* * * TAUZIEHEN * * *
14.09.2016 15:56
Das habe ich gerade gefunden
"Denn etwaige gesetzliche Ruhezeiten gibt es nur zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens. Eine Mittagsruhe dagegen gibt es nicht. Das ist hierzulande grundsätzlich in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. Kommunen haben allerdings die Möglichkeit zusätzliche Regelungen zu erlassen."
Also mal googlen oder bei der Gemeinde nachfragen
"Denn etwaige gesetzliche Ruhezeiten gibt es nur zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens. Eine Mittagsruhe dagegen gibt es nicht. Das ist hierzulande grundsätzlich in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. Kommunen haben allerdings die Möglichkeit zusätzliche Regelungen zu erlassen."
Also mal googlen oder bei der Gemeinde nachfragen
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