Wer kann mal eben helfen?
18.05.2016 12:15
Zitat von Mica:
Na, und wenn ihr einen Kompromiss eingeht? Er bekommt die Hälfte von den 1000 und du die Hälfte von den 1800.... Sprich du bekommst noch 400 von ihm. Wäre doch ein fairer Kompromiss. Ihr teilt sozusagen das Geld, das ihr gemeinsam erwirtschaftet habt.
Würde ich nicht machen!
Die RSV lief auf ihn, also hat er das alleinige Anrecht auf die 1.800€.
Die Versicherung der Kinder lief auf sie, also hat sie das alleinige Anrecht auf die 1.000€.
Ihm da jetzt einen Kompromiss anbieten ist den kleinen Finger hingeben. Und so wie er klingt, nimmt er den ganzen Arm.
18.05.2016 12:59
Meiner Ansicht nach hat jeweils nur derjenige Anspruch, der Versicherungsnehmer ist - also DU bei der Versicherung für die Kinder und ER im Falle der RSV (auf wen der Kredit lief ist dabei völlig egal, es sind getrennte Verträge). Wärt ihr verheiratet gewesen, hätten die Auszahlungsbeträge im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden können. So bleibt meines Erachtens jeder bei seinem.
18.05.2016 13:18
Schöne Grüße an Deinen Ex, wenn Du die alleinige Versicherungsnehmerin bist, und auch nur Du Unterschrieben hast, hat er keinerlei Ansprüche auf das Geld.
Bei der anderen Versicherung, gildet genau das gleiche. Hat er die Versicherung damals alleine abgeschlossen, hast Du keine Ansprüche.
Bei der anderen Versicherung, gildet genau das gleiche. Hat er die Versicherung damals alleine abgeschlossen, hast Du keine Ansprüche.
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