Mütter- und Schwangerenforum

Umgang wird vom Vater mal wieder nicht eingehalten

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mamiline
30 Beiträge
09.08.2024 23:20
Hallo,

ich habe immer wieder Probleme mit dem Kindesvater unter anderem hält er sich nicht an Vereinbarungen (Papawochenende).

Er bringt sie wie er lustig ist von der Zeit. Nimmt sie gar nicht weil er ja mal Pause braucht oder die Kinder oder er erkältet sind/ist oder er nimmt nur sein Lieblingskind mit und lässt das andere plötzlich am Bahnsteig stehen (sie ist 11 Jahre).

Jetzt ist es mal wieder so, abgemacht war er nimmt sie jetzt in den Sommerferien zwei Wochen. Das Wochenende was daran anschließt ist Papawochenende und ich habe es dementsprechend verplant, weil ich davon ausging ich habe kindfrei und habe für Samstagabend ein Musikticket.

Nun setzte er mich heute beim abholen der Kinder vor vollendeten Tatsachen, dass er sie mir an dem eigentlichen Papawochenende wieder bringt, weil er sie ja dann schon zwei Wochen hatte und Pause braucht bevor er wieder am Montag zur Arbeit muss.

Dass laut Plan das sein Wochenende ist und ich schon was vor habe interessiert ihn herzlich wenig, und er wirft mir stattdessen vor, dass ich das ja nicht mit ihm abgesprochen habe, ob ich an mein kindfreiwochenende mir was vornehmen darf.

Abgesehen davon will er dass ich mich künftig an die „Transportkosten“ für das abholen und bringen der Kinder beteilige, sonst würde er mir den Unterhalt kürzen. Er zahlt nicht mal Unterhalt, sondern die Unterhaltsvorschusskasse.

Meine freien Tage sind jetzt wieder dahin. Mich belastet das ganze wieder sehr und es schlägt mir so auf den Magen dass ich wieder Sodbrennen habe trz starker Tabletten (ich habe sowieso mit den Magen und es steht eine Magenspiegelung an).

Ich habe nun gelesen ich kann ein Eilverfahren beim Familiengericht beantragen. Aber wie mache ich das genau? Wie gehe ich jetzt am schnellsten vor ohne wiedermal Wochenlang kein freies Wochenende zu haben.

Für ein Anwalt müsste ich erstmal ein Berstungshilfeschein beantragen, alleine das dauert ja über Wochen. Und ja ich bin berufstätig, so viel ich nur kann. Ich arbeite 31 std die Woche und lebe schon sehr sparsam. Aber ein Anwalt bekomme ich damit einfach nicht bezahlt alleine.

Ich bin über Hilfe wirklich Dankbar.
nilou
14248 Beiträge
10.08.2024 09:11
Für was möchtest du das Eilverfahren? Das er sie am Papawochenende nimmt wegen deinen Musicaltickets? Das halte ich für schwierig, also den Umgang in dieser Form per „Zwang“ durchzusetzen. Auch zeitlich wird das wohl nichts. Hast du evt die Möglichkeit einen Babysitter/Freunde/Familie zu nutzen?

Habt ihr euch von irgendwo mal extern Hilfe gesucht die zwischen euch vermittelt?

Wegen den Abholkosten: das muss er selber tragen. Und was will er den kürzen, das Jugendamt wird von ihm weiter den vollen Unterhaltsvorschuss zurück verlangen. Damit hast du nichts zu tun, lass dich also nicht unter Druck setzen ihn irgendwas zu zahlen oä. Dazu bist du nicht verpflichtet.
mamiline
30 Beiträge
10.08.2024 09:32
Zitat von nilou:

Für was möchtest du das Eilverfahren? Das er sie am Papawochenende nimmt wegen deinen Musicaltickets? Das halte ich für schwierig, also den Umgang in dieser Form per „Zwang“ durchzusetzen. Auch zeitlich wird das wohl nichts. Hast du evt die Möglichkeit einen Babysitter/Freunde/Familie zu nutzen?

Habt ihr euch von irgendwo mal extern Hilfe gesucht die zwischen euch vermittelt?

