Vermieter hat die Kündigung ausgesprochen. Auszug schon vorher möglich?
07.04.2022 15:03
Hallo zusammen, wie's der Titel schon sagt, hat mein Vermieter die Kündigung ausgesprochen. Ich weiß, rechtlich ist nur schriftlich gültig, aber wenn er doch noch mit nem Zettel kommt, hab ich dann das Recht zum Beispiel jetzt im Mai schon auszuziehen? Liebe Grüße
07.04.2022 15:05
Recht: Nur wenn er euch fristlos kündigt.
Ansonsten gelten grundsätzlich Kündigungsfristen.
Wenn er euch schnell raushaben möchte ist er natürlich bestimmt damit einverstanden.
Ansonsten gelten grundsätzlich Kündigungsfristen.
Wenn er euch schnell raushaben möchte ist er natürlich bestimmt damit einverstanden.
07.04.2022 15:12
Ohhh Wahnsinn! So eine schnelle Antwort hatte ich Ned erwartet. Na dann bin ich Mal gespannt Das ganze Theater übrigens wegen eines Kartons der im Papiermüll war und irgendwas dran hing. Scheinbar hat er vollstens reingelangt und ich weiß nicht mal was es war
07.04.2022 15:16
Wohlgemerkt ist das eine gemeinsame Tonne und die schmeißen als Sachen rein die gar nicht rein gehören und ich Fische die dann regelmäßig raus
07.04.2022 16:09
Was ist denn der Kündigungsgrund? Vermieter brauchen sehr triftige Gründe, um ihre Mieter vor die Tür zu setzen. Nur so als Info, falls ihr da eigentlich gar nicht ausziehen wollt.
07.04.2022 16:19
Wegen einem Karton wird man nicht gekündigt und mündlich zählt eh nicht. Mit dieser Begründung käme er nicht durch.
Käme eine offizielle Kündigung müsstet ihr eure Kündigungsfrist ebenfalls einhalten oder mit ihm klären, ob ein schneller Auszug für ihn ok wäre. Was es dann sicher wäre.
Käme eine offizielle Kündigung müsstet ihr eure Kündigungsfrist ebenfalls einhalten oder mit ihm klären, ob ein schneller Auszug für ihn ok wäre. Was es dann sicher wäre.
07.04.2022 16:23
Also ich bezweifel, dass der geschilderte Fall Grundlage für eine Kündigung ist.
Er kann doch noch nicht mal nachweisen wer da was wo und wann reingeworfen hat.
Soll jetzt jeder gekündigt werden, der das gewesen sein könnte?
Ist irgendwas sonst vorgefallen, weswegen er euch auf den Kieker haben könnte und da irgendwelche Kündigungsgründe an den Haaren herbei zieht?
Ich würde mir das, ehrlich gesagt, nicht bieten lassen unschuldig für etwas bestraft zu werden.
Er kann doch noch nicht mal nachweisen wer da was wo und wann reingeworfen hat.
Soll jetzt jeder gekündigt werden, der das gewesen sein könnte?
Ist irgendwas sonst vorgefallen, weswegen er euch auf den Kieker haben könnte und da irgendwelche Kündigungsgründe an den Haaren herbei zieht?
Ich würde mir das, ehrlich gesagt, nicht bieten lassen unschuldig für etwas bestraft zu werden.
07.04.2022 16:58
Klingt nicht so als wärest du traurig drum?
Wenn doch,bringt ihm eine mündliche Kündigung hat nichts.
Und er müsste sehr gute Gründe haben,vor allem wenn dann auch noch Kinder im Spiel sind.
Mieter zu kündigen ist ein wirklich super schweres Unterfangen.
Wenn doch,bringt ihm eine mündliche Kündigung hat nichts.
Und er müsste sehr gute Gründe haben,vor allem wenn dann auch noch Kinder im Spiel sind.
Mieter zu kündigen ist ein wirklich super schweres Unterfangen.
07.04.2022 17:09
Wohnt der Vermieter mit im Haus (zB Zweifamilienhaus). Kann er ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen, dadurch verlängert sich aber die gesetzliche Frist nochmal um einige Monate (hab ich selbst als Vermieter schon gemacht).
Der Vermieter kann sich aber darauf einlassen den Mieter früher raus zu lassen, muss er aber nicht, da ihm ja sonst auch Miete wegfällt. Ich hab’s meiner Mieterin aber erlaubt, war froh als sie raus war.
Der Vermieter kann sich aber darauf einlassen den Mieter früher raus zu lassen, muss er aber nicht, da ihm ja sonst auch Miete wegfällt. Ich hab’s meiner Mieterin aber erlaubt, war froh als sie raus war.
07.04.2022 17:15
Zitat von Malawi27:
Wohnt der Vermieter mit im Haus (zB Zweifamilienhaus). Kann er ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen, dadurch verlängert sich aber die gesetzliche Frist nochmal um einige Monate (hab ich selbst als Vermieter schon gemacht).
Der Vermieter kann sich aber darauf einlassen den Mieter früher raus zu lassen, muss er aber nicht, da ihm ja sonst auch Miete wegfällt. Ich hab’s meiner Mieterin aber erlaubt, war froh als sie raus war.
Hallöchen, also reicht es, wenn er es ausspricht? Habe ich das richtig verstanden? Das mit, wenn er darin wohnt, habe ich auch bei Google gelesen. Also tatsächlich leben wir seit Oktober auf einer Baustelle weil hier ein Wasserrohrbruch war. (Nicht mein Verschulden) und es passiert einfach nichts. Habe jetzt wochenlang aus Kartons gelebt, weil ich mich 3infach bereit gemacht hab für den Fall, dass endlich Mal was passiert und die Küche komplett leer geräumt werden muss. Hätte ja auch Mietminderung beantragen können, hab ich aber nicht weil ich weiß, dass sie selbst am kämpfen sind.
