Arbeitslos/Depressionen/Ausland
07.06.2020 22:47
Zitat von Anonym 1 (20449 :
Zitat von DieOhneNamen:
Huhu.
Mal ne doofe Frage, er muss die Aufhebubgsverträge doch nicht annehmen, oder?
LG
Nein musste er nicht, er hätte klagen können aber das hätte er in seiner jetzigen Verfassung nicht geschafft. Er wollte es so schnell wie möglich hinter sich bringen. Der Chef hat sehr sehr gedrängt auf eine Entscheidung. Ich werde wütend wenn ich nur dran denke.
Kann ich aber auch nachvollziehen bei Mobbing und wenn man an Depressionen leidet. Meldet euch einfach bei der Agentur, schildert den Sachverhalt, dir haben bei der Agentur ja die Möglichkeit den Sachverhalt zu prüfen und aufgrund der Situation keine Sperrzeit zu verhängen. Wenn alles geklärt ist, kann er ja immer noch in euer Ferienhaus. Alles liebe und gute.
08.06.2020 00:07
Zitat von Mimiminime:
Zitat von Anonym 1 (20449 :
Zitat von DieOhneNamen:
Huhu.
Mal ne doofe Frage, er muss die Aufhebubgsverträge doch nicht annehmen, oder?
LG
Nein musste er nicht, er hätte klagen können aber das hätte er in seiner jetzigen Verfassung nicht geschafft. Er wollte es so schnell wie möglich hinter sich bringen. Der Chef hat sehr sehr gedrängt auf eine Entscheidung. Ich werde wütend wenn ich nur dran denke.
Kann ich aber auch nachvollziehen bei Mobbing und wenn man an Depressionen leidet. Meldet euch einfach bei der Agentur, schildert den Sachverhalt, dir haben bei der Agentur ja die Möglichkeit den Sachverhalt zu prüfen und aufgrund der Situation keine Sperrzeit zu verhängen. Wenn alles geklärt ist, kann er ja immer noch in euer Ferienhaus. Alles liebe und gute.
Das könnte Euch vielleicht helfen.
bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.h tml
*entfernt, Forenregel 5.
Vor allem bei den Linken kannst Du gut hoffen, daß sie Dir einen Kontakt weitergeben werden, wo Du Dich gut informieren könntest.
08.06.2020 00:08
Vielleicht auch diese Adresse:
elo-forum.org/threads/anonymes-bewerberprofil-bei- arbeitsagentur-umgehbar-alle-persoenlichen-daten-e insehbar.81633/
elo-forum.org/threads/anonymes-bewerberprofil-bei- arbeitsagentur-umgehbar-alle-persoenlichen-daten-e insehbar.81633/
08.06.2020 00:44
Hallo, ich helfe dir mal ein bisschen mit deinem Anliegen: wenn dein Bruder die letzten zwei Jahre beruflich tätig war ohne Unterbrechungen, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss er dazu Stellung beziehen, warum er diesen unterschrieben hat. Liegen wichtige Gründe vor, tritt keine Sperrzeit ein und er erhält sein Arbeitslosengeld.
Diese Auszeit von der du gesprochen hast, gestaltet sich beim Bezug von Arbeitslosengeld sehr schwierig. Einem Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld stehen in einem Kalenderjahr 21 „Urlaubstage“ zu, in denen er weiterhin Arbeitslosengeld bekommt. Ab dem 22. Tag bis zu 6 Wochen würde er kein Geld bekommen, er hätte aber weiterhin Anspruch auf sein Geld und die Zahlung würde wieder aufgenommen werden, sobald er sich bei der Arbeitsagentur meldet, dass er wieder an seiner Adresse verfügbar ist. Ist er länger als 6 Wochen „im Urlaub“ müsste er danach einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Wichtig wäre, wenn er mit der Depression bereits in ärztlicher Behandlung ist, das macht es in jedem Fall einfacher. Ansonsten hilft es, mit der zuständigen Vermittlerin zu sprechen und ihr den Fall zu schildern.
Wenn er eine Auszeit im Sinne der gesundheitlichen Stabilisierung anstrebt, soll er mal mit seiner Krankenkasse sprechen. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten über die Arbeitsagentur zu machen. Aber wie gesagt, das sollte er vielleicht besser in einem Gespräch mit der Vermittlerin besprechen.
