Wenn die Versicherung nicht zahlt ….
17.09.2021 23:06
Zitat von BlödmannVomDienst:Falscher therad meine Töchter um die es geht sind 4&5
Zitat von bambina_1990:
Zitat von Nela77:Ahh danke , das wusste ich zb wirklich nicht
Eure Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt für euch auch unberechtigte Ansprüche ab - also wie eine Rechtschutzversicherung. Die Haftpflichtversicherung richtet sich zunächst mal nach dem BGB- aber oft sind Zusatzbausteine wie z.B. Schäden durch minderjährige Kinder zusätzlich eingeschlossen (auch wenn sie laut BGB nicht haftbar wären).
Kinder über 7 Jahren sind (außer im fließenden Straßenverkehr) immer in der Familienhaftpflicht beitragsfrei mitversichert. Manche bzw. die meisten Versicherungen bieten aber auch zusätzlich (natürlich gegen Aufpreis) die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder (also unter 7 Jahren) an. Und um das nochmal richtig zu stellen: Die Tochter der TS ist 9 Jahre alt und somit NICHT mehr deliktunfähig, sprich sie kann durchaus für Schäden haftbar gemacht werden. Deliktunfähig sind Kinder unter 10 Jahren NUR im fließenden Straßenverkehr.
17.09.2021 23:08
Zitat von Pakuna:Über die Haftpflicht haben wir das gemeldet , die meinten auch das wäre richtig bei ihnen
Welche Versicherung genau soll das denn bezahlen? Deine Privathaftpflicht? Alles was in Verbindung mit Leihe, Miete, Pacht passiert, ist nicht abgedeckt von einer PHV.
17.09.2021 23:11
Zitat von bambina_1990:
Zitat von BlödmannVomDienst:Falscher therad meine Töchter um die es geht sind 4&5
Zitat von bambina_1990:
Zitat von Nela77:Ahh danke , das wusste ich zb wirklich nicht
Eure Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt für euch auch unberechtigte Ansprüche ab - also wie eine Rechtschutzversicherung. Die Haftpflichtversicherung richtet sich zunächst mal nach dem BGB- aber oft sind Zusatzbausteine wie z.B. Schäden durch minderjährige Kinder zusätzlich eingeschlossen (auch wenn sie laut BGB nicht haftbar wären).
Kinder über 7 Jahren sind (außer im fließenden Straßenverkehr) immer in der Familienhaftpflicht beitragsfrei mitversichert. Manche bzw. die meisten Versicherungen bieten aber auch zusätzlich (natürlich gegen Aufpreis) die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder (also unter 7 Jahren) an. Und um das nochmal richtig zu stellen: Die Tochter der TS ist 9 Jahre alt und somit NICHT mehr deliktunfähig, sprich sie kann durchaus für Schäden haftbar gemacht werden. Deliktunfähig sind Kinder unter 10 Jahren NUR im fließenden Straßenverkehr.
Ah sry, aber man bin ich heute blöd......
17.09.2021 23:13
Zitat von BlödmannVomDienst:Weis ja welchen therad zu meinst
Zitat von bambina_1990:
Zitat von BlödmannVomDienst:Falscher therad meine Töchter um die es geht sind 4&5
Zitat von bambina_1990:
...
Kinder über 7 Jahren sind (außer im fließenden Straßenverkehr) immer in der Familienhaftpflicht beitragsfrei mitversichert. Manche bzw. die meisten Versicherungen bieten aber auch zusätzlich (natürlich gegen Aufpreis) die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder (also unter 7 Jahren) an. Und um das nochmal richtig zu stellen: Die Tochter der TS ist 9 Jahre alt und somit NICHT mehr deliktunfähig, sprich sie kann durchaus für Schäden haftbar gemacht werden. Deliktunfähig sind Kinder unter 10 Jahren NUR im fließenden Straßenverkehr.
Ah sry, aber man bin ich heute blöd......
17.09.2021 23:14
Zitat von bambina_1990:
Zitat von BlödmannVomDienst:Weis ja welchen therad zu meinst
Zitat von bambina_1990:
Zitat von BlödmannVomDienst:Falscher therad meine Töchter um die es geht sind 4&5
...
Ah sry, aber man bin ich heute blöd......
Stehen ja auch beide auf der Startseite und geht bei beiden um Versicherung und "angebliche" Schäden durch Kinder etc....
