ALG II Wohnung
22.03.2015 22:10
Hallo ihr lieben,
folgendes, wir sind seit längerem auf der Suche nach einer Wohnung. Bei uns darf die KM 540€ betragen für 2 Personen. Heute habe ich eine traumhafte Wohnung besichtigt die aber von der Kaltmiete her teurer ist (+15€) aber die gesamt Warmmiete ist gleich mit den Wohnungen die ich bisher gesehen habe deren Miete im Spiegel liegt.
Hab ich eine Chance das das Amt die Wohnung dennoch genehmigt?
folgendes, wir sind seit längerem auf der Suche nach einer Wohnung. Bei uns darf die KM 540€ betragen für 2 Personen. Heute habe ich eine traumhafte Wohnung besichtigt die aber von der Kaltmiete her teurer ist (+15€) aber die gesamt Warmmiete ist gleich mit den Wohnungen die ich bisher gesehen habe deren Miete im Spiegel liegt.
Hab ich eine Chance das das Amt die Wohnung dennoch genehmigt?
22.03.2015 22:12
Normalerweise ja. Du musst dann die Differenz zwischen Höchstmiete vom Amt und tatsächlicher Miete selber zahlen. Bei 15€ machen die da normalerweise keine Probleme
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22.03.2015 22:14
Ich fiebere so auf diese wohnung....morgen fahre ich direkt zum amt und hoffe, dass mir die dame helfen kann und ein auge zu drückt
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23.03.2015 06:33
540 KALT??? Wow, wo wohnst du denn? Bei uns sinds 437 KALT für 5!!!! Personen?! Für 2 Personen wären es 276 EUR! Bist du sicher, dass du da auch richtig informiert bist und das nicht warm ist?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da regional solche Unterschiede gibt. Zumal ja die Argen sich bei den Mieten nach dem aktuellen Existenzminimumbericht richtet und da wären es max. 399 EUR inkl. kalte Betriebskosten!
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23.03.2015 07:05
Zitat von BlödmannVomDienst:
540 KALT??? Wow, wo wohnst du denn? Bei uns sinds 437 KALT für 5!!!! Personen?! Für 2 Personen wären es 276 EUR! Bist du sicher, dass du da auch richtig informiert bist und das nicht warm ist?Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da regional solche Unterschiede gibt. Zumal ja die Argen sich bei den Mieten nach dem aktuellen Existenzminimumbericht richtet und da wären es max. 399 EUR inkl. kalte Betriebskosten!
das kommt drauf an, eine Wohnung in München kostet zb doppelt soviel wie NRW
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23.03.2015 07:17
Zitat von smiley86:
Hallo ihr lieben,
folgendes, wir sind seit längerem auf der Suche nach einer Wohnung. Bei uns darf die KM 540€ betragen für 2 Personen. Heute habe ich eine traumhafte Wohnung besichtigt die aber von der Kaltmiete her teurer ist (+15€) aber die gesamt Warmmiete ist gleich mit den Wohnungen die ich bisher gesehen habe deren Miete im Spiegel liegt.
Hab ich eine Chance das das Amt die Wohnung dennoch genehmigt?
Jaein, wenn du Sie nimmst bzw. den Mietvertrag unterschreibst ohne deren vorherigen Einstimmung, dann kannst du ganz schön Probleme bekommen...Ich weis das es von hier so läuft, dass wenn die Wohnung Teurer ist, als wie erlaubt Zahlen Sie dir den Teil den du haben darfst und die Differenz musst du dann selber Zahlen, ABER Sie werden dann bei einer Nebenkostenabrehnung, Heizkostennachzahlung, die Zahlungen nicht übernehmen, aus dem Grund da die Miete nicht im Rahmen liegt... Vll kannst du dich sonst mit dem Vermieter einigen, dass er im Mietvertrag die Grenze die ihr haben dürft als Miete einträgt und ihr ein Seperaten vertrag macht, wo drin steht das du die 15€ monatlich selber dazu zahlst...
Erkundige dich vorher lieber, um kein Risiko einzugehen
23.03.2015 08:47
Wir sind ohne Erlaubnis umgezogen. Unsere jetzige Wohnung ist kalt 75€ höher gewesen als die alte und liegt generell 65€ über dem Satz für 4 Personen.
wir wollten die Wohnung haben und haben dem Jobcenter mitgeteilt, dass wir die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Somit rechnen sie uns die Kaltmiete der alten Wohnung an und mehr nicht.
Wir bekommen Aufstockung und hoffen, bald da weg zu sein. Von daher war es uns egal.
Aber generell ist es eure Entscheidung.
wir wollten die Wohnung haben und haben dem Jobcenter mitgeteilt, dass wir die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Somit rechnen sie uns die Kaltmiete der alten Wohnung an und mehr nicht.
