Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitslosengeld nach Elterngeldzeit

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LuFa
2 Beiträge
29.09.2014 12:26
Hallo. Hab jetzt schon einiges hier gelesen aber für meinen Fall noch nicht die passende Antwort gefunden. Also hab im Sep. 11 meinen ersten Sohn bekommen. Bin nach einem Jahr Elternzeit wieder Teilzeit 22 Std. arbeiten gegangen. Soweitso gut. Im Sep. 13 habe ich meinen zweiten Sohn bekommen. Habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich Elternzeit bis 31.12.15 (2 Jahre) nehme und dann wieder in Teilzeit arbeiten möchte 20 Std/Woche. In unserem Büro ist eine mind. Arbeitszeit von 20 Std./Woche Voraussetzung. Elterngeld habe ich ein Jahr bezogen bis Sept.14. Jetzt meine Frage: Stände mir Arbeitslosengeld 1 zu wenn ich im zweiten Jahr meiner Elternzeit gerne wieder Teilzeit arbeiten gehen möchte aber für max. 15 Std. die Woche? Der Große geht in die Kita und der kleine kämme bei den Omas unter und ab Aug. 15 ebenfalls in die Kita, sodass die Betreuung geregelt ist. Ab 1.1.16 werde ich dann wieder bei meinem Arbeitgeber mit mind. 20 Std. anfangen. Arbeitslosengeld 2 kämme nicht in betracht, da das Einkommen meines Mannes zu hoch ist. Danke schonmal für eure Antwort.
Poca
43565 Beiträge
29.09.2014 12:30
Ich war in einer ähnlichen Situation und hatte mich schon informiert. Also wenn dein AG nicht in der Lage ist, dir den TZ-Job direkt zu Beginn des 2. Jahres zu geben, also ab Sep 14, dann hast du Anspruch auf ALG1. Denn du stehst ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Sprich, du würdest jetzt die drei Monate auch woanders arbeiten, wenn das Arbeitsamt dir was anbieten würde. Ich hoffe, es ist nicht zu wirr, ansonsten frag noch mal nach
khaleesi
3596 Beiträge
29.09.2014 12:30
solange du dem arbeitsmarkt zur Verfügung stehst sillte das kein problem sein(denke uch).
aber dein arbeitgeber muss es erlauben, also dass du eine andere stelle annimmst in der Elternzeit.
LuFa
2 Beiträge
29.09.2014 12:41
Ja genau, ich würde auch woanders arbeiten gehen. Natürlich könnte ich mich jetzt auch selber bewerben aber warum nicht auch erstmal den Staat nach Geld fragen wenn es mir zustehen würde! Muss mein AG mir das ganze denn Bescheinigen? Es wurde uns nur Mündlich mitgeteilt. Ist jetzt auch wieder eine Mutter aus der Elternzeit gekommen die eigendlich auch nur 15 Std wollte! Das heißt beim Arbeitsamt melden und tausend Formulare ausfüllen

Danke schonmal für deine antwort.
29.09.2014 13:01
Leider ein Irrtum mit dem zur Verfügung stehen des Arbeitsmarktes.
Wir hatten es erst durch.
Alleine bei 15 Stunden bekommst du kein ALG I , da es ja schon (meiner Erinnerung nach) sozialversichert ist.
Zudem sieht das Amt eine Betreuung bei Oma/Opa ect nicht an als Betreuung.
Daher haben sie mir das ALG I gestrichen gehabt.
Poca
43565 Beiträge
29.09.2014 13:08
Zitat von LuFa:

Ja genau, ich würde auch woanders arbeiten gehen. Natürlich könnte ich mich jetzt auch selber bewerben aber warum nicht auch erstmal den Staat nach Geld fragen wenn es mir zustehen würde! Muss mein AG mir das ganze denn Bescheinigen? Es wurde uns nur Mündlich mitgeteilt. Ist jetzt auch wieder eine Mutter aus der Elternzeit gekommen die eigendlich auch nur 15 Std wollte! Das heißt beim Arbeitsamt melden und tausend Formulare ausfüllen

Danke schonmal für deine antwort.

Ja genau so.
Also ich war schon durch alle AA-Formulare durch (echt ein Mist). Ich habe TZ in EZ gearbeitet und es ging um den letzen Monat vor Beginn MuSchu des 2. Kindes. Da hatte mein AG keine Arbeit mehr für mich.
Ich bin zum AA und habe das so geschildert und auch, dass ich den einen Monat eben die 20h arbeiten will (war dem natürlich auch klar, dass es extreeem unwahrscheinlich ist, dass mich jemand nicht). ABER ich hatte den Anspruch auf ALG!
Threaderstellerin. Auch wenns nervt, geh zum AA und füll alles aus. Du hast den Anspruch.
imo2009
16543 Beiträge
29.09.2014 13:19
Zitat von Mama_2o13:

Leider ein Irrtum mit dem zur Verfügung stehen des Arbeitsmarktes.
Wir hatten es erst durch.
Alleine bei 15 Stunden bekommst du kein ALG I , da es ja schon (meiner Erinnerung nach) sozialversichert ist.
Zudem sieht das Amt eine Betreuung bei Oma/Opa ect nicht an als Betreuung.
Daher haben sie mir das ALG I gestrichen gehabt.

