Mütter- und Schwangerenforum

Arbeiten im Mutterschutz

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20.10.2013 09:00
Hallo Mädel´s,

ich bin dadurch, dass mein Sohn *+ zu früh geboren wurde, 14 Wochen im Mutterschutz.
Meine Frage ist jetzt, darf ich eigentlich in diesen 14 Wochen arbeiten gehen? Mir fällt die Decke auf den Kopf. Die acht Wochen sind jetzt um. Bis Ende Dezember bin ich noch im Mutterschutz und es reicht mir jetzt völlig. Ich würde dann in die Bewerbung"ab sofort" reinschreiben.

Hat jemand Erfahrung? Ich würde morgen bei der Krankenkasse auch noch nachfragen, aber vielleicht kann mir das jemand schon mal vorab sagen.

Vielen Dank!
20.10.2013 09:08
Wie früh kam er zur Welt?

Ich hatte 18 Wochen MuSchu und bin nicht arbeiten gegangen.
Gerade beim Frühchen würde ich es mir nicht wagen.
Ich konnte und wollte nicht arbeiten in der Zeit - auch wenn mir die Decke auf den Kopf gefallen ist.
Wir hatten sehr viele Termine gehabt und hätte keine Zeit gehabt zum Arbeiten zu gehen.

Aber denke nicht das es geht.
20.10.2013 09:14
Zitat von Mama_2o13:

Wie früh kam er zur Welt?

Ich hatte 18 Wochen MuSchu und bin nicht arbeiten gegangen.
Gerade beim Frühchen würde ich es mir nicht wagen.
Ich konnte und wollte nicht arbeiten in der Zeit - auch wenn mir die Decke auf den Kopf gefallen ist.
Wir hatten sehr viele Termine gehabt und hätte keine Zeit gehabt zum Arbeiten zu gehen.

Aber denke nicht das es geht.


Ja das verstehe ich ja auch, aber mein Kind lebt nicht.
FraBu
3019 Beiträge
20.10.2013 09:14
Ich meine mich zu erinnern, dass man als Angestellte den MuSchu nehmen muss. Allerhöchsten vor der Geburt kann man als Selbstständige darauf verzichten. Nach der Geburt im Wochenbett jedoch nicht.
20.10.2013 09:18
In § 6 MuSchG ist die Zeit nach der Entbindung geregelt.

Die Mutter darf 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Zeit sogar auf 12 Wochen.
Bei Frühgeburten oder anderen frühzeitigen Entbindungen verlängert sich diese Frist auch noch um die Wochen vor der Geburt, die vorher nicht in Anspruch genommen werden konnten. Diese Regelung ist bindend und darf nicht umgangen werden.
butterfly1987w
18602 Beiträge
20.10.2013 09:18
Ich habe vor der Geburt drauf verzichtet. 8 Wochen danach darf man gesetzlich nicht. Ich denke das ändert sich auch bei einer frühgeburt nicht denn die rückbildung bleibt gleich. Sicher weiß ich es aber nur bei normalgeburt. Mein beileid zur frühgeburt
20.10.2013 09:21
Zitat von Sunshine1012:

In § 6 MuSchG ist die Zeit nach der Entbindung geregelt.

Die Mutter darf 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Zeit sogar auf 12 Wochen.
Bei Frühgeburten oder anderen frühzeitigen Entbindungen verlängert sich diese Frist auch noch um die Wochen vor der Geburt, die vorher nicht in Anspruch genommen werden konnten. Diese Regelung ist bindend und darf nicht umgangen werden.


Danke, dass habe ich gesucht auch, wenn es echt blöd ist.
20.10.2013 09:21
danke Mädels!
20.10.2013 09:29
Zitat von LittleMax:

Zitat von Sunshine1012:

In § 6 MuSchG ist die Zeit nach der Entbindung geregelt.

Die Mutter darf 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Zeit sogar auf 12 Wochen.
Bei Frühgeburten oder anderen frühzeitigen Entbindungen verlängert sich diese Frist auch noch um die Wochen vor der Geburt, die vorher nicht in Anspruch genommen werden konnten. Diese Regelung ist bindend und darf nicht umgangen werden.


Danke, dass habe ich gesucht auch, wenn es echt blöd ist.


bitte
20.10.2013 09:33
Zitat von LittleMax:

Hallo Mädel´s,

ich bin dadurch, dass mein Sohn *+ zu früh geboren wurde, 14 Wochen im Mutterschutz.
Meine Frage ist jetzt, darf ich eigentlich in diesen 14 Wochen arbeiten gehen? Mir fällt die Decke auf den Kopf. Die acht Wochen sind jetzt um. Bis Ende Dezember bin ich noch im Mutterschutz und es reicht mir jetzt völlig. Ich würde dann in die Bewerbung"ab sofort" reinschreiben.

Hat jemand Erfahrung? Ich würde morgen bei der Krankenkasse auch noch nachfragen, aber vielleicht kann mir das jemand schon mal vorab sagen.

Vielen Dank!

Achso jetzt verstehe ich das Kreuz

Tut mir leid
20.10.2013 09:35
erstmal mein Beileid zu deinem Verlust. Ich finde du bist sehr stark, ich weiß nicht ob ich mich nach 8 Wochen schon wieder aufs arbeiten konzentrieren könnte.

Du darfst zwar nicht arbeiten, aber vielleicht kannst du dich ja irgendwie Ehrenamtlich engagieren, dann hast du auch beschäftigung.
fritzle
3591 Beiträge
20.10.2013 09:55
Erstmal tut es mir schrecklich leid für dich!

Bei einer Totgeburt hast du die Wahl arbeiten zu gehen oder den Mutterschutz in Anspuch zu nehmen. Es gibt Frauen, die brauchen den Mutterschutz und sind teilweise danach noch krank geschrieben, weil sie den Verlust verarbeiten müssen. Genauso gibt es die Frauen, die die Schutzfrist vorzeitig beenden, da sie wieder unter Leute wollen.

Ich wünsche dir viel Kraft.
20.10.2013 10:00
Ich rufe morgen noch einmal bei der Krankenkasse an. Ja bei mir ist es so, dass ich raus muss.

Danke
imaginary_light
12157 Beiträge
20.10.2013 12:22
Zitat von LittleMax:

Zitat von Mama_2o13:

Wie früh kam er zur Welt?

Ich hatte 18 Wochen MuSchu und bin nicht arbeiten gegangen.
Gerade beim Frühchen würde ich es mir nicht wagen.
Ich konnte und wollte nicht arbeiten in der Zeit - auch wenn mir die Decke auf den Kopf gefallen ist.
Wir hatten sehr viele Termine gehabt und hätte keine Zeit gehabt zum Arbeiten zu gehen.

Aber denke nicht das es geht.


Ja das verstehe ich ja auch, aber mein Kind lebt nicht.


dachte beim Eingangspost jetzt auch erstmal "wie kann einem da die Decke auf dem Kopf fallen?" Dafür möchte ich mich entschuldigen.
Es tut mir wahnsinnig leid und da ist es mehr als verständlich, dass du daheim die Krise bekommst. Fühle dich unbekannter Weise in die arme genommen.

Hast du vielleicht jemanden ohne Kind, der sich ablenken kann?

Ansonsten würde ich einfach mal bei den unterschiedlichen stellen nachfragen (Krankenkasse, Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt)

Ich wünsche dir viel Kraft! Und natürlich Erfolg.
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