Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitslos - Was muß ich tun und beachten?

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firelady
9056 Beiträge
17.05.2010 16:55
Hallo,

ich wollte am 1. Juni nach der Elternzeit mit Saskia wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt ist es so, daß ich in einer relativ großen Firma war, die im Moment allerdings recht viele Leute entlässt. Ich war 8 Jahre lang im Controlling/Buchhaltung, aber allein in diesem Bereich werden von 19 Stellen 10 jetzt abgebaut. Ganz klar, daß es ein leichtes ist eine Mutter, die aus der Elternzeit zurück kommt irgenwann zu entlassen. Ich hätte natürlich auf Wiedereinstellung bestehen können, aber dann hätten sie mich vier Wochen antanzen lassen, hätten nicht gewußt was sie mit mir machen sollen und hätten mich dann gekündigt. Jetzt habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin bis Ende September jetzt durch meine Kündigungsfrist freigestellt. Hat jemand von euch vielleicht Erfahrung mit so einer Situation? Was verlangt das Arbeitsamt alles? Können sie von mir verlangen, daß ich trotz zweijährigem Kind Vollzeit arbeiten gehe, obwohl ich nur Teilzeit möchte? Was kommt jetzt alles auf mich zu? Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir schreiben würdet ob es euch schon mal so ähnlich gegangen ist. Wie ihr euch in so einer Situation verhalten habt und was alles auf euch zu kam.
zartbitter
46787 Beiträge
17.05.2010 16:58
das ist ja doof mit deiner firma!!
hmm.. aber mit dem aufhebungsvertrag kann es ganz schön doof werden... ist es nicht das gleiche (fürs amt mein ich jetz), wie wenn man selber kündigt? also, dass man dann ne sperrfrist bekommt??
drück dir die daumen, dass es nicht so ist!!
firelady
9056 Beiträge
17.05.2010 17:06
Nee, bekomm wohl angeblich keine Sperrfrist, da es betriebsbedingt war. Hoffe mal, daß das stimmt.
zartbitter
46787 Beiträge
17.05.2010 17:09
Zitat von firelady:

Nee, bekomm wohl angeblich keine Sperrfrist, da es betriebsbedingt war. Hoffe mal, daß das stimmt.

ich würd an deiner stelle beim AA anrufen und nachfragen, weil man den aufhebungsvertrag ja 14tage lang wieder aufheben kann... wie sich das grad anhört.. ich dachte echt, dass es so ist...
firelady
9056 Beiträge
17.05.2010 17:11
Habe heute schon beim Arbeitsamt angerufen und mit denen gesprochen. Werde morgen dann zurückgerufen wo ich dann meinen Lebenslauf der letzten 7 Jahre bereithalten muß. Das ist ja nicht schwierig. War ja acht Jahre in der Firma.
zartbitter
46787 Beiträge
17.05.2010 17:12
Zitat von firelady:

Habe heute schon beim Arbeitsamt angerufen und mit denen gesprochen. Werde morgen dann zurückgerufen wo ich dann meinen Lebenslauf der letzten 7 Jahre bereithalten muß. Das ist ja nicht schwierig. War ja acht Jahre in der Firma.

lebenslauf der letzten 7 jahre?? wow... hab ich ja noch nie gehört.. ok, ich drück dir wie gesagt die daumen, dass es stimmt, dass du keine sperrfrist kriegst!!
17.05.2010 17:14
Zitat von firelady:

Habe heute schon beim Arbeitsamt angerufen und mit denen gesprochen. Werde morgen dann zurückgerufen wo ich dann meinen Lebenslauf der letzten 7 Jahre bereithalten muß. Das ist ja nicht schwierig. War ja acht Jahre in der Firma.


Du darfst Dich natürlich auch "nur" für Teilzeit bewerben, wenn Du mit dem Geld auskommst und vom Amt keinen finanziellen Ausgleich möchtest. Das ist dem Amt immer wichtig meiner Erfahrung nach
firelady
9056 Beiträge
17.05.2010 17:15
Das hoffe ich doch mal sehr, aber lt. meinem Betriebsrat und lt. unserem Personaler muß ich zwar vielleicht drum kämpfen, aber werde dann wohl doch nicht gesperrt. Meine Firma muß wohl auch noch was ausfüllen, wo ich heute schon die Zusage bekommen habe, daß sie es so schreiben wie es ist und mit reinschreiben, daß sie wirklich keine Arbeit mehr für mich haben.
firelady
9056 Beiträge
17.05.2010 17:18
Mein Arbeitslosengeld bekomm ich doch aber 67% von meinem letzten Netto, oder? Rechnen die das dann gleich runter auf Teilzeitgehalt? Das wäre ja echt blöd.
lucy2010
586 Beiträge
17.05.2010 17:18
Zitat von firelady:

Nee, bekomm wohl angeblich keine Sperrfrist, da es betriebsbedingt war. Hoffe mal, daß das stimmt.


ich will dir ja keine angst machen oder so aber mein damaliger aufhebungsvertrag war auch firmen bedingt ,da dacht ich ach da kann ja nichts passieren aber wäre auch 3 monate gesperrt worden habe aber noch ganz kurzfristig gott sei dank arbeit bekommen
firelady
9056 Beiträge
17.05.2010 17:20
Hat das die Firma dann auch bestätigt, daß es firmenbedingt war?
imo2009
16543 Beiträge
17.05.2010 17:22
Zitat von firelady:

Nee, bekomm wohl angeblich keine Sperrfrist, da es betriebsbedingt war. Hoffe mal, daß das stimmt.


hatte auch nen aufhebungsvertrag,wo ich berufsunfähig wurde. mußte nicht nachweisen wieso, bekam automatisch alg.
17.05.2010 17:25
Zitat von firelady:

Mein Arbeitslosengeld bekomm ich doch aber 67% von meinem letzten Netto, oder? Rechnen die das dann gleich runter auf Teilzeitgehalt? Das wäre ja echt blöd.


Nein, auf das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate
firelady
9056 Beiträge
17.05.2010 17:26
Das war ja Vollzeit vor der Elternzeit.
17.05.2010 17:28
Dann müsstest Du ganz normal 67% des Vollzeit-Gehaltes bekommen. Anders wäre es ja auch ziemlich ungerecht
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