Diese Auszeit von der du gesprochen hast, gestaltet sich beim Bezug von Arbeitslosengeld sehr schwierig. Einem Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld stehen in einem Kalenderjahr 21 „Urlaubstage“ zu, in denen er weiterhin Arbeitslosengeld bekommt. Ab dem 22. Tag bis zu 6 Wochen würde er kein Geld bekommen, er hätte aber weiterhin Anspruch auf sein Geld und die Zahlung würde wieder aufgenommen werden, sobald er sich bei der Arbeitsagentur meldet, dass er wieder an seiner Adresse verfügbar ist. Ist er länger als 6 Wochen „im Urlaub“ müsste er danach einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Wichtig wäre, wenn er mit der Depression bereits in ärztlicher Behandlung ist, das macht es in jedem Fall einfacher. Ansonsten hilft es, mit der zuständigen Vermittlerin zu sprechen und ihr den Fall zu schildern.
Wenn er eine Auszeit im Sinne der gesundheitlichen Stabilisierung anstrebt, soll er mal mit seiner Krankenkasse sprechen. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten über die Arbeitsagentur zu machen. Aber wie gesagt, das sollte er vielleicht besser in einem Gespräch mit der Vermittlerin besprechen.
08.06.2020 01:18
Dein Bruder könnte zeitweise Rente beantragen, oder aber sich vom Psychologen eine vorübergehende arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen.
08.06.2020 03:07
Zitat von annusch:
Hallo, ich helfe dir mal ein bisschen mit deinem Anliegen: wenn dein Bruder die letzten zwei Jahre beruflich tätig war ohne Unterbrechungen, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss er dazu Stellung beziehen, warum er diesen unterschrieben hat. Liegen wichtige Gründe vor, tritt keine Sperrzeit ein und er erhält sein Arbeitslosengeld.
Diese Auszeit von der du gesprochen hast, gestaltet sich beim Bezug von Arbeitslosengeld sehr schwierig. Einem Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld stehen in einem Kalenderjahr 21 „Urlaubstage“ zu, in denen er weiterhin Arbeitslosengeld bekommt. Ab dem 22. Tag bis zu 6 Wochen würde er kein Geld bekommen, er hätte aber weiterhin Anspruch auf sein Geld und die Zahlung würde wieder aufgenommen werden, sobald er sich bei der Arbeitsagentur meldet, dass er wieder an seiner Adresse verfügbar ist. Ist er länger als 6 Wochen „im Urlaub“ müsste er danach einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Wichtig wäre, wenn er mit der Depression bereits in ärztlicher Behandlung ist, das macht es in jedem Fall einfacher. Ansonsten hilft es, mit der zuständigen Vermittlerin zu sprechen und ihr den Fall zu schildern.
Wenn er eine Auszeit im Sinne der gesundheitlichen Stabilisierung anstrebt, soll er mal mit seiner Krankenkasse sprechen. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten über die Arbeitsagentur zu machen. Aber wie gesagt, das sollte er vielleicht besser in einem Gespräch mit der Vermittlerin besprechen.
Perfekt auf den Punkt gebracht. Sollte eine Sperrzeit eintreten kann ALG 2 beantragt werden, es muss ebenfalls eine Ortsabwesenheit beantragt werden sollte dein Bruder beabsichtigen Urlaub zu machen.
08.06.2020 06:12
Zitat von Landkatze:
Vielleicht auch diese Adresse:
elo-forum.org/threads/anonymes-bewerberprofil-bei- arbeitsagentur-umgehbar-alle-persoenlichen-daten-e insehbar.81633/
Achso. Ist klar. Vor allem die Linken können das? Habe Deinen Post gemeldet weil er meiner Meinung nach gegen die Forenregeln verstößt.
Das zeigt sich der Link in Deinem nächsten Post.