kann ich kaum glauben.
ich hab immer angegeben,das meine kinder bevor sie in in die krippe/kiga kamen,von oma/opa betreut werden.das amt hat da gar keine probleme gemacht.versteh ich jetzt nicht wirklich.
Seesternchen_2.0
9801 Beiträge
29.09.2014 13:29
Öh vielleicht bin ich jetzt zu dämlich, aber du bist doch nicht arbeitslos! Du bist lediglich, auf deinen Wunsch hin, in Elternzeit. Und nur weil du das Elterngeld nur ein Jahr hast auszahlen lassen ist das Pech. Du bist angestellt und somit nicht arbeitslos.
imo2009
16543 Beiträge
29.09.2014 13:37
Zitat von Seesternchen_2.0:

Öh vielleicht bin ich jetzt zu dämlich, aber du bist doch nicht arbeitslos! Du bist lediglich, auf deinen Wunsch hin, in Elternzeit. Und nur weil du das Elterngeld nur ein Jahr hast auszahlen lassen ist das Pech. Du bist angestellt und somit nicht arbeitslos.
ich dachte,ich bin die einzige die das nicht versteht.
29.09.2014 13:42
Zitat von imo2009:

Zitat von Mama_2o13:

Leider ein Irrtum mit dem zur Verfügung stehen des Arbeitsmarktes.
Wir hatten es erst durch.
Alleine bei 15 Stunden bekommst du kein ALG I , da es ja schon (meiner Erinnerung nach) sozialversichert ist.
Zudem sieht das Amt eine Betreuung bei Oma/Opa ect nicht an als Betreuung.
Daher haben sie mir das ALG I gestrichen gehabt.

kann ich kaum glauben.
ich hab immer angegeben,das meine kinder bevor sie in in die krippe/kiga kamen,von oma/opa betreut werden.das amt hat da gar keine probleme gemacht.versteh ich jetzt nicht wirklich.


Hm,zu mir haben sie es so gesagt gehabt.
Das die Betreuung bei Oma/Opa nicht als Betreuung gezählt wird. Denn bei uns hätten es Freunde gemacht.
imo2009
16543 Beiträge
29.09.2014 13:44
Zitat von Mama_2o13:

Zitat von imo2009:

Zitat von Mama_2o13:

Leider ein Irrtum mit dem zur Verfügung stehen des Arbeitsmarktes.
Wir hatten es erst durch.
Alleine bei 15 Stunden bekommst du kein ALG I , da es ja schon (meiner Erinnerung nach) sozialversichert ist.
Zudem sieht das Amt eine Betreuung bei Oma/Opa ect nicht an als Betreuung.
Daher haben sie mir das ALG I gestrichen gehabt.

kann ich kaum glauben.
ich hab immer angegeben,das meine kinder bevor sie in in die krippe/kiga kamen,von oma/opa betreut werden.das amt hat da gar keine probleme gemacht.versteh ich jetzt nicht wirklich.


Hm,zu mir haben sie es so gesagt gehabt.
Das die Betreuung bei Oma/Opa nicht als Betreuung gezählt wird. Denn bei uns hätten es Freunde gemacht.
mich hat niemand gefragt wer es macht,haben nur gefragt,ob kids betreut werden bis sie in krippe/kiga können.
Seesternchen_2.0
9801 Beiträge
29.09.2014 13:55
Zitat von imo2009:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Öh vielleicht bin ich jetzt zu dämlich, aber du bist doch nicht arbeitslos! Du bist lediglich, auf deinen Wunsch hin, in Elternzeit. Und nur weil du das Elterngeld nur ein Jahr hast auszahlen lassen ist das Pech. Du bist angestellt und somit nicht arbeitslos.
ich dachte,ich bin die einzige die das nicht versteht.


Bin also doch nicht alleine so verpeilt.
imo2009
16543 Beiträge
29.09.2014 14:09
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von imo2009:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Öh vielleicht bin ich jetzt zu dämlich, aber du bist doch nicht arbeitslos! Du bist lediglich, auf deinen Wunsch hin, in Elternzeit. Und nur weil du das Elterngeld nur ein Jahr hast auszahlen lassen ist das Pech. Du bist angestellt und somit nicht arbeitslos.
ich dachte,ich bin die einzige die das nicht versteht.


Bin also doch nicht alleine so verpeilt.
h4 geht vielleicht,da man ja was zum leben braucht und im moment kein einkommen hat.aber da gehts ja nach bedürftigkeit.
aber alg 1 ?.....dafür muss man doch dem amt zur verfügung stehen, aber da steht doch das bestehende arbeitsverhältnis im weg ? und da braucht man ja die zustimmung vom chef fragen über fragen.....
29.09.2014 14:27
Hmm. Ich meinte bei uns , ie ist gesichert und durch Freunde.
Damit haben sie sich nich zufrieden gegeben. Komisch,aber ist ja auch Vergangenheit.

Aber zum Thema zurück. ALG I müsste sie nicht bekommen,da man es ja nur bekommt wenn man nicht im Arbeitsverhältniss steht. Wenn sie arbeit hat,steht es ihr ja nich zu. Also sowie ihr meintet.
Poca
43565 Beiträge
29.09.2014 14:31
Sie hat aber in der Elternzeit rechtlichen Anspruch auf die Tz in EZ. Wenn ihr AG aufgrund betrieblicher Gründe nicht bieten kann, dann darf sie wo anders arbeiten
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