Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitslos nach elternzeit... und jetzt?

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Dajana84
3872 Beiträge
26.08.2012 23:39
mal kurz zu meiner lage. habe knapp 2 jahre gearbeitet und wurde schwanger und natürlich mein vertrag wurde nicht verlängert. habe bis 2011 september gearbeitet dann 3 monate alg bezogen und nun elterngeld. ich wollte eigentlich bei meiner firma wieder einsteigen, aber es ist zur zeit nicht möglich da es 2 schichten gestrichen worden sind und dementsprechend werden zur zeit leute entlassen und ich erst in sommer anfangen könnte. und was jetzt? muss ich zur arbeitsamt? was steht mir zu? ich habs gelesen das man alg kriegt wenn man betreuung fürs kind hat? das habe ich nicht( muss kurz dazu sagen das bei meiner firma ich kann mich eintragen so wie es mir passt und mein freund kann dann motte aufpassen), und ins kindergarten will ich sie erst mit 2,5-3 jahre schicken.
vielleicht kennt sich hier jemand aus
Jelaya
675 Beiträge
26.08.2012 23:55
Ich habe gerade selbigen Problem, allerdings keinen Betreuungsplatz und auch privat niemanden, der das Kind nehmen könnte.

Sachlage ist bei ALG1 so, dass die Betreuung schriftlich sicher gestellt werden muss(laut Aussage der SA).
Dir stehen dann die restlichen 9 Monate zu.
Kannst du es nicht schriftlich nachweisen, so fällst du ins ALG2.
Dajana84
3872 Beiträge
27.08.2012 00:04
Zitat von Jelaya:
Ich habe gerade selbigen Problem, allerdings keinen Betreuungsplatz und auch privat niemanden, der das Kind nehmen könnte.

Sachlage ist bei ALG1 so, dass die Betreuung schriftlich sicher gestellt werden muss(laut Aussage der SA).
Dir stehen dann die restlichen 9 Monate zu.
Kannst du es nicht schriftlich nachweisen, so fällst du ins ALG2.

omg hartz4 davon habe ich mein ganzes leben geträumt
Jelaya
675 Beiträge
27.08.2012 00:08
Wenn du einen Job angeboten bekommst, sei dahingestellt wieviel Stunden, könntest du den rein theoretisch nachgehen? (Bezüglich der Betreuung eurer Tochter)

Wenn, warum versuchst du in der Zeit nicht was anderes zu bekommen?
Jelaya
675 Beiträge
27.08.2012 00:11
Zitat von Jelaya:
Wenn du einen Job angeboten bekommst, sei dahingestellt wieviel Stunden, könntest du den rein theoretisch nachgehen? (Bezüglich der Betreuung eurer Tochter)

Wenn, warum versuchst du in der Zeit nicht was anderes zu bekommen?


Ahh, moment. Du bist JETZT noch in Elternzeit, richtig? die geht ja noch knapp 6Monate- also ein Jahr. Also musst dann nächstes Jahr die ca. 6Monate überbrücken, bis du in deiner alten Firma im Sommer weiter machen kannst?
Dajana84
3872 Beiträge
27.08.2012 00:15
Zitat von Jelaya:
Wenn du einen Job angeboten bekommst, sei dahingestellt wieviel Stunden, könntest du den rein theoretisch nachgehen? (Bezüglich der Betreuung eurer Tochter)

Wenn, warum versuchst du in der Zeit nicht was anderes zu bekommen?

mein freund schichtet, eine woche frühdienst andere woche spätdienst. bei meiner firma würde ich dann spätschichten machen wenn er frühschicht hat. andersrum passt wegen zeiten nicht. ich kann nichtmal die zeiten bei arbeitsamt angeben von wann bis wann unser kind betreut wird, nur ungefähr. meinst sowas würden die akzeptieren?
Dajana84
3872 Beiträge
27.08.2012 00:16
Zitat von Jelaya:
Zitat von Jelaya:
Wenn du einen Job angeboten bekommst, sei dahingestellt wieviel Stunden, könntest du den rein theoretisch nachgehen? (Bezüglich der Betreuung eurer Tochter)

Wenn, warum versuchst du in der Zeit nicht was anderes zu bekommen?