08.06.2020 06:20
Ich verstehe die Situation. Dennoch kommt ein aber:
Das Problem ist doch, dass es sehr sehr vielen Menschen so geht, dass sie eine solche Auszeit - auch aus psychischen Gründen - dringend brauchen könnten und davon träumen. Fakt ist eben, solange man Leistung in Anspruch nehmen will, die die Allgemeinheit bezahlt, ist man hier auch gezwungen, die anerkannten Wege zur Genesung zu gehen. Das kann eine Kur sein, eine Tagesklinik o.ä. - aber eben leider keine selbstgewählte Maßnahme. Grundsätzlich finde ich das auch richtig so, denn: Das trifft nun bestimmt nicht auf Deinen Bruder zu, bitte verstehe das nicht falsch - aber so, so viele würden das vermutlich schlicht ausnutzen, wenn es anders wäre. Plus: diese Maßnahmen werden fachkundig begleitet und zielen auf die Genesung ab. Finde ich sehr wichtig.
Prüft doch wirklich auch mal die alternativen Möglichkeiten wie Kur, Reha oder Klinik. Natürlich ist das dann nicht dort, wo er eigentlich hin wollte - aber auch die meisten anderen Menschen, die nicht auf Leistungen angewiesen sind, können sich nunmal keine vier Monate Auszeit leisten, Erkrankung hin oder her.
Selbst dann nicht, wenn Sie es extrem schwer hatten und davor Jahrzehnte lang gearbeitet haben. Das ist schade, aber leider nicht zu ändern.
Vielleicht haben die anderen Möglichkeiten ja im Sinne einer Arbeit an der Erkrankung sogar Vorteile? Oder ihr kombiniert das? Eben nur die erlaubten X Tage dort und dann noch in eine Kur?
Nochmal alternativ wäre der Verzicht auf Leistungen in der Zeit. Dann kann er natürlich tun, was er möchte. Aber auch dann sind Sperren etc. zu bedenken, falls er die Arbeit danach nicht direkt wieder aufnimmt.
Daher zuletzt noch ein Gedanke: Vielleicht ist es auch nicht schlecht, sich zuvor um eine neue Stelle mit Beginn nach der Auszeit zu kümmern? Gerade Perspektivlosigkeit ist ja oft ein zusätzliches Problem bei Depressionen. Und: Ich könnte mir auch vorstellen dass es mit dem Amt leichter sein könnte, wenn ersichtlich ist, dass er ab Zeitpunkt X wieder anstrebt, zu arbeiten. Hat vielleicht auch positiven Einfluss auf das Thema „Wertlosigkeit“?
Ich wünsch ihm und Euch alles Gute.
Das Problem ist doch, dass es sehr sehr vielen Menschen so geht, dass sie eine solche Auszeit - auch aus psychischen Gründen - dringend brauchen könnten und davon träumen. Fakt ist eben, solange man Leistung in Anspruch nehmen will, die die Allgemeinheit bezahlt, ist man hier auch gezwungen, die anerkannten Wege zur Genesung zu gehen. Das kann eine Kur sein, eine Tagesklinik o.ä. - aber eben leider keine selbstgewählte Maßnahme. Grundsätzlich finde ich das auch richtig so, denn: Das trifft nun bestimmt nicht auf Deinen Bruder zu, bitte verstehe das nicht falsch - aber so, so viele würden das vermutlich schlicht ausnutzen, wenn es anders wäre. Plus: diese Maßnahmen werden fachkundig begleitet und zielen auf die Genesung ab. Finde ich sehr wichtig.
Prüft doch wirklich auch mal die alternativen Möglichkeiten wie Kur, Reha oder Klinik. Natürlich ist das dann nicht dort, wo er eigentlich hin wollte - aber auch die meisten anderen Menschen, die nicht auf Leistungen angewiesen sind, können sich nunmal keine vier Monate Auszeit leisten, Erkrankung hin oder her.
Selbst dann nicht, wenn Sie es extrem schwer hatten und davor Jahrzehnte lang gearbeitet haben. Das ist schade, aber leider nicht zu ändern.
Vielleicht haben die anderen Möglichkeiten ja im Sinne einer Arbeit an der Erkrankung sogar Vorteile? Oder ihr kombiniert das? Eben nur die erlaubten X Tage dort und dann noch in eine Kur?
Nochmal alternativ wäre der Verzicht auf Leistungen in der Zeit. Dann kann er natürlich tun, was er möchte. Aber auch dann sind Sperren etc. zu bedenken, falls er die Arbeit danach nicht direkt wieder aufnimmt.
