Unterhalt Zahlung nach Trennung
07.10.2024 11:20
Wenn du BG beziehst, kannst du ein beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dazu benötigst du aber noch einige Unterlagen und vor allem ein Nachweis über den aktuellen Kontostand. Wurde der Beratungsschein genehmigt kannst du den bei einem Anwalt vorlegen, dort zahlst du glaub ich derzeit 15€ einmalig als Honorar, der Anwalt kümmert sich dann um Zahlungsaufforderung und berechnung vom Ehegattenunterhalt. Sollte es vor Gericht eingeklagt werden kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Ist bei deinem Mann also was zu holen, dann verliert er die Klage sehr wahrscheinlich und oft trägt dann die Verliererseite sämtliche Gerichtskosten ect.
07.10.2024 14:26
Zitat von Anonym 1 (211501):
Hallo , ich hoffe hier kann mir jemand helfen .
Ich lebe in Scheidung, mein noch Ehemann macht mir das Leben zu Hölle. Ich habe derzeit keine eigene Wohnung und auch keinen Job da ich zurück in die Heimat bin. Ich muss mir hier alles neu aufbauen.
Nun bekomme ich aktuell nur bürgergeld wovon ich anteilig Strom und Wasser kosten zahle ,bin derzeit bei einer Bekannten untergekommen die jedoch selbst nicht viel hat.
Mein noch Mann will mir keinen Unterhalt zahlen er sagt es siehe es nicht ein ,seit knapp 3 Monaten Kämpfe ich darum. Nun bin ich am überlegen endlich einen Anwalt einzuschalten (dieser jedoch kostet ja auch ne menge geld das ich derzeit einfach nicht habe) um meinen trennungs Unterhalt einzu klagen.
Ich muss wirklich komplett von neu anfangen , keine Möbel etc und ich bekomme nicht viel Bürger Geld das reicht gerade so zum leben.
Ich weiß einfach nicht was ich machen soll ,Geld für einen Anwalt habe ich nicht ,Unterhalt zahlt er nicht freiwillig .
Könnt ihr mir hier evtl helfen ?Und kann ich rückwirkend nach 3 Monaten noch Unterhalt beantragen ?
Du bekommst Bürgergeld, somit einen Beratungsschein und kannst zu einem Anwalt, mal davon ab, sprich es noch mal beim Jobcenter an, die können dich zur unterhaltsheranziehung schicken. Hast du Kinder? Kinder in Kita/ Schule? Was hast du gelernt? Je nachdem findet man doch fix einen Job
07.10.2024 14:43
Bevor du zum Anwalt gehst, solltest du dir aber folgende Fragen stellen: verdient dein Mann so viel, dass er nach Abzug des Kindersunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle (der ist vorrangig) immer noch deutlich über dem Selbstbehalt liegt? Nur dann wäre er nämlich verpflichtet dir Trennungsunterhslt zu zahlen.
Außerdem musst du berücksichtigen, dass der Trennungsunterhalt aufs Bürgergeld angerechnet wird und es sein kann, dass du im blödesten Fall gar nicht mehr hast, sondern nur eine Abhängigkeit (die vom Amt) gegen eine andere (die vom Ex) eintauschst.
Außerdem musst du berücksichtigen, dass der Trennungsunterhalt aufs Bürgergeld angerechnet wird und es sein kann, dass du im blödesten Fall gar nicht mehr hast, sondern nur eine Abhängigkeit (die vom Amt) gegen eine andere (die vom Ex) eintauschst.
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