Ahh, moment. Du bist JETZT noch in Elternzeit, richtig? die geht ja noch knapp 6Monate- also ein Jahr. Also musst dann nächstes Jahr die ca. 6Monate überbrücken, bis du in deiner alten Firma im Sommer weiter machen kannst?

ja richtig, oder evtl nen anderen job
butterfly1987w
18602 Beiträge
27.08.2012 06:35
also du kannst landeserziehungsgeld beantragen und so die elternzeit verlängern. ansonsten alg1 beantragen, zwecks betreuung würd ich sagen das es privat geklärt is, geht die doch nen scheiß an. dann bekommst du noch 9 monate alg1. wenn das nicht geht dann musst du hartz4 beantragen.
aber warum sollte man schriftlich vorlegen das das kind betreut ist? oft isses so das man den kitaplatz eh erst bekommt wenn man vorweisen kann das an arbeit hat und ihn braucht.
Kaesekuchen
1233 Beiträge
27.08.2012 06:44
Bin gerade in der gleichen Situation Musste mich jetzt gezwungener Maßen nach einem Krippenplatz umschauen, da wir hier keinerlei Familie haben, mein Mann vollzeit im Schichtdienst ist. Die gute Frau vom Amt sagte mir auch, ich müsse einen Kita Paltz vorweisen, damit ich ALG1 bekomme.
27.08.2012 07:06
Guten Morgen,

also bei uns ist das so, das ich NICHT nachweisen musste das die Betreuung sichergestellt ist. Zumindest nicht schriftlich Natürlich haben sie mich danach gefragt. Du musst, um ALG 1 Anspruch zu haben, mind. 15 Stunden Wöchentlich in der Lage sein arbeiten zu gehen. Dein ALG 1 würde dann natürlich angepasst an die Stundenanzahl die Du dich zur Verfügung stellst. Wann du die arbeiten könntest, ist dennoch egal und nicht ausschlaggebend.

LG Tesa
fiosa
2971 Beiträge
27.08.2012 07:18
Du solltest auf jeden Fall eine Betreuung für dein Kind haben, sobald das Arbeitsamt was für dich hat und sei es eine Massnahme, musst du dem nachgehen. Du hättest noch die Möglichkeit Kinderzuschlag zu beantragen. Hab ich dmals auch gemacht, als ich knapp vier Monate ohne Einkommen war, da ich noch keinen Krippenplatz hatte. Ist nicht viel aber besser als nix.
Julikind
4733 Beiträge
27.08.2012 08:51
Ich bekomme jetzt nach meiner 2-jährigen Elternzeit auch ALG1 - Kitaplatz habe ich keinen und das muss auch nicht schriftlich bestätigt werden.

imo2009
16543 Beiträge
27.08.2012 09:10
bekommt man auch arbeitslosengeld wenn man in einem arbeitsverhältnis steht ?
27.08.2012 10:20
Zitat von imo2009:
bekommt man auch arbeitslosengeld wenn man in einem arbeitsverhältnis steht ?


? Wie meinst Du das?
imo2009
16543 Beiträge
27.08.2012 11:05
Zitat von Tesa:
Zitat von imo2009:
bekommt man auch arbeitslosengeld wenn man in einem arbeitsverhältnis steht ?


? Wie meinst Du das?


arbeitslos melden kann man sich doch nur ,wenn man arbeitslos ist.dafür muss man ja auch die kündigung vorlegen.jedenfalls kenn ich das nur so.
klärt mich auf.

ansonst wird man nur h4 beantragen können um die zeit zu überbrücken bis sie im nächsten sommer wieder in ihrer firma arbeiten kann.
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