Daher zuletzt noch ein Gedanke: Vielleicht ist es auch nicht schlecht, sich zuvor um eine neue Stelle mit Beginn nach der Auszeit zu kümmern? Gerade Perspektivlosigkeit ist ja oft ein zusätzliches Problem bei Depressionen. Und: Ich könnte mir auch vorstellen dass es mit dem Amt leichter sein könnte, wenn ersichtlich ist, dass er ab Zeitpunkt X wieder anstrebt, zu arbeiten. Hat vielleicht auch positiven Einfluss auf das Thema „Wertlosigkeit“?
Ich wünsch ihm und Euch alles Gute.
08.06.2020 08:34
Er könnte sich auch kündigen lassen, dann bekäme er die Leistungen vom Arbeitsamt. Bei einer Eigenkündigung und einem Aufhebungsvertrag tritt eine 12 wöchige Sperrzeit ein.
Ferner muss er, wenn er krank geschrieben wird, aufgrund der Depressionen dies beim Arbeitsamt offen legen, zusätzlich zu den anderen Dingen, die er dort offen legen muss.
Schön wird das erstmal nicht sein für einen depressiven Menschen.
Ich verstehe, das er die Auszeit braucht. Da müsste er vielleicht mit seinem Arzt sprechen und diesen von seinem Vorhaben der "Eigentherapie" in Kenntnis setzen und mit ihm besprechen, wie es am besten umsetzbar ist, gerade auch wegen dem Arbeitsamt.
Eine Abfindung stünde ihm nur dann zu, wenn er länger als ein Jahr im Unternehmen tätig wäre, er gekündigt werden würde und er eine Kündigungsschutzklage erheben würde.
Er kann natürlich mit seinem Noch-Chef sprechen, gekündigt zu werden und evtl. eine Abfindung heraus handeln, wegen der unzumutbaren Zustände durch Mobbing. Es ist natürlich die eine Sache, ob er dazu Kraft hat und eine andere, ob der Chef auch gewillt ist dies zu tun. Denn so wie ich gelesen habe, möchte er definitiv nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten.
Das Arbeitsamt bietet telefonisch auch eine kostenlose Rechtsberatung dazu an, vielleicht wäre das erst einmal etwas für euch. Oder, wenn ihr im Rechtsschutz seid, vielleicht mal einen Termin machen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. (Sofern dies bei eurer Versicherung mit abgedeckt ist)
Alles Gute deinem Bruder.
Ferner muss er, wenn er krank geschrieben wird, aufgrund der Depressionen dies beim Arbeitsamt offen legen, zusätzlich zu den anderen Dingen, die er dort offen legen muss.
Schön wird das erstmal nicht sein für einen depressiven Menschen.
Ich verstehe, das er die Auszeit braucht. Da müsste er vielleicht mit seinem Arzt sprechen und diesen von seinem Vorhaben der "Eigentherapie" in Kenntnis setzen und mit ihm besprechen, wie es am besten umsetzbar ist, gerade auch wegen dem Arbeitsamt.
Eine Abfindung stünde ihm nur dann zu, wenn er länger als ein Jahr im Unternehmen tätig wäre, er gekündigt werden würde und er eine Kündigungsschutzklage erheben würde.
Er kann natürlich mit seinem Noch-Chef sprechen, gekündigt zu werden und evtl. eine Abfindung heraus handeln, wegen der unzumutbaren Zustände durch Mobbing. Es ist natürlich die eine Sache, ob er dazu Kraft hat und eine andere, ob der Chef auch gewillt ist dies zu tun. Denn so wie ich gelesen habe, möchte er definitiv nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten.
Das Arbeitsamt bietet telefonisch auch eine kostenlose Rechtsberatung dazu an, vielleicht wäre das erst einmal etwas für euch. Oder, wenn ihr im Rechtsschutz seid, vielleicht mal einen Termin machen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. (Sofern dies bei eurer Versicherung mit abgedeckt ist)
Alles Gute deinem Bruder.
08.06.2020 09:25
Zitat von Gwen85:
Ferner muss er, wenn er krank geschrieben wird, aufgrund der Depressionen dies beim Arbeitsamt offen legen, zusätzlich zu den anderen Dingen, die er dort offen legen muss.
Schön wird das erstmal nicht sein für einen depressiven Menschen.