Wegen den Abholkosten: das muss er selber tragen. Und was will er den kürzen, das Jugendamt wird von ihm weiter den vollen Unterhaltsvorschuss zurück verlangen. Damit hast du nichts zu tun, lass dich also nicht unter Druck setzen ihn irgendwas zu zahlen oä. Dazu bist du nicht verpflichtet.


Ich war bereits bei einer Beratungsstelle und auch beim Jugendamt. Das Jugendamt hat mir dann dazu geraten, wenn es weiterhin vorkommt, dass er sich nicht an die Zeiten hält, dass ich das gerichtlich festsetzen lassen kann.

Das möchte ich nun tun.

Aber wie mache ich das? Stelle ich den Antrag zuerst beim Familiengericht? Wie stelle ich den? Wie heißt der? Oder nehme ich mir erstmal einen Anwalt? Macht dieser das für mich?
Chrysopelea
14847 Beiträge
10.08.2024 09:51
Zitat von mamiline:

Zitat von nilou:

Für was möchtest du das Eilverfahren? Das er sie am Papawochenende nimmt wegen deinen Musicaltickets? Das halte ich für schwierig, also den Umgang in dieser Form per „Zwang“ durchzusetzen. Auch zeitlich wird das wohl nichts. Hast du evt die Möglichkeit einen Babysitter/Freunde/Familie zu nutzen?

Habt ihr euch von irgendwo mal extern Hilfe gesucht die zwischen euch vermittelt?

Wegen den Abholkosten: das muss er selber tragen. Und was will er den kürzen, das Jugendamt wird von ihm weiter den vollen Unterhaltsvorschuss zurück verlangen. Damit hast du nichts zu tun, lass dich also nicht unter Druck setzen ihn irgendwas zu zahlen oä. Dazu bist du nicht verpflichtet.


Ich war bereits bei einer Beratungsstelle und auch beim Jugendamt. Das Jugendamt hat mir dann dazu geraten, wenn es weiterhin vorkommt, dass er sich nicht an die Zeiten hält, dass ich das gerichtlich festsetzen lassen kann.

Das möchte ich nun tun.

Aber wie mache ich das? Stelle ich den Antrag zuerst beim Familiengericht? Wie stelle ich den? Wie heißt der? Oder nehme ich mir erstmal einen Anwalt? Macht dieser das für mich?


Ja, du kannst den Umgang über das Gericht regeln, damit ihr einen verbindlichen Plan habt. Theoretisch kann dann ein Ordnungsgeld verhängt werden, wenn er sich nicht an die Zeiten hält. ABER du kannst ihn halt nicht zum Umgang zwingen. Das wird nicht funktionieren und wäre sicher auch nicht gut für die Kinder. Betrachte ihn nicht als Betreuunhsmöglichkeit, so ungerecht das auch ist, denn du wirst dich vermutlich nie auf ihn verlassen können. Können deine Kinder an dem Wochenende vielleicht bei Freunden übernachten? Wenn mir eine Mutter der Freundinnen meiner Tochter sowas erzählen würde, könnte sie (die Freundin) dann gern zu uns kommen, sofern wir nicht schon andere Pläne haben, natürlich. Es ist wirklich nicht leicht, wenn man als Alleinstehende immer alles alleine wuppen muss und nie Erholungszeiten hat
Was du selbstverständlich nie machen musst, ist ihn fragen was du mit deinem Kinderfrei machen kannst. Das geht ihn nichts an
Viel Glück und starke Nerven.
Dass er ein Kind einfach stehen lässt, geht natürlich auch gar nicht, da würde ich vielleicht mal bei einer Erziehungsberatung fragen wie sowas in Zukunft vielleicht verhindert werden kann, z. B. Indem er die Kinder bei dir zuhause /von der Schule /einem Umgangscafe oder ähnliches abholen muss, auch wenn es für ihn einen weiteren Weg bedeutet, aber das ist dann halt Pech für ihn, wenn er so unzuverlässig ist...
mamiline
30 Beiträge
10.08.2024 10:09
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von mamiline:

Zitat von nilou:

Für was möchtest du das Eilverfahren? Das er sie am Papawochenende nimmt wegen deinen Musicaltickets? Das halte ich für schwierig, also den Umgang in dieser Form per „Zwang“ durchzusetzen. Auch zeitlich wird das wohl nichts. Hast du evt die Möglichkeit einen Babysitter/Freunde/Familie zu nutzen?

