Alg 2 Brauch mal Rat von euch
04.08.2008 12:51
Hallo Ihr ich brauche mal einen rat oder vieleicht kennt jemand so eine situation und kann mir tips geben. also mein ehemann und ich haben uns getrennt gehabt und ich bin dann zur arge gegangen das war im april habe dann eine wohnung usw alles bekommen und geld für erstausstattung, unsere scheidung war da ja auch schon eingereicht nun ist es aber so das ich wieder mit mein mann näher gekommen bin wie schaut es aus wenn wir uns nun nicht scheiden lassen und wieder zusammen ziehen würden was müsste ich der arge zurück zahlen? habe ja die wohnung genutzt und das geld auch die monate lang für mich habe ja auch alleine gewohnt usw nur wir überlegen nun wieder zusammen zu ziehen. kennt sich da wer mit aus? DANKE
04.08.2008 12:54
Also ich denke nicht, das du was zurück zahlen musst, denn das geld hast du ja für die zeit bekommen, in der ihr getrennt wart und du alleine gewohnt hast
04.08.2008 12:56
Ich glaub auch nicht das du was zurück zahlen musst.
denn das hgeld ist ja futsch bzw stand es dir zu als du alleine gewohnt hast.
Aber ganz genau kann ich dir leider auch nicht helfen.
lg
denn das hgeld ist ja futsch bzw stand es dir zu als du alleine gewohnt hast.
Aber ganz genau kann ich dir leider auch nicht helfen.
lg
04.08.2008 12:56
Mh ja das ist richtig aber die arge kann doch zb sagen das sie nun nicht mehr die 3 monate miete bis kündigungsfrist zahlt oder? KENNT VIELEICHT AUCH WER SEITEN WO MAN SOWAS NACH SCHAUEN KANN
04.08.2008 12:59
Solange du allein in der Wohnung lebst, musst du gar nichts zurück zahlen. Auch nicht, wenn ihr euch wieder näher kommt und ein Paar werdet. Erst wenn ihr wieder zusammen ziehen würdet, dann entfällt zwar dein Anspruch auf ALG2, aber zurück zahlen brauchst du auch dann nichts.
04.08.2008 12:59
Eigendlich musst du nix zurück zahlen. Nur halt so flott wie möglich hin und bescheid geben das ihr euch wieder zusammenrauft und du keine zahlungen mehr brauchst. Wenn du nicht bescheid sagst und die mitbekommen das du zahlungen beziehst ohne das du die brauchst dann musst du zurück zahlen.
04.08.2008 13:04
Zitat von nicole110:
Mh ja das ist richtig aber die arge kann doch zb sagen das sie nun nicht mehr die 3 monate miete bis kündigungsfrist zahlt oder? KENNT VIELEICHT AUCH WER SEITEN WO MAN SOWAS NACH SCHAUEN KANN
na wenn du vorher aus der wohnung ausziehst ist klar das die das nicht mehr übernehmen...
kann mir kaum vorstellen das die so kullant noch sind...
04.08.2008 13:07
nun ja das mit der wohnung ist klar. muss ich schauen das ich die 3 monate dann so bezahlt bekomm habe ja kündigungsfrist. ich werde dann mal zum amt und den sagen das mein mann u ich es nochmal versuchen wollen noch wohn ich ja nicht wieder bei ihm.
04.08.2008 13:10
seh grad du bist in der 40. woche...
dann würd ich das aber langsam angehen mit dem mann...
iwieder zu ihm ziehen kannste ja immer noch...
wünsch dir viel glück und viel erfolg
dann würd ich das aber langsam angehen mit dem mann...
iwieder zu ihm ziehen kannste ja immer noch...
wünsch dir viel glück und viel erfolg
04.08.2008 13:11
Ja habe mir auch gedacht das nun erst mal der kleine zur welt kommen soll. und das ich dann zum amt gehen usw... habe auch nun heute ein brief bekomm das die mich am 11.8 sehen wollen muss da mal anrufen bescheid sagen das ich am 7.8 et habe und die den termin erst mal verlegen sollen.
04.08.2008 13:14
Oo die haben doch standardmässig den et?
ämter da frag ich mich echt nach was die gucken...
ämter da frag ich mich echt nach was die gucken...
04.08.2008 13:21
Kündige deine Wohnung nicht vorschnell. Warte lieber ab, bis sich eure Beziehung wieder gefestigt hat und du dir wirklich sicher bist, dass ihr gemeinsam unter einem Dach leben wollt und könnt. Dann kannste immer noch kündigen und die 3 Monate Frist nutzen,um die Beziehung wieder aufzubauen.
04.08.2008 13:30
ja da habe ich mich vorhin auch gewundert wenn ich am 7.8 et hab warum die wollen das ich am 11.8 da hin komme
04.08.2008 13:40
Zitat von nicole110:
Hallo Ihr ich brauche mal einen rat oder vieleicht kennt jemand so eine situation und kann mir tips geben. also mein ehemann und ich haben uns getrennt gehabt und ich bin dann zur arge gegangen das war im april habe dann eine wohnung usw alles bekommen und geld für erstausstattung, unsere scheidung war da ja auch schon eingereicht nun ist es aber so das ich wieder mit mein mann näher gekommen bin wie schaut es aus wenn wir uns nun nicht scheiden lassen und wieder zusammen ziehen würden was müsste ich der arge zurück zahlen? habe ja die wohnung genutzt und das geld auch die monate lang für mich habe ja auch alleine gewohnt usw nur wir überlegen nun wieder zusammen zu ziehen. kennt sich da wer mit aus? DANKE
Also, nach meiner bisherigen Erfahrung ist es so, dass das Jobcenter Dir das Geld solange zahlt, bbis Du eine neue AAdresse und die damit verbundenen Lebensänderungen wie z. B. neue Miete, Nebenkosten, neuer/alter Partner angibst. Bis dahin gibt es keine Überzahlung und Du mußt nix zurückzahlen. Auch nicht das Erstausstatttungsgeld.
Melde Dich erst wohnhaft um (Personalausweis), wenn die 3 Kündigungsmonate abgelaufen sind.
Wenn ich dir aber so einen Tip geben darf, bleib erstmal solange unter Deinem eigenem Dach, bis Du Dir 100%ig sicher bist, dass alles so funktioniert wie Du das möchtest. denn für dein kind ist dieses hin und her Wohnungsbedingt auch nicht so gut.
Cindy
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