Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt

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05.07.2015 21:26
1080 € bleiben für ihn. Alles was drüber ist, wird "zu gleichen Teilen", in Anlehnung an die Altersklassen (siehe vorherigen Beitrag mit Tabelle) und den Betrag, der zu holen ist, aufgeteilt. Schlecht steht er, denke ich, nicht da, wenn er zum JA geht. Er möchte halt für beide Kinder aufkommen und ja nicht einfach weniger für eins bezahlen.
Anonym 182187
7 Beiträge
05.07.2015 21:28
Zitat von diamant:

Zitat von Anonym 182187:

Zitat von diamant:

Ich kenne halt die andere Seite. Kinder sind teuer...

Die Mutter wird bestimmt genauso verzweifelt sein wie es mir am Anfang ging. Sie wird für jeden Cent kämpfen.


Seine ex hat eigentlich Finanziell keinen Grund zur Sorge. Wenn mein Bruder wollte. Könnte er sie so anscheißen beim Amt. Sie ist offizinell Arbeitslos. verdient aber schwarz Geld dazu. Und ihr Ehemann Arbeitet zwar. Aber lässt sich einen ganzen Teil des Gehalts Schwarz auszahlen . Damit sie zusätzlich vom Jobcenter Geld bekommen.

Sie können sich 3 Autos leisten. Gut 2 laufen davon nicht auf deren Namen. Aber denn noch. Also da scheint das Geld nicht zu knapp zu sein.

Zur frage wo her ich das weiß? Weil sie mir das selbst erzählt hatte.


Wenn das wirklich so ist, dann meldet das doch. Dein Bruder bleibt trotzdem Unterhaltspflichtig


Klar bleibt er Unterhaltspflichtig. Allerdings kann es nicht sein. Das sie unbedingt auf das Geld angewiesen ist.
Nein, das möchte er nicht. Denn so was macht er eigentlich nicht. Am liebsten wäre es ihm. Mit ihr es ohne Jugendamt, Anwälten oder dem Gericht zu klären. Daher war meine frage ja auch ob es sein kann, das ihr wirklich noch weiter hin der Unterhalt zusteht. Den mal das Jugendamt festlegte.
Anonym 182187
7 Beiträge
05.07.2015 21:30
Zitat von Anonym 182187:

Zitat von diamant:

Zitat von Anonym 182187:

Zitat von diamant:

Ich kenne halt die andere Seite. Kinder sind teuer...

Die Mutter wird bestimmt genauso verzweifelt sein wie es mir am Anfang ging. Sie wird für jeden Cent kämpfen.


Seine ex hat eigentlich Finanziell keinen Grund zur Sorge. Wenn mein Bruder wollte. Könnte er sie so anscheißen beim Amt. Sie ist offizinell Arbeitslos. verdient aber schwarz Geld dazu. Und ihr Ehemann Arbeitet zwar. Aber lässt sich einen ganzen Teil des Gehalts Schwarz auszahlen . Damit sie zusätzlich vom Jobcenter Geld bekommen.

Sie können sich 3 Autos leisten. Gut 2 laufen davon nicht auf deren Namen. Aber denn noch. Also da scheint das Geld nicht zu knapp zu sein.

Zur frage wo her ich das weiß? Weil sie mir das selbst erzählt hatte.


Wenn das wirklich so ist, dann meldet das doch. Dein Bruder bleibt trotzdem Unterhaltspflichtig


Klar bleibt er Unterhaltspflichtig. Allerdings kann es nicht sein. Das sie unbedingt auf das Geld angewiesen ist.
Nein, das möchte er nicht. Denn so was macht er eigentlich nicht. Am liebsten wäre es ihm. Mit ihr es ohne Jugendamt, Anwälten oder dem Gericht zu klären. Daher war meine frage ja auch ob es sein kann, das ihr wirklich noch weiter hin der Unterhalt zusteht. Den mal das Jugendamt festlegte.


also in der höhe. Sonst könnte man das falsch verstehen. Denn Unterhalt ist klar steht ihr zu
ANJUKA
23753 Beiträge
05.07.2015 21:30
Zitat von Anonym 182187:

Zitat von diamant:

Zitat von Anonym 182187:

Zitat von diamant:

Ich kenne halt die andere Seite. Kinder sind teuer...

Die Mutter wird bestimmt genauso verzweifelt sein wie es mir am Anfang ging. Sie wird für jeden Cent kämpfen.