07.04.2022 17:21
§568 BGB
(1) Die Kündigung eines Mietverhältnisses Bedarf der schriftlichen Form.
Bisher ist euer Mietvertrag also nicht gekündigt.
(1) Die Kündigung eines Mietverhältnisses Bedarf der schriftlichen Form.
Bisher ist euer Mietvertrag also nicht gekündigt.
07.04.2022 18:22
Zitat von Schneggi08:
Zitat von Malawi27:
Wohnt der Vermieter mit im Haus (zB Zweifamilienhaus). Kann er ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen, dadurch verlängert sich aber die gesetzliche Frist nochmal um einige Monate (hab ich selbst als Vermieter schon gemacht).
Der Vermieter kann sich aber darauf einlassen den Mieter früher raus zu lassen, muss er aber nicht, da ihm ja sonst auch Miete wegfällt. Ich hab’s meiner Mieterin aber erlaubt, war froh als sie raus war.
Hallöchen, also reicht es, wenn er es ausspricht? Habe ich das richtig verstanden? Das mit, wenn er darin wohnt, habe ich auch bei Google gelesen. Also tatsächlich leben wir seit Oktober auf einer Baustelle weil hier ein Wasserrohrbruch war. (Nicht mein Verschulden) und es passiert einfach nichts. Habe jetzt wochenlang aus Kartons gelebt, weil ich mich 3infach bereit gemacht hab für den Fall, dass endlich Mal was passiert und die Küche komplett leer geräumt werden muss. Hätte ja auch Mietminderung beantragen können, hab ich aber nicht weil ich weiß, dass sie selbst am kämpfen sind.
Muss definitiv schriftlich erfolgen!
07.04.2022 18:24
Zitat von Malawi27:
Zitat von Schneggi08:
Zitat von Malawi27:
Wohnt der Vermieter mit im Haus (zB Zweifamilienhaus). Kann er ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen, dadurch verlängert sich aber die gesetzliche Frist nochmal um einige Monate (hab ich selbst als Vermieter schon gemacht).
Der Vermieter kann sich aber darauf einlassen den Mieter früher raus zu lassen, muss er aber nicht, da ihm ja sonst auch Miete wegfällt. Ich hab’s meiner Mieterin aber erlaubt, war froh als sie raus war.
Hallöchen, also reicht es, wenn er es ausspricht? Habe ich das richtig verstanden? Das mit, wenn er darin wohnt, habe ich auch bei Google gelesen. Also tatsächlich leben wir seit Oktober auf einer Baustelle weil hier ein Wasserrohrbruch war. (Nicht mein Verschulden) und es passiert einfach nichts. Habe jetzt wochenlang aus Kartons gelebt, weil ich mich 3infach bereit gemacht hab für den Fall, dass endlich Mal was passiert und die Küche komplett leer geräumt werden muss. Hätte ja auch Mietminderung beantragen können, hab ich aber nicht weil ich weiß, dass sie selbst am kämpfen sind.
Muss definitiv schriftlich erfolgen!
Okay danke für deine Hilfe! Bin gespannt.. hätte morgen sogar schon ne Wohnungsbesichtigung. Aber naja Mal sehen
07.04.2022 20:43
Ein Karton im Papiermüll ist kein rechtsgültiger Grund euch kündigen zu können. Außerdem was ist das überhaupt für ein Problem? Kartons gehören doch in den Papiermüll, ich verstehe deine Geschichte irgendwie nicht, was ist denn wirklich vorgefallen?
Da braucht ihr euch keine Gedanken zu machen, kündbar seid ihr eigentlich in D nur wenn ihr die Miete nicht zahlt und das muss schon mehrere Monate nicht erfolgen, oder extrem gegen Regeln/Auflagen verstoßen.
Das einzige was es noch gibt ist Eigenbedarf, aber da muss er richtig nachweisen dass er diesen hat.
Da braucht ihr euch keine Gedanken zu machen, kündbar seid ihr eigentlich in D nur wenn ihr die Miete nicht zahlt und das muss schon mehrere Monate nicht erfolgen, oder extrem gegen Regeln/Auflagen verstoßen.
Das einzige was es noch gibt ist Eigenbedarf, aber da muss er richtig nachweisen dass er diesen hat.
07.04.2022 23:21
Zitat von Yoshi2020:Huhu, da hing wohl was dran, was ich aber beim kleinmachen ned Mal gesehen habe. Hat sich dann als Honig rausgestellt der bissl ausgelaufen ist. Aber deshalb so ein Theater machen.. vorallem hab ich da schon ganz andere Sachen drin gesehen die gar Ned rein gehören Egal, kommt immer alles im Leben so wie's sein soll. Ich lebe hier seit Oktober quasi auf ner Baustelle weil ein Wasserrohrbruch war und bislang wurde nix gemacht. Also kein abtrag. Hoffe nur das ich dann wirklich schnell was bekomme falls wirklich ne Kündigung rein flattert
Ein Karton im Papiermüll ist kein rechtsgültiger Grund euch kündigen zu können. Außerdem was ist das überhaupt für ein Problem? Kartons gehören doch in den Papiermüll, ich verstehe deine Geschichte irgendwie nicht, was ist denn wirklich vorgefallen?
Da braucht ihr euch keine Gedanken zu machen, kündbar seid ihr eigentlich in D nur wenn ihr die Miete nicht zahlt und das muss schon mehrere Monate nicht erfolgen, oder extrem gegen Regeln/Auflagen verstoßen.
Das einzige was es noch gibt ist Eigenbedarf, aber da muss er richtig nachweisen dass er diesen hat.
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