12 Monate Elternzeit Papa
10.07.2014 17:00
wär es dann nicht sinnvoll deine Frau würde LM 3 noch Eltergeld nehmen? Dann habt ihr da wenigstens keinen VErlust?
10.07.2014 17:02
Ach ja, der Mann schreibt ja
Das bedeutet, dass vom Mutterschutz zur Elternzeit des Vaters zwei Tage fehlten, weswegen auch ein ganzer Monat Elternzeit für die Frau abgezogen wurde?
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Das bedeutet, dass vom Mutterschutz zur Elternzeit des Vaters zwei Tage fehlten, weswegen auch ein ganzer Monat Elternzeit für die Frau abgezogen wurde?
10.07.2014 17:04
Nen ich da jetzt richtig liege, wäre es doch nur sinnvoll, wenn die Frau auch noch den 3. Monat nimmt und du danach übernimmst?! Denn diese fehlenden ca 28 Tage sind ja so oder so dann weg.
10.07.2014 18:45
Hi,
meine Frau sollte am 15.02 entbinden und hat aber am
11.02 schon entbunden.
Hätte Sie am 15.02 entbunden wäre alles in bester Ordnung.
Aber am 11.02 geht gar nicht im Landratsamt da gibt es gleich
einen Abzug von einem ganzen Monat.
Wenn meine Frau nach dem Mutterschutz in die Elternzeit gegangen
wäre hätten sie Ihr auch gleich einen Monat wegen zu schnellen
entbinden
abgezogen.
Die Mutterschaft ist bei beiden Varianten gleich lang.
Man wird nur bestraft wenn das Kind zu zeitig kommt.
meine Frau sollte am 15.02 entbinden und hat aber am
11.02 schon entbunden.
Hätte Sie am 15.02 entbunden wäre alles in bester Ordnung.
Aber am 11.02 geht gar nicht im Landratsamt da gibt es gleich
einen Abzug von einem ganzen Monat.
Wenn meine Frau nach dem Mutterschutz in die Elternzeit gegangen
wäre hätten sie Ihr auch gleich einen Monat wegen zu schnellen
entbinden
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Die Mutterschaft ist bei beiden Varianten gleich lang.
Man wird nur bestraft wenn das Kind zu zeitig kommt.
10.07.2014 20:07
Aber das ist ja eigentlich auch Blödsinn.
Mein Sohn hatte ET am 09.12 und kam am 03.12 und da wurde nichts abgezogen. Es gab 8 Wochen Mutterschutzgeld und danach direkt Elterngeld
Mein Sohn hatte ET am 09.12 und kam am 03.12 und da wurde nichts abgezogen. Es gab 8 Wochen Mutterschutzgeld und danach direkt Elterngeld
10.07.2014 20:26
Also nee, das höre ich auch zum ersten Mal, dass einem da Nachteile entstehen, wenn man eher entbindet...
Dann müsste einem ja auch so rein theoretisch ein Monat abgezogen werden, wenn die Kinder früher kommen. Also, das kann ich nicht glauben. Meine Freundin hat auch ne Woche eher entbunden und da würde nix gekürzt. Lediglich deine 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt sind dann eben verkürzt.
Dann müsste einem ja auch so rein theoretisch ein Monat abgezogen werden, wenn die Kinder früher kommen. Also, das kann ich nicht glauben. Meine Freundin hat auch ne Woche eher entbunden und da würde nix gekürzt. Lediglich deine 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt sind dann eben verkürzt.
10.07.2014 22:33
Zitat von Enfelchen:
Also nee, das höre ich auch zum ersten Mal, dass einem da Nachteile entstehen, wenn man eher entbindet...
Dann müsste einem ja auch so rein theoretisch ein Monat abgezogen werden, wenn die Kinder früher kommen. Also, das kann ich nicht glauben. Meine Freundin hat auch ne Woche eher entbunden und da würde nix gekürzt. Lediglich deine 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt sind dann eben verkürzt.
das wird aber mein ich angehängt. man hat immer gleich viel Muschu.
Das "Problem" in dem Fall ist das die Mutter nicht in EZ geht sondern Papa gehn will.
