Verläumdung beim AG
29.12.2015 07:14
Grds. würde ich dir auch anwaltliche Beratung empfehlen. Am besten jemand der auf Strafrecht/Stalking spezialisiert ist.
29.12.2015 12:12
sollte dein AG dir eine Abmahnung geben, wird dort kaum der name der person drin stehen, die sich beschwert hat.
29.12.2015 13:35
Zitat von KratzeKatze:mit Abmahnung kann man den einfordern!
sollte dein AG dir eine Abmahnung geben, wird dort kaum der name der person drin stehen, die sich beschwert hat.
Denn man muss die chance der Gegendarstellung bekommen.
17.01.2016 21:34
Nabend. Wollte mal kurz ein Update dalassen.
Es gab,wie erwartet,keinerlei Konsequenzen für mich.
Allerdings einen erneuten Anruf meiner BL. Es gab erneut eine Beschwerde dieser Person. Ich habe sie geschlagen....
ich scheine wirklich magische Fähigkeiten zu haben.
Ich beschimpfe jemanden,erteile ihr HV und Schlage sie und NIEMAND bemerkt das!!!
Spass beiseite. Ich denke,es wird Zeit, dass ich einen Anwalt kontaktiere.
Es gab,wie erwartet,keinerlei Konsequenzen für mich.
Allerdings einen erneuten Anruf meiner BL. Es gab erneut eine Beschwerde dieser Person. Ich habe sie geschlagen....
ich scheine wirklich magische Fähigkeiten zu haben.
Ich beschimpfe jemanden,erteile ihr HV und Schlage sie und NIEMAND bemerkt das!!!
Spass beiseite. Ich denke,es wird Zeit, dass ich einen Anwalt kontaktiere.
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