.
Jein, er muss niemandem offen legen, warum er krank geschrieben ist. Allerdings rutscht er nach 6 Wochen ins Krankengeld. Es wäre aber zu empfehlen, bei der arge mit offenen Karten zu spielen, grade bei Depressionen. Sie lassen ihn dann erstmal in Ruhe, solange er nachweist, dass er in Behandlung ist.
08.06.2020 09:52
Ich muss mal ein bisschen was korrigieren: bei einem Aufhebungsvertrag und einer Eigenkündigung tritt eine Sperrzeit, wenn keine wichtigen Gründe vorliegen . Das ist ein wichtiger Zusatz.
Und Arge/Jobcenter und Arbeitsagentur bitte trennen. Wer eine 12-monatige versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kann, erhält Arbeitslosengeld und wird bei der Arbeitsagentur betreut. Wer das nicht vorweisen kann oder sein Arbeitslosengeld aufgebraucht hat, der geht ins Jobcenter/Arge und bekommt dort Arbeitslosengeld 2.
Bei der Arbeitsagentur muss auch nicht offen gelegt werden, warum man krankgeschrieben ist, wenn man das nicht will. Führt man allerdings ein ärztliches Gutachten durch, dann muss man das natürlich angeben oder wenn man sich zu einer Sperrzeit aufgrund Kündigung/Aufhebungsvertrag äußern soll. Das ist aber kein Zwang. Wer das nicht will, muss das nicht tun, aber dann kann der Sachverhalt auch nicht ausreichend geprüft werden, da diese Informationen ja nicht vorliegen.
Und Arge/Jobcenter und Arbeitsagentur bitte trennen. Wer eine 12-monatige versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kann, erhält Arbeitslosengeld und wird bei der Arbeitsagentur betreut. Wer das nicht vorweisen kann oder sein Arbeitslosengeld aufgebraucht hat, der geht ins Jobcenter/Arge und bekommt dort Arbeitslosengeld 2.
Bei der Arbeitsagentur muss auch nicht offen gelegt werden, warum man krankgeschrieben ist, wenn man das nicht will. Führt man allerdings ein ärztliches Gutachten durch, dann muss man das natürlich angeben oder wenn man sich zu einer Sperrzeit aufgrund Kündigung/Aufhebungsvertrag äußern soll. Das ist aber kein Zwang. Wer das nicht will, muss das nicht tun, aber dann kann der Sachverhalt auch nicht ausreichend geprüft werden, da diese Informationen ja nicht vorliegen.
08.06.2020 12:47
Zitat von JaneMargolis:
Ich verstehe die Situation. Dennoch kommt ein aber:
Das Problem ist doch, dass es sehr sehr vielen Menschen so geht, dass sie eine solche Auszeit - auch aus psychischen Gründen - dringend brauchen könnten und davon träumen. Fakt ist eben, solange man Leistung in Anspruch nehmen will, die die Allgemeinheit bezahlt, ist man hier auch gezwungen, die anerkannten Wege zur Genesung zu gehen. Das kann eine Kur sein, eine Tagesklinik o.ä. - aber eben leider keine selbstgewählte Maßnahme. Grundsätzlich finde ich das auch richtig so, denn: Das trifft nun bestimmt nicht auf Deinen Bruder zu, bitte verstehe das nicht falsch - aber so, so viele würden das vermutlich schlicht ausnutzen, wenn es anders wäre. Plus: diese Maßnahmen werden fachkundig begleitet und zielen auf die Genesung ab. Finde ich sehr wichtig.
Prüft doch wirklich auch mal die alternativen Möglichkeiten wie Kur, Reha oder Klinik. Natürlich ist das dann nicht dort, wo er eigentlich hin wollte - aber auch die meisten anderen Menschen, die nicht auf Leistungen angewiesen sind, können sich nunmal keine vier Monate Auszeit leisten, Erkrankung hin oder her.
Selbst dann nicht, wenn Sie es extrem schwer hatten und davor Jahrzehnte lang gearbeitet haben. Das ist schade, aber leider nicht zu ändern.
Vielleicht haben die anderen Möglichkeiten ja im Sinne einer Arbeit an der Erkrankung sogar Vorteile? Oder ihr kombiniert das? Eben nur die erlaubten X Tage dort und dann noch in eine Kur?