Wir bekommen Aufstockung und hoffen, bald da weg zu sein. Von daher war es uns egal.
Aber generell ist es eure Entscheidung.
23.03.2015 08:49
Zitat von Bad_but_nice:Hier haben sie nur die Kaltmiete nicht angepasst. Die Heizkosten haben sie aber so angenommen, wie sie sind.
Zitat von smiley86:
Hallo ihr lieben,
folgendes, wir sind seit längerem auf der Suche nach einer Wohnung. Bei uns darf die KM 540€ betragen für 2 Personen. Heute habe ich eine traumhafte Wohnung besichtigt die aber von der Kaltmiete her teurer ist (+15€) aber die gesamt Warmmiete ist gleich mit den Wohnungen die ich bisher gesehen habe deren Miete im Spiegel liegt.
Hab ich eine Chance das das Amt die Wohnung dennoch genehmigt?
Jaein, wenn du Sie nimmst bzw. den Mietvertrag unterschreibst ohne deren vorherigen Einstimmung, dann kannst du ganz schön Probleme bekommen...Ich weis das es von hier so läuft, dass wenn die Wohnung Teurer ist, als wie erlaubt Zahlen Sie dir den Teil den du haben darfst und die Differenz musst du dann selber Zahlen, ABER Sie werden dann bei einer Nebenkostenabrehnung, Heizkostennachzahlung, die Zahlungen nicht übernehmen, aus dem Grund da die Miete nicht im Rahmen liegt... Vll kannst du dich sonst mit dem Vermieter einigen, dass er im Mietvertrag die Grenze die ihr haben dürft als Miete einträgt und ihr ein Seperaten vertrag macht, wo drin steht das du die 15€ monatlich selber dazu zahlst...
Erkundige dich vorher lieber, um kein Risiko einzugehen
23.03.2015 08:58
Zitat von BlödmannVomDienst:
540 KALT??? Wow, wo wohnst du denn? Bei uns sinds 437 KALT für 5!!!! Personen?! Für 2 Personen wären es 276 EUR! Bist du sicher, dass du da auch richtig informiert bist und das nicht warm ist?Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da regional solche Unterschiede gibt. Zumal ja die Argen sich bei den Mieten nach dem aktuellen Existenzminimumbericht richtet und da wären es max. 399 EUR inkl. kalte Betriebskosten!
Für 276 Euro kalt bekommt man hier in Hamburg grade mal eine Garage
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23.03.2015 09:02
540 kalt für zwei Personen
Bei uns lag es für 5 Personen bei 379€ kalt....das ist nen mächtiger unterschied und i kann mir ne vorstellen das dies in München echt so gravierend ist
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Bei uns lag es für 5 Personen bei 379€ kalt....das ist nen mächtiger unterschied und i kann mir ne vorstellen das dies in München echt so gravierend ist
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23.03.2015 09:10
Zitat von Manveri:
Zitat von BlödmannVomDienst:
540 KALT??? Wow, wo wohnst du denn? Bei uns sinds 437 KALT für 5!!!! Personen?! Für 2 Personen wären es 276 EUR! Bist du sicher, dass du da auch richtig informiert bist und das nicht warm ist?Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da regional solche Unterschiede gibt. Zumal ja die Argen sich bei den Mieten nach dem aktuellen Existenzminimumbericht richtet und da wären es max. 399 EUR inkl. kalte Betriebskosten!
Für 276 Euro kalt bekommt man hier in Hamburg grade mal eine Garage![]()
Naja für 437 KALT bekommst hier auch keine 5-Zimmer-Wohnung, aber interessiert doch das Amt nicht.
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Wir zahlen 611 kalt und das ist durchaus noch günstig.
23.03.2015 09:19
In Hamburg liegt der KdU Satz für 2 Personen bei 418,20 Eur Nettokaltmiete. In München dürfte es nochmal mehr sein
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23.03.2015 09:26
Zitat von ANJUKA:
540 kalt für zwei Personen![]()
Bei uns lag es für 5 Personen bei 379€ kalt....das ist nen mächtiger unterschied und i kann mir ne vorstellen das dies in München echt so gravierend ist![]()
Doch ist es!
Aber ist es nicht egal? Schließlich hat sie was gefragt! Und in München herrschen nunmal horrende Mietpreise....
23.03.2015 09:28
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von ANJUKA:
540 kalt für zwei Personen![]()
Bei uns lag es für 5 Personen bei 379€ kalt....das ist nen mächtiger unterschied und i kann mir ne vorstellen das dies in München echt so gravierend ist![]()
Doch ist es!
Aber ist es nicht egal? Schließlich hat sie was gefragt! Und in München herrschen nunmal horrende Mietpreise....
Hier der Link dazu:
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwa ltung/Sozialreferat/sozialamt/kosten_der_unterkunf t/SGB_II_22_1_1_pdf.pdf
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