Habt ihr euch von irgendwo mal extern Hilfe gesucht die zwischen euch vermittelt?

Wegen den Abholkosten: das muss er selber tragen. Und was will er den kürzen, das Jugendamt wird von ihm weiter den vollen Unterhaltsvorschuss zurück verlangen. Damit hast du nichts zu tun, lass dich also nicht unter Druck setzen ihn irgendwas zu zahlen oä. Dazu bist du nicht verpflichtet.


Ich war bereits bei einer Beratungsstelle und auch beim Jugendamt. Das Jugendamt hat mir dann dazu geraten, wenn es weiterhin vorkommt, dass er sich nicht an die Zeiten hält, dass ich das gerichtlich festsetzen lassen kann.

Das möchte ich nun tun.

Aber wie mache ich das? Stelle ich den Antrag zuerst beim Familiengericht? Wie stelle ich den? Wie heißt der? Oder nehme ich mir erstmal einen Anwalt? Macht dieser das für mich?


Ja, du kannst den Umgang über das Gericht regeln, damit ihr einen verbindlichen Plan habt. Theoretisch kann dann ein Ordnungsgeld verhängt werden, wenn er sich nicht an die Zeiten hält. ABER du kannst ihn halt nicht zum Umgang zwingen. Das wird nicht funktionieren und wäre sicher auch nicht gut für die Kinder. Betrachte ihn nicht als Betreuunhsmöglichkeit, so ungerecht das auch ist, denn du wirst dich vermutlich nie auf ihn verlassen können. Können deine Kinder an dem Wochenende vielleicht bei Freunden übernachten? Wenn mir eine Mutter der Freundinnen meiner Tochter sowas erzählen würde, könnte sie (die Freundin) dann gern zu uns kommen, sofern wir nicht schon andere Pläne haben, natürlich. Es ist wirklich nicht leicht, wenn man als Alleinstehende immer alles alleine wuppen muss und nie Erholungszeiten hat
Was du selbstverständlich nie machen musst, ist ihn fragen was du mit deinem Kinderfrei machen kannst. Das geht ihn nichts an
Viel Glück und starke Nerven.
Dass er ein Kind einfach stehen lässt, geht natürlich auch gar nicht, da würde ich vielleicht mal bei einer Erziehungsberatung fragen wie sowas in Zukunft vielleicht verhindert werden kann, z. B. Indem er die Kinder bei dir zuhause /von der Schule /einem Umgangscafe oder ähnliches abholen muss, auch wenn es für ihn einen weiteren Weg bedeutet, aber das ist dann halt Pech für ihn, wenn er so unzuverlässig ist...


Ich habe niemanden der übernehmen könnte. Meine Eltern leben nicht mehr und auch sonst niemanden.

Bzgl. Des Bahnsteiges, handhabe ich es seitdem so, dass ich mit zum Bahnhof gehe und sie mit in die Bahn setze. Was für sie auch absolut nicht schön ist. Sie will absolut nicht mehr zu ihn hin. Und ich kann das total verstehen.

Er will ja Umgang. Aber nur spontan wenns ihn passt und hält sich nicht zuverlässig an die Termine.
nilou
14248 Beiträge
10.08.2024 10:26
Zitat von mamiline:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von mamiline:

Zitat von nilou:

Für was möchtest du das Eilverfahren? Das er sie am Papawochenende nimmt wegen deinen Musicaltickets? Das halte ich für schwierig, also den Umgang in dieser Form per „Zwang“ durchzusetzen. Auch zeitlich wird das wohl nichts. Hast du evt die Möglichkeit einen Babysitter/Freunde/Familie zu nutzen?

Habt ihr euch von irgendwo mal extern Hilfe gesucht die zwischen euch vermittelt?

Wegen den Abholkosten: das muss er selber tragen. Und was will er den kürzen, das Jugendamt wird von ihm weiter den vollen Unterhaltsvorschuss zurück verlangen. Damit hast du nichts zu tun, lass dich also nicht unter Druck setzen ihn irgendwas zu zahlen oä. Dazu bist du nicht verpflichtet.