Nochmal alternativ wäre der Verzicht auf Leistungen in der Zeit. Dann kann er natürlich tun, was er möchte. Aber auch dann sind Sperren etc. zu bedenken, falls er die Arbeit danach nicht direkt wieder aufnimmt.
Daher zuletzt noch ein Gedanke: Vielleicht ist es auch nicht schlecht, sich zuvor um eine neue Stelle mit Beginn nach der Auszeit zu kümmern? Gerade Perspektivlosigkeit ist ja oft ein zusätzliches Problem bei Depressionen. Und: Ich könnte mir auch vorstellen dass es mit dem Amt leichter sein könnte, wenn ersichtlich ist, dass er ab Zeitpunkt X wieder anstrebt, zu arbeiten. Hat vielleicht auch positiven Einfluss auf das Thema „Wertlosigkeit“?
Ich wünsch ihm und Euch alles Gute.
Ja er würde auch verzichten. Er war heute beim arzt und wurde erstmal medikatös neu eingestellt. Kümmern uns jetzt um einen platz in der tagesklinik. Der Arzt hat auf eine lange Wartezeit hingewiesen.
08.06.2020 12:49
Zitat von annusch:
Ich muss mal ein bisschen was korrigieren: bei einem Aufhebungsvertrag und einer Eigenkündigung tritt eine Sperrzeit, wenn keine wichtigen Gründe vorliegen . Das ist ein wichtiger Zusatz.
Und Arge/Jobcenter und Arbeitsagentur bitte trennen. Wer eine 12-monatige versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kann, erhält Arbeitslosengeld und wird bei der Arbeitsagentur betreut. Wer das nicht vorweisen kann oder sein Arbeitslosengeld aufgebraucht hat, der geht ins Jobcenter/Arge und bekommt dort Arbeitslosengeld 2.
Bei der Arbeitsagentur muss auch nicht offen gelegt werden, warum man krankgeschrieben ist, wenn man das nicht will. Führt man allerdings ein ärztliches Gutachten durch, dann muss man das natürlich angeben oder wenn man sich zu einer Sperrzeit aufgrund Kündigung/Aufhebungsvertrag äußern soll. Das ist aber kein Zwang. Wer das nicht will, muss das nicht tun, aber dann kann der Sachverhalt auch nicht ausreichend geprüft werden, da diese Informationen ja nicht vorliegen.
Es wurde aus Betrieblichen gründen eingetragen.
08.06.2020 14:19
Zitat von Anonym 1 (20449 :
Zitat von annusch:
Ich muss mal ein bisschen was korrigieren: bei einem Aufhebungsvertrag und einer Eigenkündigung tritt eine Sperrzeit, wenn keine wichtigen Gründe vorliegen . Das ist ein wichtiger Zusatz.
Und Arge/Jobcenter und Arbeitsagentur bitte trennen. Wer eine 12-monatige versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kann, erhält Arbeitslosengeld und wird bei der Arbeitsagentur betreut. Wer das nicht vorweisen kann oder sein Arbeitslosengeld aufgebraucht hat, der geht ins Jobcenter/Arge und bekommt dort Arbeitslosengeld 2.
Bei der Arbeitsagentur muss auch nicht offen gelegt werden, warum man krankgeschrieben ist, wenn man das nicht will. Führt man allerdings ein ärztliches Gutachten durch, dann muss man das natürlich angeben oder wenn man sich zu einer Sperrzeit aufgrund Kündigung/Aufhebungsvertrag äußern soll. Das ist aber kein Zwang. Wer das nicht will, muss das nicht tun, aber dann kann der Sachverhalt auch nicht ausreichend geprüft werden, da diese Informationen ja nicht vorliegen.
Es wurde aus Betrieblichen gründen eingetragen.
Am besten wäre es gewesen, wenn sie ihn dann aus betrieblichen Gründen gekündigt hätten. Dann hätte er sich gar nicht dazu äußern müssen.
08.06.2020 20:20
Zitat von DieOhneNamen:Nein, muss er nicht.
Huhu.
Mal ne doofe Frage, er muss die Aufhebubgsverträge doch nicht annehmen, oder?
LG
- Dieses Thema wurde 8 mal gemerkt