schriftliche jährliche Überprüfung nicht reagiert hast.
Oder ihr habt geheiratet, dann steht euch glaube ich soweit auch kein UVG mehr zu.
Ansonsten würde ich direkt beim Jobcenter anrufen oder hingehen.
Nein. Ich habe nicht geheiratet und ich habe die Abfrage auch fristgerecht ausgefüllt.
Da ich momentan NUR Bürgergeld bekomme und kein Einkommen habe sagt das Jugendamt das er nun ab 12 kein Vorschuss mehr bekommt. Habe das auch gegoogelt und scheint so zu sein.
Stimmt nicht, UVG bis zum 18. Geburtstag, ansonsten Widerspruch/ neuen Antrag
Nicht bei Leistungsbezug nach SGB II (edit: ohne eigenes Einkommen). Steht auch so direkt im Unterhaltsvorschussgesetz für jeden zum Nachlesen.
Stimmt, ja sorry da habe ich nicht dran gedacht. Wobei wenn man aufstockend ALG bezogen wird dann geht es wieder bis zum 18. Lj
11.10.2024 20:39
Zitat von Anonym 1 (211510):
Zitat von K.B.:
a) im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt,
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- der von seinem Ehegatten / (eingetragenen) Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte / (eingetragener) Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
b) nicht oder nicht regemäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder (falls dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist) Waisenbezüge mindestens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
a) das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden werden kann oder
b) der antragstellende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.
Genau so habe ich das bei meiner Recherche auch gelesen und so sagte es auch die Dame von der Vorschusskasse.
Sie meinte das Jobcenter müsse dann den fehlenden Betrag für ihn übernehmen und ich soll den Bescheid dann nochmal an sie schicken.
Ich bin jetzt auf dem Weg zum Jobcenter um dort persönlich vorzusprechen
Genau, dann muss das Jobcenter zahlen. Letztendlich auch Jacke wir Hose denn UVG wird da auch voll angerechnet.
Hast du etwas erreichen können?
11.10.2024 22:20
Zitat von Mimiminime:
Zitat von Anonym 1 (211510):
Zitat von K.B.:
a) im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt,
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- der von seinem Ehegatten / (eingetragenen) Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte / (eingetragener) Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
b) nicht oder nicht regemäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder (falls dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist) Waisenbezüge mindestens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
a) das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden werden kann oder
b) der antragstellende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.
Genau so habe ich das bei meiner Recherche auch gelesen und so sagte es auch die Dame von der Vorschusskasse.
Sie meinte das Jobcenter müsse dann den fehlenden Betrag für ihn übernehmen und ich soll den Bescheid dann nochmal an sie schicken.
Ich bin jetzt auf dem Weg zum Jobcenter um dort persönlich vorzusprechen
Genau, dann muss das Jobcenter zahlen. Letztendlich auch Jacke wir Hose denn UVG wird da auch voll angerechnet.
Hast du etwas erreichen können?
Nunja, es wurde behauptet, dass kein Antrag vorliegt. Auf meine Aussage hin, dass ich ihn ja per Einschreiben geschickt habe und dieses nachweislich ( Sendungsnummer und Post) zugestellt wurde gab es nur ein Schulterzucken.
Ich habe den Antrag jetzt heute erneut abgegeben und mir quittieren lassen. Zusätzlich habe ich mich an dieses Kundenreaktionsmanagement gewandt und bin gerade versucht noch Zusätzlich so einen Anwalt für Jobcenter Angelegenheiten einzuschalten.
Ich dachte wenn es per Einschreiben geschickt wird ist das sicher?!
In dem selben Schreiben lagen ja auch die neuen Abschläge für Gas und Wasser, diese wären auch nicht angekommen.
Das kommt mir alles sehr komisch vor.
12.10.2024 10:01
Zitat von Anonym 1 (211510):
Zitat von Mimiminime:
Zitat von Anonym 1 (211510):
Zitat von K.B.:
a) im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt,
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- der von seinem Ehegatten / (eingetragenen) Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte / (eingetragener) Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
b) nicht oder nicht regemäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder (falls dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist) Waisenbezüge mindestens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
a) das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden werden kann oder
b) der antragstellende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.