Ich war bereits bei einer Beratungsstelle und auch beim Jugendamt. Das Jugendamt hat mir dann dazu geraten, wenn es weiterhin vorkommt, dass er sich nicht an die Zeiten hält, dass ich das gerichtlich festsetzen lassen kann.

Das möchte ich nun tun.

Aber wie mache ich das? Stelle ich den Antrag zuerst beim Familiengericht? Wie stelle ich den? Wie heißt der? Oder nehme ich mir erstmal einen Anwalt? Macht dieser das für mich?


Ja, du kannst den Umgang über das Gericht regeln, damit ihr einen verbindlichen Plan habt. Theoretisch kann dann ein Ordnungsgeld verhängt werden, wenn er sich nicht an die Zeiten hält. ABER du kannst ihn halt nicht zum Umgang zwingen. Das wird nicht funktionieren und wäre sicher auch nicht gut für die Kinder. Betrachte ihn nicht als Betreuunhsmöglichkeit, so ungerecht das auch ist, denn du wirst dich vermutlich nie auf ihn verlassen können. Können deine Kinder an dem Wochenende vielleicht bei Freunden übernachten? Wenn mir eine Mutter der Freundinnen meiner Tochter sowas erzählen würde, könnte sie (die Freundin) dann gern zu uns kommen, sofern wir nicht schon andere Pläne haben, natürlich. Es ist wirklich nicht leicht, wenn man als Alleinstehende immer alles alleine wuppen muss und nie Erholungszeiten hat
Was du selbstverständlich nie machen musst, ist ihn fragen was du mit deinem Kinderfrei machen kannst. Das geht ihn nichts an
Viel Glück und starke Nerven.
Dass er ein Kind einfach stehen lässt, geht natürlich auch gar nicht, da würde ich vielleicht mal bei einer Erziehungsberatung fragen wie sowas in Zukunft vielleicht verhindert werden kann, z. B. Indem er die Kinder bei dir zuhause /von der Schule /einem Umgangscafe oder ähnliches abholen muss, auch wenn es für ihn einen weiteren Weg bedeutet, aber das ist dann halt Pech für ihn, wenn er so unzuverlässig ist...


Ich habe niemanden der übernehmen könnte. Meine Eltern leben nicht mehr und auch sonst niemanden.

Bzgl. Des Bahnsteiges, handhabe ich es seitdem so, dass ich mit zum Bahnhof gehe und sie mit in die Bahn setze. Was für sie auch absolut nicht schön ist. Sie will absolut nicht mehr zu ihn hin. Und ich kann das total verstehen.

Er will ja Umgang. Aber nur spontan wenns ihn passt und hält sich nicht zuverlässig an die Termine.


Auch ein gerichtlicher Umgangsbeschluss wird dir leider keine Garantie geben, das der Umgang zuverlässig stattfindet.

Um so einen zu bekommen muss du einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Jugendamt wird involviert. Die Kinder in dem Alter auch dazu gehört. Ruf bei der Rechtsantragsstelle des für dich zuständigen Familiengerichts an und mache einen Termin. Die helfen dir beim Antrag. Ein Anwalt ist zwingend notwendig.
Chrysopelea
14847 Beiträge
10.08.2024 10:59
Zitat von mamiline:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von mamiline:

Zitat von nilou:

Für was möchtest du das Eilverfahren? Das er sie am Papawochenende nimmt wegen deinen Musicaltickets? Das halte ich für schwierig, also den Umgang in dieser Form per „Zwang“ durchzusetzen. Auch zeitlich wird das wohl nichts. Hast du evt die Möglichkeit einen Babysitter/Freunde/Familie zu nutzen?

Habt ihr euch von irgendwo mal extern Hilfe gesucht die zwischen euch vermittelt?

Wegen den Abholkosten: das muss er selber tragen. Und was will er den kürzen, das Jugendamt wird von ihm weiter den vollen Unterhaltsvorschuss zurück verlangen. Damit hast du nichts zu tun, lass dich also nicht unter Druck setzen ihn irgendwas zu zahlen oä. Dazu bist du nicht verpflichtet.


Ich war bereits bei einer Beratungsstelle und auch beim Jugendamt. Das Jugendamt hat mir dann dazu geraten, wenn es weiterhin vorkommt, dass er sich nicht an die Zeiten hält, dass ich das gerichtlich festsetzen lassen kann.