Seine ex hat eigentlich Finanziell keinen Grund zur Sorge. Wenn mein Bruder wollte. Könnte er sie so anscheißen beim Amt. Sie ist offizinell Arbeitslos. verdient aber schwarz Geld dazu. Und ihr Ehemann Arbeitet zwar. Aber lässt sich einen ganzen Teil des Gehalts Schwarz auszahlen . Damit sie zusätzlich vom Jobcenter Geld bekommen.

Sie können sich 3 Autos leisten. Gut 2 laufen davon nicht auf deren Namen. Aber denn noch. Also da scheint das Geld nicht zu knapp zu sein.

Zur frage wo her ich das weiß? Weil sie mir das selbst erzählt hatte.


Wenn das wirklich so ist, dann meldet das doch. Dein Bruder bleibt trotzdem Unterhaltspflichtig


Klar bleibt er Unterhaltspflichtig. Allerdings kann es nicht sein. Das sie unbedingt auf das Geld angewiesen ist.
Nein, das möchte er nicht. Denn so was macht er eigentlich nicht. Am liebsten wäre es ihm. Mit ihr es ohne Jugendamt, Anwälten oder dem Gericht zu klären. Daher war meine frage ja auch ob es sein kann, das ihr wirklich noch weiter hin der Unterhalt zusteht. Den mal das Jugendamt festlegte.

Leider wird er um Jugendamt und/oder Anwalt und Gericht nicht drum herum kommen. Eines muss involviert werden.

Ich an seiner Stelle würde zum Juamt gehen.
diamant
4994 Beiträge
05.07.2015 21:43
Anwälte kosten Geld beim Jugendamt kann er das schnell und kostenlos klären.
Choco
4255 Beiträge
05.07.2015 21:45
Zitat von diamant:

Anwälte kosten Geld beim Jugendamt kann er das schnell und kostenlos klären.


Erste Anlaufstelle Jugendamt, falls er einem Anwalt braucht einen "Beratungshilfeschein" beim Gericht besorgen oder mal beim Anwalt ansprechen, ob der beim beantragen des Scheins hilft
..mohnschnecke..
315 Beiträge
05.07.2015 21:52
Hallo,
ich erhalte für meine großen Sohn Unterhalt vom Kindsvater. Auch wir hatten in der Vergangenheit einmal das Thema "Unterhalt könne er nicht mehr in dieser Höhe bezahlen".
Allerdings steht mein Ex-Partner in einer völlig anderen finanziellen Situation. Da ich es ablehne in die Finanzen meines Ex zu schauen, weil es privat ist und mich nichts angeht, wenden wir uns in solchen Fällen an die Beistandschaft. Dort legt er alles vor, was die für die Berechnung des Unterhaltes benötigen. Die Beistandschaft steht in diesem Fall auf der " Seite" des betreffenden Kindes, achtet aber natürlich auch auf das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen. Somit braucht sich keiner "benachteiligt" fühlen und alles hat seine Richtigkeit!
UND: diese Rechner im Internet sind zwar ganz praktisch, aber völlig unzuverlässig! Also lieber gleich an die richtige Stelle wenden!
LG mohnschnecke
KittyKat
5220 Beiträge
05.07.2015 22:07
Ich würde auch zum Jugendamt gehen. Unterhalt steht nun mal beiden Kindern zu. Und er will sich das Bein Jugendamt ja lediglich korrekt berechnen lassen, da ist doch nichts verwerfliches dran. Es ist eher löblich, dass er zu seinen Kindern steht und auch zahlen will. Da nun ein zweites Kind da ist, muss eben neu berechnet werden. Und ich kann mir schon vorstellen, dass eben dann die Große etwas weniger bekommt als bisher, da eben noch ein weiteres Kind einen Anspruch hat.
NochOhne32
17976 Beiträge
05.07.2015 22:59
Hat dein Bruder den Unterhalt seines ersten Kindes titulieren lassen? Wenn ja, dann wird es tatsächlich schwer werden ihn einfach zu ändern. Das wüde dann nur über eine Abänderungsklage gehen. Und da hat er bei zwei Kindern echt schlechte Karten... meinem Mann hat der Richter damals in einem Schreiben mitgeteilt er möge sich doch zusätzlich einen Minijob besorgen oder aber eine besser bezahlte Arbeitsstelle.... dabei ging es bei uns um drei zusätzliche Kinder und einen Unterhalt in Höhe von 330 € für sein erstes Kind.... Nettolohn war zu diesem Zeitpunkt 1.400 € (2012/2013 hatten wir das ganze Theater)

Hat dein Bruder keinen Unterhaltstitel unterschrieben, ist es ganz einfach für ihn... er geht zu einem Anwalt der auf Unterhalsrecht spezialisiert ist, lässt von ihm den Unterhalt für beide Kinder berechnen und die jeweiligen Mütter bekommen dann ein Schreiben von diesem Anwalt, indem er mitteilt was ab sofort gezahlt wird...