Genau so habe ich das bei meiner Recherche auch gelesen und so sagte es auch die Dame von der Vorschusskasse.
Sie meinte das Jobcenter müsse dann den fehlenden Betrag für ihn übernehmen und ich soll den Bescheid dann nochmal an sie schicken.
Ich bin jetzt auf dem Weg zum Jobcenter um dort persönlich vorzusprechen
Genau, dann muss das Jobcenter zahlen. Letztendlich auch Jacke wir Hose denn UVG wird da auch voll angerechnet.
Hast du etwas erreichen können?
Nunja, es wurde behauptet, dass kein Antrag vorliegt. Auf meine Aussage hin, dass ich ihn ja per Einschreiben geschickt habe und dieses nachweislich ( Sendungsnummer und Post) zugestellt wurde gab es nur ein Schulterzucken.
Ich habe den Antrag jetzt heute erneut abgegeben und mir quittieren lassen. Zusätzlich habe ich mich an dieses Kundenreaktionsmanagement gewandt und bin gerade versucht noch Zusätzlich so einen Anwalt für Jobcenter Angelegenheiten einzuschalten.
Ich dachte wenn es per Einschreiben geschickt wird ist das sicher?!
In dem selben Schreiben lagen ja auch die neuen Abschläge für Gas und Wasser, diese wären auch nicht angekommen.
Das kommt mir alles sehr komisch vor.
Das Problem ist dass bei der Post wirklich oft etwas weg kommt und dann eben kein Antrag vorliegt! Auch wenn seitens Post steht zugestellt, passiert selten,aber passiert obwohl es das nicht tun soll.
Am besten immer den digitalen weg über Jobcenter digital, da hast du definitiv immer einen nachweis.wenn ein Antrag eingeht,wird das in der Regel auch direkt Vermerkt. Das Kundenreaktionsmanagement wird nachforschen ob die Ursache wirklich bei der Post liegt. Ich drücke die Daumen
13.10.2024 08:25
Ich habe hier noch ein paar Sachen liegen, Kleidung für Groß und Klein. Auch vielleicht für dich, wenn du magst. Sag Bescheid, dann würde ich dir was zukommen lassen, wenn du möchtest.
13.10.2024 09:15
Ich habe letzte Woche alles zum Kleidertauschtag gegeben bis auf 2 Umstands Tshirts. Was brauchst du an Größe?
Und ein paar Binden von meiner großen OP wären auch noch da, die das Kind nicht nimmt.
Gibt es bei euch eine Kleiderkammer oder Diakonieladen in der Nähe?
Kleinanzeigen sind hier immer viele Sachen zu verschenken oder für kleines Geld zu haben. Einfach dran bleiben. Bei und fängt auch die Zeit der Basare an und da war ich früher immer sehr erfolgreich.
Ohne Bettchen ist wirklich blöd. Im Zweifel ein Laufstall oder ein Wäschekorb mit Decke oder Kissen als Matratze nehmen oder die Wanne vom KiWa, wenn es nicht bei die schläft.
Das wird schon.
Und ein paar Binden von meiner großen OP wären auch noch da, die das Kind nicht nimmt.
Gibt es bei euch eine Kleiderkammer oder Diakonieladen in der Nähe?
Kleinanzeigen sind hier immer viele Sachen zu verschenken oder für kleines Geld zu haben. Einfach dran bleiben. Bei und fängt auch die Zeit der Basare an und da war ich früher immer sehr erfolgreich.
Ohne Bettchen ist wirklich blöd. Im Zweifel ein Laufstall oder ein Wäschekorb mit Decke oder Kissen als Matratze nehmen oder die Wanne vom KiWa, wenn es nicht bei die schläft.
Das wird schon.
15.10.2024 18:37
Zitat von Anonym 1 (211510):
Guten Tag an alle,
Ich bin aktuell in der 34. Woche schwanger. Wir haben als Familie leider ein paar schwere Monate hinter uns und uns haben seit Beginn der Schwangerschaft einige Schicksalsschläge getroffen, die so vorher einfach nicht absehbar waren.
Jedenfalls sind wir in finanzielle Not geraten und ich musste Leistungen nach Alg 2 beantragen.