Das möchte ich nun tun.

Aber wie mache ich das? Stelle ich den Antrag zuerst beim Familiengericht? Wie stelle ich den? Wie heißt der? Oder nehme ich mir erstmal einen Anwalt? Macht dieser das für mich?


Ja, du kannst den Umgang über das Gericht regeln, damit ihr einen verbindlichen Plan habt. Theoretisch kann dann ein Ordnungsgeld verhängt werden, wenn er sich nicht an die Zeiten hält. ABER du kannst ihn halt nicht zum Umgang zwingen. Das wird nicht funktionieren und wäre sicher auch nicht gut für die Kinder. Betrachte ihn nicht als Betreuunhsmöglichkeit, so ungerecht das auch ist, denn du wirst dich vermutlich nie auf ihn verlassen können. Können deine Kinder an dem Wochenende vielleicht bei Freunden übernachten? Wenn mir eine Mutter der Freundinnen meiner Tochter sowas erzählen würde, könnte sie (die Freundin) dann gern zu uns kommen, sofern wir nicht schon andere Pläne haben, natürlich. Es ist wirklich nicht leicht, wenn man als Alleinstehende immer alles alleine wuppen muss und nie Erholungszeiten hat
Was du selbstverständlich nie machen musst, ist ihn fragen was du mit deinem Kinderfrei machen kannst. Das geht ihn nichts an
Viel Glück und starke Nerven.
Dass er ein Kind einfach stehen lässt, geht natürlich auch gar nicht, da würde ich vielleicht mal bei einer Erziehungsberatung fragen wie sowas in Zukunft vielleicht verhindert werden kann, z. B. Indem er die Kinder bei dir zuhause /von der Schule /einem Umgangscafe oder ähnliches abholen muss, auch wenn es für ihn einen weiteren Weg bedeutet, aber das ist dann halt Pech für ihn, wenn er so unzuverlässig ist...


Ich habe niemanden der übernehmen könnte. Meine Eltern leben nicht mehr und auch sonst niemanden.

Bzgl. Des Bahnsteiges, handhabe ich es seitdem so, dass ich mit zum Bahnhof gehe und sie mit in die Bahn setze. Was für sie auch absolut nicht schön ist. Sie will absolut nicht mehr zu ihn hin. Und ich kann das total verstehen.

Er will ja Umgang. Aber nur spontan wenns ihn passt und hält sich nicht zuverlässig an die Termine.


Das hat mein Ex auch mal versucht. Spontanen Umgang gibt es nicht. Punkt. Kinder brauchen Verlässlichkeit. Er hat ein Recht auf Umgang, aber nicht auf child on demand, wie er lustig ist. Und wenn er Umgang einklagt, wird er auch feste Zeiten bekommen. Kein Gericht wird etwas anderes anordnen, da darfst du hart sein und bleiben.
nilou
14248 Beiträge
11.08.2024 11:10
Zitat von nilou:

Zitat von mamiline:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von mamiline:

...


Ja, du kannst den Umgang über das Gericht regeln, damit ihr einen verbindlichen Plan habt. Theoretisch kann dann ein Ordnungsgeld verhängt werden, wenn er sich nicht an die Zeiten hält. ABER du kannst ihn halt nicht zum Umgang zwingen. Das wird nicht funktionieren und wäre sicher auch nicht gut für die Kinder. Betrachte ihn nicht als Betreuunhsmöglichkeit, so ungerecht das auch ist, denn du wirst dich vermutlich nie auf ihn verlassen können. Können deine Kinder an dem Wochenende vielleicht bei Freunden übernachten? Wenn mir eine Mutter der Freundinnen meiner Tochter sowas erzählen würde, könnte sie (die Freundin) dann gern zu uns kommen, sofern wir nicht schon andere Pläne haben, natürlich. Es ist wirklich nicht leicht, wenn man als Alleinstehende immer alles alleine wuppen muss und nie Erholungszeiten hat
Was du selbstverständlich nie machen musst, ist ihn fragen was du mit deinem Kinderfrei machen kannst. Das geht ihn nichts an
Viel Glück und starke Nerven.
Dass er ein Kind einfach stehen lässt, geht natürlich auch gar nicht, da würde ich vielleicht mal bei einer Erziehungsberatung fragen wie sowas in Zukunft vielleicht verhindert werden kann, z. B. Indem er die Kinder bei dir zuhause /von der Schule /einem Umgangscafe oder ähnliches abholen muss, auch wenn es für ihn einen weiteren Weg bedeutet, aber das ist dann halt Pech für ihn, wenn er so unzuverlässig ist...


