Mütter- und Schwangerenforum

Was muss ich alles tun?

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wolkenschaf
11974 Beiträge
07.06.2016 13:28
Zitat von Maria123:

Was kann man denn damit bewirken wenn die fest gelegt werden, kann man da irgendwie auch irgendwann das Sorgerecht zurück bekommen? Also wir haben geteiltes Sorgerecht. Ich hätte aber gern das alleinige


um das alleinige Sorgerecht zu bekommen, müssen schon wirklich krasse Dinge vorgefallen sein. Das was du schilderst ist zwar ärgerlich, reicht aber bei weitem nicht aus. Im Sinne der Kinder würde ich wirklich über das Jugendamt gehen. Wenn er Interesse an seinen Kindern hat, muss er sich dann an die vereinbarten Termine halten, sonst sieht er sie eben nicht.
Wie ist euer Verhältnis sonst? Könnt ihr normal miteinander reden, oder geht das nicht? Würde ein offenes Gespräch zwischen euch was bringen oder ist das eher aussichtslos?
Was Klamotten und die Kindersitze angeht: Da würde ich im Sinne meiner Kinder handeln. Mir wäre wichtiger, dass sie sicher im Auto transportiert werden und was zum Anziehen haben (auch Wechselklamotten), als mein Ärger und meine Bequemlichkeit. Natürlich ist es doof, was er da abzieht, aber am Ende sind die Kinder die Leidtragenden, wenn ihr euch nicht einigen könnt...
shelyra
69203 Beiträge
07.06.2016 16:14
Zitat von Naala:

Naja,selbst wenn das Jugendamt eingeschaltet wird,zwingen kann ihn niemand seine Kinder zu nehmen...so ist das nunmal.

Das Jugendamt kann höchstens versuchen auf ihn einzuwirken,mehr aber auch nicht.
Es gibt nicht die Pflicht sich um die Kinder nach einer Trennung zu kümmern (abgesehen vom finanziellen Aspekt).

das stimmt schon - zwingen kann man ihn auch mit jugendamt nicht!
aber er kann dann nicht behaupten, dass er seine kids nicht sieht, die ex ihm die kids vorenthält usw
MiramitLionel
7483 Beiträge
07.06.2016 16:17
Ich würde zum Jugendamt gehen und das dort regeln, besonders den Umgang. Ist der festgelegt und holt die Kinder nicht, dann ist es eben so.

Wegen Kleidung und Kindersitzen würde ich mich nicht aufregen. Einfach lächeln und drüber stehen.

Das alleinige Sorgerecht wirst du unter den Umständen nicht bekommen, außer er gibt es dir freiwillig.
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