Man bekommt die 8 Wochen Mutterschaftsgeld das ist halt meist nicht der 1. und 2. LM sondern ab und an etwas länger. Solang du Muschu Geld wird auf EG angerechnet und so defacto nichts ausbezalt. Es gelten hier aber angebrochene LM. Wenn sich also die Muschu Zahlung in den 3. LM reingeht "gehört" der zur Mutter. Wenn sie den Monat wieder arbeiten geht hat sie "pech" sie könnte auch daheim bleiben und das Geld mitnehmen. So bleiben halt dann nur noch 11 Monate übrig.
10.07.2014 22:48
So hört ich das verstanden.
Aber, ich versteh nicht, dass das an dem errechneten und dann tatsächlichem Termin festgemacht wird. Hab noch nie gehört, dass der errechnete Termin was damit zu tun hat.
Meiner Meinung nach hat's auch nur damit was zu tun, weil Mamas Mutterschutz in einen angefangenen Monat Elternzeit geht. Wenn sie jetzt die übrigen z.B. 28 Tage von dem dritten Monat genommen hätte, wäre ihnen das nicht flöten gegangen. Papa hat dann zwar trotzdem elf Monate, aber der Rest von dem 3. Monat wäre nicht verfallen.
Aber, ich versteh nicht, dass das an dem errechneten und dann tatsächlichem Termin festgemacht wird. Hab noch nie gehört, dass der errechnete Termin was damit zu tun hat.
Meiner Meinung nach hat's auch nur damit was zu tun, weil Mamas Mutterschutz in einen angefangenen Monat Elternzeit geht. Wenn sie jetzt die übrigen z.B. 28 Tage von dem dritten Monat genommen hätte, wäre ihnen das nicht flöten gegangen. Papa hat dann zwar trotzdem elf Monate, aber der Rest von dem 3. Monat wäre nicht verfallen.
10.07.2014 23:03
Zitat von Enfelchen:
So hört ich das verstanden.
Aber, ich versteh nicht, dass das an dem errechneten und dann tatsächlichem Termin festgemacht wird. Hab noch nie gehört, dass der errechnete Termin was damit zu tun hat.
Meiner Meinung nach hat's auch nur damit was zu tun, weil Mamas Mutterschutz in einen angefangenen Monat Elternzeit geht. Wenn sie jetzt die übrigen z.B. 28 Tage von dem dritten Monat genommen hätte, wäre ihnen das nicht flöten gegangen. Papa hat dann zwar trotzdem elf Monate, aber der Rest von dem 3. Monat wäre nicht verfallen.
ja genau das liegt einfach daran das es in den 3. LM reingeht. das hat nichts mit dem Termin selbst zu tun
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10.07.2014 23:08
wegen des Mutterschutzes schau da stehts noch mal:
Also der Mutterschutz endet immer am gleichen Tag, ob das Kind drei Tage zu früh oder zu spät kommt ist wurscht.
Zitat:
Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Also der Mutterschutz endet immer am gleichen Tag, ob das Kind drei Tage zu früh oder zu spät kommt ist wurscht.
10.07.2014 23:12
Zitat von Jani85:
wegen des Mutterschutzes schau da stehts noch mal:
Zitat:
Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Also der Mutterschutz endet immer am gleichen Tag, ob das Kind drei Tage zu früh oder zu spät kommt ist wurscht.
Das ist gut zu wissen. Das war mir nämlich nicht klar. Also hat man immer!!!! Insgesamt 14 Wochen Mutterschutz?
10.07.2014 23:17
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Jani85:
wegen des Mutterschutzes schau da stehts noch mal:
Zitat:
Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Also der Mutterschutz endet immer am gleichen Tag, ob das Kind drei Tage zu früh oder zu spät kommt ist wurscht.
Das ist gut zu wissen. Das war mir nämlich nicht klar. Also hat man immer!!!! Insgesamt 14 Wochen Mutterschutz?
ja. bei Frühchen und mehrlingen ist noch mal anders. Aber in der Regel ja.
10.07.2014 23:41
Ja, ich glaub da gibts extra was?! Aber, 4 Tage noch, dann bin ich auch aus der Frühchennummer raus
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11.07.2014 00:01
Ich hatte mein kind im august geboren in der 28 woche und hatte mutterschutz bis mitte dezember habe auch so lange normales gehalt bekommen (beamtin) und dann elterngeld erst ab januar bis august
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