Ich habe niemanden der übernehmen könnte. Meine Eltern leben nicht mehr und auch sonst niemanden.

Bzgl. Des Bahnsteiges, handhabe ich es seitdem so, dass ich mit zum Bahnhof gehe und sie mit in die Bahn setze. Was für sie auch absolut nicht schön ist. Sie will absolut nicht mehr zu ihn hin. Und ich kann das total verstehen.

Er will ja Umgang. Aber nur spontan wenns ihn passt und hält sich nicht zuverlässig an die Termine.


Auch ein gerichtlicher Umgangsbeschluss wird dir leider keine Garantie geben, das der Umgang zuverlässig stattfindet.

Um so einen zu bekommen muss du einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Jugendamt wird involviert. Die Kinder in dem Alter auch dazu gehört. Ruf bei der Rechtsantragsstelle des für dich zuständigen Familiengerichts an und mache einen Termin. Die helfen dir beim Antrag. Ein Anwalt ist zwingend notwendig.


Sorry großer Schreibfehler: ein Anwalt ist dafür nicht zwingend erforderlich. Die Rechtsantragsstelle hilft dir das es formal richtig ist, das alles drin ist was rein muss. Letztendlich formulierst du nur schriftlich was du wie willst als Regelung.
Alaska
18869 Beiträge
11.08.2024 13:44
Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, mit der ich mich nicht auskenne (allerdings bezweifel ich, dass man einen Elternteil zwingen kann, Zeit mit den Kindern zu verbringen):
Du willst deine Kinder zu dem leiblichen Vater schieben, der ehrlich gesagt null Interesse an ihnen hat? Spätestens als er das eine Kind am Bahnhof hat stehen lassen wäre bei mir der Ofen aus gewesen und ich hätte darum gekämpft, dass der Typ seine Kinder nicht mehr bekommt. Weil sie MIR doch wichtig sind. Doppelt wichtig, wenn der andere Elternteil sich so daneben benimmt. Er will seine Kinder nicht, er nimmt sie halt mal aus gutem Willen raus.
Ich schieb meine Kinder nicht zu einem Mann ab, der eigentlich gar nicht viel von ihnen wissen will und sie als Belastung sieht.
Da ist mir so ein Musikticket doch sch*** egal. Sorry. Je nach Alter können die Kids doch an dem Abend alleine bei dir bleiben und sich einen schönen Filmabend machen.
Nee, der müsste meine Kinder nie wieder abholen. Und schon gar nicht käme ich auf die Idee ihn gerichtlich dazu zu zwingen. Die armen Kinder.
mamiline
30 Beiträge
12.08.2024 18:29
Zitat von Alaska:

Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, mit der ich mich nicht auskenne (allerdings bezweifel ich, dass man einen Elternteil zwingen kann, Zeit mit den Kindern zu verbringen):
Du willst deine Kinder zu dem leiblichen Vater schieben, der ehrlich gesagt null Interesse an ihnen hat? Spätestens als er das eine Kind am Bahnhof hat stehen lassen wäre bei mir der Ofen aus gewesen und ich hätte darum gekämpft, dass der Typ seine Kinder nicht mehr bekommt. Weil sie MIR doch wichtig sind. Doppelt wichtig, wenn der andere Elternteil sich so daneben benimmt. Er will seine Kinder nicht, er nimmt sie halt mal aus gutem Willen raus.
Ich schieb meine Kinder nicht zu einem Mann ab, der eigentlich gar nicht viel von ihnen wissen will und sie als Belastung sieht.
Da ist mir so ein Musikticket doch sch*** egal. Sorry. Je nach Alter können die Kids doch an dem Abend alleine bei dir bleiben und sich einen schönen Filmabend machen.
Nee, der müsste meine Kinder nie wieder abholen. Und schon gar nicht käme ich auf die Idee ihn gerichtlich dazu zu zwingen. Die armen Kinder.