Die Geburt rückt näher und näher und es fehlen noch einige Dinge. Bettchen+Matratze, Kleidung für das Baby, ich selbst habe überhaupt nichts mehr was mir passt, außer Jogginghosen.
Ich habe bereits in der 25. Woche einen Antrag auf Babyerstausstattung gestellt. Darauf kam bis heute absolut keine Reaktion. Ich habe mehrfach den Bearbeitungsstatus angefragt. Auch hierauf gibt es keine Reaktion.
Den Antrag hatte ich per Einschreiben geschickt, der wurde laut Post auch zugestellt. Die Nachfragen habe ich über die Online Plattform jobcenter digital gestellt. Also angekommen müsste alles sein.
Ich habe schon bei der Caritas nachgefragt, die sagen es gibt Stiftungen die helfen können, aber zuerst müsse das Jobcenter reagieren auf meinen Antrag.
Ich hab schon einiges kostenlos über Kleinanzeigen organisieren können ( Wickelkommode, Kinderwagen, Badewanne)
Aber ein paar Dinge fehlen einfach und ich komme langsam in Stress. Es bleibt leider am Ende des Monats absolut gar kein Geld übrig. Ich bekomme die Miete nur teils übernommen, mir wird fiktives Einkommen angerechnet, das nicht existiert, mein Sohn kriegt kein Unterhaltsvorschuss mehr seit 2 Monaten weil er 12 wurde ( auch hier reagiert das Jobcenter nicht auf meine Anschreiben).
Ich weiß nicht was ich tun soll. Gerade habe ich eine fiese Blasenentzündung, wahrscheinlich weil ich ständig bauchfrei bin und keine Jacke mehr zu bekomme.
Ich weiß auch gerade nicht wie ich Binden usw fürs Wochenbett bezahlen soll.
Wie lange darf sich das Jobcenter denn für solche Bearbeitungen Zeit lassen? Und was kann ich tun wenn da einfach gar keine Reaktion kommt?
Schreib mir Pn. Ich habe noch einiges Binden und so Höschen fürs Wochenbett übrig das kann ich dir schicken. Hast du denn schon Kleidung fürs Baby? Usw.
16.10.2024 21:06
Zitat von KullerBienchen:
Hat sich den inzwischen was getan?
Bisher noch nicht.
Vom Kundenreaktionsmanagement kam bisher auch noch keine Rückmeldung und bisher hat mich weder eine Nachricht bezüglich des Antrags bzw der eingereichten Unterlagen erreicht, noch ging eine Zahlung bei mir ein.
Übrigens ganz lieben Dank an alle, die Hilfsangebote gemacht haben! Eventuell komme ich noch darauf zurück. Aber ich möchte mich echt ungern zu erkennen geben, weil mir die ganze Situation so unangenehm ist.
17.10.2024 09:05
Heute Morgen hab ich jetzt die Bewilligung für die Erstattung im Online Postfach! Da fällt mir jetzt doch ein Stein vom Herzen.
Für November habe ich jetzt auch einen geänderten Bescheid aus dem mein Gehalt rausgestrichen ist.
Der Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn steht allerdings immernoch drin, das heißt da werd ich nochmal Widerspruch einlegen müssen.
Außerdem soll ich nun die Kontoauszüge für September, August und Juli schicken.. Eigentlich liegen die seit Freitag vor, weil ich da auch meinen WBA ab Dezember abgegeben hatte, in dem die natürlich drin sind. Ich werde sie jetzt trotzdem nochmal online hinsenden.
Für November habe ich jetzt auch einen geänderten Bescheid aus dem mein Gehalt rausgestrichen ist.
Der Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn steht allerdings immernoch drin, das heißt da werd ich nochmal Widerspruch einlegen müssen.
Außerdem soll ich nun die Kontoauszüge für September, August und Juli schicken.. Eigentlich liegen die seit Freitag vor, weil ich da auch meinen WBA ab Dezember abgegeben hatte, in dem die natürlich drin sind. Ich werde sie jetzt trotzdem nochmal online hinsenden.
21.10.2024 09:15
Bisher wurde kein Geld ausgezahlt. Dafür kommt nun heute der Außendienst zur Prüfung vorbei, ob wirklich nichts da ist.
Das ist doch Schikane.
Das ist doch Schikane.
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