Mütter- und Schwangerenforum

Keinen Unterhalt

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K.B.
4996 Beiträge
15.09.2023 07:01
Die Rückstände müssen einmal jährlich angemahnt werden, sonst verfallen sie.
Ach, und TS, solltest du einen Anwalt beauftragen, musst du die Beistandschaft beenden, beides geht nicht.
Anonym 1 (210542)
0 Beiträge
18.09.2023 07:10
Zitat von K.B.:

Die Rückstände müssen einmal jährlich angemahnt werden, sonst verfallen sie.
Ach, und TS, solltest du einen Anwalt beauftragen, musst du die Beistandschaft beenden, beides geht nicht.

Hallo muss ich die Rückstände anmahnen oder wer muss das machen?
K.B.
4996 Beiträge
18.09.2023 10:28
Wenn das Kind volljährig ist, dann das Kind selber, sonst der Unterhaltsberechtigte.
nilou
14361 Beiträge
18.09.2023 12:48
Zitat von K.B.:

Wenn das Kind volljährig ist, dann das Kind selber, sonst der Unterhaltsberechtigte.


Bei einer Beistandschaft macht es das Jugendamt, oder?
K.B.
4996 Beiträge
18.09.2023 15:39
Genau, die Beistände müssen jährlich eine Mahnung rausschicken. Ich habe Mütter, bei denen zahlt der Vater direkt auf das Konto der Mutter, dann ist es ihre Pflicht mir Bescheid zu geben, wenn die Zahlungen nicht laufen. Läuft es bei uns übers Konto, sehe ich es ja sofort.
Glücksstein
4444 Beiträge
20.09.2023 08:39
Zitat von K.B.:

Genau, die Beistände müssen jährlich eine Mahnung rausschicken. Ich habe Mütter, bei denen zahlt der Vater direkt auf das Konto der Mutter, dann ist es ihre Pflicht mir Bescheid zu geben, wenn die Zahlungen nicht laufen. Läuft es bei uns übers Konto, sehe ich es ja sofort.


Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Mein Anwalt hat mir mal gesagt, ich müsste alle Rückstände monatlich an den KV abmahnen, da es vor Gericht sonst so aussehen würde, als hätte man darauf verzichten wollen
K.B.
4996 Beiträge
20.09.2023 16:51
Das kann ich mir nicht vorstellen. Was wäre das für ein Aufwand für den Beistand monatlich anzumahnen, das ist nicht machbar. Und vor Gericht hatte ich nie was anderes gehört.
Ich habe sogar Klagen durch, da musste der Vater Jahre an Unterhalt zurückzahlen.
Glücksstein
4444 Beiträge
25.09.2023 18:42
Zitat von K.B.:

Das kann ich mir nicht vorstellen. Was wäre das für ein Aufwand für den Beistand monatlich anzumahnen, das ist nicht machbar. Und vor Gericht hatte ich nie was anderes gehört.
Ich habe sogar Klagen durch, da musste der Vater Jahre an Unterhalt zurückzahlen.


Die Beistandschaft nicht, aber Du selbst so laut Anwalt müsstest jeden Monat dem Unterhaltspflichtigen abmahnen, dass Summe X mittlerweile zu fordern ist.

Was für Unterhalt ist denn da über mehrere Jahre eingeklagt worden? Wenn er unterm Mindestunterhalt und somit Manfelfall ist und dann Unterhalt gezahlt wird kann die Differenz ja nicht als Schulden eingeklagt werden.
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