2. Ausbildung - bekomm ich da Bafög?!
26.11.2009 20:17
meisterbafög. steht jedem in ausbildung zu und man muss die hälfte innerhalb von 30 jahren zinsfrei zurückzahlen.
ich mach auch noch eine und weiß nich wie das mit der finanzierung dann wird
ich mach auch noch eine und weiß nich wie das mit der finanzierung dann wird
26.11.2009 20:19
Mein Tipp:
Geh ins Rathaus/Gemeinde/landratsamt (was nicht was es bei euch ist). Die wissen welche stelle/welches Amt da zuständig ist. Und mach dir da ein info-termin aus.
Im Normalfall sieht es aber in deinem Fall nicht so gut aus.
Lg
Geh ins Rathaus/Gemeinde/landratsamt (was nicht was es bei euch ist). Die wissen welche stelle/welches Amt da zuständig ist. Und mach dir da ein info-termin aus.
Im Normalfall sieht es aber in deinem Fall nicht so gut aus.
Lg
26.11.2009 20:45
hallo
ich habe auch zwei artfremde ausbildungen gemacht. als erstes hab ich kauffrau im einzelhandel gelernt und dann 3 jahre später heilerziehungspflegerin. nun zu deiner frage. wenn deine erste ausbildung nicht staatlich unterstützt wurde, hast du in deiner zweiten ausbildung recht auf bafög. und zwar auf das schülerbafög, welches du nicht zurück zahlen musst. denn das war bei mir genauso.
ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.
Gruß yvi1982
ich habe auch zwei artfremde ausbildungen gemacht. als erstes hab ich kauffrau im einzelhandel gelernt und dann 3 jahre später heilerziehungspflegerin. nun zu deiner frage. wenn deine erste ausbildung nicht staatlich unterstützt wurde, hast du in deiner zweiten ausbildung recht auf bafög. und zwar auf das schülerbafög, welches du nicht zurück zahlen musst. denn das war bei mir genauso.
ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.
Gruß yvi1982
26.11.2009 20:47
ah dankeschön...
meines wissens wurde meine erste ausbildung nicht staatlich gefördert...
oder ist man staatlich gefördert wenn man bei der stadt gelernt hat
meines wissens wurde meine erste ausbildung nicht staatlich gefördert...
oder ist man staatlich gefördert wenn man bei der stadt gelernt hat
26.11.2009 20:48
Zitat von yvi1982:
hallo
ich habe auch zwei artfremde ausbildungen gemacht. als erstes hab ich kauffrau im einzelhandel gelernt und dann 3 jahre später heilerziehungspflegerin. nun zu deiner frage. wenn deine erste ausbildung nicht staatlich unterstützt wurde, hast du in deiner zweiten ausbildung recht auf bafög. und zwar auf das schülerbafög, welches du nicht zurück zahlen musst. denn das war bei mir genauso.
ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.
Gruß yvi1982
Oh toll dann steht es ja bei mir auch zu.
26.11.2009 20:54
nein so lange du ganz normales lehrlingsentgeld bekommen hast, ist nichts staatlich gefördert.
also dann zum bafögamt und beantragen. und bloß nicht abwimmeln lassen, haben sie nämlich bei mir auch versucht. aber euch steht es zu, also hartneckig bleiben.
also dann zum bafögamt und beantragen. und bloß nicht abwimmeln lassen, haben sie nämlich bei mir auch versucht. aber euch steht es zu, also hartneckig bleiben.
26.11.2009 21:17
ah ok cool.. dann kanns doch noch was werden..
bewerb mich trotzdem ma noch querbeet...
bewerb mich trotzdem ma noch querbeet...
26.11.2009 21:38
Bekommst du als auszubildende Krankenschwester denn kein Ausbildungsgeld?
War doch immer schon so, dass man für einen Ausbildungsberuf eben Ausbildungsgeld bekamm, oder wohnst du nicht in Deutschland?
War doch immer schon so, dass man für einen Ausbildungsberuf eben Ausbildungsgeld bekamm, oder wohnst du nicht in Deutschland?
26.11.2009 21:38
Bekommst du als auszubildende Krankenschwester denn kein Ausbildungsgeld?
War doch immer schon so, dass man für einen Ausbildungsberuf eben Ausbildungsgeld bekam, oder wohnst du nicht in Deutschland?
War doch immer schon so, dass man für einen Ausbildungsberuf eben Ausbildungsgeld bekam, oder wohnst du nicht in Deutschland?
27.11.2009 15:12
nein, die ausbildung findet in einer schwesternschule statt mit praktikas in der klinik
ich bin aus deutschland...
ich bin aus deutschland...
27.11.2009 20:14
ich kenne das auch nur so solange du bei deiner 1. ausbildung kein bafög bekommen hast hättest du anspruch
würde es einfach probieren
würde es einfach probieren
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt