Vater weigert sich Arbeitgeberbescheinigung auszufüllen
30.03.2023 17:24
Hallo an alle,
vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Da mein Sohn 18 und in Ausbildung ist musste nun ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Allerdings weigert sich der Vater meines Sohnes die Arbeitgeberbescheinigung trotz mehrmaligem bitten auszufüllen.
Die Familienkasse teilte mir mit, dass sie aus datenschutztechnischen Gründen keine Unterlagen vom Vater anfordern dürfen.
Weiß jemand wie die Familienkasse in diesem Fall entscheiden wird?
Der Vater ignoriert jegliche Anfrage. Ich wollte nur ungern einen Rechtsanwalt dafür beauftragen.
vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Da mein Sohn 18 und in Ausbildung ist musste nun ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Allerdings weigert sich der Vater meines Sohnes die Arbeitgeberbescheinigung trotz mehrmaligem bitten auszufüllen.
Die Familienkasse teilte mir mit, dass sie aus datenschutztechnischen Gründen keine Unterlagen vom Vater anfordern dürfen.
Weiß jemand wie die Familienkasse in diesem Fall entscheiden wird?
Der Vater ignoriert jegliche Anfrage. Ich wollte nur ungern einen Rechtsanwalt dafür beauftragen.
30.03.2023 17:37
Zitat von Palabras2:
Hallo an alle,
vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Da mein Sohn 18 und in Ausbildung ist musste nun ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Allerdings weigert sich der Vater meines Sohnes die Arbeitgeberbescheinigung trotz mehrmaligem bitten auszufüllen.
Die Familienkasse teilte mir mit, dass sie aus datenschutztechnischen Gründen keine Unterlagen vom Vater anfordern dürfen.
Weiß jemand wie die Familienkasse in diesem Fall entscheiden wird?
Der Vater ignoriert jegliche Anfrage. Ich wollte nur ungern einen Rechtsanwalt dafür beauftragen.
Kennst du den Arbeitgeber?
Bitte ihn direkt das auszufüllen. Schließlich muss er das doch ausfüllen, nicht der Vater oder?
30.03.2023 17:42
Zitat von Dream1992:
Zitat von Palabras2:
Hallo an alle,
vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Da mein Sohn 18 und in Ausbildung ist musste nun ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Allerdings weigert sich der Vater meines Sohnes die Arbeitgeberbescheinigung trotz mehrmaligem bitten auszufüllen.
Die Familienkasse teilte mir mit, dass sie aus datenschutztechnischen Gründen keine Unterlagen vom Vater anfordern dürfen.
Weiß jemand wie die Familienkasse in diesem Fall entscheiden wird?
Der Vater ignoriert jegliche Anfrage. Ich wollte nur ungern einen Rechtsanwalt dafür beauftragen.
Kennst du den Arbeitgeber?
Bitte ihn direkt das auszufüllen. Schließlich muss er das doch ausfüllen, nicht der Vater oder?
Der Vater ist aber verpflichtet dem nachzukommen.
Wenn er sich so wehhement weigert, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Freiwillig will er es ja nicht vom AG ausfüllen lassen.
30.03.2023 18:29
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Dream1992:
Zitat von Palabras2:
Hallo an alle,
vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Da mein Sohn 18 und in Ausbildung ist musste nun ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Allerdings weigert sich der Vater meines Sohnes die Arbeitgeberbescheinigung trotz mehrmaligem bitten auszufüllen.
Die Familienkasse teilte mir mit, dass sie aus datenschutztechnischen Gründen keine Unterlagen vom Vater anfordern dürfen.
Weiß jemand wie die Familienkasse in diesem Fall entscheiden wird?
Der Vater ignoriert jegliche Anfrage. Ich wollte nur ungern einen Rechtsanwalt dafür beauftragen.
Kennst du den Arbeitgeber?
Bitte ihn direkt das auszufüllen. Schließlich muss er das doch ausfüllen, nicht der Vater oder?
Der Vater ist aber verpflichtet dem nachzukommen.
Wenn er sich so wehhement weigert, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Freiwillig will er es ja nicht vom AG ausfüllen lassen.
Nein, ich kenne den AG nicht. Zum KV bestand noch nie Kontakt. Wir kennen die Adresse auch nur vom Einwohnermeldeamt.
Eigentlich wollte ich das mit dem Anwalt vermeiden, weil das zusätzlich kompliziert für mich ist.
30.03.2023 18:37
Zitat von Palabras2:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Dream1992:
Zitat von Palabras2:
Hallo an alle,
vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Da mein Sohn 18 und in Ausbildung ist musste nun ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Allerdings weigert sich der Vater meines Sohnes die Arbeitgeberbescheinigung trotz mehrmaligem bitten auszufüllen.
Die Familienkasse teilte mir mit, dass sie aus datenschutztechnischen Gründen keine Unterlagen vom Vater anfordern dürfen.
Weiß jemand wie die Familienkasse in diesem Fall entscheiden wird?
Der Vater ignoriert jegliche Anfrage. Ich wollte nur ungern einen Rechtsanwalt dafür beauftragen.
Kennst du den Arbeitgeber?
Bitte ihn direkt das auszufüllen. Schließlich muss er das doch ausfüllen, nicht der Vater oder?
Der Vater ist aber verpflichtet dem nachzukommen.
Wenn er sich so wehhement weigert, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Freiwillig will er es ja nicht vom AG ausfüllen lassen.
Nein, ich kenne den AG nicht. Zum KV bestand noch nie Kontakt. Wir kennen die Adresse auch nur vom Einwohnermeldeamt.
Eigentlich wollte ich das mit dem Anwalt vermeiden, weil das zusätzlich kompliziert für mich ist.
Na toll da kommt was auf mich zu.... Hatte der Vater von deinem Kind das Sorgerecht oder nur du alleine?
30.03.2023 19:36
Zitat von Palabras2:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Dream1992:
Zitat von Palabras2:
Hallo an alle,
vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Da mein Sohn 18 und in Ausbildung ist musste nun ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Allerdings weigert sich der Vater meines Sohnes die Arbeitgeberbescheinigung trotz mehrmaligem bitten auszufüllen.
Die Familienkasse teilte mir mit, dass sie aus datenschutztechnischen Gründen keine Unterlagen vom Vater anfordern dürfen.
Weiß jemand wie die Familienkasse in diesem Fall entscheiden wird?
Der Vater ignoriert jegliche Anfrage. Ich wollte nur ungern einen Rechtsanwalt dafür beauftragen.
Kennst du den Arbeitgeber?
Bitte ihn direkt das auszufüllen. Schließlich muss er das doch ausfüllen, nicht der Vater oder?
Der Vater ist aber verpflichtet dem nachzukommen.
Wenn er sich so wehhement weigert, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Freiwillig will er es ja nicht vom AG ausfüllen lassen.
Nein, ich kenne den AG nicht. Zum KV bestand noch nie Kontakt. Wir kennen die Adresse auch nur vom Einwohnermeldeamt.
Eigentlich wollte ich das mit dem Anwalt vermeiden, weil das zusätzlich kompliziert für mich ist.
Eine andere Möglichkeit gibt's dann leider nicht wenn du sein AG auch nicht kennst und auch sonst kein Kontakt besteht.
30.03.2023 20:13
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Palabras2:
Zitat von Glücksstein:
Zitat von Dream1992:
...
Der Vater ist aber verpflichtet dem nachzukommen.
Wenn er sich so wehhement weigert, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Freiwillig will er es ja nicht vom AG ausfüllen lassen.
Nein, ich kenne den AG nicht. Zum KV bestand noch nie Kontakt. Wir kennen die Adresse auch nur vom Einwohnermeldeamt.
Eigentlich wollte ich das mit dem Anwalt vermeiden, weil das zusätzlich kompliziert für mich ist.
Na toll da kommt was auf mich zu.... Hatte der Vater von deinem Kind das Sorgerecht oder nur du alleine?
Nein, ich hatte das Alleinige.
30.03.2023 20:31
Zitat von Palabras2:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Palabras2:
Zitat von Glücksstein:
...
Nein, ich kenne den AG nicht. Zum KV bestand noch nie Kontakt. Wir kennen die Adresse auch nur vom Einwohnermeldeamt.
Eigentlich wollte ich das mit dem Anwalt vermeiden, weil das zusätzlich kompliziert für mich ist.
Na toll da kommt was auf mich zu.... Hatte der Vater von deinem Kind das Sorgerecht oder nur du alleine?
Nein, ich hatte das Alleinige.
Ok ich auch...
Ich habe gerade mal nach gegegoogelt ich finde nix von Einkommensnachweis vom Vater...
Ich ahne böses meiner wird sich auch verwehren...
31.03.2023 14:38
Letztlich geht es ja um den Nachweis ob auch der Vater in Deutschland steuerpflichtig ist oder nicht.
Die Frage erklärt sich doch unter anderem auch dann, wenn er einen Wohnsitz in Deutschland hat. Dies kann ich ja nachweisen. Ich habe ja eine aktuelle Meldeauskunft des Vaters.
Könnte das ausreichen?
Die Frage erklärt sich doch unter anderem auch dann, wenn er einen Wohnsitz in Deutschland hat. Dies kann ich ja nachweisen. Ich habe ja eine aktuelle Meldeauskunft des Vaters.
Könnte das ausreichen?
31.03.2023 14:39
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Palabras2:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Palabras2:
...
Na toll da kommt was auf mich zu.... Hatte der Vater von deinem Kind das Sorgerecht oder nur du alleine?
Nein, ich hatte das Alleinige.
Ok ich auch...
Ich habe gerade mal nach gegegoogelt ich finde nix von Einkommensnachweis vom Vater...
Ich ahne böses meiner wird sich auch verwehren...
Ich weiß nicht ob du den Nachweis vom Vater überhaupt benötigst.
Bei mir ist das ja wieder ein etwas anderer Fall als bei dir, da ich selbst und auch mein Sohn keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
31.03.2023 15:57
Zitat von Palabras2:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Palabras2:
Zitat von einfachmalso:
...
Nein, ich hatte das Alleinige.
Ok ich auch...
Ich habe gerade mal nach gegegoogelt ich finde nix von Einkommensnachweis vom Vater...
Ich ahne böses meiner wird sich auch verwehren...
Ich weiß nicht ob du den Nachweis vom Vater überhaupt benötigst.
Bei mir ist das ja wieder ein etwas anderer Fall als bei dir, da ich selbst und auch mein Sohn keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Ach ja gut das kann sein... Aber fals ich seine Unterschrift brauch wird es auch problematisch...Ich hatte aber das alleinige Sorgerecht.
31.03.2023 20:11
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Palabras2:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Palabras2:
...
Ok ich auch...
Ich habe gerade mal nach gegegoogelt ich finde nix von Einkommensnachweis vom Vater...
Ich ahne böses meiner wird sich auch verwehren...
Ich weiß nicht ob du den Nachweis vom Vater überhaupt benötigst.
Bei mir ist das ja wieder ein etwas anderer Fall als bei dir, da ich selbst und auch mein Sohn keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Ach ja gut das kann sein... Aber fals ich seine Unterschrift brauch wird es auch problematisch...Ich hatte aber das alleinige Sorgerecht.
Na, das Sorgerecht spielt beim Kindergeld ohnehin keine Rolle. Und mit 18 haste kein Sorgerecht mehr und da ist auch nicht mehr relevant was vorher galt.
Kindergeldberechtigt ist das Elternteil bei dem das Kind lebt. Ich glaube wenn man als Antragsteller selbst in Deutschland wohnt ist es auch nicht wichtig wo der andere Elternteil lebt.
In meinem Fall geht es um Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz, da der Kindergeldberechtigte im EU Ausland lebt, aber durch eine bestehende Steuerpflicht in Deutschland kindergeldberechtigt ist und (oder) das andere Elternteil des Kindes in Deutschland lebt und/oder dort steuerpflichtig ist.
Wenn man mit dem Kind in Deutschland lebt ist man ja sowieso berechtigt. Bzw ab 18 dann halt die bekannten Vorraussetzungen (Schule, Studium, Ausbildung, Arbeitssuchend, Behinderung ...)
31.03.2023 22:34
Zitat von Palabras2:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Palabras2:
Zitat von einfachmalso:
...
Ich weiß nicht ob du den Nachweis vom Vater überhaupt benötigst.
Bei mir ist das ja wieder ein etwas anderer Fall als bei dir, da ich selbst und auch mein Sohn keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Ach ja gut das kann sein... Aber fals ich seine Unterschrift brauch wird es auch problematisch...Ich hatte aber das alleinige Sorgerecht.
Na, das Sorgerecht spielt beim Kindergeld ohnehin keine Rolle. Und mit 18 haste kein Sorgerecht mehr und da ist auch nicht mehr relevant was vorher galt.
Kindergeldberechtigt ist das Elternteil bei dem das Kind lebt. Ich glaube wenn man als Antragsteller selbst in Deutschland wohnt ist es auch nicht wichtig wo der andere Elternteil lebt.
In meinem Fall geht es um Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz, da der Kindergeldberechtigte im EU Ausland lebt, aber durch eine bestehende Steuerpflicht in Deutschland kindergeldberechtigt ist und (oder) das andere Elternteil des Kindes in Deutschland lebt und/oder dort steuerpflichtig ist.
Wenn man mit dem Kind in Deutschland lebt ist man ja sowieso berechtigt. Bzw ab 18 dann halt die bekannten Vorraussetzungen (Schule, Studium, Ausbildung, Arbeitssuchend, Behinderung ...)
Naja die eine Bekannte brauchte auch die Unterschrift des Vaters
31.03.2023 22:44
Grad erst alles durch. Brauchten keine Unterschrift vom Vater und auch sonst nichts von ihm.
01.04.2023 09:12
Zitat von Seramonchen:
Grad erst alles durch. Brauchten keine Unterschrift vom Vater und auch sonst nichts von ihm.
Mein Mann hat auch nie eine Aufforderung von seiner Ex erhalten, als seine große Tochter 18 geworden ist.
- Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt