Versicherungsdaten vor Urteil herausgeben?
22.06.2018 18:37
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von Senami3:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von Senami3:
Der ist ja witzig:
Er droht dir damit zivilrechtlich dagegen vorzugehen? Ja dann soll er doch: nichts anderes ist es als ein zivilrechtliches Verfahren (sofern es überhaupt zum Verfahren kommt), wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft.
Ähm, nein!
Liebe TS, wenn Ihr ohnehin schon einen Anwalt mandatiert habt, solltet Ihr mit diesem Rücksprache halten. Der kennt den Sachverhalt (und die Rechtslage)
Warum nein? Meine Info ist die, dass eine Klage auf Schadenersatz ein zivilrechtliches Verfahren ist und ein Verfahren zum Sachverhalt selbst ein strafrechtliches. Im obigen Fall würde dann das strafrechtliche voran gehen bei der Staatsanwaltschaft, das zivilrechtliche folgen seitens Geschädigtem. Oder?
Nicht falsch verstehen, es interessiert mich wirklich das richtig zu haben.
So wird ein Schuh draus Im ersten Posting klang es so: Staatsanwaltschaft = Zivilverfahren
Ok. Da habe ich in der Formulierung geschludert.
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