Persönliche Erfahrungen mit dem JA lassen mich jeden Vater davon abraten mit denen zusammen zu arbeiten, denn die sind der Beistand des Kindes und somit auch erpicht darauf den geltenden Unterhalt einzufordern und einer Mangelfallberechnung aus dem Wege zu gehen. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass immer das Jugendamt zuständig ist, in welchem Ort das Kind gemeldet ist. Und wenn jetzt Kind zwei woanders wohnt, dann musst du zu zwei verschiedenen JÄ Rede und Antwort stehen.... sollte für beide Kinder dasselbe JA zuständig sein, so kommt es auch noch auf deren Nachname an.. verschiedene Anfangsbuchstaben - wahrscheinlich verschiedene Sachbearbeiter...

Leonie_Chrissi
55 Beiträge
05.07.2015 23:20
mal so am Rande, wenn die Mutter der Tochter ALG 2 bezieht, hat sie doch keine Einbußen durch weniger Unterhalt. Sie gibt das beim Jobcenter an und bekommt auch weniger angerechnet...am Ende kommt es exakt auf das gleiche raus. Evtl. sollte er sie darauf mal hinweisen...und da sie das Jobcenter ja angeblich so bescheißt, dann müsste sie das doch auch wissen...schon komisch
mellemaus2010
2095 Beiträge
06.07.2015 07:08
wir haben dieses Problem derzeit auch, mein ex bezahlt für die erste tochter 257 €(betittelt) verdient aber nur 1228 euro jeden Monat und zahlt somit schon mehr als er eigentlich müsste, für unser zweites Kind, hat er kein Geld.

wir sind somit zusammen aufs JA gegangen, sie meinte gleich, er kann nicht für beide zahlen. sie meinte entweder zahlt er den ausgleich nur von 1080 und seinem gehalt, was 148 euro demnach wären(wenn ich jetzt richtig gerechnet habe) und lässt sich den rest aufstocken vom amt oder gebe mich damit zufrieden oder die dritte variante wäre, ich beantrage für das zweite Kind unterhaltsvorschuss.

wir haben uns zum glück nun einigen können, er legt freiwillig noch sechs euro drauf, auf seinen aktuellen unterhalt und der wird dann gesplittert, das jedes Kind demnach 133 euro bekommt.
Putsch
26805 Beiträge
06.07.2015 09:37
Alles was über seinen Selbstbehalt von 1080€ hinausgeht, wird zwischen den Kindern aufgeteilt. Da sind beide Kinder gleichberechtigt.
blueeye_HD
1786 Beiträge
06.07.2015 10:30
Hallo. Ich habe derzeit auch das Thema Unterhalt.

Mein Expartner und gleichzeitig Vater meiner Tochter hat noch einen größeren Sohn.

Ich habe beim Jugendamt die Beistandschaft für mein Kind einrichten lassen. Das heißt das Amt kümmert sich komplett um alles was mit Unterhalt zu tun hat.

Mir wurde gesagt, dass alle Kinder Anspruch auf Unterhalt haben. Es wird nach Anteilen berechnet (da gibt es eine Tabelle für…)

(sorry, das Wasserzeichen will einfach nicht weg)

Es wird bei einem geringeren Verdienst des Unterhaltspflichtigen der Selbstbehalt (=1080 €) berechent und der Rest, was drüber ist dann anteilig auf beide Kinder verteilt (älteres Kind = mehr Anspruch, jüngeres Kind = weniger Anspruch)

Ich habe jetzt sogar einen Bogen zum Ausfüllen erhalten, in dem ich meinen Verdienst sowie mein Vermögen offenlege, mit dem geprüft werden soll, ob ihm nicht sogar ein höherer Selbstbehalt (ich glaube 1350 €) zusteht, da ich ja arbeite (mehr als er verdiene) und für mein Kind ja selbst sorgen könnte (ja so kommen die Männer günstig davon).

Also ich rate ihm, auf jedenfall zum Jugendamt zu gehen. Sie finden es glaube ich auch ganz gut, wenn der, der Unterhaltspflichtig ist, sich selbst meldet.
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