Ich sagte es schonmal, ich habe nie geschrieben, dass er die Kinder nicht will. Ich sagte lediglich er hält sich nicht an die vereinbarten Zeiten und Termine wann er sie hat.
Alaska
18869 Beiträge
12.08.2024 20:39
Und lässt sein eines Kind einfach stehen, weil er darauf gerade kein Bock hat. Welcher Vater macht sowas? Da wäre bei mir Schluss.
mamiline
30 Beiträge
16.08.2024 12:34
Zitat von Alaska:

Und lässt sein eines Kind einfach stehen, weil er darauf gerade kein Bock hat. Welcher Vater macht sowas? Da wäre bei mir Schluss.


Nur leider hat man als Mutter sowieso nicht dss Recht zu sagen hier ist Schluss. Stattdessen legt er mir noch mehr auf. Ich habe ihn mitzuteilen was ich an meinen kindfreien Tage vorhabe damit er spontan die Kinder auch nicht nehmen kann. Und ich soll zukünftig die Hälfte der Kosten für abholen und bringen tragen, weil ich damals umgezogen bin.
Sarah2022
2749 Beiträge
16.08.2024 13:59
Zitat von mamiline:

Zitat von Alaska:

Und lässt sein eines Kind einfach stehen, weil er darauf gerade kein Bock hat. Welcher Vater macht sowas? Da wäre bei mir Schluss.


Nur leider hat man als Mutter sowieso nicht dss Recht zu sagen hier ist Schluss. Stattdessen legt er mir noch mehr auf. Ich habe ihn mitzuteilen was ich an meinen kindfreien Tage vorhabe damit er spontan die Kinder auch nicht nehmen kann. Und ich soll zukünftig die Hälfte der Kosten für abholen und bringen tragen, weil ich damals umgezogen bin.
Dann sag doch grundsätzlich, dass du an deinen kindfreien Tagen etwas wichtiges vor hast. Und es geht ihn nichts an, was das ist. Man muss nicht jede Frage beantworten.
Traumtänzerin84
11008 Beiträge
16.08.2024 14:20
Zitat von mamiline:

Zitat von Alaska:

Und lässt sein eines Kind einfach stehen, weil er darauf gerade kein Bock hat. Welcher Vater macht sowas? Da wäre bei mir Schluss.


Nur leider hat man als Mutter sowieso nicht dss Recht zu sagen hier ist Schluss. Stattdessen legt er mir noch mehr auf. Ich habe ihn mitzuteilen was ich an meinen kindfreien Tage vorhabe damit er spontan die Kinder auch nicht nehmen kann. Und ich soll zukünftig die Hälfte der Kosten für abholen und bringen tragen, weil ich damals umgezogen bin.
Was du an deinen kindfreien Tagen machst geht ihn gar nichts an, das musst du auch nicht beantworten.

Wenn du umgezogen bist, kann es je nach Enfernung tatsächlich sein, dass du dafür mit aufkommen musst, dass er die Kinder sehen kann.

https://www.scheidung-online.de/scheidungskinder/u mgangsrecht/umgangskosten/

Am besten dazu nochmal gemeinsam beim Jugendamt beraten lassen (oder auch einzeln wenn er nicht mitzieht).
Chrysopelea
14847 Beiträge
16.08.2024 14:57
Zitat von mamiline:

Zitat von Alaska:

Und lässt sein eines Kind einfach stehen, weil er darauf gerade kein Bock hat. Welcher Vater macht sowas? Da wäre bei mir Schluss.


Nur leider hat man als Mutter sowieso nicht dss Recht zu sagen hier ist Schluss. Stattdessen legt er mir noch mehr auf. Ich habe ihn mitzuteilen was ich an meinen kindfreien Tage vorhabe damit er spontan die Kinder auch nicht nehmen kann. Und ich soll zukünftig die Hälfte der Kosten für abholen und bringen tragen, weil ich damals umgezogen bin.


Wollen kann er erstmal viel, aber du musst ihm das nicht mitteilen. Die Kosten könntest du tragen müssen, aber du kannst auch erstmal nein sagen, dann müsste er es erstmal einklagen und ob er recht bekommt ist dann abhängig vom Richter. Lass ihn reden und fordern, du musst das ja nicht machen
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