ARGE
03.07.2009 11:36
sie können dich nicht zwingen,wenn du ihnen ein VERTRAG aufm tisch packen kannst (für die stelle im feb.)
03.07.2009 11:39
am besten du wartest ab erklär des dem berufsberater wie die sachen aussieht dann wird er dich schon nicht zwingen dich weiterhin zu bewerben.
03.07.2009 11:43
Wenn du Leistungen von der ARGE beziehst, stellst du dich dem Arbeitsmarkt doch zur Verfügung und selbst wenn du ab Februar nächsten Jahres eine Stelle sicher hast ..., was ist mit der Zwischenzeit ? Du musst dich trotzdem bewerben, z.B. auf befristete Stellen.
03.07.2009 11:51
zwingen nicht den du hast 3 Jahre zeit weil du für dein Kind da sein musst! würdest du das nach den 3Jahren auch noch verweigern weil du nix findest und du erst mal Kein Nerv drauf hast weil du nur absagen bekommst sind die knallhart und besorgen dir einfach was oder sperren dein Geld um 20%
Harte sache aber haben wir auch schon durch.. mich haben sie noch nicht angesprochen den mein kleiner is ja gerade ma 14Monate mal schaun wie es bei mir ist.. wünsche dir aber weiterhin viel Glück
Harte sache aber haben wir auch schon durch.. mich haben sie noch nicht angesprochen den mein kleiner is ja gerade ma 14Monate mal schaun wie es bei mir ist.. wünsche dir aber weiterhin viel Glück
03.07.2009 11:58
Aber doch nur, wenn man auch 3 Jahre Elternzeit beantragt hat.
Geld von der ARGE bekomme ich, wenn ich mich für mindestens 3 Stunden / Tag dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle, § 8 SGB II. Kann ich das nicht, bekomme ich auch kein Hartz IV. So habe ich es zumindest gelesen.
Geld von der ARGE bekomme ich, wenn ich mich für mindestens 3 Stunden / Tag dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle, § 8 SGB II. Kann ich das nicht, bekomme ich auch kein Hartz IV. So habe ich es zumindest gelesen.
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