Aber trotzdem, man bin ich verwirrt.
18.09.2021 01:01
Zitat von bambina_1990:
Zitat von Fjara:Genau , um die Kratzer geht es da nichtmal
Zitat von Mimiminime:
Zitat von bambina_1990:
Hallo in die Runde,
Als wir aus dem Urlaub zurück kamen bekam ich eine E-Mail von unserer Vermieterin des Ferienhauses, in der sie bedauert wie verschmutzt wird das Haus in verlassen hätten. Ich dachte erst mal um Gott was haben die Kinder gemacht was ich nicht gesehen habe
Dann kam im nächsten Satz dass auf dem Couchtisch ein Filzstiftfleck wäre, welche ist die Putzfrauen selbst nach 1 Stunde putzen mit Spezialputzmittel nicht abbekommen hätten außerdem war auf der Eckbank auf dem Polster ein kleiner Fleck, den ich wirklich nicht gesehen hatte
Ich sollte das meiner Versicherung melden, was ich auch getan habe. Die Versicherung hat das allerdings belächelt da die Möbel schon 26 Jahre alt sind, was ersichtlich war an den Inventar Aufklebern
Meine Vermutung ist dass die neue Möbel Abgreifen wollten über meine Versicherung, denn der Vermieter sagte auch dass der Tisch schon einmal abgeschliffen wurde und der Tischler sagte dass man ihn nicht noch mal abschleifen kann und er somit trotzdem das Geld von der Versicherung fürs abschleifen haben möchte und dann einen neuen kauft also quasi Versicherungsbetrug welches ich unsere Versicherung auch mitgeteilt habe.
Trotzdem die Frage jetzt, wer zahlt wenn die Versicherung sich weigert? Können wir dann trotzdem zu Rechenschaft gezogen werden? Anbei habe ich mal zwei Bilder gehängt
Das mit der Tischplatte könnt doch unmöglich Uhr gewesen sein. Oder haben deine Kinder da Gegenstände drauf gehauen?
Die Versicherung wird da schon ein passendes Antwortschreiben zu verfassen. Ihr das zukommen lassen und gut ist es.
Ich glaube, bei der Tischplatte gings nichtmal um die Kratzer, sondern wirklich nur um die gruenen Filzstiftflecke, kann das sein? Und die fallen auf dem zerschrabbelten Teil mal so gar nicht mehr ins Gewicht...
Das sieht man doch kaum die will echt neue Möbel auf eure Kosten. Von wegen " eine Stunde Schrubben. Ich würde dir dass in ein paar Minuten reinigen, auch im Sofa. Biete ihr an, 2,49 Euro zu überweisen für Dr. Beckmann Reiniger Filzstift
18.09.2021 07:25
Zitat von Pakuna:
Welche Versicherung genau soll das denn bezahlen? Deine Privathaftpflicht? Alles was in Verbindung mit Leihe, Miete, Pacht passiert, ist nicht abgedeckt von einer PHV.
Hier geht es nicht um eine Angelegenheit aus dem Mietverhältnis sondern um eine „Sachbeschädigung“. Das ist über die Haftpflicht versichert. Miete wäre man mietet sich eine Maschine und die beschädigt man dann.
18.09.2021 07:29
Zitat von bambina_1990:
Zitat von Pakuna:Über die Haftpflicht haben wir das gemeldet , die meinten auch das wäre richtig bei ihnen
Welche Versicherung genau soll das denn bezahlen? Deine Privathaftpflicht? Alles was in Verbindung mit Leihe, Miete, Pacht passiert, ist nicht abgedeckt von einer PHV.
Das stimmt so aber nicht. Das ist auf jeden Fall Haftpflicht.
Bei einigen ist sowas definitiv im Grundpaket abgedeckt. Bei anderen über einen Zusatzbaustein. Nennt sich Mietsachschäden in Reiseunterkünften.
Und auch Kinder unter 7 bzw 10 Jahren sind mittlerweile bei einigen im Grundpaket.
Wobei ich hier auch eher davon ausgehe, dass aufgrund des Alters der Möbel nicht gezahlt wird. Maximal eine Reinigung von Tisch und Sofa aber keine Neuanschaffung
19.09.2021 15:23
Ich danke euch erstmal. Hab’s vor 3 Wochen gemeldet , mal sehen wann wir Info bekommen
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