Mütter- und Schwangerenforum

*~Ebay Thread~*

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27.02.2010 10:18
Huhu..
das problem hab ich auch, man darf nur die ausgaben schwärzen und keine einnahmen...
Ich hab hier ja auch einiges weggekriegt und daher viele geldeingänge auf meinem konto und ebay....
Ich weiß allerdings es gibt nen freibetrag von 160€ da können se ja nicht ran...
den rest das mal ne gute frage was machen die denn da
Jetzt krieg ich angst Oo
27.02.2010 10:18
Verkaufs doch dann über ne Freundin
27.02.2010 10:20
Oder such dir ausreden, hast für andere verkauft

Dumdiduuuuu
27.02.2010 10:20
Hab ich gefunden:

Frage: Ab wann sind An- bzw. Verkäufe im Internet, z. B. bei "ebay", einkommen- bzw. umsatzsteuerpflichtig?

Für die Beurteilung der Steuerpflicht von Veräußerungsgeschäften gelten grundsätzlich die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Für An- und Verkäufe im Internet (z. B. ebay) gelten insoweit keine Besonderheiten. Einkommensteuerpflichtig ist danach in der Regel die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Hiervon ausgenommen ist allerdings die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Verbrauch (Wertverzehr) typischerweise der privaten Lebensführung zuzurechnen ist. Hierbei handelt es sich also um Wirtschaftsgüter des "täglichen Gebrauchs" (Gebrauchsgegenstände), die zunächst zur Verwendung im Rahmen der privaten Lebensführung angeschafft wurden (z. B. Kleidung, Einrichtungsgegenstände, PKW). Eine Steuerpflicht tritt überdies grundsätzlich erst ein, wenn der Gewinn aus allen Veräußerungsgeschäften eines Jahres zusammengerechnet mehr als 511 Euro beträgt. Der Gewinn ist dabei der Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten des Gegenstands und dem bei dessen Veräußerung erzielten Erlös. Zusätzlich können die Veräußerungskosten ebenfalls abgezogen werden. Wenn Sie allerdings wiederholt An- und Verkäufe tätigen und daraus Gewinne erzielen, kann schon ab dem ersten An- oder Verkaufsgeschäft auch eine gewerbliche Betätigung vorliegen. In diesem Fall sind die erzielten Gewinne steuerpflichtig unabhängig davon, wie lange der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ist. Außerdem entfällt die Freigrenze von 511 Euro, so dass Sie -ggf.- auch niedrigere Gewinne versteuern müssten. Darüber hinaus können die An- und Verkäufe auch zur Umsatzsteuerpflicht führen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie die Gegenstände nicht zum eigenen persönlichen Bedarf, sondern zum Zwecke des baldigen Verkaufs anschaffen. In diesem Fall verhalten Sie sich wie ein Händler am Markt und bereits wenige Verkaufsgeschäfte machen Sie zum Unternehmer. Umsatzsteuer wird dann in der Regel allerdings nur anfallen, wenn Ihre Einnahmen aus den Verkäufen und ggf. weiteren unternehmerischen Betätigungen die Kleinunternehmergrenze des § 19 Abs. 1 UStG von 17.500 Euro jährlich überschreiten.

Die Frage, ab welchem Umfang Veräußerungsgeschäfte als eine gewerbliche Betätigung zu beurteilen ist, kann nur im Einzelfall und nicht generell beantwortet werden. Sollten hierzu weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
Sweethonney
1766 Beiträge
27.02.2010 10:21
Zitat von alicia2008:

hab mal ne ganz doofe frage, die die noch in elternzeit sind, wollen die von arge die kontoauszüge sehen? im april/mai muss ich verlängerung des geldes beantragen weis aber ent mehr ob man auch kontoauszüge dabei legen muss, wegen sachen verkaufen in ebay

bei uns braucht man die kontoauszüge bei verlängerung nicht mehr vorzeigen aber in nrw weiß ich das mach da alle 3 oder 6monate die vorzeigen muss.
alicia2008
19179 Beiträge
27.02.2010 10:23
Zitat von Lunalein:

Verkaufs doch dann über ne Freundin


geht leider net, hab keine die bie ebay ist, bzw wo ich mit geld handeln kann.
stimmt es gibt ja den freibetrag. ach ich werd es einfach riskieren, und wenn arge was sagt, erkläre ichd enen das ich es wegen der nachzahlung machen musste von stadtwerke, sehen die ja dann auch auf kontoasuzug.

danke für antworten.
laemmchen
2537 Beiträge
27.02.2010 10:26
Zitat von alicia2008:

hab mal ne ganz doofe frage, die die noch in elternzeit sind, wollen die von arge die kontoauszüge sehen? im april/mai muss ich verlängerung des geldes beantragen weis aber ent mehr ob man auch kontoauszüge dabei legen muss, wegen sachen verkaufen in ebay

dabei handelt es sich aber nicht um einkommen, sondern um eine vermögensumwandlung

Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermöangesehen wird (§12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:
Angemessener Hausrat (§12 III Nr. 1 SGB II)
Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)
Nur wer einen schwunghaften Handel im Internet betreibt, hat gegebenfalls kein Anspruch mehr auf ALG II (Sozialgericht Wiesbaden S 16 AS 79/06 ER )

quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.as p?FacId=1116573

im zweifelsfall haust du ihnen die § um die ohren
alicia2008
19179 Beiträge
27.02.2010 10:27
also auf deutsch ich kann private sachen kleidung usw verkaufen wieviel ich will, da es net gewerblich ist? versteh dieses fachchinesich net
glaub aber net das ich über 100€ kommen würde, höchstens so an die 50€
laemmchen
2537 Beiträge
27.02.2010 10:27
Zitat von 17neumi07:

Darf man hier nur Werbung für ebay machen oder auch für hood.de?


ich denke, hood ist auch ok
laemmchen
2537 Beiträge
27.02.2010 10:28
Zitat von alicia2008:

also auf deutsch ich kann private sachen kleidung usw verkaufen wieviel ich will, da es net gewerblich ist? versteh dieses fachchinesich net
glaub aber net das ich über 100€ kommen würde, höchstens so an die 50€

solange es sich dabei um deine eigenen sachen handelt, ist es ok!!!
alicia2008
19179 Beiträge
27.02.2010 10:28
ok super danke euch
2008Sugarmama2010
9045 Beiträge
27.02.2010 10:31
höre das auch das erste mal das man die kontoauszüge vorlegen muss bei uns ist das net so
2008Sugarmama2010
9045 Beiträge
27.02.2010 10:32
ich hab auch ein paar tolle sachen drinne sony ericsson c 905 und ne wii und ne xbox unter popstar_k gucken einfach
17neumi07
828 Beiträge
27.02.2010 10:35
Zitat von laemmchen:

Zitat von 17neumi07:

Darf man hier nur Werbung für ebay machen oder auch für hood.de?


ich denke, hood ist auch ok


Danke
17neumi07
828 Beiträge
27.02.2010 10:38
Ich habe ganz viele schöne Kleiderpakete für Kinder bei Hood.de eingestellt,wer mal schauen mag,ihr findet die Sachen unter erweiterte suche und dann "17neumi07",aber vorsichtig ist viel.
Es sind :
Jungskleiderpakete von 50-86
Mädchenkleiderpakete von 62-110 und natürlich auch ein bischen Spielzeug
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